Schliessung von Poststellen
- ShortId
-
01.3035
- Id
-
20013035
- Updated
-
10.04.2024 12:08
- Language
-
de
- Title
-
Schliessung von Poststellen
- AdditionalIndexing
-
34;Rentabilität;Post;Gemeinde;regionale Beihilfe;Betriebseinstellung;service public;Regionalpolitik
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L05K0703040201, Betriebseinstellung
- L04K08060111, service public
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L05K0704010108, regionale Beihilfe
- L06K080701020106, Gemeinde
- L07K07030202050202, Rentabilität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Post hat im Rahmen der Postreform 1998 vom Parlament einen anspruchsvollen Auftrag erhalten. Die Post muss zum einen die flächendeckende Grundversorgung (Service public) mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und in guter Qualität gewährleisten. Zum anderen muss die Post in einem immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen und eigenwirtschaftlich arbeiten. Sie erhält - mit Ausnahmen im Bereich des Postautoverkehrs und bei der Zustellung von Zeitungen - keine staatlichen Abgeltungen für ihre Tätigkeit. Will die Post die vom Parlament gesetzten Ziele erreichen, muss sie einerseits Kosten senken und andererseits neue Einnahmenquellen erschliessen. Der Entscheid der Post zum Umbau des Poststellennetzes hält sich an diese Vorgaben. Die Umgestaltung des Poststellennetzes trägt den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung und sieht auch den gezielten Ausbau von Dienstleistungen (z. B. Beratung für Finanzdienstleistungen und E-Business, Verkauf von Drittprodukten) vor. Im Bereich der P-Poststellen wird dank der vorgesehenen neuen Angebote Hausservice, Filialen, Agenturlösungen oder mobile Post die postalische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. Der Vorstoss geht von einer (ersatzlosen) Schliessung von bis zu 1000 Poststellen aus. Tatsache ist, dass nach den Plänen der Post in den nächsten fünf Jahren nur rund 80 Poststellen ohne Ersatzangebot geschlossen werden. Die übrigen vom Umbau betroffenen Poststellen werden in die erwähnten neuen Formen überführt. Fest steht, dass die Post auch nach dem Umbau des Poststellennetzes über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen wird.</p><p>1. Auch nach dem geplanten Umbau des Poststellennetzes wird die flächendeckende Grundversorgung (Service public) vollumfänglich gewährleistet sein. Es ist kein Abbau der gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen vorgesehen.</p><p>2. Die Post hat als Unternehmen des Bundes den Umbau ihres Poststellennetzes nicht nach reiner Kostenoptimierung und Kostendeckung durchgeführt. Verhalten, Bedürfnisse und Gewohnheiten der Kundschaft haben sich im Laufe der Zeit stark gewandelt. Der Umbau nimmt explizit Rücksicht auf regionalspezifische Gegebenheiten. Vielerorts wird die Grundversorgung auch näher zur Kundschaft gebracht. Da die postalische Grundversorgung mit Postdienstleistungen landesweit gewährleistet bleibt, wird die Attraktivität der Randregionen durch die Umgestaltung nicht beeinträchtigt. Die Post wird den Umbau des Poststellennetzes überdies ohne Entlassungen und in einem Zeitraum von fünf Jahren umsetzen.</p><p>3. Auch nach dem Umbau ihres Poststellennetzes ist die Post auf dezentrale Organisationsstrukturen angewiesen. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in den Rand- und Bergregionen dürften kaum spürbar sein. Der Umbau des Netzes ist mit dem Abbau von 100 Vollzeitstellen jährlich verbunden. Davon wird ein wesentlicher Teil auf die Optimierung der Stadtnetze entfallen. Entlassungen sind keine vorgesehen. Aus diesen Gründen drängen sich als Folge der geplanten Massnahmen keine besonderen Kompensationsmassnahmen auf. Der Bundesrat hat im Übrigen am 23. August 2000 ein Aktionsprogramm beschlossen, um die Regionen, die von den Umstrukturierungen der Swisscom, SBB und Post besonders betroffen sind, bei der Bewältigung des Strukturwandels und der Stärkung ihrer Wertschöpfungskraft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm umfasst verschiedene Stossrichtungen, wobei auch die drei Unternehmen und die Kantone ihre Beiträge zu leisten haben. In der letzten Wintersession haben die eidgenössischen Räte der vom Bundesrat zu diesem Zweck beantragten Aufstockung der bestehenden regional- und tourismuspolitischen Instrumente um 80 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre zugestimmt. Eine weitere Aufstockung ist zurzeit nicht vorgesehen.