Ende des Permafrosts. Folgen für die Schweizer Alpen
- ShortId
-
01.3045
- Id
-
20013045
- Updated
-
10.04.2024 09:51
- Language
-
de
- Title
-
Ende des Permafrosts. Folgen für die Schweizer Alpen
- AdditionalIndexing
-
52;Bauzone;Umwelthaftung;Bevölkerungsschutz;Klimaveränderung;Katastrophe;Baugenehmigung;Naturgefahren;Alpen;Forschungsvorhaben
- 1
-
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K0603010201, Alpen
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L04K06020206, Katastrophe
- L04K16020206, Forschungsvorhaben
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L05K0102040101, Bauzone
- L05K0507020206, Umwelthaftung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist besorgt über die Entwicklungen im Alpenraum und die verschiedenen Naturkatastrophen, von welchen die Schweiz in den letzten Jahren getroffen wurde und bei welchen ein Zusammenhang mit der Klimaänderung nicht ausgeschlossen werden kann. Er ist sich seiner Verantwortung bewusst, die sich im Zusammenhang mit der Bewältigung möglicher klimabedingter Risiken - auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf das Tourismusland Schweiz - ergibt. Er hat deshalb seit der Verabschiedung der Klimakonvention im Jahre 1992 auf nationaler und internationaler Ebene eine aktive Politik der Risikoverminderung verfolgt.</p><p>Der prognostizierte Rückgang des Permafrostes als Folge einer allgemeinen Klimaerwärmung kann lokal zu erheblichen Gefahren führen. Das räumlich begrenzte Auftreten von Permafrost im wenig besiedelten Hochgebirge bringt aber mit sich, dass das Schadenpotenzial im Vergleich mit anderen Naturgefahren, wie z. B. Hochwasser und Überschwemmungen, begrenzt ist.</p><p>Die Kenntnisse über die Ausbreitung und Entwicklung des Permafrostes in der Schweiz sind gegenwärtig noch lückenhaft. Ein Netzwerk zur koordinierten und kontinuierlichen Überwachung besteht erst in Ansätzen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Bedarfsgerechtigkeit der laufenden Forschungsaktivitäten im Lichte der neuesten Erkenntnisse über die Entwicklung des Klimasystems überprüft werden muss. Insbesondere ist die Beobachtung der Permafrostentwicklung auszubauen und auch längerfristig sicherzustellen.</p><p>Zu den einzelnen mit der Interpellation aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Aufgrund der zahlreichen vorliegenden Befunde zur Bedeutung des Permafrostes für Naturgefahren im Hochgebirge ist sich der Bundesrat der vorhandenen Risiken bewusst. Um auf die verschiedenen Formen von Naturgefahren angemessen reagieren zu können, hat er u. a. die Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) als Beratungsorgan eingesetzt. </p><p>Das bereits seit längerem beobachtete Auftauen von Permafrostböden begünstigt das Entstehen von Murgängen, Erdrutschen, Felsstürzen, Blockstürzen und Steinschlag. Gleichzeitig bedeutet auftauender Permafrost eine Gefahr für hochgelegene Gebäude und Anlagen, die ohne geeignete Vorkehrungen ihren Halt im Untergrund verlieren.</p><p>Der Bundesrat kann sich bei seiner Lagebeurteilung auf zahlreiche Forschungsarbeiten, z. B. auf die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 31 (NFP31), "Klimaänderungen und Naturkatastrophen", abstützen. Die Entwicklung und Umsetzung von Schutz- und Beobachtungskonzepten für besonders gefährdete Gebiete im Einflussbereich des Permafrostes war Bestandteil des NFP31. </p><p>Seit 2000 sind die Permafrost-Messstandorte der Schweiz im Beobachtungsnetz Permos zusammengeschlossen. Permos wird bis 2003 durch die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften getragen und durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) finanziell unterstützt. