Status der Ex-Saisonniers aus Ex-Jugoslawien

ShortId
01.3039
Id
20013039
Updated
10.04.2024 09:46
Language
de
Title
Status der Ex-Saisonniers aus Ex-Jugoslawien
AdditionalIndexing
12;2811;Kosovo;Saisonarbeiter/in;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Fremdarbeiter/in;Rückwanderung
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl es schwierig ist, genaue Angaben zu Anzahl und Status der noch in der Schweiz lebenden Bürgerinnen und Bürger aus Kosovo zu machen, weiss man, dass mehr als 40 000 Menschen die Schweiz bereits verlassen haben und dass heute wahrscheinlich etwa 3000 Menschen hier leben, die noch zurückgeschafft werden sollen.</p><p>Die grosse Mehrheit dieser Menschen lebt seit mindestens vier Jahren bei uns, einige auch seit mehr als zehn Jahren. Die meisten arbeiten, führen ein selbstständiges Leben und haben Kinder, die zum Teil nicht einmal Albanisch sprechen. Durch den Krieg in Kosovo und die Änderungen in unserer Einwanderungspolitik sind sie zwischen Stuhl und Bank geraten, weil sie weder unter das Saisonnierstatut fallen noch den Status von Asylsuchenden haben. Und doch arbeiten sie weiterhin hier, integrieren sich in die Gesellschaft und sind unserer Wirtschaft dienlich. Sie hatten das Pech, durch die Maschen des Sicherheitsnetzes der Humanitären Aktion 2000 zu fallen, sei es, dass sie eine Frist verpasst haben, sei es, dass sie andere Bestimmungen geringfügig verletzt haben.</p><p>Viele dieser Menschen leben seit Monaten in totaler Unsicherheit. Monat für Monat müssen sie ihre Aufenthaltsbewilligung verlängern lassen. Jeder Besuch beim kantonalen Flüchtlings- oder Ausländeramt ist mit Ängsten verbunden. Es kommt vor, dass Zwangsmassnahmen über sie verhängt werden, die man in letzter Minute provisorisch wieder aufhebt. Einige verlieren aufgrund des fehlenden Status ihre Arbeit, andere werden krank. Jugendliche werden daran gehindert, eine Lehre zu beginnen. Menschen derart im Ungewissen zu lassen ist unmenschlich und unhaltbar.</p><p>Neben ihrer humanitären Fragwürdigkeit ist die Situation auch wirtschaftlich absurd. Die Arbeitgeber steigen auf die Barrikaden, damit ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kosovo hier bleiben können, weil sie befürchten, ohne Arbeitskräfte dazustehen. Es ist wirklich grotesk, in die Arbeitswelt integrierte Menschen zurückzuschaffen, wenn man weiss, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger an einer Anstellung bei uns in diesen Branchen nicht mehr interessiert sind und dass die Wahrscheinlichkeit, eine Arbeitsbewilligung B für einen Menschen eines anderen Staates zu erhalten, sehr gering, um nicht zu sagen aussichtslos ist. In dieser Situation droht die Zahl der illegalen Arbeitskräfte anzusteigen, und für die Arbeitgeber wird die Versuchung gross, auf das Mittel der Schwarzarbeit zurückzugreifen. Deshalb muss die Situation der noch in der Schweiz lebenden Kosovarinnen und Kosovaren legalisiert werden. Heute unterscheiden die Behörden auf Bundes- und Kantonsebene die Fälle nach Zumutbarkeitskriterien, ohne die Dauer des Aufenthaltes oder die Integration zu berücksichtigen. Diese Verfahrensweise entspricht zwar der Asylpolitik, jedoch nicht der Einwanderungspolitik.</p><p>In mehreren Kantonen engagieren sich die Einwohnerinnen und Einwohner, um Rückschaffungen zu verhindern; Petitionen sind im Umlauf; die kantonalen und kommunalen Parlamente verabschieden entsprechende Resolutionen; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltungen führen ihre Aufgaben gegen ihre innere Überzeugung aus, und Vollzugsbehörden der Kantone intervenieren beim Bund, er möge von Rückschaffungen absehen. Es mag zwar ungerecht sein, jetzt nach einer Lösung für die hier Verbliebenen zu suchen, während so viele bereits gehen mussten. Dies ist aber das einzig Vernünftige, zumal sich die Rückkehr immer schwieriger gestaltet und die Integration vor Ort vom Zufall abhängt.</p>
  • <p>Die Motion fordert im Sinne einer Globallösung eine dauerhafte Aufenthaltsregelung für alle Personen aus Kosovo, welche sich ohne Bleiberecht in der Schweiz aufhalten und zur Rückkehr verpflichtet sind.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Pflicht zur Rückkehr in den Heimatstaat nach einem mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz sowohl für die Betroffenen als auch für deren Umfeld schwer zu akzeptieren ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rückkehrpflichtigen sich während ihrer Aufenthaltsdauer beruflich und sozial im Gastland integrieren konnten und nun die so entwickelten Lebensperspektiven für eine ungewisse Zukunft in der Heimat aufgeben müssen. Der Bundesrat ist seit jeher bestrebt, durch grosszügige Regelungen Härtefälle im rechtlich zulässigen und politisch vertretbaren Rahmen zu vermeiden.