Expo.02. Finanzielle Situation

ShortId
01.3032
Id
20013032
Updated
10.04.2024 16:31
Language
de
Title
Expo.02. Finanzielle Situation
AdditionalIndexing
2831;24;Expo.02;Durchführung eines Projektes;öffentliche Finanzierung;Defizitgarantie;Verpflichtungskredit;Finanzierung
1
  • L05K0106030301, Expo.02
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11020306, Verpflichtungskredit
  • L04K11090209, öffentliche Finanzierung
  • L05K1102030201, Defizitgarantie
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen können - teilweise aufgrund von Informationen der Expo-Generaldirektion - wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Dem Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung ist klar, dass Bundesrat und Parlament von ihm erwarten, dass es alles daransetzt, die Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken zu realisieren und ihr zum Erfolg zu verhelfen. Es wurde dabei immer klar dargelegt, dass das Budget keinerlei Reserven aufweist und damit verschiedene Risiken nicht abgedeckt sind. Weder die Expo noch der Bundesrat oder das Parlament können somit die Einhaltung des Budgets gewährleisten. Angesichts der Budgethoheit des Parlamentes kann der Bundesrat im Übrigen formell weder zusätzliche Bundesengagements eingehen noch ausschliessen.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 26. Januar 2000, gestützt auf den Bericht des Vereins Landesausstellung, den Zusatzkredit für die Expo.02 gemäss Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung freigegeben. Dazu hatte er zu beurteilen, ob die Bedingungen des Bundesbeschlusses in Bezug auf die Beteiligung der Wirtschaft und das Budget erfüllt werden.</p><p>Wesentlich waren die Feststellungen, dass:</p><p>- im Bereich der Führung und der Organisation die entscheidenden Verbesserungen als Voraussetzung für die Fortsetzung der Arbeiten und die Durchführung der Expo.02 vorgenommen worden sind;</p><p>- ein sorgfältig erarbeitetes Budget Expo.02 vorliegt;</p><p>- die Wirtschaft ihr Engagement verstärkt hat, so dass die Zielvorgaben zwar nicht vollständig erreicht, aber in Reichweite erschienen.</p><p>Auch das Parlament befürwortete in der Folge die Durchführung der Landesausstellung im Jahre 2002 und hiess die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung gut, als es zusätzlich die Defizitgarantie bewilligte.</p><p>3. Der Finanzierungsstatus der Ausstellungen sieht wie folgt aus (Stand am 29. März 2001 in 1000 Franken):</p><p>Risiko bei, Finanzierungsstatus, Anzahl, Vertrag, Letters of intent, Finanzierungsfehlbetrag:</p><p>Expo, finanziert, 3, 18 395, -, -;</p><p>Expo, Letters of intent, 1, -, 2000, -;</p><p>Expo, nicht finanziert, 5, 1000, 1750, 19 850;</p><p>Expo, Poolsponsoring, 3, -, 18 000, 3600;</p><p>Expo, teilfinanziert, 3, 3300, 4600, 2800;</p><p>Expo Total, -, 15, 22 695, 26 350, 26 250;</p><p>Sponsor, finanziert, 15, 161 300, -, -;</p><p>Sponsor, LOI, 6, -, 71 250, -;</p><p>Sponsor, Poolsponsoring, 1, -, 12 000, -;</p><p>Sponsor Total, -, 22, 161 300, 83 250, -;</p><p>Total, -, 37, 183 995, 109 600, 26 250.</p><p>Wenn bestimmte Ausstellungsprojekte nicht durch Sponsoring finanziert werden können, bedeutet dies für die Expo.02 einen Einnahmenverlust (Miete und Finanzierung der Leistungen der künstlerischen Leitung durch den Sponsor).</p><p>4. Der Wegfall einer oder mehrerer Arteplages wurde im Januar 2000 unter extremem Zeitdruck im Rahmen des Berichtes zur Expo.02 an den Bundesrat geprüft. Diese Prüfung ergab folgende Schlussfolgerungen:</p><p>- Mit dem Wegfall einer oder mehrerer Arteplages können die für den Anlass, den Zeitplan und die Empfangskapazität gesteckten Ziele nicht erreicht werden.</p><p>- Ausserdem zeigte sich, dass entgegen den Erwartungen damit keine grossen Einsparungen gemacht werden können (55 Millionen Franken Einsparungen im "rentabelsten" Fall und 114 Millionen Franken Mehrkosten bei Eintreten des uneffizientesten Szenarios). Kapazität und Anzahl Eintritte würden so stark zurückgehen, dass sie mit dem nationalen Charakter des Anlasses nicht mehr vereinbar wären.