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Finanzierung längerfristiger Messungen sowie die Erweiterung des Messnetzes, die für die Beurteilung der Gefahrenentwicklung grundlegend sind, auch längerfristig sichergestellt bleiben. Die vorgesehenen Messungen sind mit den Schnee- und glaziologischen Messungen zu koordinieren.</p><p>2. Die Frage der Stabilität von Bauten auf Permafrostböden stellt sich aus Sicht des Bundes z. B. bei Lawinenverbauungen im Permafrost. Aufgrund verschiedener Studien des Eidgenössischen Institutes für Schnee- und Lawinenforschung in Davos, die vom Buwal und den hauptbetroffenen Kantonen Graubünden und Wallis in Auftrag gegeben wurden, sind die Richtlinien des Bundes für den Lawinenverbau im Anbruchgebiet angepasst worden. Das BWG beteiligt sich finanziell an Studien zur Stabilität von Böden im Hochgebirge. </p><p>Das Buwal und das Beratende Organ des EDI und des UVEK für Fragen der Klimaänderung tragen aktiv zur Bekanntmachung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über von Menschen verursachte Änderungen des globalen Klimas bei. Die detaillierte Auswertung des vor kurzem verabschiedeten dritten Berichtes der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Klimaänderungen ist aus schweizerischer Sicht im Gang. Das Buwal hat die wichtigsten Befunde bereits am 19. März 2001 den Medien präsentiert. Die Detailauswertung wird in die weitere Informationstätigkeit des Bundes einfliessen.</p><p>3./4. Die Verantwortung für den Aufbau und die Führung von Ereigniskatastern sowie die Erstellung von Gefahrenkarten liegt gemäss Wald- (WaG) und Wasserbaugesetz (WBG) bei den Kantonen. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen. Mit dem Projekt Storme hat es das Buwal übernommen, den Kantonen eine EDV-gestützte Lösung für den Aufbau und die Führung des Ereigniskatasters bereitzustellen. Diese koordinierte Vorgehensweise ermöglicht einerseits den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel und fördert andererseits die gesamtschweizerische Harmonisierung der Ereigniskataster. Derzeit beschäftigen sich insbesondere die "Berggebietskantone" mit der Erarbeitung der Ereigniskataster und der Erstellung von Gefahrenkarten, die z. B. Lawinen, Steinschlag oder Hochwasser betreffen.</p><p>Wildbacheinzugsgebiete, welche sich bis in die Permafrostgebiete ausdehnen und eine Gefahr für Mensch und Sachwerte darstellen, sind durch die Kantone im Rahmen von Gefahrenbeurteilungen zu erfassen. Eine analoge Vorgehensweise ist für Rutschungen, Felsstürze, Murgänge usw. notwendig, bei welchen auftauender Permafrost ein Auslöser sein kann.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass die Wald- und Wasserbaugesetzgebung hinsichtlich der Gefahrenbeurteilung in den Gebieten, wo der grösste Handlungsbedarf ausgewiesen ist, bis im Jahr 2005 vollzogen ist. </p><p>Der Bund unterstützt auf der Basis von Artikel 36 des WaG (Schutz vor Naturereignissen) und Artikel 43 der Waldverordnung (Gefahrenkarten, Messstellen, Frühwarndienste) sowie Artikel 6 des WBG die Gefahrenkartierungen bis zu einem maximalen Satz von 70 Prozent. </p><p>5./6. Die gesetzlichen Grundlagen für die Berücksichtigung von Naturgefahren im Hochgebirge sind auf Stufe Bund vorhanden (WaG, WaV, WBG, WBV). Die Verantwortung für den Vollzug liegt bei den Kantonen. Es wird beim Bund kein zentrales Register von Bauten und Anlagen auf Permafrostböden geführt.</p><p>Sofern keine Gefahrenkarte vorliegt, muss bei Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten im Rahmen der kantonalen Baubewilligungsverfahren dafür gesorgt werden, dass eine fundierte, gesamtheitliche Gefahrenbeurteilung vorgenommen wird. Die Beobachtung der Auswirkungen von Permafrostveränderungen auf die Standfestigkeit von Gebäuden und die Einleitung allfällig notwendiger Massnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Werkeigentümer.