Extremismus und Gewalt im Umfeld politischer und wirtschaftlicher Veranstaltungen

ShortId
01.3033
Id
20013033
Updated
10.04.2024 12:14
Language
de
Title
Extremismus und Gewalt im Umfeld politischer und wirtschaftlicher Veranstaltungen
AdditionalIndexing
15;09;04;Versammlungsfreiheit;Bundespolizei;Extremismus;Weltwirtschaftsgipfel;öffentliche Ordnung;Meinungsfreiheit;Gewalt
1
  • L05K0704020110, Weltwirtschaftsgipfel
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K08020204, Extremismus
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L04K05020107, Versammlungsfreiheit
  • L05K0804040501, Bundespolizei
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren lösten verschiedene politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in zunehmendem Masse Kritik aus, die sich teilweise in gewalttätigen Protestformen manifestierte.</p><p>Aufgrund der offenen Haltung der Schweiz, der vielen internationalen Organisationen auf Schweizer Boden sowie ihrer wirtschaftlichen Beziehungen werden regelmässig internationale Konferenzen in unserem Land durchgeführt. Namentlich Globalisierungsgegner nehmen diese Treffen zunehmend zum Anlass, um in Form von Gegenveranstaltungen und Kundgebungen auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Obschon die Organisatoren meistens das Einhalten von demokratischen Mitteln anstreben, missbrauchen extremistische Gruppen die Anlässe auch für militante Proteste und scheuen bei ihren Aktionen nicht vor Gewalt gegen Sachen und Personen zurück. Internationale Konferenzen werden zudem teilweise von ausländischen Oppositionsgruppen genutzt, um Probleme und Konflikte des Heimatlandes hier auszutragen. Dabei kam es schon zu tätlichen Angriffen auf ausländische Regierungsvertreter.</p><p>Der Bundesrat brachte seine Besorgnis über die zunehmende politische Polarisierung und Gewalt in der Schweiz in seinem Extremismusbericht vom 16. März 1992 unmissverständlich zum Ausdruck. In der Folge hat er sich mehrfach zu verschiedenen Formen des Extremismus geäussert. Er hat sich dabei immer gegen jede Art von Extremismus gestellt und seinen Willen bekundet, die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Instrumentarien vollumfänglich zu nutzen.</p><p>Im Zusammenhang mit den gewaltsamen Ausschreitungen anlässlich der Demonstrationen gegen das Weltwirtschaftsforum Davos (WEF) 2001 hält der Bundesrat einmal mehr fest, dass extremistische Straftaten möglichst zu verhindern und konsequent strafrechtlich zu ahnden sind. Sofern es sich um gewalttätigen Extremismus handelt, hat sich der Staatsschutz damit zu befassen.</p><p>Der Bundesrat strebt mit offener Information eine sachliche und ausgewogene Analyse und Diskussion über die Extremismusproblematik an. So zeigt der Dienst für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Polizei in den jährlichen Staatsschutzberichten die Risiken und Gefahren für die innere Sicherheit der Schweiz auf. Schon 1998 und 1999 wurde darin die gewalttätige Antiglobalisierungsbewegung analysiert (Ausschreitungen anlässlich der WTO-Jubiläumstagung 1998 in Genf, Mobilisierung gegen die WEF-Veranstaltungen 1999 und 2000). Der Bundesrat hat darüber hinaus am 31. Januar 2001 den Sicherheitsausschuss beauftragt, eine vertiefte Analyse der den Bund tangierenden Problemkreise betreffend die Organisation und die Durchführung des WEF 2001 vorzulegen.</p><p>Schliesslich geht der Bundesrat mit den Interpellanten einig, dass sich gewaltextremistische Gruppen und Aktionen mit polizeilicher Prävention und Repression alleine weder verhindern noch bekämpfen lassen. Vielmehr bedarf es weiterer Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen unseres Gemeinwesens.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Die wirksamen Präventiv- und Sicherheitsmassnahmen zur Verhinderung der Einreise militanter WEF-Gegner und zum Schutze des WEF in Davos beruhten zu einem guten Teil auf dem gut funktionierenden Informationsaustausch mit dem Ausland. Gestützt darauf konnte das Grenzwachtkorps (GWK) vor und während des WEF bei intensiven Kontrollen eine Vielzahl von Personen entweder formlos oder aufgrund von Einreisesperren an der Grenze zurückweisen. Die internationale Zusammenarbeit hat sich im Falle des WEF als sehr gut erwiesen, auch wenn sie noch verbesserungsfähig ist. Entsprechende Bestrebungen sind im Rahmen der Umsetzung der bilateralen Polizeizusammenarbeitsabkommen mit unseren Nachbarländern sowie mit der vereinbarten Sicherheitspartnerschaft der Alpenländer im Gange. Zudem will der Bundesrat prüfen, in welcher Form die Schweiz am EU-Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechtes teilhaben kann.