Geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung. Bundesbeiträge
- ShortId
-
01.3054
- Id
-
20013054
- Updated
-
10.04.2024 08:27
- Language
-
de
- Title
-
Geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung. Bundesbeiträge
- AdditionalIndexing
-
36;Sozialwissenschaften;Forschungsprogramm;Forschungsförderung;Nationalfonds;Geisteswissenschaften;Forschungsvorhaben
- 1
-
- L02K1603, Geisteswissenschaften
- L03K160301, Sozialwissenschaften
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L05K1602020401, Nationalfonds
- L04K16020201, Forschungsprogramm
- L04K16020206, Forschungsvorhaben
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ziele des Bundes in Bezug auf die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) sind in der Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 festgehalten. Die von diesen Zielen abgeleiteten inhaltlichen und verfahrensbezogenen Präzisierungen hat der Bundesrat im Auftrag des Parlamentes in der auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzten Forschungsverordnung (2. Abschnitt bis) vorgenommen und zusätzlich in den Richtlinien vom 28. Juni 2000 betreffend Nationale Forschungsprogramme und Forschungsschwerpunkte detailliert.</p><p>Gemäss den gesetzlichen Grundlagen erfolgte die Auswahl der NFS in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt beurteilte der Schweizerische Nationalfonds (SNF) 34 Projektgesuche nach ihrer wissenschaftlichen Qualität. Er schätzte 18 Gesuche als wissenschaftlich exzellent ein und leitete diese an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur nachgelagerten forschungs- und hochschulpolitischen Prüfung durch die Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) weiter.</p><p>Die zuständige Vorsteherin des EDI genehmigte schliesslich im Dezember 2000 aufgrund des Antrages der GWF sowie der beschränkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zehn Projekte, welche die in den Richtlinien genannten wissenschaftspolitischen Kriterien am ausgeprägtesten erfüllten. Vier Projekte wurden abgelehnt und der Entscheid über vier weitere Projekte aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Falls das Parlament in der Sommersession 2001 die entsprechenden Zusatzmittel bewilligt, können im Jahr 2001 insgesamt 14 NFS ihre Arbeit aufnehmen, darunter ein sozialwissenschaftliches Projekt und eines mit sehr starkem sozialwissenschaftlichem Bezug. Bezüglich der Geisteswissenschaften ist festzuhalten, dass bei der Gesuchseingabe beim SNF lediglich ein einziger Antrag aus diesem Fachbereich stammte. Dieses befand sich jedoch nicht unter den 18 vom SNF zur Durchführung empfohlenen Projekte.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der SNF wendete in seiner wissenschaftlichen Beurteilung der eingereichten Projektanträge die in den erwähnten Richtlinien betreffend die NFS unter Ziffer 71 dargelegten, verbindlichen Beurteilungs- und Selektionskriterien an, wobei die wissenschaftliche Qualitätsprüfung des Gesamtforschungsplans und der Teilprojekte mittels Peer Review durch externe Fachexpertisen erfolgte. Dadurch ist sichergestellt, dass sich die wissenschaftliche Prüfung - unter internationalem Qualitätsvergleich - auf fachspezifische Aspekte abstützt.</p><p>Die in denselben Richtlinien unter Ziffer 72 aufgeführten forschungs- und hochschulpolitischen Beurteilungskriterien sind von den mit dem Instrument der NFS zu verfolgenden und vom Parlament bestätigten Zielen abgeleitet und insbesondere bezüglich der strukturpolitischen Aspekte konform zu den vom Schweizerischen Wissenschaftsrat im Rahmen der Evaluationen der Sozial- und Geisteswissenschaften vorgelegten Empfehlungen.</p><p>Der Bundesrat erachtet dieses doppelstufig angelegte Auswahlverfahren für richtig. Es garantiert, dass NFS überhaupt nur dann errichtet werden, wenn ihre wissenschaftliche Qualität ausgewiesen ist. In Bezug auf die zweite Stufe des Prüfverfahrens ist der Bundesrat der Auffassung, dass die wissenschaftlich exzellenten Projektanträge grundsätzlich unabhängig von Wissenschaftsdisziplinen und Fachgebieten anhand einheitlicher forschungspolitischer Kriterien zu beurteilen sind. Dies gilt gemäss den erwähnten Richtlinien insbesondere im Hinblick auf die erforderliche, langfristig orientierte Abstützung der NFS in den jeweiligen Heiminstitutionen. Wie die diesbezüglichen Evaluationen der früheren, nunmehr durch die NFS ersetzten Schwerpunktprogramme gezeigt haben, bestand gerade in diesem Punkt