</p><p>7. Derzeit existiert keine Stelle in der Bundesverwaltung, die sich gemäss Pflichtenheft ausschliesslich mit der Bewältigung der Auswirkungen der Klimaerwärmung im Alpenraum befasst. Hingegen fliessen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung ergeben, in die Tätigkeit verschiedener Fachstellen und Organisationen des Bundes ein (insbesondere Buwal, BWG, WSL, Meteo Schweiz und Planat). Der entsprechende Arbeitsaufwand ist nur sehr schwer zu eruieren, dürfte aber in der Grössenordnung von 200 bis 300 Stellenprozent liegen.</p><p>8. Eine Bezifferung der möglichen zukünftigen Schäden ist ausserordentlich schwierig und würde u. a. voraussetzen, dass Ereignisse, die im Rahmen der natürlichen Variabilität des Klimas auftreten, klar von solchen, die auf eine vom Menschen verursachte Klimaänderung zurückzuführen sind, getrennt werden könnten. Dies wird jedoch weder kurz- noch mittelfristig möglich sein.</p><p>Für Ereignisse wie alpine Hochwasser wurde im Rahmen des NFP31 ein hohes Schadenpotenzial eruiert. Das Ausmass von unmittelbar mit dem Anstieg des Permafrostes verbundenen Schäden wurde hingegen als vergleichsweise gering eingeschätzt. </p><p>9. Bei Schäden infolge Steinschlag, Erdrutschen oder Überschwemmungen gilt in der Schweiz das haftpflichtrechtliche Prinzip, wonach der Geschädigte den erlittenen Schaden grundsätzlich selber tragen muss. </p><p>Kann im Zusammenhang mit solchen Schäden einer Person ein schuldhaftes oder pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden, stellt sich die Frage der Schadenersatzpflicht, welcher sich die Schadenverursacher stellen müssen. Werden in Gebieten, von denen bekannt ist, dass Steinschlaggefahr besteht, Baubewilligungen erteilt und ereignet sich später dort ein Schaden, muss die Frage der Staatshaftung geprüft werden. Es können aber z. B. auch Bergführer für Schäden haften, die entstehen, wenn sie Alpinisten in Gebiete führen, in denen offensichtlich Felssturzgefahr besteht.</p><p>Soweit Schäden durch Felssturz, Steinschlag oder Überschwemmungen an Gebäuden und anderen Sachen entstehen, werden diese durch die bestehenden Gebäude- und Mobiliarversicherungen heute zumindest teilweise gedeckt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der dramatischen Erwärmung des globalen Klimas stellen sich für die Schweiz insbesondere folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist er sich der Bedrohung im Alpenraum angesichts der globalen Klimaerwärmung bewusst? Auf welche Studien und Expertisen stützt er gegebenenfalls seine Lagebeurteilung?</p><p>2. Wurden aufgrund der jüngsten Erkenntnisse spezielle Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben oder allgemeine Aufklärungs- und Informationsmassnahmen eingeleitet?</p><p>3. Welche präventiven Massnahmen werden vom Bundesrat erwogen, um den Schutz der Bevölkerung und der zahlreichen Gäste zu gewährleisten?</p><p>4. Gibt es einen Gefahrenkataster, oder sieht er die Erstellung eines solchen vor?</p><p>5. Ist sichergestellt, dass insbesondere bei aktuellen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten die neuesten Prognosen und Erkenntnisse Berücksichtigung finden?</p><p>6. Wie viele Bauten und Bauten welcher Art (Hotels, Seilbahnen usw.) stehen auf Permafrostuntergründen? Sind weitere Bauten in diesem Bereich geplant?</p><p>7. Wie viele Stellenprozente stehen in der Bundesverwaltung zur Bewältigung der Auswirkungen der Klimaerwärmung im Alpenraum zur Verfügung?</p><p>8. Mit welchen Kosten, die durch klimabedingte Katastrophen (Bergerosionen, Überschwemmungen und Ähnliches mehr) der öffentlichen Hand und Privaten entstehen könnten, rechnet der Bundesrat?</p><p>9. Wer haftet generell für die oben genannten klimabedingten Schäden?</p>
