Milchkontingentierung
- ShortId
-
01.3053
- Id
-
20013053
- Updated
-
10.04.2024 14:29
- Language
-
de
- Title
-
Milchkontingentierung
- AdditionalIndexing
-
55;Milchindustrie;Landwirtschaft in Berggebieten;gemeinsame Agrarpolitik;Milchkontingentierung
- 1
-
- L05K1401040310, Milchkontingentierung
- L04K14010301, gemeinsame Agrarpolitik
- L05K1402030108, Milchindustrie
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahre 2003 wird die EU eine Standortbestimmung vornehmen, mit dem Ziel, die Milchkontingentierung nach 2006 auslaufen zu lassen. Der Zeitpunkt dazu dürfte aber letztlich mit der Osterweiterung der EU zusammenhängen.</p><p>Mit Blick auf die Diskussionen innerhalb der EU wird auch hierzulande laut darüber nachgedacht, welche Auswirkungen eine Aufhebung der Milchkontingentierung für die Schweizer Landwirtschaft hätte. Ein konkreter Bericht zu dieser Thematik ("Evaluation der Milchkontingentierung - Vorstudie mit Schwerpunkt Wirkungsanalyse") wurde am 29. August 2000 von Professor B. Lehmann vom Institut für Agrarwirtschaft der ETHZ der Öffentlichkeit präsentiert.</p><p>Obschon die heute vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichen, um alle im Zusammenhang mit einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung stehenden Fragen zu beantworten, ist man sich in Expertenkreisen aber einig, dass bei einer flächendeckenden Aufhebung der Milchkontingentierung - d. h. zum gleichen Zeitpunkt in der gesamten Schweiz - die Milchproduktion im Berggebiet sehr akut gefährdet wäre. Daher erscheint im Falle einer Aufhebung der Milchkontingentierung ein etappenweises Vorgehen sinnvoll und richtig. Es muss also versucht werden, dem Berggebiet gegenüber dem Talgebiet mit seinem Standortvorteil einen zeitlichen Vorsprung zu verschaffen, damit es sich rechtzeitig auf die neuen Wettbewerbsbedingungen einstellen kann.</p><p>Insbesondere ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die im Berggebiet produzierte Milch - wenn immer möglich - vor Ort verarbeitet werden kann. Dies bedingt, dass die örtlichen Verarbeitungsbetriebe in das Szenario "Aufhebung der Milchkontingentierung" mit einbezogen werden.</p><p>Bereits heute sind die Verarbeitungsstrukturen im Berggebiet gefährdet, weil aufgrund der heutigen gesetzlichen Bestimmungen Milchkontingente ins Talgebiet transferiert werden (Vermietung gegen Aufzucht) und somit immer weniger Milch für die örtliche Verarbeitung zur Verfügung steht. Von dieser Möglichkeit, das Milchkontingent ins Talgebiet zu transferieren und postwendend Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren zu beziehen, wird heute rege Gebrauch gemacht. Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt werden kann, so gehen die mit viel Mühe und vor allem mit grossen finanziellen Mitteln errichteten Verarbeitungsstrukturen innert kürzester Zeit zugrunde.</p>
- <p>In den Beratungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz (LwG) war grundsätzlich unbestritten, dass trotz weitgehender Liberalisierung des Milchmarktes nicht auf die Milchkontingentierung verzichtet werden kann. Gestützt auf die zwingende Vorschrift von Artikel 30 LwG ist diese Massnahme beim Übergang in die neue Marktordnung am 1. Mai 1999 denn auch weitergeführt worden. Als wesentliche Neuerung wurde lediglich ein so genannter Kontingentshandel eingeführt.</p><p>Angesichts der anhaltend günstigen Marktlage und einem Produzentenpreis, der seit Beginn stets um rund 2 Rappen über dem Zielpreis lag, können wir den Übergang in die neue Milchmarktordnung allgemein als gelungen bezeichnen. Die jüngsten Entwicklungen deuten auch auf einen weitergehenden Strukturwandel hin. Mit einer Reduktion der Milchpreisstützung rückt vermehrt die Frage in den Vordergrund, ob eine staatliche Mengensteuerung längerfristig überhaupt noch ihre Berechtigung hat. Die Diskussion über dieses Thema hat eingesetzt und der Bundesrat begrüsst es, dass sich bereits heute breite Kreise Gedanken über eine Zeit ohne Milchkontingentierung machen.</p><p>Geprägt ist diese Diskussion auch durch die Vorgänge im internationalen Umfeld. Insbesondere in der EU ist die Frage eines Ausstiegs aus der Quotenregelung aktuell. Es besteht die Absicht, spätestens in den Jahren 2002/03 über einen Ausstieg zwischen 2006 und 2008 zu entscheiden.