ein zentraler Anpassungsbedarf. Nach Auffassung des Bundesrates müssen die strukturellen Probleme im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz im Rahmen einer wissenschaftspolitischen Gesamtsicht gelöst werden. Entsprechend wird die spezifische Förderung der Geisteswissenschaften auch in Zukunft integriert in die Gesamtpolitik des Bundes und unter Abstimmung mit den Hochschulen und zuständigen Hochschulträgern erfolgen müssen. Die herausragende Rolle der Hochschulen und insbesondere der Universitäten in Bezug auf die weitere Entwicklung der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung und Lehre ist für den Bundesrat nach wie vor Voraussetzung für die vom Bund in diesem Bereich verfolgte Förderpolitik.</p><p>2. Hinsichtlich des ersten NFS-Auswahlverfahrens ist der Bundesrat über die geringe Beteiligung insbesondere der Geisteswissenschaften, aber auch der Sozialwissenschaften, überrascht. Auf der Stufe der Projektanträge wurde lediglich ein einziges geisteswissenschaftliches Gesuch eingereicht. Zudem wurden vom SNF, verglichen mit den sozialwissenschaftlichen Projekten, mehr als doppelt so viele Projektanträge der Lebenswissenschaften zur forschungspolitischen Prüfung weitergeleitet. Diese Umstände verdienen eine besondere Beachtung. Aufgrund der mit dem neuen Förderinstrument der NFS nun erstmals gesammelten Erfahrungen hat das zuständige EDI entschieden, das gesamte Auswahlverfahren auf allen Stufen - d. h. sowohl betreffend die wissenschaftliche als auch betreffend die forschungspolitische Prüfung der Anträge - zu überprüfen. Im Rahmen dieser Evaluation wird abzuklären und zu beurteilen sein, ob das Ergebnis bei der Erstlancierung der NFS im Speziellen durch die angewendeten Beurteilungs- und Auswahlkriterien mitbedingt ist. Die Frage nach der Abstimmung des Projektumfangs und der Projektdauer auf den Normalfall der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung wird ebenfalls erörtert. Um geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Geistes- und Sozialwissenschaften treffen zu können, sind die Resultate dieser Untersuchung abzuwarten.</p><p>Im Weiteren hat das zuständige EDI parallel und ergänzend dazu eine besondere, vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geleitete Arbeitsgruppe mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften eingesetzt mit dem Mandat, dem Departement bis Ende Jahr Vorschläge für spezifische, den Bedürfnissen dieser Fachbereiche verbessert angepasste Fördermassnahmen vorzuschlagen. Dieser Auftrag bezieht sich nicht nur auf das NFS-Instrument und weitere Programminstrumente (Nationale Forschungsprogramme; Förderungsprofessuren), sondern auch auf die vom Bund bis anhin geförderten Langzeitprojekte, auf die unter Artikel 16 des Forschungsgesetzes erfolgende spezielle Förderung von wissenschaftlichen Hilfsdiensten und parauniversitären Forschungsinstitutionen sowie auf besondere Strukturanliegen, die sich aus den im Rahmen des Schwerpunktprogrammes "Zukunft Schweiz" gesammelten Erfahrungen ergeben. Unter Berücksichtigung auch der vom Schweizerischen Wissenschaftsrat durchgeführten, umfassenden Evaluationen der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz wird diese Arbeitsgruppe Vorschläge unterbreiten, welche sowohl auf konkrete Fördermassnahmen in der laufenden Periode als auch auf Massnahmen abzielen, die dem Parlament mit Blick auf die Förderperiode 2004-2007 im Rahmen der entsprechenden Botschaft unterbreitetet werden.</p><p>a./b. Bevor konkrete Massnahmen ergriffen werden, sind die Ergebnisse der oben genannten Evaluationsaufträge abzuwarten.</p><p>c. Rund 80 Prozent der gesamten Fördermittel des SNF fliessen als Projektförderbeiträge in die individuelle (Einzel-)Forschung, d. h. über die entsprechenden Abteilungen I bis III des SNF (Normalförderung). Es steht damit ausser Zweifel, dass der SNF die Förderung der nicht orientierten, freien Grundlagenforschung im Vergleich zur Programmförderung priorisiert. Betreffend diese Normalförderung stellt der Bundesrat im Übrigen mit Befriedigung fest, dass der SNF im mehrjährigen Mittel der letzten Jahre rund 20 Prozent seiner gesamten projektbezogenen Fördermittel für die Unterstützung geistes- und sozialwissenschaftlicher Projekte einsetzte - was auch im internationalen Vergleich ein relativ hoher Anteil ist.