</p><p>Über ein Jahr nach Veröffentlichung dieses Berichtes behalten die Schlussfolgerungen nach wie vor ihre Gültigkeit. Die damals festgestellten Nachteile sind gar grösser geworden, wenn man berücksichtigt, dass das Projekt für die vier Arteplages seit einem Jahr weitergegangen ist.</p><p>5. Bei einem Abbruch der Expo.02 im gegenwärtigen Zeitpunkt wäre - aufgrund der bereits getätigten Ausgaben, der erforderlichen Lohnfortzahlungen und der übrigen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen - mit Aufwendungen von schätzungsweise 700 Millionen Franken zu rechnen, also der Hälfte des gesamten Budgets.</p><p>6.-8. Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament im Rahmen des Nachtragskredites I zum Voranschlag 2001 zu beantragen, bis zu 300 Millionen Franken der vom Parlament am 16. Juni 2000 beschlossenen Defizitgarantie in der Höhe von 338 Millionen Franken in ein Darlehen umzuwandeln. Mit dieser Umwandlung soll die Defizitgarantie um den entsprechenden Beitrag reduziert werden. Somit erhöht sich dadurch das Gesamtengagement des Bundes nicht.</p><p>Da das Budget Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken nach wie vor die gültige Vorgabe für die weiteren Arbeiten bildet, bedeutet die teilweise Umwandlung der Defizitgarantie in ein Darlehen an sich keine Schlechterstellung von Expo-Gläubigern. Im Übrigen soll die Rückzahlung des Darlehens gemäss Antrag des Bundesrates erst erfolgen, wenn die gegenüber dem Verein Landesausstellung bestehenden und von ihm anerkannten Forderungen privater Dritter vollständig befriedigt sind. Damit sind die privaten Gläubiger auch abgedeckt für den Fall, dass das Kostendach von 1,4 Milliarden Franken überschritten werden sollte. Zu dem von den Interpellanten angesprochenen Fall, dass das Expo-Defizit höher ausfallen würde als die heutige Defizitgarantie, verweisen wir auf die Ausführungen der Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung (Ziff. 522.22 "Folgen für den Bund"): "Für Schulden des Vereins haften die Vereinsmitglieder nur bis zum Betrag der von ihnen dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen .... Während die Situation in Bezug auf die rechtliche Verantwortung eindeutig ist, bedarf die politische Verantwortung der Eidgenossenschaft allenfalls einer nuancierteren Betrachtung. Es steht trotz der privatrechtlichen Organisationsstruktur der Expo.01 ausser Zweifel, dass die Landesausstellung wesentlich von der Eidgenossenschaft initiiert worden ist."</p><p>9. Die Expo.02 hat mehrere Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Abbrucharbeiten ordnungsgemäss durchgeführt werden:</p><p>- Haftpflichtversicherung: Die Expo.02 hat eine zivilrechtliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die üblichen Schäden abdeckt, aber auch Schäden, welche durch verborgene Mängel verursacht wurden. Diese Deckung gilt bis Ende 2004.</p><p>- Garantien vonseiten der Generalunternehmen an die Expo.02: Es gibt zwei Arten von Garantien: eine Garantie für die gute Ausführung (eine Bankgarantie von 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Betrags bis zur Wiederherstellung des Zustandes des Standortes vor Beginn der Arbeiten) und eine Garantie für verborgene Mängel (eine Garantie für verborgene Mängel von 5 Prozent des vertraglich vereinbarten Betrages. Diese löst die Garantie für die gute Ausführung der Arbeiten nach der Wiederherstellung des Geländes ab).</p><p>- Garantie vonseiten der Expo.02 an die Generalunternehmen: Um sicher sein zu können, dass sie für die Rücknahme der Baumaterialien bezahlt werden, verlangten die Generalunternehmen von der Expo.02 eine Bankgarantie im Wert der Abbruchkosten. Diese Garantie muss von der Expo.02 bis am 30. Juni 2001 hinterlegt werden.</p><p>- Besonderheit des Vertrages mit der Batigroup für die Plattform: Dieser Vertrag soll mit einer Garantie ergänzt werden, welche die Expo.02 der Batigroup leisten muss, damit das Generalunternehmen in jedem Fall seine Materialien zurücknehmen und den Abbruch durchführen kann.