Kaderlöhne bei den Unternehmen und Anstalten mit mehrheitlicher oder ausschliesslicher Bundesbeteiligung

ShortId
01.3034
Id
20013034
Updated
10.04.2024 10:56
Language
de
Title
Kaderlöhne bei den Unternehmen und Anstalten mit mehrheitlicher oder ausschliesslicher Bundesbeteiligung
AdditionalIndexing
15;48;Lohn;Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung;Lohnpolitik;Aufbesserung der Löhne;SBB;Leistung;Verwaltungsrat;Gehaltsprämie;öffentliches Unternehmen;Führungskraft
1
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L05K0702010301, Aufbesserung der Löhne
  • L05K0702010102, Gehaltsprämie
  • L07K07020502010101, Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung
  • L04K08020217, Leistung
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kadergehälter in Unternehmungen des Bundes sind nicht nur Gegenstand der Interpellationen 01.3019 und 01.3034. Auch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates sowie die Staatspolitische Kommission des Nationalrates haben sich mit diesem Thema befasst und dem Bundesrat eine Reihe von Fragen und Empfehlungen unterbreitet. Es liegt im Interesse sowohl des Parlamentes wie des Bundesrates, dass die aufgeworfenen Fragen seriös, umfassend und koordiniert angegangen werden. Die Bundeskanzlerin hat im Auftrag des Bundespräsidenten dem Büro des Nationalrates eine gemeinsame Antwort des Bundesrates auf alle aufgeworfenen Fragen vorgeschlagen. Das Büro des Nationalrates unterstützt dieses Vorgehen. Verschiedene in den beiden Interpellationen gestellte Fragen überschneiden sich mit den Fragestellungen der drei parlamentarischen Kommissionen. Sie werden deshalb im Rahmen des umfassenden Berichtes des Bundesrates beantwortet.</p><p>In grundsätzlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass nach der geltenden Gesetzgebung die Festlegung der Löhne der Direktionsmitglieder in der Kompetenz des Verwaltungsrates SBB liegt. Diese Kompetenz ist im SBB-Gesetz verankert. Die jetzt kritisierten Löhne der Unternehmensleitungen sind also keine Folge des Bundespersonalgesetzes. Bei der Festsetzung dieser Löhne müssen die SBB auf den Arbeitsmarkt Rücksicht nehmen. Massgebliche Vergleichsgrössen sind dabei primär vergleichbare Managementpositionen in der Privatwirtschaft, mit der die SBB arbeitsmarktmässig zunehmend im Wettbewerb stehen. Grundlage für die Entscheidungen des SBB-Verwaltungsrates bildete eine externe vergleichende Lohnstudie. Die Kaderlöhne wurden dabei bewusst 20 Prozent unter dem ermittelten Durchschnitt dieser Studie angesetzt. Eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement veranlasste zweite vergleichende Lohnstudie hat bestätigt, dass die Löhne der SBB-Kader an der unteren Grenze der Bandbreite liegen.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die Kaderlöhne von öffentlichen Unternehmungen die für die Bundesverwaltung, den Bundesrat und die bisherigen Regiebetriebe geltenden Ansätze teilweise übersteigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Löhne nicht mehr direkt mit den bisherigen öffentlich-rechtlichen Anstellungen vergleichbar sind. Der Bundesrat wird sich dazu im vorgesehenen umfassenden Bericht im Detail äussern. Der Bundesrat hat dabei Verständnis für die öffentlichen Diskussion der letzten Wochen über die Angemessenheit der Kadergehälter und die zunehmenden Lohnunterschiede. Die Diskussion zeigt, dass sich die SBB - wie andere öffentliche Unternehmen - an einer Schnittstelle zwischen Marktwirtschaft und Staat befinden. Die vom Parlament verabschiedete Bahnreform verlangt von den SBB privatwirtschaftliche Effizienz und Produktivität, damit die Bahn wieder wettbewerbsfähig wird und Marktanteile gewinnt. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit, dass sich die SBB an allen für die öffentliche Verwaltung geltenden Massstäben messen lassen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht auf dieses Spannungsfeld eingehen und Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Lohnpolitik unterbreiten. Er hält es jedoch für verfehlt, dem SBB-Verwaltungsrat Masslosigkeit oder Unseriosität vorzuwerfen, doch ist festzustellen, dass die öffentliche Reaktion auf diese Frage unterschätzt wurde. Er ist zudem nachdrücklich der Auffassung, dass die vom Parlament beschlossene Bahnreform bisher sehr erfolgreich war und dass keinerlei Anlass besteht, diese Bahnreform teilweise wieder rückgängig zu machen.</p><p>1. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Honorierung der Geschäftsleitung der SBB AG in den Jahren 1999-2001. Der maximale Bonus ist von der Zielerreichung abhängig; er ist von 0 Franken bis zum Maximum möglich. Einzelheiten wird der Bundesrat im Rahmen des vorgesehenen umfassenden Berichtes darlegen:</p><p>- 1999: Grundlohn: 1 744 754 Franken; maximaler Bonus: 0 Franken; Total: 1 774 754 Franken.</p><p>- 2000: Grundlohn: 1 922 000 Franken; maximaler Bonus (Bonusbeträge 2000 sind noch nicht definiert, da die Zielerreichung noch nicht bekannt ist): 1 Million Franken; Total: 2 922 000 Franken.</p><p>- 2001: Grundlohn: 2 100 000 Franken; maximaler Bonus (maximaler Bonusbetrag 2001): 1 070 000 Franken; Total: 3 170 000 Franken.</p><p>Die angegebenen Bonusbeträge betreffen die theoretischen Maxima. Selbst bei einer eher unwahrscheinlichen Ausschöpfung von 100 Prozent kann, wie auch der Präsident der Finanzdelegation zu Recht festgestellt hat, unter keinem Titel von einer Verdoppelung der Gehälter gesprochen werden.</p><p>Die Lohnangaben aus den Jahren 1998 und früher sind durch die Unternehmensreform (Aufhebung der Generaldirektionen, neue Struktur der Geschäftsleitung) nicht mehr vergleichbar. Die Anpassungen der Geschäftsleitungssaläre wurde durch den Verwaltungsrat der SBB AG beschlossen. Er stützte sich dabei auf eine im Jahre 2000 bei der Firma Hay Management Consultants GmbH, Berlin, in Auftrag gegebene Saläranalyse des oberen Kaders der SBB AG. In das Gutachten wurden 40 Vergleichsunternehmen in der Schweiz einbezogen, darunter Alusuisse AG, Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Elco AG, Feldschlösschen AG, Hilti AG, Landis &amp; Gyr, Novartis AG, Orange AG. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die derzeitigen Salärbezüge deutlich unterhalb der marktüblichen Saläre liegen, die Spesenpauschalen innerhalb der marktüblichen Pauschalen vergleichbarer Positionen liegen und der variable Teil (z. B. Boni) leicht über dem marktüblichen Anteil liegt. Das im Jahr 2000 vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebene Gutachten der Firma Egon Zehnder International hält in der Vergleichsanalyse der obersten Geschäftsleitungspositionen der SBB AG fest, dass die SBB-Saläre sich zwischen Mittelfeld und Schlusslicht des identifizierten Salärspektrums bewegen, das CEO-Salär sich am Schluss des identifizierten Salärspektrums befindet, die Nicht-CEO-Positionen sich im Mittelfeld bewegen und im Vergleich mit den identifizierten europäischen Top-Salären (alle Positionen) die SBB-Manager zwischen 50 und 70 Prozent weniger verdienen.</p><p>Der Verwaltungsrat der SBB AG hat das EFD und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation im Jahre 2000 darüber informiert, dass er eine Neuordnung der Geschäftsleitungssaläre ins Auge fasst. Über den letzten Anpassungsbericht 2001 ist gemäss der Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz eine Orientierung im Rahmen des Reportings über die Strategischen Ziele vorgesehen.