</p><p>In seinen Stellungnahmen zu den Motionen Hubmann 00.3715 und Suter 98.3651 hat der Bundesrat ausführlich dargelegt, mittels welcher umfassender Massnahmen seit der Änderung der Ausländerpolitik 1991 schwerwiegende Härtefälle für ehemalige Saisonniers und Kurzaufenthalter aus dem Balkan vermieden werden konnten. Erst im vergangenen Jahr wurde mit der Humanitären Aktion 2000 nicht zuletzt der Situation von Personen aus jener Region (einschliesslich Kosovo), die sich seit mehreren Jahren in der Schweiz aufhalten, nochmals Rechnung getragen. Es darf daher sicherlich festgestellt werden, dass die Bundesbehörden im Rahmen des Möglichen alle Massnahmen getroffen haben, um berechtigte Anliegen für eine dauerhafte Anwesenheitsregelung in der Schweiz zu berücksichtigen.</p><p>Zudem hat der Bundesrat nicht zuletzt bei der Festlegung der Rückkehrbedingungen den Umstand in Rechnung gestellt, dass als Folge der Entwicklung der Kosovokrise eine Vielzahl von Personen erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz in ihre Heimat zurückkehren konnten. Mit den grosszügigen individuellen Hilfeleistungen und Strukturhilfemassnahmen des Rückkehrhilfeprogrammes Kosovo hat die Schweiz auch hier in ausserordentlichem Masse zur Vermeidung von Härten bei den Rückkehrpflichtigen beigetragen.</p><p>Für Personen, welche weder die angebotenen Hilfeleistungen in Anspruch genommen haben noch von einer der Ausnahmeregelungen betroffen waren, gelten heute die allgemeinen ausländer- und asylrechtlichen Bestimmungen. Eine erneute Sonderregelung für diesen Personenkreis lässt sich weder sachlich noch rechtlich rechtfertigen. Eine solche Sonderregelung würde mit Blick auf diejenigen Personen, welche in derselben Situation den Entscheid der Behörden akzeptiert haben, ein fragwürdiges Präjudiz schaffen. Härtefallregelungen dürfen jedoch keinesfalls dazu führen, dass die Glaubwürdigkeit und Kohärenz der vom Gesetzgeber vorgegebenen Asyl- und Ausländerpolitik infrage gestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Lösungsvorschlag zu unterbreiten, um die Situation der Bürgerinnen und Bürger aus Kosovo, die sich noch in der Schweiz aufhalten und deren Rückschaffung fällig wird, zu regeln.</p>
  • Status der Ex-Saisonniers aus Ex-Jugoslawien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl es schwierig ist, genaue Angaben zu Anzahl und Status der noch in der Schweiz lebenden Bürgerinnen und Bürger aus Kosovo zu machen, weiss man, dass mehr als 40 000 Menschen die Schweiz bereits verlassen haben und dass heute wahrscheinlich etwa 3000 Menschen hier leben, die noch zurückgeschafft werden sollen.</p><p>Die grosse Mehrheit dieser Menschen lebt seit mindestens vier Jahren bei uns, einige auch seit mehr als zehn Jahren. Die meisten arbeiten, führen ein selbstständiges Leben und haben Kinder, die zum Teil nicht einmal Albanisch sprechen. Durch den Krieg in Kosovo und die Änderungen in unserer Einwanderungspolitik sind sie zwischen Stuhl und Bank geraten, weil sie weder unter das Saisonnierstatut fallen noch den Status von Asylsuchenden haben. Und doch arbeiten sie weiterhin hier, integrieren sich in die Gesellschaft und sind unserer Wirtschaft dienlich. Sie hatten das Pech, durch die Maschen des Sicherheitsnetzes der Humanitären Aktion 2000 zu fallen, sei es, dass sie eine Frist verpasst haben, sei es, dass sie andere Bestimmungen geringfügig verletzt haben.</p><p>Viele dieser Menschen leben seit Monaten in totaler Unsicherheit. Monat für Monat müssen sie ihre Aufenthaltsbewilligung verlängern lassen. Jeder Besuch beim kantonalen Flüchtlings- oder Ausländeramt ist mit Ängsten verbunden. Es kommt vor, dass Zwangsmassnahmen über sie verhängt werden, die man in letzter Minute provisorisch wieder aufhebt. Einige verlieren aufgrund des fehlenden Status ihre Arbeit, andere werden krank. Jugendliche werden daran gehindert, eine Lehre zu beginnen. Menschen derart im Ungewissen zu lassen ist unmenschlich und unhaltbar.