</p><p>Aufgrund der genannten Bestimmungen ist gewährleistet, dass die Wiederherstellungsarbeiten an den Ausstellungsstandorten ausgeführt werden können.</p><p>10. Die Verantwortung für die ordnungsgemässe finanzielle Abwicklung hat die Vereinsleitung wahrzunehmen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in ihrem Bericht vom 12. Februar 2001 eine Bestandesaufnahme im Bereich des Controllings sowie Abklärungen bezüglich der Finanzplanung der Expo.02 vorgenommen.</p><p>Ausserhalb der Organisation Expo.02 steht das Organ der Finanzaufsicht, welches die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel (und zwar nicht bloss der öffentlichen Mittel) nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit zuhanden der Auftraggeber prüft. Die Finanzaufsicht über die Expo.02 ist der Eidgenössischen Finanzkontrolle übertragen worden, da der Bund der grösste Geldgeber ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der ursprüngliche Kredit, den der Bund 1996 für die Expo bewilligte, betrug 130 Millionen Franken inklusive 20 Millionen Franken Defizitgarantie. Mittlerweile belaufen sich die Kosten für den Bund mindestens auf rund 800 Millionen Franken. Angesichts der desolaten Finanzlage der Expo.02 besteht die Gefahr, dass weitere Bundeskredite beantragt werden. Dies muss verhindert werden. Zudem müssen die Verantwortlichkeiten für das heutige Finanzdebakel geklärt werden.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beim Expo-Kredit von 1996 hatte Bundesrat Delamuraz dem Parlament versprochen, die Landesausstellung werde den Bund keinen Franken mehr als die damaligen 130 Millionen Franken kosten. Seither musste das Parlament zwei weitere Kredite sprechen. Kann der Bundesrat heute versprechen, dass dem Parlament keine weiteren Expo-Kredite mehr vorgelegt werden?</p><p>2. Bei der Vergabe des zweiten Expo-Kredites von 250 Millionen Franken hatte der Bundesrat versprochen, dass dieser Kredit nur dann freigegeben werde, wenn sich die Wirtschaft im Umfang von mindestens 380 Millionen Franken an der Expo.02 beteiligen werde. Dieser Nachweis wurde nie erbracht. Heute sind erst 175 Millionen Franken durch Verträge abgesichert, für 146 Millionen Franken gibt es lediglich Grundsatzvereinbarungen, und vom Rest fehlt jede Spur (Zahlen: Homepage Expo.02). Was Grundsatzvereinbarungen wert sind, hat u. a. die Swissair gezeigt. Mit welcher Begründung wurde der Zusatzkredit freigegeben, obwohl die daran geknüpften Bedingungen immer noch nicht erfüllt sind? Wer trägt die Verantwortung für diesen Wortbruch des Bundesrates?</p><p>3. Welche Expo-Projekte sind heute finanziell zu 100 Prozent vertraglich abgesichert? Welche Projekte sind finanziell noch nicht zu 100 Prozent vertraglich abgesichert, und wie hoch ist der jeweilige Fehlbetrag?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoller, die Kräfte darauf zu konzentrieren, drei Arteplages vollständig zu finanzieren, als mit vier Arteplages zu risikieren, dass diese nur unvollständig fertig gestellt werden können?</p><p>5. Was würde es kosten, wenn heute der Abbruch der Expo.02 beschlossen würde?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, an der Defizitgarantie festzuhalten und diese nicht in ein Darlehen bzw. in eine Bürgschaft umzuwandeln?</p><p>7. Falls ein Teil der Defizitgarantie in Darlehen oder Bürgschaften verwandelt wird, bedeutet dies gegenüber dem ursprünglichen Beschluss eine Schlechterstellung aller Expo-Gläubiger, die erst später gegenüber der Expo.02 Leistungen erbringen werden. Wie kann eine solche Ungleichbehandlung verschiedener Gläubiger gerechtfertigt werden?</p><p>8. Zurzeit fehlen immer noch über 130 Millionen Franken Sponsorengelder; die budgetierten Eintrittseinnahmen sind bereits an die Banken verpfändet. Was geschieht, wenn die Expo.02 mit einem Defizit abschliesst, das höher als die Defizitgarantie ist?</p><p>9. Falls nach Abschluss der Expo.02 absehbar ist, dass ein Defizit entsteht, das höher als die Defizitgarantie des Bundes ist, wie kann dann sichergestellt werden, dass die Abbruch- und Aufräumarbeiten trotzdem ordnungsgemäss durchgeführt werden?</p><p>10. Welche Verantwortung tragen die Expo-Direktion, das Comité directeur und das Comité stratégique für die ihnen anvertrauten öffentlichen Gelder?</p>