</p><p>Aufgrund dieser grundsätzlichen Darlegungen beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Nach Artikel 32 LwG dürfen keine Kontingente vom Berg- ins Talgebiet übertragen werden. Dieses Verbot hat seine Wirkung nicht verfehlt. Gemäss Statistik des Milchjahres 1999/2000 kauften die Produzentinnen und Produzenten des Berggebietes rund 3560 Tonnen mehr als sie verkauften und mieteten rund 2240 Tonnen mehr als sie vermieteten. Demgegenüber wurden 4100 Tonnen ins Talgebiet verschoben, im Austausch gegen eine Übernahme der Aufzucht. Mit dem Handel hat das Berggebiet insgesamt also nicht nur Kontingente von rund 1700 Tonnen dazugewonnen, sondern durch die Übernahme der Aufzucht von Partnerbetrieben des Talgebietes auch die Arbeitsteilung verstärken können. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Übertragung von Kontingenten innerhalb des Berggebietes zu regional unterschiedlichen Mengenentwicklungen führt. Für den Bundesrat besteht aber in diesem Bereich im Moment kein Handlungsbedarf.</p><p>2. Besonders mit den Möglichkeiten des Kontingentshandels ist die Massnahme bereits recht flexibel gestaltet. Der Bundesrat sieht deshalb für den Moment keine Notwendigkeit, die Bestimmungen über die Milchkontingentierung weiter zu lockern. Der Bundesrat ist jedoch bereit, auf Ersuchen der Milchproduzenten die Kontingentsmenge zu erhöhen.</p><p>3. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass die Kontingentierung dereinst etappenweise aufgehoben und dabei das Berggebiet zeitlich vor dem Talgebiet befreit wird. Zu gegebener Zeit ist dieses Ausstiegsszenario genauer zu prüfen. Der Bundesrat möchte sich in dieser Frage jedoch nicht bereits heute festlegen.</p><p>4. Die Zusatzkontingente für den Zukauf von Tieren sind als gute Massnahme zur Förderung des Viehabsatzes aus dem Berggebiet anerkannt. Es ist zweifellos sinnvoll, sie bis zur Aufhebung der Kontingentierung weiterzuführen. Hingegen könnte eine grundlegende Änderung, mit welcher der Staat wieder vermehrt in das Marktgeschehen eingreifen würde, falsche Signale setzen. Aus diesem Grunde steht der Bundesrat dem Vorschlag einer starken Erhöhung der Zusatzkontingente skeptisch gegenüber.</p><p>5. Für das Berggebiet ist wichtig, dass es sich mit jenen Produkten im Markt gut positioniert, mit denen es seine Stärken zur Geltung bringen kann. Im Milchbereich besteht bereits eine relativ grosse Vielfalt solcher regionaler Spezialitäten. Die Instrumente der Milchpreisstützung erleichtern deren Absatz. Zudem bestehen flankierende Massnahmen, wie beispielsweise die Bestimmungen zum Schutz der Produktebezeichnungen oder zur finanziellen Unterstützung regionaler Verarbeitungsbetriebe im Berggebiet. Die Gesamtheit all dieser Massnahmen sollte es den einzelnen Marktakteuren erlauben, sich in die gewünschte Richtung zu entwickeln. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Berggebiet in diesem Sinne seinen Platz in der Nahrungsmittelproduktion finden und besetzen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu tun, um die Milchwirtschaft (Produktion und Verarbeitung) im Berggebiet zu unterstützen? Welche kurzfristigen Massnahmen sind seiner Meinung nach notwendig, um die gegenwärtige Entwicklung zu stoppen?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass im Hinblick auf eine eventuell später anstehende Aufhebung der Milchkontingentierung die heutigen Bestimmungen der Milchkontingentierung gelockert werden sollten?</p><p>3. Teilt er aufgrund der nachfolgend gemachten Ausführungen meine Auffassung, dass bei einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung ein etappenweises Vorgehen nötig ist, indem zuerst das Berggebiet von der Milchkontingentierung befreit wird und das Talgebiet erst später?</p><p>4. Sieht er eine Möglichkeit, die Zusatzkontingente für Tiere, die vom Talbauer aus dem Berggebiet gekauft werden, wesentlich zu erhöhen, um auf diese Weise dem Talgebiet während der Zeit der etappenweisen Aufhebung der Milchkontingentierung entgegenzukommen?</p><p>5. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass das Berggebiet auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion zu leisten hat? Welche Produktionsmöglichkeiten hat das Berggebiet nach seiner Auffassung, um diesem Leistungsauftrag gerecht zu werden?</p>
- Milchkontingentierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahre 2003 wird die EU eine Standortbestimmung vornehmen, mit dem Ziel, die Milchkontingentierung nach 2006 auslaufen zu lassen. Der Zeitpunkt dazu dürfte aber letztlich mit der Osterweiterung der EU zusammenhängen.</p><p>Mit Blick auf die Diskussionen innerhalb der EU wird auch hierzulande laut darüber nachgedacht, welche Auswirkungen eine Aufhebung der Milchkontingentierung für die Schweizer Landwirtschaft hätte. Ein konkreter Bericht zu dieser Thematik ("Evaluation der Milchkontingentierung - Vorstudie mit Schwerpunkt Wirkungsanalyse") wurde am 29. August 2000 von Professor B. Lehmann vom Institut für Agrarwirtschaft der ETHZ der Öffentlichkeit präsentiert.</p><p>Obschon die heute vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichen, um alle im Zusammenhang mit einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung stehenden Fragen zu beantworten, ist man sich in Expertenkreisen aber einig, dass bei einer flächendeckenden Aufhebung der Milchkontingentierung - d. h. zum gleichen Zeitpunkt in der gesamten Schweiz - die Milchproduktion im Berggebiet sehr akut gefährdet wäre. Daher erscheint im Falle einer Aufhebung der Milchkontingentierung ein etappenweises Vorgehen sinnvoll und richtig. Es muss also versucht werden, dem Berggebiet gegenüber dem Talgebiet mit seinem Standortvorteil einen zeitlichen Vorsprung zu verschaffen, damit es sich rechtzeitig auf die neuen Wettbewerbsbedingungen einstellen kann.</p><p>Insbesondere ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die im Berggebiet produzierte Milch - wenn immer möglich - vor Ort verarbeitet werden kann. Dies bedingt, dass die örtlichen Verarbeitungsbetriebe in das Szenario "Aufhebung der Milchkontingentierung" mit einbezogen werden.</p><p>Bereits heute sind die Verarbeitungsstrukturen im Berggebiet gefährdet, weil aufgrund der heutigen gesetzlichen Bestimmungen Milchkontingente ins Talgebiet transferiert werden (Vermietung gegen Aufzucht) und somit immer weniger Milch für die örtliche Verarbeitung zur Verfügung steht. Von dieser Möglichkeit, das Milchkontingent ins Talgebiet zu transferieren und postwendend Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren zu beziehen, wird heute rege Gebrauch gemacht. Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt werden kann, so gehen die mit viel Mühe und vor allem mit grossen finanziellen Mitteln errichteten Verarbeitungsstrukturen innert kürzester Zeit zugrunde.</p>
- <p>In den Beratungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz (LwG) war grundsätzlich unbestritten, dass trotz weitgehender Liberalisierung des Milchmarktes nicht auf die Milchkontingentierung verzichtet werden kann. Gestützt auf die zwingende Vorschrift von Artikel 30 LwG ist diese Massnahme beim Übergang in die neue Marktordnung am 1. Mai 1999 denn auch weitergeführt worden. Als wesentliche Neuerung wurde lediglich ein so genannter Kontingentshandel eingeführt.</p><p>Angesichts der anhaltend günstigen Marktlage und einem Produzentenpreis, der seit Beginn stets um rund 2 Rappen über dem Zielpreis lag, können wir den Übergang in die neue Milchmarktordnung allgemein als gelungen bezeichnen. Die jüngsten Entwicklungen deuten auch auf einen weitergehenden Strukturwandel hin. Mit einer Reduktion der Milchpreisstützung rückt vermehrt die Frage in den Vordergrund, ob eine staatliche Mengensteuerung längerfristig überhaupt noch ihre Berechtigung hat. Die Diskussion über dieses Thema hat eingesetzt und der Bundesrat begrüsst es, dass sich bereits heute breite Kreise Gedanken über eine Zeit ohne Milchkontingentierung machen.</p><p>Geprägt ist diese Diskussion auch durch die Vorgänge im internationalen Umfeld. Insbesondere in der EU ist die Frage eines Ausstiegs aus der Quotenregelung aktuell. Es besteht die Absicht, spätestens in den Jahren 2002/03 über einen Ausstieg zwischen 2006 und 2008 zu entscheiden.