</p><p>d. Die finanzielle Unterstützung allfälliger weiterer geisteswissenschaftlicher Grossprojekte im Stile der Nationalen Wörterbücher und des Historischen Lexikons der Schweiz bedingen einen entsprechenden Parlamentsentscheid. Voraussetzung einer allfälligen Lancierung solcher Projekte ist eine Projektorganisation, welche hohe wissenschaftliche Qualität und eine effiziente Projektabwicklung garantieren. Die oben erwähnte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft ist beauftragt, auch die Frage der geistes- und sozialwissenschaftlichen Langzeitprojekte spezifisch zu untersuchen. Darauf abgestützt wird der Bundesrat dem Parlament in der nächsten Botschaft zur Förderperiode 2004-2007 gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geistes- und Sozialwissenschaften haben - abgesehen vom Schwerpunktprogrammm "Zukunft Schweiz" - in den grossen Forschungsprogrammen des Bundes bisher wenig Unterstützung erfahren. Diese Tendenz bestätigt sich auch bei der Wahl der Themen für die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS). Unabhängig von den Reaktionen, welche die betreffende Entscheidung ausgelöst hat, stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet er es als sinnvoll, dass für Projekte aus der Abteilung I des Nationalfonds die gleichen Bewertungskriterien wie für Projekte aus den Abteilungen II und III gelten?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die NFS bezüglich Umfang und Dauer auf die in den Geistes- und Sozialwissenschaften üblicherweise durchgeführten Forschungsprojekte abgestimmt sind?</p><p>Angenommen, es ist nicht sinnvoll, die bei anderen Wissenschaften angelegten Kriterien auf die Geistes- und Sozialwissenschaften anzuwenden, und angenommen, die Gestaltung der NFS entspricht diesen nicht in ausreichendem Masse, so wird der Bundesrat ersucht mitzuteilen, wie er diesen Zustand zu beheben gedenkt und ob er insbesondere beabsichtigt: </p><p>a. künftig Programme zu unterstützen, welche die Zusammenarbeit der Geistes- und Sozialwissenschaften mit anderen Wissenschaftsdisziplinen fördern;</p><p>b. den starken Unterschieden Rechnung zu tragen, die es zwischen den Arbeitsgebieten und Methoden der eher synchron orientierten Sozialwissenschaften und denjenigen der eher historisch orientierten Geisteswissenschaften gibt;</p><p>c. die Bedeutung der Einzelforschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften im Gegensatz zur Teamforschung in Betracht zu ziehen;</p><p>d. neue grosse Vorhaben vom Typ des Historischen Lexikons der Schweiz oder der nationalen Wörterbücher zu unterstützen?</p>
- Geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung. Bundesbeiträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ziele des Bundes in Bezug auf die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) sind in der Botschaft vom 25. November 1998 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 festgehalten. Die von diesen Zielen abgeleiteten inhaltlichen und verfahrensbezogenen Präzisierungen hat der Bundesrat im Auftrag des Parlamentes in der auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzten Forschungsverordnung (2. Abschnitt bis) vorgenommen und zusätzlich in den Richtlinien vom 28. Juni 2000 betreffend Nationale Forschungsprogramme und Forschungsschwerpunkte detailliert.</p><p>Gemäss den gesetzlichen Grundlagen erfolgte die Auswahl der NFS in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt beurteilte der Schweizerische Nationalfonds (SNF) 34 Projektgesuche nach ihrer wissenschaftlichen Qualität. Er schätzte 18 Gesuche als wissenschaftlich exzellent ein und leitete diese an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur nachgelagerten forschungs- und hochschulpolitischen Prüfung durch die Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) weiter.</p><p>Die zuständige Vorsteherin des EDI genehmigte schliesslich im Dezember 2000 aufgrund des Antrages der GWF sowie der beschränkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zehn Projekte, welche die in den Richtlinien genannten wissenschaftspolitischen Kriterien am ausgeprägtesten erfüllten. Vier Projekte wurden abgelehnt und der Entscheid über vier weitere Projekte aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Falls das Parlament in der Sommersession 2001 die entsprechenden Zusatzmittel bewilligt, können im Jahr 2001 insgesamt 14 NFS ihre Arbeit aufnehmen, darunter ein sozialwissenschaftliches Projekt und eines mit sehr starkem sozialwissenschaftlichem Bezug. Bezüglich der Geisteswissenschaften ist festzuhalten, dass bei der Gesuchseingabe beim SNF lediglich ein einziger Antrag aus diesem Fachbereich stammte. Dieses befand sich jedoch nicht unter den 18 vom SNF zur Durchführung empfohlenen Projekte.