  • Expo.02. Finanzielle Situation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen können - teilweise aufgrund von Informationen der Expo-Generaldirektion - wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Dem Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung ist klar, dass Bundesrat und Parlament von ihm erwarten, dass es alles daransetzt, die Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken zu realisieren und ihr zum Erfolg zu verhelfen. Es wurde dabei immer klar dargelegt, dass das Budget keinerlei Reserven aufweist und damit verschiedene Risiken nicht abgedeckt sind. Weder die Expo noch der Bundesrat oder das Parlament können somit die Einhaltung des Budgets gewährleisten. Angesichts der Budgethoheit des Parlamentes kann der Bundesrat im Übrigen formell weder zusätzliche Bundesengagements eingehen noch ausschliessen.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 26. Januar 2000, gestützt auf den Bericht des Vereins Landesausstellung, den Zusatzkredit für die Expo.02 gemäss Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 für die Durchführung der Landesausstellung freigegeben. Dazu hatte er zu beurteilen, ob die Bedingungen des Bundesbeschlusses in Bezug auf die Beteiligung der Wirtschaft und das Budget erfüllt werden.</p><p>Wesentlich waren die Feststellungen, dass:</p><p>- im Bereich der Führung und der Organisation die entscheidenden Verbesserungen als Voraussetzung für die Fortsetzung der Arbeiten und die Durchführung der Expo.02 vorgenommen worden sind;</p><p>- ein sorgfältig erarbeitetes Budget Expo.02 vorliegt;</p><p>- die Wirtschaft ihr Engagement verstärkt hat, so dass die Zielvorgaben zwar nicht vollständig erreicht, aber in Reichweite erschienen.</p><p>Auch das Parlament befürwortete in der Folge die Durchführung der Landesausstellung im Jahre 2002 und hiess die Fortsetzung der Arbeiten durch den Verein Landesausstellung gut, als es zusätzlich die Defizitgarantie bewilligte.</p><p>3. Der Finanzierungsstatus der Ausstellungen sieht wie folgt aus (Stand am 29. März 2001 in 1000 Franken):</p><p>Risiko bei, Finanzierungsstatus, Anzahl, Vertrag, Letters of intent, Finanzierungsfehlbetrag:</p><p>Expo, finanziert, 3, 18 395, -, -;</p><p>Expo, Letters of intent, 1, -, 2000, -;</p><p>Expo, nicht finanziert, 5, 1000, 1750, 19 850;</p><p>Expo, Poolsponsoring, 3, -, 18 000, 3600;</p><p>Expo, teilfinanziert, 3, 3300, 4600, 2800;</p><p>Expo Total, -, 15, 22 695, 26 350, 26 250;</p><p>Sponsor, finanziert, 15, 161 300, -, -;</p><p>Sponsor, LOI, 6, -, 71 250, -;</p><p>Sponsor, Poolsponsoring, 1, -, 12 000, -;</p><p>Sponsor Total, -, 22, 161 300, 83 250, -;</p><p>Total, -, 37, 183 995, 109 600, 26 250.</p><p>Wenn bestimmte Ausstellungsprojekte nicht durch Sponsoring finanziert werden können, bedeutet dies für die Expo.02 einen Einnahmenverlust (Miete und Finanzierung der Leistungen der künstlerischen Leitung durch den Sponsor).</p><p>4. Der Wegfall einer oder mehrerer Arteplages wurde im Januar 2000 unter extremem Zeitdruck im Rahmen des Berichtes zur Expo.02 an den Bundesrat geprüft. Diese Prüfung ergab folgende Schlussfolgerungen:</p><p>- Mit dem Wegfall einer oder mehrerer Arteplages können die für den Anlass, den Zeitplan und die Empfangskapazität gesteckten Ziele nicht erreicht werden.</p><p>- Ausserdem zeigte sich, dass entgegen den Erwartungen damit keine grossen Einsparungen gemacht werden können (55 Millionen Franken Einsparungen im "rentabelsten" Fall und 114 Millionen Franken Mehrkosten bei Eintreten des uneffizientesten Szenarios). Kapazität und Anzahl Eintritte würden so stark zurückgehen, dass sie mit dem nationalen Charakter des Anlasses nicht mehr vereinbar wären.</p><p>Über ein Jahr nach Veröffentlichung dieses Berichtes behalten die Schlussfolgerungen nach wie vor ihre Gültigkeit. Die damals festgestellten Nachteile sind gar grösser geworden, wenn man berücksichtigt, dass das Projekt für die vier Arteplages seit einem Jahr weitergegangen ist.