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG die Gründe für eine schrittweise weitere Öffnung des Postmarktes in der Schweiz dargelegt. Gleichzeitig hat er sich für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im bisherigen Umfang ausgesprochen.</p><p>Im Bericht werden die folgenden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherung der postalischen Grundversorgung erörtert:</p><p>- Kostenoptimierung bei der Post;</p><p>- Eröffnung weiterer Geschäftsfelder zur Finanzierung der Grundversorgung;</p><p>- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen;</p><p>- Einführung eines Konzessionssystems für private Anbieter von nicht reservierten Diensten.</p><p>Der Bundesrat schlägt zum heutigen Zeitpunkt die ersten beiden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherstellung der postalischen Grundversorgung vor. Die beiden anderen Massnahmen stehen im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Vordergrund. So hat sich das Parlament in den Beratungen zum Postgesetz explizit gegen eine Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf Anträge an die eidgenössischen Räte formulieren.</p><p>5. Die Post spielt als nationales Unternehmen zweifellos eine Rolle für die Kohäsion der Schweiz. Diese Rolle erfüllt die Post jedoch vor allem durch ihre Dienstleistungen. Der von der Post zu erbringende Universaldienst verlangt flächendeckende, allgemein zugängliche Postdienstleistungen, schreibt aber zur Leistungserbringung nicht ein bestimmtes Poststellennetz vor. Mit der Verlegung des Postschalters vor die Haustüre oder in Form von mobilen Poststellen kann dem Anliegen der Kohäsion der Schweiz - wenn auch in einer neuen Form - weiterhin Rechnung getragen werden. Effektive Schliessungen von Poststellen ohne jeglichen Ersatz wird es wenige geben. Vornehmlich wird es sie in Städten geben, weil die Post sich dort an veränderte Kundenbedürfnisse anpassen muss.</p><p>6. Wie und unter welchen Voraussetzungen die Post mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet, entscheidet die Post gestützt auf das Postgesetz und unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben des Bundesrates selbstständig. Der Bundesrat greift nicht in Entscheide zur Umwandlung oder Schliessung einzelner Poststellen ein. Die Post hat im Bereich von Postfinance ihre Angebotspalette im Einklang mit der gesetzlichen Ordnung in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Mit Ausnahme des Aktivgeschäftes gleichen sich die Angebote der Post und der in der Interpellation erwähnten Bankinstitute. Unter diesen Umständen ist es der Post nicht mehr möglich, diese Kooperationen an der Verkaufsstelle aufrechtzuerhalten. Bei der Dienstleistungserstellung zeugen hingegen verschiedene Beispiele für eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Bankinstituten.</p><p>7. Der Bundesrat ist nicht dieser Auffassung. Der Bund berücksichtigt in all seinen Aufgabenbereichen die Bedürfnisse der kleineren Ortschaften sowie der Randregionen, und er stellt erhebliche finanzielle Mittel für den regionalen Ausgleich zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Post hat angekündigt, in den nächsten fünf Jahren rund 800 Poststellen zu schliessen. Damit sollen rund 100 Millionen Franken eingespart werden. Da das ganz Poststellennetz gemäss Auskünften der Postdirektion jedoch ein "Defizit" von mehr als 500 Millionen Franken verursacht, sind sogar noch mehr Schliessungen als angekündigt zu befürchten.</p><p>Namens der Grünen Fraktion stelle ich dem Bundesrat dazu folgende Fragen:</p><p>1. Ist nach seiner Auffassung der Service Public in den von Poststellenschliessungen betroffenen Regionen noch gewährleistet?</p><p>2. Wie beurteilt er die regionalpolitische Bedeutung der Schliessungen von Poststellen?</p><p>3. Wie hoch beziffert er die Kosten, die ihm für regionalpolitische Kompensationsmassnahmen erwachsen, um die Attraktivität der Randregionen und Berggebiete zu erhalten?</p><p>4. In welchem Ausmass ist er bereit, die Post für den durch das Poststellennetz geleisteten Service Public finanziell zu entgelten?</p><p>5. Wie beurteilt er die Kohäsion Schweiz, wenn in einigen Kantonen mehr als die Hälfte der Poststellen geschlossen werden sollen?</p><p>6. Akzeptiert er den Entscheid der Post, mit einer vor Ort existierenden Raiffeisen- oder Kantonalbankfiliale nicht zusammenzuarbeiten, obwohl damit die Poststelle vor der Schliessung bewahrt werden könnte?</p><p>7. Ist er auch der Auffassung, dass es sinnvoller und ökonomisch effizienter wäre, kleinere Ortschaften überhaupt zu schliessen und die betroffenen Personen umzusiedeln? Könnte damit nicht eine höhere Rentabilität erzielt werden?</p>
