Bewältigung der Folgen der BSE-Krise
- ShortId
-
01.3047
- Id
-
20013047
- Updated
-
10.04.2024 09:35
- Language
-
de
- Title
-
Bewältigung der Folgen der BSE-Krise
- AdditionalIndexing
-
55;Tierernährung;Schwein;Fleischindustrie;Futtermittel;wirtschaftliche Stützung;Subvention;Schlachtabfall;Rinderwahnsinn;Erhaltung der Landwirtschaft
- 1
-
- L06K140101030103, Rinderwahnsinn
- L04K14010104, Tierernährung
- L05K1401010401, Futtermittel
- L05K1402050110, Schlachtabfall
- L05K1402030102, Fleischindustrie
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K1401080104, Schwein
- L05K1102030202, Subvention
- L04K07040101, wirtschaftliche Stützung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Für die schweizerische Ernährungswirtschaft ist es entscheidend, dass die Konsumentinnen und Konsumenten wieder Vertrauen in das Nahrungsmittel Fleisch fassen. Dazu ist ein konsequentes Fütterungsverbot tierischer Abfälle und der Verzicht auf Ausnahmen unerlässlich. Wissenschaftlich und nach dem heutigen Erkenntnisstand lässt sich zwar eine Abkehr vom Flüssigfutter für Schweine nicht begründen, doch führt der Wertewandel in unserer Gesellschaft dazu, dass die Fütterung von Schweinen mit Schweineabfällen immer weniger akzeptiert wird.</p><p>2. Die Verarbeitung von Fleischabfällen zu Flüssigfutter ist bereits heute stark eingeschränkt, einerseits durch den Verzicht auf Reststoffe von Wiederkäuern und andererseits infolge strenger Auflagen an die Schweinemastbetriebe. Angesichts bescheidener Restmengen wieder verwerteter Fleischabfälle lassen sich deshalb auch aus ökonomischen Gründen die damit verbundenen Risiken für das Konsumklima nicht rechtfertigen. Den wenigen betroffenen Sterilisationsanlagen ist Zeit zur Anpassung einzuräumen. Ausserdem sind sie bei der Umstellung auf neue Methoden der definitiven Entsorgung organisatorisch, technisch und finanziell zu unterstützten.</p><p>3. Dass der Bund jene Zusatzkosten vollständig übernimmt, die durch die Verbrennung entstehen, ist gerechtfertigt und notwendig, weil aus landwirtschaftspolitischen, seuchenpolizeilichen und gesellschaftlichen Gründen die Rezyklierung der Reststoffe unterbunden wird. Eine Beteiligung des Bundes mildert überdies die überproportionale Belastung des kleinbetrieblichen Metzgereigewerbes, die sich durch den hohen Entsorgungsaufwand ergibt. Im Weiteren wird der Druck auf tiefere Produzentenpreise der bäuerlichen Viehwirtschaft entschärft.</p><p>4. Damit werden ein konsequentes Fütterungsverbot von Fleischabfällen und die volle Kostendeckung der Verbrennung zu Eckpfeilern eines zukunftsgerichteten Gesamtkonzeptes. Es ist dringend erforderlich, dass der Bund insbesondere Richtlinien über die für die definitive Entsorgung durch Verbrennung notwendigen Kapazitäten festlegt und Förderungsmassnahmen für allfällige Kapazitätserweiterungen prüft. Das Rezyklierungs- und das Exportverbot binden den Bund in die Verantwortung für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ein.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2000 mit einer Änderung der Tierseuchenverordnung und der Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle das Verfüttern von Mehlen tierischer Herkunft an alle Nutztiere verboten. Ziel dieses Verbotes ist es, bei Produktion, Lagerung, Transport und Verabreichung von Wiederkäuerfutter eine Kontamination mit Mehlen tierischer Herkunft zu verhindern und damit die Ausrottung von BSE in der Schweiz zu beschleunigen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Verwertung der tierischen Abfälle im Grundsatz aufrechtzuerhalten ist, sie entspricht auch den Anforderungen einer artgerechten und ökologisch nachhaltigen Tierfütterung. Zudem verlangt das Umweltschutzgesetz in Artikel 30, dass Abfälle so weit wie möglich verwertet werden. Er hat daher die Verwertung von tierischen Proteinen in der Tierfütterung nicht generell verboten, sondern bewusst gewisse Verwertungsmöglichkeiten offen gelassen, sofern dadurch die anvisierten Ziele der Ausrottung von BSE und des Schutzes des Konsumenten nicht gefährdet werden.</p><p>Unter strengen seuchenhygienischen Auflagen können also auch künftig Schlachtabfälle von Schweinen und Geflügel über spezielle Sterilisationsbetriebe als Flüssigfutter für Schweine verwertet werden. Schweine sind nach dem heutigen Kenntnisstand nicht gefährdet, über Futtermittel infiziert zu werden. Sie sind als Allesfresser zudem auf die Aufnahme von tierischen Proteinen über das Futter eingestellt. Das für die mehlförmigen Futtermittel nachgewiesene Kontaminationsrisiko besteht in dieser Form beim Flüssigfutter nicht, weil dabei die Logistik von der Rinderfütterung vollständig abgetrennt ist.