- Ende des Permafrosts. Folgen für die Schweizer Alpen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist besorgt über die Entwicklungen im Alpenraum und die verschiedenen Naturkatastrophen, von welchen die Schweiz in den letzten Jahren getroffen wurde und bei welchen ein Zusammenhang mit der Klimaänderung nicht ausgeschlossen werden kann. Er ist sich seiner Verantwortung bewusst, die sich im Zusammenhang mit der Bewältigung möglicher klimabedingter Risiken - auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf das Tourismusland Schweiz - ergibt. Er hat deshalb seit der Verabschiedung der Klimakonvention im Jahre 1992 auf nationaler und internationaler Ebene eine aktive Politik der Risikoverminderung verfolgt.</p><p>Der prognostizierte Rückgang des Permafrostes als Folge einer allgemeinen Klimaerwärmung kann lokal zu erheblichen Gefahren führen. Das räumlich begrenzte Auftreten von Permafrost im wenig besiedelten Hochgebirge bringt aber mit sich, dass das Schadenpotenzial im Vergleich mit anderen Naturgefahren, wie z. B. Hochwasser und Überschwemmungen, begrenzt ist.</p><p>Die Kenntnisse über die Ausbreitung und Entwicklung des Permafrostes in der Schweiz sind gegenwärtig noch lückenhaft. Ein Netzwerk zur koordinierten und kontinuierlichen Überwachung besteht erst in Ansätzen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Bedarfsgerechtigkeit der laufenden Forschungsaktivitäten im Lichte der neuesten Erkenntnisse über die Entwicklung des Klimasystems überprüft werden muss. Insbesondere ist die Beobachtung der Permafrostentwicklung auszubauen und auch längerfristig sicherzustellen.</p><p>Zu den einzelnen mit der Interpellation aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Aufgrund der zahlreichen vorliegenden Befunde zur Bedeutung des Permafrostes für Naturgefahren im Hochgebirge ist sich der Bundesrat der vorhandenen Risiken bewusst. Um auf die verschiedenen Formen von Naturgefahren angemessen reagieren zu können, hat er u. a. die Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) als Beratungsorgan eingesetzt. </p><p>Das bereits seit längerem beobachtete Auftauen von Permafrostböden begünstigt das Entstehen von Murgängen, Erdrutschen, Felsstürzen, Blockstürzen und Steinschlag. Gleichzeitig bedeutet auftauender Permafrost eine Gefahr für hochgelegene Gebäude und Anlagen, die ohne geeignete Vorkehrungen ihren Halt im Untergrund verlieren.</p><p>Der Bundesrat kann sich bei seiner Lagebeurteilung auf zahlreiche Forschungsarbeiten, z. B. auf die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 31 (NFP31), "Klimaänderungen und Naturkatastrophen", abstützen. Die Entwicklung und Umsetzung von Schutz- und Beobachtungskonzepten für besonders gefährdete Gebiete im Einflussbereich des Permafrostes war Bestandteil des NFP31. </p><p>Seit 2000 sind die Permafrost-Messstandorte der Schweiz im Beobachtungsnetz Permos zusammengeschlossen. Permos wird bis 2003 durch die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften getragen und durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) finanziell unterstützt. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Finanzierung längerfristiger Messungen sowie die Erweiterung des Messnetzes, die für die Beurteilung der Gefahrenentwicklung grundlegend sind, auch längerfristig sichergestellt bleiben. Die vorgesehenen Messungen sind mit den Schnee- und glaziologischen Messungen zu koordinieren.