</p><p>Die Leistungen an das Personal der SBB wurden durch den seit dem 1. Januar 2001 geltenden Gesamtarbeitsvertrag erhöht. Nachfolgend sind die Leistungen und Lohnerhöhungen im Jahre 2000 für das SBB-Personal und die Auswirkungen in Millionen Franken aufgeführt:</p><p>- Einführung der 39-Stunden-Woche; Auswirkungen: keine.</p><p>- Einführung der Jahresarbeitszeit und Zusicherung am 1. Juni 2000, 500 Arbeitsstellen (effektiv 528) zu erhalten; Auswirkungen: 20 Millionen Franken.</p><p>- Projekt Chance (Neuorientierung und Arbeit); Auswirkungen: 44 Millionen Franken.</p><p>- Besitzstandgarantie bei Rückstufungen; Auswirkungen: 7,5 Millionen Franken.</p><p>- 1 Lohnprozent zur Finanzierung der seit Juni 2000 umgesetzten Arbeitszeitverkürzung; Auswirkungen: 22 Millionen Franken.</p><p>- 1 Lohnprozent in Form einer einmaligen Zahlung im Dezember 2000; Auswirkungen: 22 Millionen Franken.</p><p>- 0,3 Lohnprozente für individuelle Lohnanpassungen; Auswirkungen: 7 Millionen Franken.</p><p>- 0,3 Lohnprozente für Laufbahnbeförderungen; Auswirkungen: 7 Millionen Franken.</p><p>Diese Aufstellung zeigt, dass die Leistungen an das SBB-Personal insgesamt um rund 130 Millionen Franken angehoben wurden. Darin eingeschlossen sind auch Massnahmen, mit denen die Umstrukturierungen sozialverträglich umgesetzt werden konnten (die SBB hat damit Entlassungen vermeiden können). Im Weiteren ist zu erwähnen, dass die SBB aus ihrem ersten Gewinn nach rund einem Jahrzehnt Defiziten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Prämie von 1000 Franken zukommen liess. Damit wurden rund 20 Millionen Franken an die Beschäftigten ausgeschüttet. Der Vergleich mit den Löhnen des obersten Managements muss vor dem Hintergrund der aufgezeigten Systemänderungen sowie mit Bezug auf die Vergleichsunternehmen der Wirtschaft vorgenommen werden und zeigt, dass die SBB AG keine unangemessene Distanz zum übrigen Personal gelegt hat. Zu beachten ist auch, dass die im GAV ausgehandelten Minimalleistungen - über diese und nicht über allfällige Höchstlöhne wurde seinerzeit ausschliesslich debattiert - die entsprechenden Werte bei privaten Unternehmen deutlich übertreffen. Zum Quervergleich mit der Bundesverwaltung und den übrigen Vergleichsfragen wird sich der Bundesrat umfassend und im Detail im vorgesehenen Gesamtbericht äussern.</p><p>Was die Folgen auf das Betriebsklima und die Mitarbeiterzufriedenheit betrifft, stellt sich die Geschäftsleitung der SBB AG der Diskussion mit dem Personal. Im Zentrum der engagierten Diskussionen stehen Themen wie Unterbestände, Personalbeurteilung sowie Überlastung. Bis heute konnte nicht festgestellt werden, dass die Frage der Kaderlöhne Einfluss auf das Betriebsklima, die Mitarbeiterzufriedenheit oder auf die Leistungsbereitschaft hätte.</p><p>2./3. Der Bundesrat wird in seinem umfassenden Bericht auf die Lohnentwicklung bei den öffentlichen Unternehmen und Anstalten eingehen und auch zur Frage der Spannweite zwischen den tiefsten und höchsten Löhnen in diesen Unternehmen Stellung nahmen.</p><p>4. Die Wissenschaft hat sich in letzter Zeit differenziert mit der Motivationswirkung leistungsabhängiger Löhne auseinandergesetzt. Eine als "relativ gerecht" empfundene Entlöhnung ist zwar nicht einziges leistungsbestimmendes Element. Sie bildet eine, jedoch nicht die einzige Voraussetzung für Leistungsbereitschaft. Hinzu kommt, dass der Lohn als angemessen empfunden wird, wenn er im Rahmen des Marktes liegt. Es ist dabei selbstverständlich, dass Leistung durch die Lohnhöhe allein nicht beliebig gesteigert werden kann.</p><p>5. Der Bundesrat wird prüfen, wie eine betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbare Lohnpolitik bei den öffentlichen Unternehmen gewährleistet werden kann. Ob dies im Rahmen der Eignerstrategie und des Reportings über diese Eignerstrategie oder auf andere Weise geschehen soll, bildet Gegenstand der laufenden Abklärungen.