</p><p>Auch die interkantonale polizeiliche Zusammenarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass das WEF praktisch störungsfrei durchgeführt werden konnte. Die zur Unterstützung der für die Sicherheitsmassnahmen zuständigen kantonalen Behörden erfolgte Informationskoordination durch den Bund in Form eines vom Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei geleiteten Nachrichtenverbundes hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Graubünden und Zürich im Informationsbereich ist Gegenstand einer durch die beiden Kantone in Auftrag gegebenen Überprüfung. Wie der Schutz nationaler und internationaler Veranstaltungen durch Bund und Kantone in Zukunft ausgestaltet werden soll, wird u. a. im Rahmen des Projektes Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) überprüft.</p><p>2. Die dringliche Interpellation zielt in die gleiche Richtung wie die Motionen Leu 99.3198 und Jaquet-Berger 99.3072. Erstere verlangt eine operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund. Letztere verlangt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung einer bestimmten Zahl von Polizeistellen in den Kantonen und grossen Städten. Der Nationalrat hat die beiden Motionen in Form von Postulaten überwiesen. Wie der Bundesrat bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht hat, ist ihm die Problematik der beschränkten Kapazitäten der kantonalen Polizeikorps für Schutzaufgaben zugunsten der Eidgenossenschaft durchaus bewusst. Im Rahmen des Projektes Usis wird diese Thematik umfassend aufgegriffen und analysiert. Usis ist ein gemeinsames Projekt des EJPD und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und -direktorinnen (KKJPD), bei dem Bund und Kantone zusammenarbeiten. Eine Vorstellung des Ist-Zustandes erfolgte am 5. April 2001 durch Bundesrätin Ruth Metzler und Regierungsrat Jörg Schild, Präsident der KKJPD. Nach Zeitplan werden im November 2001 im Rahmen von Usis die Soll-Varianten präsentiert. Im Interesse einer gesamtheitlichen Überprüfung des ganzen Systems der inneren Sicherheit geht es heute nicht an, dieser Überprüfung vorzugreifen und zum jetzigen Zeitpunkt eine polizeiliche Reserve auf Bundesstufe zu schaffen.</p><p>3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Hintergründe und Ursachen der im Zusammenhang mit dem WEF und anderen Anlässen zutage getretenen Gewalt zu untersuchen. Ein entsprechender Bericht zuhanden des Sicherheitsausschusses des Bundesrates ist bereits in Auftrag gegeben worden und wird noch diesen Sommer vorliegen. Anschliessend wird zu prüfen sein, ob und allenfalls welche Massnahmen getroffen werden müssen.</p><p>4. Die Beobachtung gewalttätiger bzw. gewaltbereiter extremistischer Gruppen erfolgt im Rahmen des schweizerischen Staatsschutzes durch den Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei im Zusammenwirken mit den Staatsschutzdiensten der Kantone. Er erfolgt auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120). Die Mitwirkung der Kantone ist für die Aufgabenerfüllung massgebend und muss ausgebaut werden, da noch Lücken bestehen. Der Bund wird die Kantone gestützt auf die neue Entschädigungsordnung und die bevorstehende Inkraftsetzung der Vollzugsverordnung zum BWIS anhalten, wo nötig die Bestände ihrer Staatsschutzdienste zu erhöhen. Gleichzeitig sind flankierende Massnahmen im Bereiche von Gesellschaft, Schule und Erziehung notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum; WEF) ist eine bedeutungsvolle Stätte der Begegnung, an der auch dieses Jahr gegensätzliche Meinungen ausgetauscht und Visionen für die Zukunft der Weltgemeinschaft entwickelt werden konnten.</p><p>Über die Grenzen ausstrahlende Veranstaltungen, wie das WEF, aber auch damit zusammenhängende Alternativveranstaltungen sollen auch weiterhin in unserem Land durchgeführt werden können. Selbstverständlich müssen dabei die Grundrechte, wie Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Privatsphäre usw., gewahrt werden können.</p><p>Leider haben nun in den letzten Jahren am WEF in Davos oder auch anlässlich der 1.