Justizreform. Entlastung der Gerichte von Bund und Kantonen

ShortId
01.3038
Id
20013038
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
Justizreform. Entlastung der Gerichte von Bund und Kantonen
AdditionalIndexing
12;Rechtsschutz;Konfliktregelung;Verfahrensrecht;unentgeltliche Rechtspflege;Justizreform;Rechtspflege
1
  • L04K05050108, Justizreform
  • L02K0505, Rechtspflege
  • L04K05030208, Verfahrensrecht
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K0504030102, unentgeltliche Rechtspflege
  • L04K08020312, Konfliktregelung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Beratung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über das Bundesgericht steht bevor. Diese Vorlage bedingt, dass der Blick auf zusätzliche Anliegen der Justizreform ausgeweitet wird, namentlich die Funktion der Vorinstanzen des Bundesgerichtes. Der Bundesrat wird gebeten, alle Massnahmen zu prüfen, die eine Entlastung der Gerichte ermöglichen, und zwar auch der Gerichte der Kantone.</p><p>Der Ansatz ist ein zweifacher:</p><p>1. Die Gerichte sind als Beschwerdeinstanzen so zu entlasten, dass sie Zeit und Kraft haben, die effektiv Rechtsschutzbedürftigen zeitgerecht und kompetent zu bedienen.</p><p>2. Die erstinstanzlichen Verfahren von Bund und Kantonen sind so auszugestalten, dass dort möglichst gütliche Einigungen, Vermittlungen, Schlichtungen, Mediationen zustande kommen, sodass Beschwerdeverfahren vermieden werden.</p><p>Auch die Kapazität der Justiz ist ein knappes Gut. Wir müssen es so organisieren, dass es denjenigen zukommt, die es wirklich benötigen. Dazu ist es wichtig, dass erstinstanzlich generell ein (Einsprache-) Vermittlungs-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren stattfindet, in dem die Beteiligten über den Sachverhalt diskutieren, sich über die Rechtslage und die Entscheidmöglichkeiten informieren und eine gütliche Einigung erreichen können. Dieses muss unentgeltlich sein. Dagegen soll das Beschwerdeverfahren eine Kostenpflicht auslösen, und zwar soll dies für alle Beschwerdeverfahren bei kantonalen und bei Bundesbehörden gelten. Die Kostenpflicht kann in der Höhe begrenzt werden, z. B. für den Bereich der Sozialversicherung.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und wie erstinstanzliche Verfahren ausgebaut oder eingeführt werden können, die unentgeltlich sind und die Vermittlung, Schlichtung, Mediation usw. ermöglichen, sowie ob und wie dafür alle Beschwerdeverfahren des Bundesrechtes vor Kantons- und Bundesbehörden entgeltlich auszugestalten sind.</p>
  • Justizreform. Entlastung der Gerichte von Bund und Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000301
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beratung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über das Bundesgericht steht bevor. Diese Vorlage bedingt, dass der Blick auf zusätzliche Anliegen der Justizreform ausgeweitet wird, namentlich die Funktion der Vorinstanzen des Bundesgerichtes. Der Bundesrat wird gebeten, alle Massnahmen zu prüfen, die eine Entlastung der Gerichte ermöglichen, und zwar auch der Gerichte der Kantone.</p><p>Der Ansatz ist ein zweifacher:</p><p>1. Die Gerichte sind als Beschwerdeinstanzen so zu entlasten, dass sie Zeit und Kraft haben, die effektiv Rechtsschutzbedürftigen zeitgerecht und kompetent zu bedienen.</p><p>2. Die erstinstanzlichen Verfahren von Bund und Kantonen sind so auszugestalten, dass dort möglichst gütliche Einigungen, Vermittlungen, Schlichtungen, Mediationen zustande kommen, sodass Beschwerdeverfahren vermieden werden.</p><p>Auch die Kapazität der Justiz ist ein knappes Gut. Wir müssen es so organisieren, dass es denjenigen zukommt, die es wirklich benötigen. Dazu ist es wichtig, dass erstinstanzlich generell ein (Einsprache-) Vermittlungs-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren stattfindet, in dem die Beteiligten über den Sachverhalt diskutieren, sich über die Rechtslage und die Entscheidmöglichkeiten informieren und eine gütliche Einigung erreichen können. Dieses muss unentgeltlich sein. Dagegen soll das Beschwerdeverfahren eine Kostenpflicht auslösen, und zwar soll dies für alle Beschwerdeverfahren bei kantonalen und bei Bundesbehörden gelten. Die Kostenpflicht kann in der Höhe begrenzt werden, z. B. für den Bereich der Sozialversicherung.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und wie erstinstanzliche Verfahren ausgebaut oder eingeführt werden können, die unentgeltlich sind und die Vermittlung, Schlichtung, Mediation usw. ermöglichen, sowie ob und wie dafür alle Beschwerdeverfahren des Bundesrechtes vor Kantons- und Bundesbehörden entgeltlich auszugestalten sind.</p>
    • Justizreform. Entlastung der Gerichte von Bund und Kantonen

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