</p><p>6. Der Bundesrat wird im Rahmen seines umfassenden Berichtes auch auf die Festlegung der Verwaltungsratsentschädigungen eingehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit der aktuellen Erhöhung der Löhne des obersten Kaders der SBB um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Um wie viel wurden die Kaderlöhne einschliesslich Bonus-Zahlungen bei den SBB 2001 erhöht, und wie war die Entwicklung der Löhne des obersten Managements in der Zeitspanne von 1998 bis 2000? Wer hat die Erhöhung beschlossen, und welches waren die Entscheidungsgrundlagen (Vergleichsstudien usw.)? Wurde er darüber vorgängig informiert? Wie beurteilt er die aktuelle Erhöhung der Löhne des obersten Managements der SBB - dies auch im Vergleich mit den Löhnen der anderen SBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sowie im Quervergleich mit der Bundesverwaltung? Was sind die Folgen in Bezug auf das Betriebsklima und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB?</p><p>2. Wie war die Lohnentwicklung in der Periode 1998 bis 2001 bei den anderen Unternehmen und Anstalten mit ausschliesslicher oder mehrheitlicher Bundesbeteiligung, wie Post, Swisscom, Ruag, SUVA?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass die Spannweite zwischen den tiefsten und höchsten Löhnen dieser Unternehmen und Anstalten den Faktor 1 zu 10 nicht übersteigen soll?</p><p>4. Wie beurteilt er die auch von Betriebswirtschafterinnen und Betriebswirtschaftern geäusserte These, dass sich zwischen überhöhten Löhnen und Leistungsbereitschaft kein direkter Zusammenhang herstellen lässt?</p><p>5. Ist er bereit, im Rahmen einer aktiven Eignerstrategie bei den Unternehmen, die mehrheitlich oder ausschliesslich dem Bund gehören, eine betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbare Lohnpolitik durchzusetzen?</p><p>6. Wie hoch sind die Verwaltungsratsentschädigungen (Stundenansatz, Zeitaufwand) der genannten Unternehmen und Anstalten? Ist er bereit, bei den Verwaltungsratsentschädigungen analoge Massnahmen zu treffen?</p>
  • Kaderlöhne bei den Unternehmen und Anstalten mit mehrheitlicher oder ausschliesslicher Bundesbeteiligung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kadergehälter in Unternehmungen des Bundes sind nicht nur Gegenstand der Interpellationen 01.3019 und 01.3034. Auch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates sowie die Staatspolitische Kommission des Nationalrates haben sich mit diesem Thema befasst und dem Bundesrat eine Reihe von Fragen und Empfehlungen unterbreitet. Es liegt im Interesse sowohl des Parlamentes wie des Bundesrates, dass die aufgeworfenen Fragen seriös, umfassend und koordiniert angegangen werden. Die Bundeskanzlerin hat im Auftrag des Bundespräsidenten dem Büro des Nationalrates eine gemeinsame Antwort des Bundesrates auf alle aufgeworfenen Fragen vorgeschlagen. Das Büro des Nationalrates unterstützt dieses Vorgehen. Verschiedene in den beiden Interpellationen gestellte Fragen überschneiden sich mit den Fragestellungen der drei parlamentarischen Kommissionen. Sie werden deshalb im Rahmen des umfassenden Berichtes des Bundesrates beantwortet.</p><p>In grundsätzlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass nach der geltenden Gesetzgebung die Festlegung der Löhne der Direktionsmitglieder in der Kompetenz des Verwaltungsrates SBB liegt. Diese Kompetenz ist im SBB-Gesetz verankert. Die jetzt kritisierten Löhne der Unternehmensleitungen sind also keine Folge des Bundespersonalgesetzes. Bei der Festsetzung dieser Löhne müssen die SBB auf den Arbeitsmarkt Rücksicht nehmen. Massgebliche Vergleichsgrössen sind dabei primär vergleichbare Managementpositionen in der Privatwirtschaft, mit der die SBB arbeitsmarktmässig zunehmend im Wettbewerb stehen. Grundlage für die Entscheidungen des SBB-Verwaltungsrates bildete eine externe vergleichende Lohnstudie. Die Kaderlöhne wurden dabei bewusst 20 Prozent unter dem ermittelten Durchschnitt dieser Studie angesetzt. Eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement veranlasste zweite vergleichende Lohnstudie hat bestätigt, dass die Löhne der SBB-Kader an der unteren Grenze der Bandbreite liegen.