-Mai-Feiern in der Stadt Zürich gezielte Vorbereitungen von massiven Ausschreitungen sowie deren anschliessende Durchführung stark zugenommen. Die Schäden materieller und immaterieller Art sind für Private wie generell für die Öffentlichkeit immens.</p><p>Der Staat darf bezüglich Extremismus auf keinem Auge blind sein. Auch wenn Extremismus von rechts wie links nicht per se mit neuen Gesetzen und mehr Polizei, sondern vorab durch das verantwortungsvolle Auftreten und Handeln unserer Zivilgesellschaft eingedämmt und letztlich vermieden werden soll, müssen wir uns die möglichen Ursachen für das periodische Aufkommen politischer Extremismen uneingeschränkt vor Augen führen. Dies erfordert gesellschaftliche Parteinahme gegen extremistische Umtriebe, rechtsstaatliches Augenmass beim Grundrechtsschutz und vor allem die Ächtung von Gewalt und Gewaltbereitschaft - komme diese nun beispielsweise von Skinheads oder von Gegnern der "liberalen Globalisierung". Gerade auch Veranstaltungen mit einer internationalen Dimension, wie das Davoser-Forum, verlangen eine Sicherheitsanalyse, die übergeordneten Aspekten greifbarer entgegenkommt als die offenbar jeweils bisher schwergewichtig aus kantonaler Sicht vorgenommenen Lagebeurteilungen.</p><p>Die freisinnig-demokratische Fraktion bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er die internationale und gleichzeitig auch interkantonale Zusammenarbeit zu fördern, um den Schutz politisch exponierter nationaler und internationaler Veranstaltungen zu gewährleisten?</p><p>2. Welches sind seine Überlegungen zur möglichen Einführung einer polizeilichen Reserve auf Bundesstufe?</p><p>3. Ist er bereit, analog dem "Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus" vom Herbst 2000 die Ursachen der im Zusammenhang mit dem WEF angewandten Gewalt mit dem Ziel, das Forum zu verhindern, sowie der regelmässig wiederkehrenden Strassenschlachten anlässlich der Nachdemonstrationen an den 1.-Mai-Feiern in Zürich zu untersuchen und in einen Bericht mit konkreten, umzusetzenden Massnahmen zu fassen?</p><p>4. Wie will er - neben dem Betreiben einer gründlichen Ursachenforschung - gewaltbereite, extremistische Szenen sowie organisierte "Chaoten", die unabhängig von politischen Motiven jede Möglichkeit zur Gewaltausübung ausnutzen, beobachten, um weitere Gewaltausbrüche künftig präventiv verhindern zu können?</p>
  • Extremismus und Gewalt im Umfeld politischer und wirtschaftlicher Veranstaltungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren lösten verschiedene politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in zunehmendem Masse Kritik aus, die sich teilweise in gewalttätigen Protestformen manifestierte.</p><p>Aufgrund der offenen Haltung der Schweiz, der vielen internationalen Organisationen auf Schweizer Boden sowie ihrer wirtschaftlichen Beziehungen werden regelmässig internationale Konferenzen in unserem Land durchgeführt. Namentlich Globalisierungsgegner nehmen diese Treffen zunehmend zum Anlass, um in Form von Gegenveranstaltungen und Kundgebungen auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Obschon die Organisatoren meistens das Einhalten von demokratischen Mitteln anstreben, missbrauchen extremistische Gruppen die Anlässe auch für militante Proteste und scheuen bei ihren Aktionen nicht vor Gewalt gegen Sachen und Personen zurück. Internationale Konferenzen werden zudem teilweise von ausländischen Oppositionsgruppen genutzt, um Probleme und Konflikte des Heimatlandes hier auszutragen. Dabei kam es schon zu tätlichen Angriffen auf ausländische Regierungsvertreter.</p><p>Der Bundesrat brachte seine Besorgnis über die zunehmende politische Polarisierung und Gewalt in der Schweiz in seinem Extremismusbericht vom 16. März 1992 unmissverständlich zum Ausdruck. In der Folge hat er sich mehrfach zu verschiedenen Formen des Extremismus geäussert. Er hat sich dabei immer gegen jede Art von Extremismus gestellt und seinen Willen bekundet, die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Instrumentarien vollumfänglich zu nutzen.</p><p>Im Zusammenhang mit den gewaltsamen Ausschreitungen anlässlich der Demonstrationen gegen das Weltwirtschaftsforum Davos (WEF) 2001 hält der Bundesrat einmal mehr fest, dass extremistische Straftaten möglichst zu verhindern und konsequent strafrechtlich zu ahnden sind. Sofern es sich um gewalttätigen Extremismus handelt, hat sich der Staatsschutz damit zu befassen.