</p><p>5. Bei einem Abbruch der Expo.02 im gegenwärtigen Zeitpunkt wäre - aufgrund der bereits getätigten Ausgaben, der erforderlichen Lohnfortzahlungen und der übrigen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen - mit Aufwendungen von schätzungsweise 700 Millionen Franken zu rechnen, also der Hälfte des gesamten Budgets.</p><p>6.-8. Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament im Rahmen des Nachtragskredites I zum Voranschlag 2001 zu beantragen, bis zu 300 Millionen Franken der vom Parlament am 16. Juni 2000 beschlossenen Defizitgarantie in der Höhe von 338 Millionen Franken in ein Darlehen umzuwandeln. Mit dieser Umwandlung soll die Defizitgarantie um den entsprechenden Beitrag reduziert werden. Somit erhöht sich dadurch das Gesamtengagement des Bundes nicht.</p><p>Da das Budget Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken nach wie vor die gültige Vorgabe für die weiteren Arbeiten bildet, bedeutet die teilweise Umwandlung der Defizitgarantie in ein Darlehen an sich keine Schlechterstellung von Expo-Gläubigern. Im Übrigen soll die Rückzahlung des Darlehens gemäss Antrag des Bundesrates erst erfolgen, wenn die gegenüber dem Verein Landesausstellung bestehenden und von ihm anerkannten Forderungen privater Dritter vollständig befriedigt sind. Damit sind die privaten Gläubiger auch abgedeckt für den Fall, dass das Kostendach von 1,4 Milliarden Franken überschritten werden sollte. Zu dem von den Interpellanten angesprochenen Fall, dass das Expo-Defizit höher ausfallen würde als die heutige Defizitgarantie, verweisen wir auf die Ausführungen der Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung (Ziff. 522.22 "Folgen für den Bund"): "Für Schulden des Vereins haften die Vereinsmitglieder nur bis zum Betrag der von ihnen dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen .... Während die Situation in Bezug auf die rechtliche Verantwortung eindeutig ist, bedarf die politische Verantwortung der Eidgenossenschaft allenfalls einer nuancierteren Betrachtung. Es steht trotz der privatrechtlichen Organisationsstruktur der Expo.01 ausser Zweifel, dass die Landesausstellung wesentlich von der Eidgenossenschaft initiiert worden ist."</p><p>9. Die Expo.02 hat mehrere Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Abbrucharbeiten ordnungsgemäss durchgeführt werden:</p><p>- Haftpflichtversicherung: Die Expo.02 hat eine zivilrechtliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die üblichen Schäden abdeckt, aber auch Schäden, welche durch verborgene Mängel verursacht wurden. Diese Deckung gilt bis Ende 2004.</p><p>- Garantien vonseiten der Generalunternehmen an die Expo.02: Es gibt zwei Arten von Garantien: eine Garantie für die gute Ausführung (eine Bankgarantie von 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Betrags bis zur Wiederherstellung des Zustandes des Standortes vor Beginn der Arbeiten) und eine Garantie für verborgene Mängel (eine Garantie für verborgene Mängel von 5 Prozent des vertraglich vereinbarten Betrages. Diese löst die Garantie für die gute Ausführung der Arbeiten nach der Wiederherstellung des Geländes ab).</p><p>- Garantie vonseiten der Expo.02 an die Generalunternehmen: Um sicher sein zu können, dass sie für die Rücknahme der Baumaterialien bezahlt werden, verlangten die Generalunternehmen von der Expo.02 eine Bankgarantie im Wert der Abbruchkosten. Diese Garantie muss von der Expo.02 bis am 30. Juni 2001 hinterlegt werden.</p><p>- Besonderheit des Vertrages mit der Batigroup für die Plattform: Dieser Vertrag soll mit einer Garantie ergänzt werden, welche die Expo.02 der Batigroup leisten muss, damit das Generalunternehmen in jedem Fall seine Materialien zurücknehmen und den Abbruch durchführen kann.</p><p>Aufgrund der genannten Bestimmungen ist gewährleistet, dass die Wiederherstellungsarbeiten an den Ausstellungsstandorten ausgeführt werden können.