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die Kaderlöhne von öffentlichen Unternehmungen die für die Bundesverwaltung, den Bundesrat und die bisherigen Regiebetriebe geltenden Ansätze teilweise übersteigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Löhne nicht mehr direkt mit den bisherigen öffentlich-rechtlichen Anstellungen vergleichbar sind. Der Bundesrat wird sich dazu im vorgesehenen umfassenden Bericht im Detail äussern. Der Bundesrat hat dabei Verständnis für die öffentlichen Diskussion der letzten Wochen über die Angemessenheit der Kadergehälter und die zunehmenden Lohnunterschiede. Die Diskussion zeigt, dass sich die SBB - wie andere öffentliche Unternehmen - an einer Schnittstelle zwischen Marktwirtschaft und Staat befinden. Die vom Parlament verabschiedete Bahnreform verlangt von den SBB privatwirtschaftliche Effizienz und Produktivität, damit die Bahn wieder wettbewerbsfähig wird und Marktanteile gewinnt. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit, dass sich die SBB an allen für die öffentliche Verwaltung geltenden Massstäben messen lassen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht auf dieses Spannungsfeld eingehen und Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Lohnpolitik unterbreiten. Er hält es jedoch für verfehlt, dem SBB-Verwaltungsrat Masslosigkeit oder Unseriosität vorzuwerfen, doch ist festzustellen, dass die öffentliche Reaktion auf diese Frage unterschätzt wurde. Er ist zudem nachdrücklich der Auffassung, dass die vom Parlament beschlossene Bahnreform bisher sehr erfolgreich war und dass keinerlei Anlass besteht, diese Bahnreform teilweise wieder rückgängig zu machen.</p><p>1. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Honorierung der Geschäftsleitung der SBB AG in den Jahren 1999-2001. Der maximale Bonus ist von der Zielerreichung abhängig; er ist von 0 Franken bis zum Maximum möglich. Einzelheiten wird der Bundesrat im Rahmen des vorgesehenen umfassenden Berichtes darlegen:</p><p>- 1999: Grundlohn: 1 744 754 Franken; maximaler Bonus: 0 Franken; Total: 1 774 754 Franken.</p><p>- 2000: Grundlohn: 1 922 000 Franken; maximaler Bonus (Bonusbeträge 2000 sind noch nicht definiert, da die Zielerreichung noch nicht bekannt ist): 1 Million Franken; Total: 2 922 000 Franken.</p><p>- 2001: Grundlohn: 2 100 000 Franken; maximaler Bonus (maximaler Bonusbetrag 2001): 1 070 000 Franken; Total: 3 170 000 Franken.</p><p>Die angegebenen Bonusbeträge betreffen die theoretischen Maxima. Selbst bei einer eher unwahrscheinlichen Ausschöpfung von 100 Prozent kann, wie auch der Präsident der Finanzdelegation zu Recht festgestellt hat, unter keinem Titel von einer Verdoppelung der Gehälter gesprochen werden.</p><p>Die Lohnangaben aus den Jahren 1998 und früher sind durch die Unternehmensreform (Aufhebung der Generaldirektionen, neue Struktur der Geschäftsleitung) nicht mehr vergleichbar. Die Anpassungen der Geschäftsleitungssaläre wurde durch den Verwaltungsrat der SBB AG beschlossen. Er stützte sich dabei auf eine im Jahre 2000 bei der Firma Hay Management Consultants GmbH, Berlin, in Auftrag gegebene Saläranalyse des oberen Kaders der SBB AG. In das Gutachten wurden 40 Vergleichsunternehmen in der Schweiz einbezogen, darunter Alusuisse AG, Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Elco AG, Feldschlösschen AG, Hilti AG, Landis &amp; Gyr, Novartis AG, Orange AG. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die derzeitigen Salärbezüge deutlich unterhalb der marktüblichen Saläre liegen, die Spesenpauschalen innerhalb der marktüblichen Pauschalen vergleichbarer Positionen liegen und der variable Teil (z. B. Boni) leicht über dem marktüblichen Anteil liegt. Das im Jahr 2000 vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebene Gutachten der Firma Egon Zehnder International hält in der Vergleichsanalyse der obersten Geschäftsleitungspositionen der SBB AG fest, dass die SBB-Saläre sich zwischen Mittelfeld und Schlusslicht des identifizierten Salärspektrums bewegen, das CEO-Salär sich am Schluss des identifizierten Salärspektrums befindet, die Nicht-CEO-Positionen sich im Mittelfeld bewegen und im Vergleich mit den identifizierten europäischen Top-Salären (alle Positionen) die SBB-Manager zwischen 50 und 70 Prozent weniger verdienen.</p><p>Der Verwaltungsrat der SBB AG hat das EFD und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation im Jahre 2000 darüber informiert, dass er eine Neuordnung der Geschäftsleitungssaläre ins Auge fasst. Über den letzten Anpassungsbericht 2001 ist gemäss der Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz eine Orientierung im Rahmen des Reportings über die Strategischen Ziele vorgesehen.</p><p>Die Leistungen an das Personal der SBB wurden durch den seit dem 1. Januar 2001 geltenden Gesamtarbeitsvertrag erhöht. Nachfolgend sind die Leistungen und Lohnerhöhungen im Jahre 2000 für das SBB-Personal und die Auswirkungen in Millionen Franken aufgeführt:</p><p>- Einführung der 39-Stunden-Woche; Auswirkungen: keine.</p><p>- Einführung der Jahresarbeitszeit und Zusicherung am 1. Juni 2000, 500 Arbeitsstellen (effektiv 528) zu erhalten; Auswirkungen: 20 Millionen Franken.</p><p>- Projekt Chance (Neuorientierung und Arbeit); Auswirkungen: 44 Millionen Franken.</p><p>- Besitzstandgarantie bei Rückstufungen; Auswirkungen: 7,5 Millionen Franken.</p><p>- 1 Lohnprozent zur Finanzierung der seit Juni 2000 umgesetzten Arbeitszeitverkürzung; Auswirkungen: 22 Millionen Franken.</p><p>- 1 Lohnprozent in Form einer einmaligen Zahlung im Dezember 2000; Auswirkungen: 22 Millionen Franken.</p><p>- 0,3 Lohnprozente für individuelle Lohnanpassungen; Auswirkungen: 7 Millionen Franken.</p><p>- 0,3 Lohnprozente für Laufbahnbeförderungen; Auswirkungen: 7 Millionen Franken.</p><p>Diese Aufstellung zeigt, dass die Leistungen an das SBB-Personal insgesamt um rund 130 Millionen Franken angehoben wurden. Darin eingeschlossen sind auch Massnahmen, mit denen die Umstrukturierungen sozialverträglich umgesetzt werden konnten (die SBB hat damit Entlassungen vermeiden können). Im Weiteren ist zu erwähnen, dass die SBB aus ihrem ersten Gewinn nach rund einem Jahrzehnt Defiziten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Prämie von 1000 Franken zukommen liess. Damit wurden rund 20 Millionen Franken an die Beschäftigten ausgeschüttet. Der Vergleich mit den Löhnen des obersten Managements muss vor dem Hintergrund der aufgezeigten Systemänderungen sowie mit Bezug auf die Vergleichsunternehmen der Wirtschaft vorgenommen werden und zeigt, dass die SBB AG keine unangemessene Distanz zum übrigen Personal gelegt hat. Zu beachten ist auch, dass die im GAV ausgehandelten Minimalleistungen - über diese und nicht über allfällige Höchstlöhne wurde seinerzeit ausschliesslich debattiert - die entsprechenden Werte bei privaten Unternehmen deutlich übertreffen. Zum Quervergleich mit der Bundesverwaltung und den übrigen Vergleichsfragen wird sich der Bundesrat umfassend und im Detail im vorgesehenen Gesamtbericht äussern.