</p><p>Neben ihrer humanitären Fragwürdigkeit ist die Situation auch wirtschaftlich absurd. Die Arbeitgeber steigen auf die Barrikaden, damit ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kosovo hier bleiben können, weil sie befürchten, ohne Arbeitskräfte dazustehen. Es ist wirklich grotesk, in die Arbeitswelt integrierte Menschen zurückzuschaffen, wenn man weiss, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger an einer Anstellung bei uns in diesen Branchen nicht mehr interessiert sind und dass die Wahrscheinlichkeit, eine Arbeitsbewilligung B für einen Menschen eines anderen Staates zu erhalten, sehr gering, um nicht zu sagen aussichtslos ist. In dieser Situation droht die Zahl der illegalen Arbeitskräfte anzusteigen, und für die Arbeitgeber wird die Versuchung gross, auf das Mittel der Schwarzarbeit zurückzugreifen. Deshalb muss die Situation der noch in der Schweiz lebenden Kosovarinnen und Kosovaren legalisiert werden. Heute unterscheiden die Behörden auf Bundes- und Kantonsebene die Fälle nach Zumutbarkeitskriterien, ohne die Dauer des Aufenthaltes oder die Integration zu berücksichtigen. Diese Verfahrensweise entspricht zwar der Asylpolitik, jedoch nicht der Einwanderungspolitik.</p><p>In mehreren Kantonen engagieren sich die Einwohnerinnen und Einwohner, um Rückschaffungen zu verhindern; Petitionen sind im Umlauf; die kantonalen und kommunalen Parlamente verabschieden entsprechende Resolutionen; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltungen führen ihre Aufgaben gegen ihre innere Überzeugung aus, und Vollzugsbehörden der Kantone intervenieren beim Bund, er möge von Rückschaffungen absehen. Es mag zwar ungerecht sein, jetzt nach einer Lösung für die hier Verbliebenen zu suchen, während so viele bereits gehen mussten. Dies ist aber das einzig Vernünftige, zumal sich die Rückkehr immer schwieriger gestaltet und die Integration vor Ort vom Zufall abhängt.</p>
    • <p>Die Motion fordert im Sinne einer Globallösung eine dauerhafte Aufenthaltsregelung für alle Personen aus Kosovo, welche sich ohne Bleiberecht in der Schweiz aufhalten und zur Rückkehr verpflichtet sind.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Pflicht zur Rückkehr in den Heimatstaat nach einem mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz sowohl für die Betroffenen als auch für deren Umfeld schwer zu akzeptieren ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rückkehrpflichtigen sich während ihrer Aufenthaltsdauer beruflich und sozial im Gastland integrieren konnten und nun die so entwickelten Lebensperspektiven für eine ungewisse Zukunft in der Heimat aufgeben müssen. Der Bundesrat ist seit jeher bestrebt, durch grosszügige Regelungen Härtefälle im rechtlich zulässigen und politisch vertretbaren Rahmen zu vermeiden.</p><p>In seinen Stellungnahmen zu den Motionen Hubmann 00.3715 und Suter 98.3651 hat der Bundesrat ausführlich dargelegt, mittels welcher umfassender Massnahmen seit der Änderung der Ausländerpolitik 1991 schwerwiegende Härtefälle für ehemalige Saisonniers und Kurzaufenthalter aus dem Balkan vermieden werden konnten. Erst im vergangenen Jahr wurde mit der Humanitären Aktion 2000 nicht zuletzt der Situation von Personen aus jener Region (einschliesslich Kosovo), die sich seit mehreren Jahren in der Schweiz aufhalten, nochmals Rechnung getragen. Es darf daher sicherlich festgestellt werden, dass die Bundesbehörden im Rahmen des Möglichen alle Massnahmen getroffen haben, um berechtigte Anliegen für eine dauerhafte Anwesenheitsregelung in der Schweiz zu berücksichtigen.</p><p>Zudem hat der Bundesrat nicht zuletzt bei der Festlegung der Rückkehrbedingungen den Umstand in Rechnung gestellt, dass als Folge der Entwicklung der Kosovokrise eine Vielzahl von Personen erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz in ihre Heimat zurückkehren konnten. Mit den grosszügigen individuellen Hilfeleistungen und Strukturhilfemassnahmen des Rückkehrhilfeprogrammes Kosovo hat die Schweiz auch hier in ausserordentlichem Masse zur Vermeidung von Härten bei den Rückkehrpflichtigen beigetragen.</p><p>Für Personen, welche weder die angebotenen Hilfeleistungen in Anspruch genommen haben noch von einer der Ausnahmeregelungen betroffen waren, gelten heute die allgemeinen ausländer- und asylrechtlichen Bestimmungen. Eine erneute Sonderregelung für diesen Personenkreis lässt sich weder sachlich noch rechtlich rechtfertigen. Eine solche Sonderregelung würde mit Blick auf diejenigen Personen, welche in derselben Situation den Entscheid der Behörden akzeptiert haben, ein fragwürdiges Präjudiz schaffen. Härtefallregelungen dürfen jedoch keinesfalls dazu führen, dass die Glaubwürdigkeit und Kohärenz der vom Gesetzgeber vorgegebenen Asyl- und Ausländerpolitik infrage gestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Lösungsvorschlag zu unterbreiten, um die Situation der Bürgerinnen und Bürger aus Kosovo, die sich noch in der Schweiz aufhalten und deren Rückschaffung fällig wird, zu regeln.</p>
    • Status der Ex-Saisonniers aus Ex-Jugoslawien

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