</p><p>2. Die Frage der Stabilität von Bauten auf Permafrostböden stellt sich aus Sicht des Bundes z. B. bei Lawinenverbauungen im Permafrost. Aufgrund verschiedener Studien des Eidgenössischen Institutes für Schnee- und Lawinenforschung in Davos, die vom Buwal und den hauptbetroffenen Kantonen Graubünden und Wallis in Auftrag gegeben wurden, sind die Richtlinien des Bundes für den Lawinenverbau im Anbruchgebiet angepasst worden. Das BWG beteiligt sich finanziell an Studien zur Stabilität von Böden im Hochgebirge. </p><p>Das Buwal und das Beratende Organ des EDI und des UVEK für Fragen der Klimaänderung tragen aktiv zur Bekanntmachung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über von Menschen verursachte Änderungen des globalen Klimas bei. Die detaillierte Auswertung des vor kurzem verabschiedeten dritten Berichtes der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Klimaänderungen ist aus schweizerischer Sicht im Gang. Das Buwal hat die wichtigsten Befunde bereits am 19. März 2001 den Medien präsentiert. Die Detailauswertung wird in die weitere Informationstätigkeit des Bundes einfliessen.</p><p>3./4. Die Verantwortung für den Aufbau und die Führung von Ereigniskatastern sowie die Erstellung von Gefahrenkarten liegt gemäss Wald- (WaG) und Wasserbaugesetz (WBG) bei den Kantonen. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen. Mit dem Projekt Storme hat es das Buwal übernommen, den Kantonen eine EDV-gestützte Lösung für den Aufbau und die Führung des Ereigniskatasters bereitzustellen. Diese koordinierte Vorgehensweise ermöglicht einerseits den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel und fördert andererseits die gesamtschweizerische Harmonisierung der Ereigniskataster. Derzeit beschäftigen sich insbesondere die "Berggebietskantone" mit der Erarbeitung der Ereigniskataster und der Erstellung von Gefahrenkarten, die z. B. Lawinen, Steinschlag oder Hochwasser betreffen.</p><p>Wildbacheinzugsgebiete, welche sich bis in die Permafrostgebiete ausdehnen und eine Gefahr für Mensch und Sachwerte darstellen, sind durch die Kantone im Rahmen von Gefahrenbeurteilungen zu erfassen. Eine analoge Vorgehensweise ist für Rutschungen, Felsstürze, Murgänge usw. notwendig, bei welchen auftauender Permafrost ein Auslöser sein kann.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass die Wald- und Wasserbaugesetzgebung hinsichtlich der Gefahrenbeurteilung in den Gebieten, wo der grösste Handlungsbedarf ausgewiesen ist, bis im Jahr 2005 vollzogen ist. </p><p>Der Bund unterstützt auf der Basis von Artikel 36 des WaG (Schutz vor Naturereignissen) und Artikel 43 der Waldverordnung (Gefahrenkarten, Messstellen, Frühwarndienste) sowie Artikel 6 des WBG die Gefahrenkartierungen bis zu einem maximalen Satz von 70 Prozent. </p><p>5./6. Die gesetzlichen Grundlagen für die Berücksichtigung von Naturgefahren im Hochgebirge sind auf Stufe Bund vorhanden (WaG, WaV, WBG, WBV). Die Verantwortung für den Vollzug liegt bei den Kantonen. Es wird beim Bund kein zentrales Register von Bauten und Anlagen auf Permafrostböden geführt.</p><p>Sofern keine Gefahrenkarte vorliegt, muss bei Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten im Rahmen der kantonalen Baubewilligungsverfahren dafür gesorgt werden, dass eine fundierte, gesamtheitliche Gefahrenbeurteilung vorgenommen wird. Die Beobachtung der Auswirkungen von Permafrostveränderungen auf die Standfestigkeit von Gebäuden und die Einleitung allfällig notwendiger Massnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Werkeigentümer.