- Schliessung von Poststellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Post hat im Rahmen der Postreform 1998 vom Parlament einen anspruchsvollen Auftrag erhalten. Die Post muss zum einen die flächendeckende Grundversorgung (Service public) mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und in guter Qualität gewährleisten. Zum anderen muss die Post in einem immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen und eigenwirtschaftlich arbeiten. Sie erhält - mit Ausnahmen im Bereich des Postautoverkehrs und bei der Zustellung von Zeitungen - keine staatlichen Abgeltungen für ihre Tätigkeit. Will die Post die vom Parlament gesetzten Ziele erreichen, muss sie einerseits Kosten senken und andererseits neue Einnahmenquellen erschliessen. Der Entscheid der Post zum Umbau des Poststellennetzes hält sich an diese Vorgaben. Die Umgestaltung des Poststellennetzes trägt den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung und sieht auch den gezielten Ausbau von Dienstleistungen (z. B. Beratung für Finanzdienstleistungen und E-Business, Verkauf von Drittprodukten) vor. Im Bereich der P-Poststellen wird dank der vorgesehenen neuen Angebote Hausservice, Filialen, Agenturlösungen oder mobile Post die postalische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. Der Vorstoss geht von einer (ersatzlosen) Schliessung von bis zu 1000 Poststellen aus. Tatsache ist, dass nach den Plänen der Post in den nächsten fünf Jahren nur rund 80 Poststellen ohne Ersatzangebot geschlossen werden. Die übrigen vom Umbau betroffenen Poststellen werden in die erwähnten neuen Formen überführt. Fest steht, dass die Post auch nach dem Umbau des Poststellennetzes über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen wird.</p><p>1. Auch nach dem geplanten Umbau des Poststellennetzes wird die flächendeckende Grundversorgung (Service public) vollumfänglich gewährleistet sein. Es ist kein Abbau der gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen vorgesehen.</p><p>2. Die Post hat als Unternehmen des Bundes den Umbau ihres Poststellennetzes nicht nach reiner Kostenoptimierung und Kostendeckung durchgeführt. Verhalten, Bedürfnisse und Gewohnheiten der Kundschaft haben sich im Laufe der Zeit stark gewandelt. Der Umbau nimmt explizit Rücksicht auf regionalspezifische Gegebenheiten. Vielerorts wird die Grundversorgung auch näher zur Kundschaft gebracht. Da die postalische Grundversorgung mit Postdienstleistungen landesweit gewährleistet bleibt, wird die Attraktivität der Randregionen durch die Umgestaltung nicht beeinträchtigt. Die Post wird den Umbau des Poststellennetzes überdies ohne Entlassungen und in einem Zeitraum von fünf Jahren umsetzen.</p><p>3. Auch nach dem Umbau ihres Poststellennetzes ist die Post auf dezentrale Organisationsstrukturen angewiesen. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in den Rand- und Bergregionen dürften kaum spürbar sein. Der Umbau des Netzes ist mit dem Abbau von 100 Vollzeitstellen jährlich verbunden. Davon wird ein wesentlicher Teil auf die Optimierung der Stadtnetze entfallen. Entlassungen sind keine vorgesehen. Aus diesen Gründen drängen sich als Folge der geplanten Massnahmen keine besonderen Kompensationsmassnahmen auf. Der Bundesrat hat im Übrigen am 23. August 2000 ein Aktionsprogramm beschlossen, um die Regionen, die von den Umstrukturierungen der Swisscom, SBB und Post besonders betroffen sind, bei der Bewältigung des Strukturwandels und der Stärkung ihrer Wertschöpfungskraft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm umfasst verschiedene Stossrichtungen, wobei auch die drei Unternehmen und die Kantone ihre Beiträge zu leisten haben. In der letzten Wintersession haben die eidgenössischen Räte der vom Bundesrat zu diesem Zweck beantragten Aufstockung der bestehenden regional- und tourismuspolitischen Instrumente um 80 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre zugestimmt. Eine weitere Aufstockung ist zurzeit nicht vorgesehen.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Vernehmlassungsbericht Gesamtpaket Post/Swisscom AG die Gründe für eine schrittweise weitere Öffnung des Postmarktes in der Schweiz dargelegt. Gleichzeitig hat er sich für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im bisherigen Umfang ausgesprochen.