Bahn-2000-Baustellen Mattstetten-Rothrist. UngenĂ¼gende Aufsicht
- ShortId
-
01.3037
- Id
-
20013037
- Updated
-
10.04.2024 07:52
- Language
-
de
- Title
-
Bahn-2000-Baustellen Mattstetten-Rothrist. Ungenügende Aufsicht
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Kontrolle;Controlling;Beziehung Bund-Kanton;Bahn 2000
- 1
-
- L04K18030201, Bahn 2000
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L05K0703050102, Controlling
- L04K08020313, Kontrolle
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Aus einem Absetzbecken der "Bahn-2000"-Baustelle Inkwil floss am 13. und 15. Februar 2001 Schlammwasser in eine Leitung, die in den Inkwilersee führt. Dadurch wurde ein Fischsterben verursacht. Für die Gewässerverschmutzung ist diejenige Bauunternehmung verantwortlich, die das Absetzbecken nicht rechtzeitig entleerte. Über die Folgen der Gewässerverschmutzung sind Untersuchungen im Gange. Nach dem Ereignis haben die beteiligten Stellen die erforderlichen Sofortmassnahmen eingeleitet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet daher die Fragen wie folgt:</p><p>1. Ein entsprechendes Controlling ist vorhanden: Sowohl die SBB als auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) kontrollieren die Umsetzung der in den Plangenehmigungen verfügten Auflagen. Die SBB haben die Firma Ecorail mit der Überwachung der Umweltschutzauflagen beauftragt. Über den Ablauf der Bauarbeiten und insbesondere über die Umsetzung der verfügten Auflagen sowie über den Stand der Kosten und Termine erstatten die SBB dem BAV in regelmässigen Abständen Bericht. Trotzdem lassen sich Störfälle auf Baustellen leider nie ganz ausschliessen. Im vorliegenden Schadenfall laufen weitere Abklärungen oder Massnahmen (z. B. betreffend Haftung) nicht unter der Federführung des Bundes.</p><p>2. Nein. In der Plangenehmigungsverfügung vom 24. März 1997 für den Teilabschnitt Koppigen-Murgenthal ist die vorgesehene Entsorgung des Abwassers von Bauplatzinstallationen und Fachdienstgebäuden mit der Auflage bewilligt, dass die detaillierten Kanalisationsprojekte für die provisorische und definitive Abwasserentsorgung mit dem Kanton Bern bzw. dem Kanton Solothurn und denjenigen Gemeinden abzusprechen sind, in deren Kanalisationsnetz die Abwassereinleitung erfolgt. Entsprechende Absprachen mit den kantonalen Fachstellen sind erfolgt. Dieses Vorgehen wurde mit den Kantonen im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens abgesprochen.</p><p>3. Für den Bundesrat besteht kein Handlungsbedarf im Controllingbereich.</p><p>4. Die Kantone sind in den Plangenehmigungsprozess eingebunden und können ihre Anliegen im Vernehmlassungsverfahren geltend machen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist nach Auffassung des Bundesrates gut. Zusätzliche Massnahmen sind deshalb nicht erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. und 15. Februar 2001 ereigneten sich zwei Schadenfälle, ausgehend von der NBS-Baustelle Oenzbergtunnel, die zu einer Gewässerverschmutzung durch Betonschlammabwasser in den Zuflüssen zum Inkwilersee führte. In einem Fall kam es zu einem massiven Fischsterben, das in den regionalen Medien zu negativen Schlagzeilen führte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb fehlt das für eine sach- und umweltgerechte Realisierung von "Bahn 2000" notwendige Controlling für die Ausführungsphase und für die Erfolgskontrolle der verfügten Baubegleitungs-, Wiederherstellungs-, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen?</p><p>2. Ist es richtig, dass zwischen dem Bund und den Kantonen keine Vereinbarungen über die Delegation der Aufsichtspflicht an die Kantone existieren?</p><p>3. Was gedenkt er zur Vermeidung der aufgezeigten Nachlässigkeiten im Controllingbereich von "Bahn 2000" zu tun?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bund zu ergreifen, um generell bei Plangenehmigungen das Controlling und die Zusammenarbeit mit den Standortkantonen zu verbessern?</p>