</p><p>Der Bundesrat strebt mit offener Information eine sachliche und ausgewogene Analyse und Diskussion über die Extremismusproblematik an. So zeigt der Dienst für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Polizei in den jährlichen Staatsschutzberichten die Risiken und Gefahren für die innere Sicherheit der Schweiz auf. Schon 1998 und 1999 wurde darin die gewalttätige Antiglobalisierungsbewegung analysiert (Ausschreitungen anlässlich der WTO-Jubiläumstagung 1998 in Genf, Mobilisierung gegen die WEF-Veranstaltungen 1999 und 2000). Der Bundesrat hat darüber hinaus am 31. Januar 2001 den Sicherheitsausschuss beauftragt, eine vertiefte Analyse der den Bund tangierenden Problemkreise betreffend die Organisation und die Durchführung des WEF 2001 vorzulegen.</p><p>Schliesslich geht der Bundesrat mit den Interpellanten einig, dass sich gewaltextremistische Gruppen und Aktionen mit polizeilicher Prävention und Repression alleine weder verhindern noch bekämpfen lassen. Vielmehr bedarf es weiterer Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen unseres Gemeinwesens.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Die wirksamen Präventiv- und Sicherheitsmassnahmen zur Verhinderung der Einreise militanter WEF-Gegner und zum Schutze des WEF in Davos beruhten zu einem guten Teil auf dem gut funktionierenden Informationsaustausch mit dem Ausland. Gestützt darauf konnte das Grenzwachtkorps (GWK) vor und während des WEF bei intensiven Kontrollen eine Vielzahl von Personen entweder formlos oder aufgrund von Einreisesperren an der Grenze zurückweisen. Die internationale Zusammenarbeit hat sich im Falle des WEF als sehr gut erwiesen, auch wenn sie noch verbesserungsfähig ist. Entsprechende Bestrebungen sind im Rahmen der Umsetzung der bilateralen Polizeizusammenarbeitsabkommen mit unseren Nachbarländern sowie mit der vereinbarten Sicherheitspartnerschaft der Alpenländer im Gange. Zudem will der Bundesrat prüfen, in welcher Form die Schweiz am EU-Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechtes teilhaben kann.</p><p>Auch die interkantonale polizeiliche Zusammenarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass das WEF praktisch störungsfrei durchgeführt werden konnte. Die zur Unterstützung der für die Sicherheitsmassnahmen zuständigen kantonalen Behörden erfolgte Informationskoordination durch den Bund in Form eines vom Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei geleiteten Nachrichtenverbundes hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Graubünden und Zürich im Informationsbereich ist Gegenstand einer durch die beiden Kantone in Auftrag gegebenen Überprüfung. Wie der Schutz nationaler und internationaler Veranstaltungen durch Bund und Kantone in Zukunft ausgestaltet werden soll, wird u. a. im Rahmen des Projektes Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) überprüft.</p><p>2. Die dringliche Interpellation zielt in die gleiche Richtung wie die Motionen Leu 99.3198 und Jaquet-Berger 99.3072. Erstere verlangt eine operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund. Letztere verlangt die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung einer bestimmten Zahl von Polizeistellen in den Kantonen und grossen Städten. Der Nationalrat hat die beiden Motionen in Form von Postulaten überwiesen. Wie der Bundesrat bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht hat, ist ihm die Problematik der beschränkten Kapazitäten der kantonalen Polizeikorps für Schutzaufgaben zugunsten der Eidgenossenschaft durchaus bewusst. Im Rahmen des Projektes Usis wird diese Thematik umfassend aufgegriffen und analysiert. Usis ist ein gemeinsames Projekt des EJPD und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und -direktorinnen (KKJPD), bei dem Bund und Kantone zusammenarbeiten. Eine Vorstellung des Ist-Zustandes erfolgte am 5. April 2001 durch Bundesrätin Ruth Metzler und Regierungsrat Jörg Schild, Präsident der KKJPD. Nach Zeitplan werden im November 2001 im Rahmen von Usis die Soll-Varianten präsentiert. Im Interesse einer gesamtheitlichen Überprüfung des ganzen Systems der inneren Sicherheit geht es heute nicht an, dieser Überprüfung vorzugreifen und zum jetzigen Zeitpunkt eine polizeiliche Reserve auf Bundesstufe zu schaffen.