</p><p>7. Derzeit existiert keine Stelle in der Bundesverwaltung, die sich gemäss Pflichtenheft ausschliesslich mit der Bewältigung der Auswirkungen der Klimaerwärmung im Alpenraum befasst. Hingegen fliessen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung ergeben, in die Tätigkeit verschiedener Fachstellen und Organisationen des Bundes ein (insbesondere Buwal, BWG, WSL, Meteo Schweiz und Planat). Der entsprechende Arbeitsaufwand ist nur sehr schwer zu eruieren, dürfte aber in der Grössenordnung von 200 bis 300 Stellenprozent liegen.</p><p>8. Eine Bezifferung der möglichen zukünftigen Schäden ist ausserordentlich schwierig und würde u. a. voraussetzen, dass Ereignisse, die im Rahmen der natürlichen Variabilität des Klimas auftreten, klar von solchen, die auf eine vom Menschen verursachte Klimaänderung zurückzuführen sind, getrennt werden könnten. Dies wird jedoch weder kurz- noch mittelfristig möglich sein.</p><p>Für Ereignisse wie alpine Hochwasser wurde im Rahmen des NFP31 ein hohes Schadenpotenzial eruiert. Das Ausmass von unmittelbar mit dem Anstieg des Permafrostes verbundenen Schäden wurde hingegen als vergleichsweise gering eingeschätzt. </p><p>9. Bei Schäden infolge Steinschlag, Erdrutschen oder Überschwemmungen gilt in der Schweiz das haftpflichtrechtliche Prinzip, wonach der Geschädigte den erlittenen Schaden grundsätzlich selber tragen muss. </p><p>Kann im Zusammenhang mit solchen Schäden einer Person ein schuldhaftes oder pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden, stellt sich die Frage der Schadenersatzpflicht, welcher sich die Schadenverursacher stellen müssen. Werden in Gebieten, von denen bekannt ist, dass Steinschlaggefahr besteht, Baubewilligungen erteilt und ereignet sich später dort ein Schaden, muss die Frage der Staatshaftung geprüft werden. Es können aber z. B. auch Bergführer für Schäden haften, die entstehen, wenn sie Alpinisten in Gebiete führen, in denen offensichtlich Felssturzgefahr besteht.</p><p>Soweit Schäden durch Felssturz, Steinschlag oder Überschwemmungen an Gebäuden und anderen Sachen entstehen, werden diese durch die bestehenden Gebäude- und Mobiliarversicherungen heute zumindest teilweise gedeckt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der dramatischen Erwärmung des globalen Klimas stellen sich für die Schweiz insbesondere folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist er sich der Bedrohung im Alpenraum angesichts der globalen Klimaerwärmung bewusst? Auf welche Studien und Expertisen stützt er gegebenenfalls seine Lagebeurteilung?</p><p>2. Wurden aufgrund der jüngsten Erkenntnisse spezielle Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben oder allgemeine Aufklärungs- und Informationsmassnahmen eingeleitet?</p><p>3. Welche präventiven Massnahmen werden vom Bundesrat erwogen, um den Schutz der Bevölkerung und der zahlreichen Gäste zu gewährleisten?</p><p>4. Gibt es einen Gefahrenkataster, oder sieht er die Erstellung eines solchen vor?</p><p>5. Ist sichergestellt, dass insbesondere bei aktuellen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten die neuesten Prognosen und Erkenntnisse Berücksichtigung finden?</p><p>6. Wie viele Bauten und Bauten welcher Art (Hotels, Seilbahnen usw.) stehen auf Permafrostuntergründen? Sind weitere Bauten in diesem Bereich geplant?</p><p>7. Wie viele Stellenprozente stehen in der Bundesverwaltung zur Bewältigung der Auswirkungen der Klimaerwärmung im Alpenraum zur Verfügung?</p><p>8. Mit welchen Kosten, die durch klimabedingte Katastrophen (Bergerosionen, Überschwemmungen und Ähnliches mehr) der öffentlichen Hand und Privaten entstehen könnten, rechnet der Bundesrat?</p><p>9. Wer haftet generell für die oben genannten klimabedingten Schäden?</p>
- Ende des Permafrosts. Folgen für die Schweizer Alpen
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