</p><p>Was die Folgen auf das Betriebsklima und die Mitarbeiterzufriedenheit betrifft, stellt sich die Geschäftsleitung der SBB AG der Diskussion mit dem Personal. Im Zentrum der engagierten Diskussionen stehen Themen wie Unterbestände, Personalbeurteilung sowie Überlastung. Bis heute konnte nicht festgestellt werden, dass die Frage der Kaderlöhne Einfluss auf das Betriebsklima, die Mitarbeiterzufriedenheit oder auf die Leistungsbereitschaft hätte.</p><p>2./3. Der Bundesrat wird in seinem umfassenden Bericht auf die Lohnentwicklung bei den öffentlichen Unternehmen und Anstalten eingehen und auch zur Frage der Spannweite zwischen den tiefsten und höchsten Löhnen in diesen Unternehmen Stellung nahmen.</p><p>4. Die Wissenschaft hat sich in letzter Zeit differenziert mit der Motivationswirkung leistungsabhängiger Löhne auseinandergesetzt. Eine als "relativ gerecht" empfundene Entlöhnung ist zwar nicht einziges leistungsbestimmendes Element. Sie bildet eine, jedoch nicht die einzige Voraussetzung für Leistungsbereitschaft. Hinzu kommt, dass der Lohn als angemessen empfunden wird, wenn er im Rahmen des Marktes liegt. Es ist dabei selbstverständlich, dass Leistung durch die Lohnhöhe allein nicht beliebig gesteigert werden kann.</p><p>5. Der Bundesrat wird prüfen, wie eine betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbare Lohnpolitik bei den öffentlichen Unternehmen gewährleistet werden kann. Ob dies im Rahmen der Eignerstrategie und des Reportings über diese Eignerstrategie oder auf andere Weise geschehen soll, bildet Gegenstand der laufenden Abklärungen.</p><p>6. Der Bundesrat wird im Rahmen seines umfassenden Berichtes auch auf die Festlegung der Verwaltungsratsentschädigungen eingehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit der aktuellen Erhöhung der Löhne des obersten Kaders der SBB um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Um wie viel wurden die Kaderlöhne einschliesslich Bonus-Zahlungen bei den SBB 2001 erhöht, und wie war die Entwicklung der Löhne des obersten Managements in der Zeitspanne von 1998 bis 2000? Wer hat die Erhöhung beschlossen, und welches waren die Entscheidungsgrundlagen (Vergleichsstudien usw.)? Wurde er darüber vorgängig informiert? Wie beurteilt er die aktuelle Erhöhung der Löhne des obersten Managements der SBB - dies auch im Vergleich mit den Löhnen der anderen SBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sowie im Quervergleich mit der Bundesverwaltung? Was sind die Folgen in Bezug auf das Betriebsklima und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB?</p><p>2. Wie war die Lohnentwicklung in der Periode 1998 bis 2001 bei den anderen Unternehmen und Anstalten mit ausschliesslicher oder mehrheitlicher Bundesbeteiligung, wie Post, Swisscom, Ruag, SUVA?</p><p>3. Ist er auch der Ansicht, dass die Spannweite zwischen den tiefsten und höchsten Löhnen dieser Unternehmen und Anstalten den Faktor 1 zu 10 nicht übersteigen soll?</p><p>4. Wie beurteilt er die auch von Betriebswirtschafterinnen und Betriebswirtschaftern geäusserte These, dass sich zwischen überhöhten Löhnen und Leistungsbereitschaft kein direkter Zusammenhang herstellen lässt?</p><p>5. Ist er bereit, im Rahmen einer aktiven Eignerstrategie bei den Unternehmen, die mehrheitlich oder ausschliesslich dem Bund gehören, eine betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbare Lohnpolitik durchzusetzen?</p><p>6. Wie hoch sind die Verwaltungsratsentschädigungen (Stundenansatz, Zeitaufwand) der genannten Unternehmen und Anstalten? Ist er bereit, bei den Verwaltungsratsentschädigungen analoge Massnahmen zu treffen?</p>
    • Kaderlöhne bei den Unternehmen und Anstalten mit mehrheitlicher oder ausschliesslicher Bundesbeteiligung

Back to List