- Bahn-2000-Baustellen Mattstetten-Rothrist. Ungenügende Aufsicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Aus einem Absetzbecken der "Bahn-2000"-Baustelle Inkwil floss am 13. und 15. Februar 2001 Schlammwasser in eine Leitung, die in den Inkwilersee führt. Dadurch wurde ein Fischsterben verursacht. Für die Gewässerverschmutzung ist diejenige Bauunternehmung verantwortlich, die das Absetzbecken nicht rechtzeitig entleerte. Über die Folgen der Gewässerverschmutzung sind Untersuchungen im Gange. Nach dem Ereignis haben die beteiligten Stellen die erforderlichen Sofortmassnahmen eingeleitet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet daher die Fragen wie folgt:</p><p>1. Ein entsprechendes Controlling ist vorhanden: Sowohl die SBB als auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) kontrollieren die Umsetzung der in den Plangenehmigungen verfügten Auflagen. Die SBB haben die Firma Ecorail mit der Überwachung der Umweltschutzauflagen beauftragt. Über den Ablauf der Bauarbeiten und insbesondere über die Umsetzung der verfügten Auflagen sowie über den Stand der Kosten und Termine erstatten die SBB dem BAV in regelmässigen Abständen Bericht. Trotzdem lassen sich Störfälle auf Baustellen leider nie ganz ausschliessen. Im vorliegenden Schadenfall laufen weitere Abklärungen oder Massnahmen (z. B. betreffend Haftung) nicht unter der Federführung des Bundes.</p><p>2. Nein. In der Plangenehmigungsverfügung vom 24. März 1997 für den Teilabschnitt Koppigen-Murgenthal ist die vorgesehene Entsorgung des Abwassers von Bauplatzinstallationen und Fachdienstgebäuden mit der Auflage bewilligt, dass die detaillierten Kanalisationsprojekte für die provisorische und definitive Abwasserentsorgung mit dem Kanton Bern bzw. dem Kanton Solothurn und denjenigen Gemeinden abzusprechen sind, in deren Kanalisationsnetz die Abwassereinleitung erfolgt. Entsprechende Absprachen mit den kantonalen Fachstellen sind erfolgt. Dieses Vorgehen wurde mit den Kantonen im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens abgesprochen.</p><p>3. Für den Bundesrat besteht kein Handlungsbedarf im Controllingbereich.</p><p>4. Die Kantone sind in den Plangenehmigungsprozess eingebunden und können ihre Anliegen im Vernehmlassungsverfahren geltend machen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist nach Auffassung des Bundesrates gut. Zusätzliche Massnahmen sind deshalb nicht erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. und 15. Februar 2001 ereigneten sich zwei Schadenfälle, ausgehend von der NBS-Baustelle Oenzbergtunnel, die zu einer Gewässerverschmutzung durch Betonschlammabwasser in den Zuflüssen zum Inkwilersee führte. In einem Fall kam es zu einem massiven Fischsterben, das in den regionalen Medien zu negativen Schlagzeilen führte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb fehlt das für eine sach- und umweltgerechte Realisierung von "Bahn 2000" notwendige Controlling für die Ausführungsphase und für die Erfolgskontrolle der verfügten Baubegleitungs-, Wiederherstellungs-, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen?</p><p>2. Ist es richtig, dass zwischen dem Bund und den Kantonen keine Vereinbarungen über die Delegation der Aufsichtspflicht an die Kantone existieren?</p><p>3. Was gedenkt er zur Vermeidung der aufgezeigten Nachlässigkeiten im Controllingbereich von "Bahn 2000" zu tun?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bund zu ergreifen, um generell bei Plangenehmigungen das Controlling und die Zusammenarbeit mit den Standortkantonen zu verbessern?</p>
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