</p><p>Im Bericht werden die folgenden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherung der postalischen Grundversorgung erörtert:</p><p>- Kostenoptimierung bei der Post;</p><p>- Eröffnung weiterer Geschäftsfelder zur Finanzierung der Grundversorgung;</p><p>- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen;</p><p>- Einführung eines Konzessionssystems für private Anbieter von nicht reservierten Diensten.</p><p>Der Bundesrat schlägt zum heutigen Zeitpunkt die ersten beiden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherstellung der postalischen Grundversorgung vor. Die beiden anderen Massnahmen stehen im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Vordergrund. So hat sich das Parlament in den Beratungen zum Postgesetz explizit gegen eine Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf Anträge an die eidgenössischen Räte formulieren.</p><p>5. Die Post spielt als nationales Unternehmen zweifellos eine Rolle für die Kohäsion der Schweiz. Diese Rolle erfüllt die Post jedoch vor allem durch ihre Dienstleistungen. Der von der Post zu erbringende Universaldienst verlangt flächendeckende, allgemein zugängliche Postdienstleistungen, schreibt aber zur Leistungserbringung nicht ein bestimmtes Poststellennetz vor. Mit der Verlegung des Postschalters vor die Haustüre oder in Form von mobilen Poststellen kann dem Anliegen der Kohäsion der Schweiz - wenn auch in einer neuen Form - weiterhin Rechnung getragen werden. Effektive Schliessungen von Poststellen ohne jeglichen Ersatz wird es wenige geben. Vornehmlich wird es sie in Städten geben, weil die Post sich dort an veränderte Kundenbedürfnisse anpassen muss.</p><p>6. Wie und unter welchen Voraussetzungen die Post mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet, entscheidet die Post gestützt auf das Postgesetz und unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben des Bundesrates selbstständig. Der Bundesrat greift nicht in Entscheide zur Umwandlung oder Schliessung einzelner Poststellen ein. Die Post hat im Bereich von Postfinance ihre Angebotspalette im Einklang mit der gesetzlichen Ordnung in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Mit Ausnahme des Aktivgeschäftes gleichen sich die Angebote der Post und der in der Interpellation erwähnten Bankinstitute. Unter diesen Umständen ist es der Post nicht mehr möglich, diese Kooperationen an der Verkaufsstelle aufrechtzuerhalten. Bei der Dienstleistungserstellung zeugen hingegen verschiedene Beispiele für eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Bankinstituten.</p><p>7. Der Bundesrat ist nicht dieser Auffassung. Der Bund berücksichtigt in all seinen Aufgabenbereichen die Bedürfnisse der kleineren Ortschaften sowie der Randregionen, und er stellt erhebliche finanzielle Mittel für den regionalen Ausgleich zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Post hat angekündigt, in den nächsten fünf Jahren rund 800 Poststellen zu schliessen. Damit sollen rund 100 Millionen Franken eingespart werden. Da das ganz Poststellennetz gemäss Auskünften der Postdirektion jedoch ein "Defizit" von mehr als 500 Millionen Franken verursacht, sind sogar noch mehr Schliessungen als angekündigt zu befürchten.</p><p>Namens der Grünen Fraktion stelle ich dem Bundesrat dazu folgende Fragen:</p><p>1. Ist nach seiner Auffassung der Service Public in den von Poststellenschliessungen betroffenen Regionen noch gewährleistet?</p><p>2. Wie beurteilt er die regionalpolitische Bedeutung der Schliessungen von Poststellen?</p><p>3. Wie hoch beziffert er die Kosten, die ihm für regionalpolitische Kompensationsmassnahmen erwachsen, um die Attraktivität der Randregionen und Berggebiete zu erhalten?</p><p>4. In welchem Ausmass ist er bereit, die Post für den durch das Poststellennetz geleisteten Service Public finanziell zu entgelten?</p><p>5. Wie beurteilt er die Kohäsion Schweiz, wenn in einigen Kantonen mehr als die Hälfte der Poststellen geschlossen werden sollen?</p><p>6. Akzeptiert er den Entscheid der Post, mit einer vor Ort existierenden Raiffeisen- oder Kantonalbankfiliale nicht zusammenzuarbeiten, obwohl damit die Poststelle vor der Schliessung bewahrt werden könnte?</p><p>7. Ist er auch der Auffassung, dass es sinnvoller und ökonomisch effizienter wäre, kleinere Ortschaften überhaupt zu schliessen und die betroffenen Personen umzusiedeln? Könnte damit nicht eine höhere Rentabilität erzielt werden?</p>
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