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der SNF wendete in seiner wissenschaftlichen Beurteilung der eingereichten Projektanträge die in den erwähnten Richtlinien betreffend die NFS unter Ziffer 71 dargelegten, verbindlichen Beurteilungs- und Selektionskriterien an, wobei die wissenschaftliche Qualitätsprüfung des Gesamtforschungsplans und der Teilprojekte mittels Peer Review durch externe Fachexpertisen erfolgte. Dadurch ist sichergestellt, dass sich die wissenschaftliche Prüfung - unter internationalem Qualitätsvergleich - auf fachspezifische Aspekte abstützt.</p><p>Die in denselben Richtlinien unter Ziffer 72 aufgeführten forschungs- und hochschulpolitischen Beurteilungskriterien sind von den mit dem Instrument der NFS zu verfolgenden und vom Parlament bestätigten Zielen abgeleitet und insbesondere bezüglich der strukturpolitischen Aspekte konform zu den vom Schweizerischen Wissenschaftsrat im Rahmen der Evaluationen der Sozial- und Geisteswissenschaften vorgelegten Empfehlungen.</p><p>Der Bundesrat erachtet dieses doppelstufig angelegte Auswahlverfahren für richtig. Es garantiert, dass NFS überhaupt nur dann errichtet werden, wenn ihre wissenschaftliche Qualität ausgewiesen ist. In Bezug auf die zweite Stufe des Prüfverfahrens ist der Bundesrat der Auffassung, dass die wissenschaftlich exzellenten Projektanträge grundsätzlich unabhängig von Wissenschaftsdisziplinen und Fachgebieten anhand einheitlicher forschungspolitischer Kriterien zu beurteilen sind. Dies gilt gemäss den erwähnten Richtlinien insbesondere im Hinblick auf die erforderliche, langfristig orientierte Abstützung der NFS in den jeweiligen Heiminstitutionen. Wie die diesbezüglichen Evaluationen der früheren, nunmehr durch die NFS ersetzten Schwerpunktprogramme gezeigt haben, bestand gerade in diesem Punkt ein zentraler Anpassungsbedarf. Nach Auffassung des Bundesrates müssen die strukturellen Probleme im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz im Rahmen einer wissenschaftspolitischen Gesamtsicht gelöst werden. Entsprechend wird die spezifische Förderung der Geisteswissenschaften auch in Zukunft integriert in die Gesamtpolitik des Bundes und unter Abstimmung mit den Hochschulen und zuständigen Hochschulträgern erfolgen müssen. Die herausragende Rolle der Hochschulen und insbesondere der Universitäten in Bezug auf die weitere Entwicklung der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung und Lehre ist für den Bundesrat nach wie vor Voraussetzung für die vom Bund in diesem Bereich verfolgte Förderpolitik.</p><p>2. Hinsichtlich des ersten NFS-Auswahlverfahrens ist der Bundesrat über die geringe Beteiligung insbesondere der Geisteswissenschaften, aber auch der Sozialwissenschaften, überrascht. Auf der Stufe der Projektanträge wurde lediglich ein einziges geisteswissenschaftliches Gesuch eingereicht. Zudem wurden vom SNF, verglichen mit den sozialwissenschaftlichen Projekten, mehr als doppelt so viele Projektanträge der Lebenswissenschaften zur forschungspolitischen Prüfung weitergeleitet. Diese Umstände verdienen eine besondere Beachtung. Aufgrund der mit dem neuen Förderinstrument der NFS nun erstmals gesammelten Erfahrungen hat das zuständige EDI entschieden, das gesamte Auswahlverfahren auf allen Stufen - d. h. sowohl betreffend die wissenschaftliche als auch betreffend die forschungspolitische Prüfung der Anträge - zu überprüfen. Im Rahmen dieser Evaluation wird abzuklären und zu beurteilen sein, ob das Ergebnis bei der Erstlancierung der NFS im Speziellen durch die angewendeten Beurteilungs- und Auswahlkriterien mitbedingt ist. Die Frage nach der Abstimmung des Projektumfangs und der Projektdauer auf den Normalfall der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung wird ebenfalls erörtert. Um geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Geistes- und Sozialwissenschaften treffen zu können, sind die Resultate dieser Untersuchung abzuwarten.