</p><p>Für die mit der Umsetzung der neuen Massnahmen verbundenen zusätzlichen Entsorgungskosten hat der Bund im Interesse der Sicherheit beträchtliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, obwohl nach geltendem Recht eigentlich das Verursacherprinzip gilt, wonach der Inhaber der Abfälle für die Kosten der vorschriftsgemässen Entsorgung aufzukommen hat. Die zeitlich befristete Entschädigung soll einerseits eine Einbusse bei den Einkommen der Landwirte verhindern, andererseits eine Verteuerung des Fleischpreises für den Verbraucher verhindern. Der Bundesrat hat sich bewusst für die Übernahme von maximal 75 Prozent der anfallenden Mehrkosten entschieden, um bei den Entsorgungsbetrieben einen Innovations- und Effizienzanreiz zu schaffen und somit indirekt eine sinnvolle Verwertung der Fleischabfälle zu fördern.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine offene und rechtzeitige Information der Konsumentenschaft über die Zusammenhänge bei der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft das beste Mittel für ein hohes Konsumentenvertrauen ist.</p><p>Eine Regelung auf Gesetzesebene, welche die Verwertung tierischer Abfälle in der Nutztierfütterung ganz verbietet und die Mehrkosten für die Entsorgung dieser Abfälle vollumfänglich dem Bund anlastet, hält der Bundesrat aus den erwähnten Gründen nicht für sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Als Folge der BSE-Krise haben sich die Bedingungen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelgewerbe grundlegend geändert. Im Vordergrund stehen die Methoden der Tierfütterung und der Entsorgung tierischer Reststoffe. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen und gefährdet viele Gewerbe- und Bauernbetriebe. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Massnahmen zu einer dauerhaften landwirtschafts- und gewerbefreundlichen Lösung des Fütterungs- und Entsorgungsproblems zu treffen und dabei insbesondere:</p><p>1. das Verbot, tierische Abfälle Nutztieren zu verfüttern, konsequent durchzusetzen und auch auf das Flüssigfutter für Schweine auszudehnen;</p><p>2. die Zusatzkosten, die sich durch den Verzicht auf die Rezyklierung tierischer Abfälle ergeben und die mit der Verbrennung entstehen, vollständig durch den Bund zu decken.</p>
- Bewältigung der Folgen der BSE-Krise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Für die schweizerische Ernährungswirtschaft ist es entscheidend, dass die Konsumentinnen und Konsumenten wieder Vertrauen in das Nahrungsmittel Fleisch fassen. Dazu ist ein konsequentes Fütterungsverbot tierischer Abfälle und der Verzicht auf Ausnahmen unerlässlich. Wissenschaftlich und nach dem heutigen Erkenntnisstand lässt sich zwar eine Abkehr vom Flüssigfutter für Schweine nicht begründen, doch führt der Wertewandel in unserer Gesellschaft dazu, dass die Fütterung von Schweinen mit Schweineabfällen immer weniger akzeptiert wird.</p><p>2. Die Verarbeitung von Fleischabfällen zu Flüssigfutter ist bereits heute stark eingeschränkt, einerseits durch den Verzicht auf Reststoffe von Wiederkäuern und andererseits infolge strenger Auflagen an die Schweinemastbetriebe. Angesichts bescheidener Restmengen wieder verwerteter Fleischabfälle lassen sich deshalb auch aus ökonomischen Gründen die damit verbundenen Risiken für das Konsumklima nicht rechtfertigen. Den wenigen betroffenen Sterilisationsanlagen ist Zeit zur Anpassung einzuräumen. Ausserdem sind sie bei der Umstellung auf neue Methoden der definitiven Entsorgung organisatorisch, technisch und finanziell zu unterstützten.</p><p>3. Dass der Bund jene Zusatzkosten vollständig übernimmt, die durch die Verbrennung entstehen, ist gerechtfertigt und notwendig, weil aus landwirtschaftspolitischen, seuchenpolizeilichen und gesellschaftlichen Gründen die Rezyklierung der Reststoffe unterbunden wird. Eine Beteiligung des Bundes mildert überdies die überproportionale Belastung des kleinbetrieblichen Metzgereigewerbes, die sich durch den hohen Entsorgungsaufwand ergibt. Im Weiteren wird der Druck auf tiefere Produzentenpreise der bäuerlichen Viehwirtschaft entschärft.