</p><p>3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Hintergründe und Ursachen der im Zusammenhang mit dem WEF und anderen Anlässen zutage getretenen Gewalt zu untersuchen. Ein entsprechender Bericht zuhanden des Sicherheitsausschusses des Bundesrates ist bereits in Auftrag gegeben worden und wird noch diesen Sommer vorliegen. Anschliessend wird zu prüfen sein, ob und allenfalls welche Massnahmen getroffen werden müssen.</p><p>4. Die Beobachtung gewalttätiger bzw. gewaltbereiter extremistischer Gruppen erfolgt im Rahmen des schweizerischen Staatsschutzes durch den Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei im Zusammenwirken mit den Staatsschutzdiensten der Kantone. Er erfolgt auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120). Die Mitwirkung der Kantone ist für die Aufgabenerfüllung massgebend und muss ausgebaut werden, da noch Lücken bestehen. Der Bund wird die Kantone gestützt auf die neue Entschädigungsordnung und die bevorstehende Inkraftsetzung der Vollzugsverordnung zum BWIS anhalten, wo nötig die Bestände ihrer Staatsschutzdienste zu erhöhen. Gleichzeitig sind flankierende Massnahmen im Bereiche von Gesellschaft, Schule und Erziehung notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum; WEF) ist eine bedeutungsvolle Stätte der Begegnung, an der auch dieses Jahr gegensätzliche Meinungen ausgetauscht und Visionen für die Zukunft der Weltgemeinschaft entwickelt werden konnten.</p><p>Über die Grenzen ausstrahlende Veranstaltungen, wie das WEF, aber auch damit zusammenhängende Alternativveranstaltungen sollen auch weiterhin in unserem Land durchgeführt werden können. Selbstverständlich müssen dabei die Grundrechte, wie Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Privatsphäre usw., gewahrt werden können.</p><p>Leider haben nun in den letzten Jahren am WEF in Davos oder auch anlässlich der 1.-Mai-Feiern in der Stadt Zürich gezielte Vorbereitungen von massiven Ausschreitungen sowie deren anschliessende Durchführung stark zugenommen. Die Schäden materieller und immaterieller Art sind für Private wie generell für die Öffentlichkeit immens.</p><p>Der Staat darf bezüglich Extremismus auf keinem Auge blind sein. Auch wenn Extremismus von rechts wie links nicht per se mit neuen Gesetzen und mehr Polizei, sondern vorab durch das verantwortungsvolle Auftreten und Handeln unserer Zivilgesellschaft eingedämmt und letztlich vermieden werden soll, müssen wir uns die möglichen Ursachen für das periodische Aufkommen politischer Extremismen uneingeschränkt vor Augen führen. Dies erfordert gesellschaftliche Parteinahme gegen extremistische Umtriebe, rechtsstaatliches Augenmass beim Grundrechtsschutz und vor allem die Ächtung von Gewalt und Gewaltbereitschaft - komme diese nun beispielsweise von Skinheads oder von Gegnern der "liberalen Globalisierung". Gerade auch Veranstaltungen mit einer internationalen Dimension, wie das Davoser-Forum, verlangen eine Sicherheitsanalyse, die übergeordneten Aspekten greifbarer entgegenkommt als die offenbar jeweils bisher schwergewichtig aus kantonaler Sicht vorgenommenen Lagebeurteilungen.</p><p>Die freisinnig-demokratische Fraktion bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er die internationale und gleichzeitig auch interkantonale Zusammenarbeit zu fördern, um den Schutz politisch exponierter nationaler und internationaler Veranstaltungen zu gewährleisten?</p><p>2. Welches sind seine Überlegungen zur möglichen Einführung einer polizeilichen Reserve auf Bundesstufe?</p><p>3. Ist er bereit, analog dem "Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus" vom Herbst 2000 die Ursachen der im Zusammenhang mit dem WEF angewandten Gewalt mit dem Ziel, das Forum zu verhindern, sowie der regelmässig wiederkehrenden Strassenschlachten anlässlich der Nachdemonstrationen an den 1.-Mai-Feiern in Zürich zu untersuchen und in einen Bericht mit konkreten, umzusetzenden Massnahmen zu fassen?</p><p>4. Wie will er - neben dem Betreiben einer gründlichen Ursachenforschung - gewaltbereite, extremistische Szenen sowie organisierte "Chaoten", die unabhängig von politischen Motiven jede Möglichkeit zur Gewaltausübung ausnutzen, beobachten, um weitere Gewaltausbrüche künftig präventiv verhindern zu können?</p>
    • Extremismus und Gewalt im Umfeld politischer und wirtschaftlicher Veranstaltungen

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