</p><p>10. Die Verantwortung für die ordnungsgemässe finanzielle Abwicklung hat die Vereinsleitung wahrzunehmen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in ihrem Bericht vom 12. Februar 2001 eine Bestandesaufnahme im Bereich des Controllings sowie Abklärungen bezüglich der Finanzplanung der Expo.02 vorgenommen.</p><p>Ausserhalb der Organisation Expo.02 steht das Organ der Finanzaufsicht, welches die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel (und zwar nicht bloss der öffentlichen Mittel) nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit zuhanden der Auftraggeber prüft. Die Finanzaufsicht über die Expo.02 ist der Eidgenössischen Finanzkontrolle übertragen worden, da der Bund der grösste Geldgeber ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der ursprüngliche Kredit, den der Bund 1996 für die Expo bewilligte, betrug 130 Millionen Franken inklusive 20 Millionen Franken Defizitgarantie. Mittlerweile belaufen sich die Kosten für den Bund mindestens auf rund 800 Millionen Franken. Angesichts der desolaten Finanzlage der Expo.02 besteht die Gefahr, dass weitere Bundeskredite beantragt werden. Dies muss verhindert werden. Zudem müssen die Verantwortlichkeiten für das heutige Finanzdebakel geklärt werden.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beim Expo-Kredit von 1996 hatte Bundesrat Delamuraz dem Parlament versprochen, die Landesausstellung werde den Bund keinen Franken mehr als die damaligen 130 Millionen Franken kosten. Seither musste das Parlament zwei weitere Kredite sprechen. Kann der Bundesrat heute versprechen, dass dem Parlament keine weiteren Expo-Kredite mehr vorgelegt werden?</p><p>2. Bei der Vergabe des zweiten Expo-Kredites von 250 Millionen Franken hatte der Bundesrat versprochen, dass dieser Kredit nur dann freigegeben werde, wenn sich die Wirtschaft im Umfang von mindestens 380 Millionen Franken an der Expo.02 beteiligen werde. Dieser Nachweis wurde nie erbracht. Heute sind erst 175 Millionen Franken durch Verträge abgesichert, für 146 Millionen Franken gibt es lediglich Grundsatzvereinbarungen, und vom Rest fehlt jede Spur (Zahlen: Homepage Expo.02). Was Grundsatzvereinbarungen wert sind, hat u. a. die Swissair gezeigt. Mit welcher Begründung wurde der Zusatzkredit freigegeben, obwohl die daran geknüpften Bedingungen immer noch nicht erfüllt sind? Wer trägt die Verantwortung für diesen Wortbruch des Bundesrates?</p><p>3. Welche Expo-Projekte sind heute finanziell zu 100 Prozent vertraglich abgesichert? Welche Projekte sind finanziell noch nicht zu 100 Prozent vertraglich abgesichert, und wie hoch ist der jeweilige Fehlbetrag?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoller, die Kräfte darauf zu konzentrieren, drei Arteplages vollständig zu finanzieren, als mit vier Arteplages zu risikieren, dass diese nur unvollständig fertig gestellt werden können?</p><p>5. Was würde es kosten, wenn heute der Abbruch der Expo.02 beschlossen würde?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, an der Defizitgarantie festzuhalten und diese nicht in ein Darlehen bzw. in eine Bürgschaft umzuwandeln?</p><p>7. Falls ein Teil der Defizitgarantie in Darlehen oder Bürgschaften verwandelt wird, bedeutet dies gegenüber dem ursprünglichen Beschluss eine Schlechterstellung aller Expo-Gläubiger, die erst später gegenüber der Expo.02 Leistungen erbringen werden. Wie kann eine solche Ungleichbehandlung verschiedener Gläubiger gerechtfertigt werden?</p><p>8. Zurzeit fehlen immer noch über 130 Millionen Franken Sponsorengelder; die budgetierten Eintrittseinnahmen sind bereits an die Banken verpfändet. Was geschieht, wenn die Expo.02 mit einem Defizit abschliesst, das höher als die Defizitgarantie ist?</p><p>9. Falls nach Abschluss der Expo.02 absehbar ist, dass ein Defizit entsteht, das höher als die Defizitgarantie des Bundes ist, wie kann dann sichergestellt werden, dass die Abbruch- und Aufräumarbeiten trotzdem ordnungsgemäss durchgeführt werden?</p><p>10. Welche Verantwortung tragen die Expo-Direktion, das Comité directeur und das Comité stratégique für die ihnen anvertrauten öffentlichen Gelder?</p>
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