</p><p>Im Weiteren hat das zuständige EDI parallel und ergänzend dazu eine besondere, vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geleitete Arbeitsgruppe mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften eingesetzt mit dem Mandat, dem Departement bis Ende Jahr Vorschläge für spezifische, den Bedürfnissen dieser Fachbereiche verbessert angepasste Fördermassnahmen vorzuschlagen. Dieser Auftrag bezieht sich nicht nur auf das NFS-Instrument und weitere Programminstrumente (Nationale Forschungsprogramme; Förderungsprofessuren), sondern auch auf die vom Bund bis anhin geförderten Langzeitprojekte, auf die unter Artikel 16 des Forschungsgesetzes erfolgende spezielle Förderung von wissenschaftlichen Hilfsdiensten und parauniversitären Forschungsinstitutionen sowie auf besondere Strukturanliegen, die sich aus den im Rahmen des Schwerpunktprogrammes "Zukunft Schweiz" gesammelten Erfahrungen ergeben. Unter Berücksichtigung auch der vom Schweizerischen Wissenschaftsrat durchgeführten, umfassenden Evaluationen der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz wird diese Arbeitsgruppe Vorschläge unterbreiten, welche sowohl auf konkrete Fördermassnahmen in der laufenden Periode als auch auf Massnahmen abzielen, die dem Parlament mit Blick auf die Förderperiode 2004-2007 im Rahmen der entsprechenden Botschaft unterbreitetet werden.</p><p>a./b. Bevor konkrete Massnahmen ergriffen werden, sind die Ergebnisse der oben genannten Evaluationsaufträge abzuwarten.</p><p>c. Rund 80 Prozent der gesamten Fördermittel des SNF fliessen als Projektförderbeiträge in die individuelle (Einzel-)Forschung, d. h. über die entsprechenden Abteilungen I bis III des SNF (Normalförderung). Es steht damit ausser Zweifel, dass der SNF die Förderung der nicht orientierten, freien Grundlagenforschung im Vergleich zur Programmförderung priorisiert. Betreffend diese Normalförderung stellt der Bundesrat im Übrigen mit Befriedigung fest, dass der SNF im mehrjährigen Mittel der letzten Jahre rund 20 Prozent seiner gesamten projektbezogenen Fördermittel für die Unterstützung geistes- und sozialwissenschaftlicher Projekte einsetzte - was auch im internationalen Vergleich ein relativ hoher Anteil ist.</p><p>d. Die finanzielle Unterstützung allfälliger weiterer geisteswissenschaftlicher Grossprojekte im Stile der Nationalen Wörterbücher und des Historischen Lexikons der Schweiz bedingen einen entsprechenden Parlamentsentscheid. Voraussetzung einer allfälligen Lancierung solcher Projekte ist eine Projektorganisation, welche hohe wissenschaftliche Qualität und eine effiziente Projektabwicklung garantieren. Die oben erwähnte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft ist beauftragt, auch die Frage der geistes- und sozialwissenschaftlichen Langzeitprojekte spezifisch zu untersuchen. Darauf abgestützt wird der Bundesrat dem Parlament in der nächsten Botschaft zur Förderperiode 2004-2007 gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geistes- und Sozialwissenschaften haben - abgesehen vom Schwerpunktprogrammm "Zukunft Schweiz" - in den grossen Forschungsprogrammen des Bundes bisher wenig Unterstützung erfahren. Diese Tendenz bestätigt sich auch bei der Wahl der Themen für die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS). Unabhängig von den Reaktionen, welche die betreffende Entscheidung ausgelöst hat, stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet er es als sinnvoll, dass für Projekte aus der Abteilung I des Nationalfonds die gleichen Bewertungskriterien wie für Projekte aus den Abteilungen II und III gelten?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die NFS bezüglich Umfang und Dauer auf die in den Geistes- und Sozialwissenschaften üblicherweise durchgeführten Forschungsprojekte abgestimmt sind?</p><p>Angenommen, es ist nicht sinnvoll, die bei anderen Wissenschaften angelegten Kriterien auf die Geistes- und Sozialwissenschaften anzuwenden, und angenommen, die Gestaltung der NFS entspricht diesen nicht in ausreichendem Masse, so wird der Bundesrat ersucht mitzuteilen, wie er diesen Zustand zu beheben gedenkt und ob er insbesondere beabsichtigt: </p><p>a. künftig Programme zu unterstützen, welche die Zusammenarbeit der Geistes- und Sozialwissenschaften mit anderen Wissenschaftsdisziplinen fördern;</p><p>b. den starken Unterschieden Rechnung zu tragen, die es zwischen den Arbeitsgebieten und Methoden der eher synchron orientierten Sozialwissenschaften und denjenigen der eher historisch orientierten Geisteswissenschaften gibt;</p><p>c. die Bedeutung der Einzelforschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften im Gegensatz zur Teamforschung in Betracht zu ziehen;</p><p>d. neue grosse Vorhaben vom Typ des Historischen Lexikons der Schweiz oder der nationalen Wörterbücher zu unterstützen?</p>
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