</p><p>4. Damit werden ein konsequentes Fütterungsverbot von Fleischabfällen und die volle Kostendeckung der Verbrennung zu Eckpfeilern eines zukunftsgerichteten Gesamtkonzeptes. Es ist dringend erforderlich, dass der Bund insbesondere Richtlinien über die für die definitive Entsorgung durch Verbrennung notwendigen Kapazitäten festlegt und Förderungsmassnahmen für allfällige Kapazitätserweiterungen prüft. Das Rezyklierungs- und das Exportverbot binden den Bund in die Verantwortung für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ein.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2000 mit einer Änderung der Tierseuchenverordnung und der Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle das Verfüttern von Mehlen tierischer Herkunft an alle Nutztiere verboten. Ziel dieses Verbotes ist es, bei Produktion, Lagerung, Transport und Verabreichung von Wiederkäuerfutter eine Kontamination mit Mehlen tierischer Herkunft zu verhindern und damit die Ausrottung von BSE in der Schweiz zu beschleunigen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Verwertung der tierischen Abfälle im Grundsatz aufrechtzuerhalten ist, sie entspricht auch den Anforderungen einer artgerechten und ökologisch nachhaltigen Tierfütterung. Zudem verlangt das Umweltschutzgesetz in Artikel 30, dass Abfälle so weit wie möglich verwertet werden. Er hat daher die Verwertung von tierischen Proteinen in der Tierfütterung nicht generell verboten, sondern bewusst gewisse Verwertungsmöglichkeiten offen gelassen, sofern dadurch die anvisierten Ziele der Ausrottung von BSE und des Schutzes des Konsumenten nicht gefährdet werden.</p><p>Unter strengen seuchenhygienischen Auflagen können also auch künftig Schlachtabfälle von Schweinen und Geflügel über spezielle Sterilisationsbetriebe als Flüssigfutter für Schweine verwertet werden. Schweine sind nach dem heutigen Kenntnisstand nicht gefährdet, über Futtermittel infiziert zu werden. Sie sind als Allesfresser zudem auf die Aufnahme von tierischen Proteinen über das Futter eingestellt. Das für die mehlförmigen Futtermittel nachgewiesene Kontaminationsrisiko besteht in dieser Form beim Flüssigfutter nicht, weil dabei die Logistik von der Rinderfütterung vollständig abgetrennt ist.</p><p>Für die mit der Umsetzung der neuen Massnahmen verbundenen zusätzlichen Entsorgungskosten hat der Bund im Interesse der Sicherheit beträchtliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, obwohl nach geltendem Recht eigentlich das Verursacherprinzip gilt, wonach der Inhaber der Abfälle für die Kosten der vorschriftsgemässen Entsorgung aufzukommen hat. Die zeitlich befristete Entschädigung soll einerseits eine Einbusse bei den Einkommen der Landwirte verhindern, andererseits eine Verteuerung des Fleischpreises für den Verbraucher verhindern. Der Bundesrat hat sich bewusst für die Übernahme von maximal 75 Prozent der anfallenden Mehrkosten entschieden, um bei den Entsorgungsbetrieben einen Innovations- und Effizienzanreiz zu schaffen und somit indirekt eine sinnvolle Verwertung der Fleischabfälle zu fördern.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass eine offene und rechtzeitige Information der Konsumentenschaft über die Zusammenhänge bei der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft das beste Mittel für ein hohes Konsumentenvertrauen ist.</p><p>Eine Regelung auf Gesetzesebene, welche die Verwertung tierischer Abfälle in der Nutztierfütterung ganz verbietet und die Mehrkosten für die Entsorgung dieser Abfälle vollumfänglich dem Bund anlastet, hält der Bundesrat aus den erwähnten Gründen nicht für sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Als Folge der BSE-Krise haben sich die Bedingungen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelgewerbe grundlegend geändert. Im Vordergrund stehen die Methoden der Tierfütterung und der Entsorgung tierischer Reststoffe. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen und gefährdet viele Gewerbe- und Bauernbetriebe. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Massnahmen zu einer dauerhaften landwirtschafts- und gewerbefreundlichen Lösung des Fütterungs- und Entsorgungsproblems zu treffen und dabei insbesondere:</p><p>1. das Verbot, tierische Abfälle Nutztieren zu verfüttern, konsequent durchzusetzen und auch auf das Flüssigfutter für Schweine auszudehnen;</p><p>2. die Zusatzkosten, die sich durch den Verzicht auf die Rezyklierung tierischer Abfälle ergeben und die mit der Verbrennung entstehen, vollständig durch den Bund zu decken.</p>
- Bewältigung der Folgen der BSE-Krise
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