</p><p>Aufgrund dieser grundsätzlichen Darlegungen beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Nach Artikel 32 LwG dürfen keine Kontingente vom Berg- ins Talgebiet übertragen werden. Dieses Verbot hat seine Wirkung nicht verfehlt. Gemäss Statistik des Milchjahres 1999/2000 kauften die Produzentinnen und Produzenten des Berggebietes rund 3560 Tonnen mehr als sie verkauften und mieteten rund 2240 Tonnen mehr als sie vermieteten. Demgegenüber wurden 4100 Tonnen ins Talgebiet verschoben, im Austausch gegen eine Übernahme der Aufzucht. Mit dem Handel hat das Berggebiet insgesamt also nicht nur Kontingente von rund 1700 Tonnen dazugewonnen, sondern durch die Übernahme der Aufzucht von Partnerbetrieben des Talgebietes auch die Arbeitsteilung verstärken können. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Übertragung von Kontingenten innerhalb des Berggebietes zu regional unterschiedlichen Mengenentwicklungen führt. Für den Bundesrat besteht aber in diesem Bereich im Moment kein Handlungsbedarf.</p><p>2. Besonders mit den Möglichkeiten des Kontingentshandels ist die Massnahme bereits recht flexibel gestaltet. Der Bundesrat sieht deshalb für den Moment keine Notwendigkeit, die Bestimmungen über die Milchkontingentierung weiter zu lockern. Der Bundesrat ist jedoch bereit, auf Ersuchen der Milchproduzenten die Kontingentsmenge zu erhöhen.</p><p>3. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass die Kontingentierung dereinst etappenweise aufgehoben und dabei das Berggebiet zeitlich vor dem Talgebiet befreit wird. Zu gegebener Zeit ist dieses Ausstiegsszenario genauer zu prüfen. Der Bundesrat möchte sich in dieser Frage jedoch nicht bereits heute festlegen.</p><p>4. Die Zusatzkontingente für den Zukauf von Tieren sind als gute Massnahme zur Förderung des Viehabsatzes aus dem Berggebiet anerkannt. Es ist zweifellos sinnvoll, sie bis zur Aufhebung der Kontingentierung weiterzuführen. Hingegen könnte eine grundlegende Änderung, mit welcher der Staat wieder vermehrt in das Marktgeschehen eingreifen würde, falsche Signale setzen. Aus diesem Grunde steht der Bundesrat dem Vorschlag einer starken Erhöhung der Zusatzkontingente skeptisch gegenüber.</p><p>5. Für das Berggebiet ist wichtig, dass es sich mit jenen Produkten im Markt gut positioniert, mit denen es seine Stärken zur Geltung bringen kann. Im Milchbereich besteht bereits eine relativ grosse Vielfalt solcher regionaler Spezialitäten. Die Instrumente der Milchpreisstützung erleichtern deren Absatz. Zudem bestehen flankierende Massnahmen, wie beispielsweise die Bestimmungen zum Schutz der Produktebezeichnungen oder zur finanziellen Unterstützung regionaler Verarbeitungsbetriebe im Berggebiet. Die Gesamtheit all dieser Massnahmen sollte es den einzelnen Marktakteuren erlauben, sich in die gewünschte Richtung zu entwickeln. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Berggebiet in diesem Sinne seinen Platz in der Nahrungsmittelproduktion finden und besetzen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu tun, um die Milchwirtschaft (Produktion und Verarbeitung) im Berggebiet zu unterstützen? Welche kurzfristigen Massnahmen sind seiner Meinung nach notwendig, um die gegenwärtige Entwicklung zu stoppen?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass im Hinblick auf eine eventuell später anstehende Aufhebung der Milchkontingentierung die heutigen Bestimmungen der Milchkontingentierung gelockert werden sollten?</p><p>3. Teilt er aufgrund der nachfolgend gemachten Ausführungen meine Auffassung, dass bei einer allfälligen Aufhebung der Milchkontingentierung ein etappenweises Vorgehen nötig ist, indem zuerst das Berggebiet von der Milchkontingentierung befreit wird und das Talgebiet erst später?</p><p>4. Sieht er eine Möglichkeit, die Zusatzkontingente für Tiere, die vom Talbauer aus dem Berggebiet gekauft werden, wesentlich zu erhöhen, um auf diese Weise dem Talgebiet während der Zeit der etappenweisen Aufhebung der Milchkontingentierung entgegenzukommen?</p><p>5. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass das Berggebiet auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion zu leisten hat? Welche Produktionsmöglichkeiten hat das Berggebiet nach seiner Auffassung, um diesem Leistungsauftrag gerecht zu werden?</p>
- Milchkontingentierung
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