Berufliche Vorsorge. Verwendung von Kapitalien

ShortId
01.3057
Id
20013057
Updated
10.04.2024 08:15
Language
de
Title
Berufliche Vorsorge. Verwendung von Kapitalien
AdditionalIndexing
28;24;Investitionspolitik;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Kapitalanlage;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L04K11090106, Investitionspolitik
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die gegenwärtig von der nationalrätlichen Kommission geprüft wird, sollen einige organisatorische und leistungsbezogene Aspekte der beruflichen Vorsorge überarbeitet werden.</p><p>Von der aktuellen Revision nicht - oder nur am Rande - berührt wird die Frage der gesamten Verwaltung der Gelder der zweiten Säule. Die gewaltige Summe, auf die sich die Vorsorgegelder inzwischen belaufen, würde indessen mindestens ebenso grosse Aufmerksamkeit erfordern.</p><p>Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen</p><p>Die Verwaltung dieser Kapitalien hat beträchtliche wirtschaftliche Folgen, die wiederum mit sozialpolitischen Auswirkungen verbunden sind. Es steht ausser Zweifel, dass die Gelder, die sich angesammelt haben, und der entsprechende Kapitalfluss in die verschiedenen Investitionszweige die Wirtschaft des Landes beeinflussen. Die Investitionen können auch die Sozialstrukturen beeinflussen. Es ist zum Beispiel noch nicht lange her, da haben sie sich auf die Mieten ausgewirkt, weil die Vorsorgeeinrichtungen zur Überhitzung des Immobilienmarktes beigetragen haben.</p><p>Ambivalente Wirkungen</p><p>Die Verwendung der Kapitalien der zweiten Säule kann ambivalente Folgen haben. Sie kann die Stabilität von Wirtschaft und Arbeitsmarkt fördern, aber auch spekulativen Tendenzen den Weg ebnen; sie kann ebenso Marktstabilität stiften wie zu unerwünschten Aufblähungen führen; sie kann die Wirtschaft stärken, aber auch allein die Finanzmechanismen anheizen.</p><p>Schädliche Neutralität</p><p>Angesichts des enormen Umfangs der Vorsorgekapitalien und der Vielfalt der möglichen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Gelder wird heute zu wenig wahrgenommen, wie gross die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieser Kapitalien ist. Auch wird deren Verwendung nur ungenügend kontrolliert. Darum sollten die Bundesbehörden imstande sein, auf dem Gebiet der Erfassung, Überwachung und Steuerung der Verwendung dieser Kapitalien aktiver zu werden.</p><p>Nur scheinbare Dezentralisierung</p><p>Die Zersplitterung des Vorsorgesektors in überaus viele Institutionen verhindert offensichtlich eine dirigistische, zentralisierte Verwaltung - die im Übrigen unerwünscht erscheint. Es wäre jedoch verfehlt zu glauben, die Entscheidungsgewalt in Bezug auf die Verwendung der Kapitalien sei gleichermassen aufgesplittert. Es sind nur einige wenige Unternehmen, namentlich die grossen Banken und Versicherungen des Landes, die hier eine wesentliche und entscheidende Rolle spielen.</p><p>Zielvorgaben</p><p>Es dürfte daher angezeigt sein, der Verwendung der Kapitalien der zweiten Säule und den entsprechenden Zusammenhängen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sie genauer zu beobachten. Die Aufgaben der mit der Durchführung der beruflichen Vorsorge betrauten Organe sollen keineswegs beschnitten werden; es ist aber angebracht, ihnen diejenigen Hinweise und Kenntnisse zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, die Entscheide über die Verwendung der Gelder der beruflichen Vorsorge mit grösserer Sachkenntnis zu treffen.</p><p>Transparenz und Gegengewicht</p><p>Sehr schlecht steht es auch um die Transparenz und die Befugnisse der Versicherten innerhalb der grossen kollektiven Einrichtungen. Den Versicherten fehlt jegliche konkrete Kontrollmöglichkeit. Es dürfte daher unerlässlich sein, Gegengewichte zu finden, die den Versicherten eine tatsächliche Aufsichtsgewalt und ein Mitspracherecht zurückgeben. Diese Situation - es ist zu hoffen, dass die Revision des BVG zu ihrer Verbesserung beiträgt - lässt den Ruf nach vermehrtem Wissen um die Verwendung der Kapitalien der beruflichen Vorsorge durch die grossen kollektiven Einrichtungen, hinter denen sich die grossen Banken und Versicherungen abzeichnen, nur noch lauter werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansichten des Interpellanten, insbesondere was den Schutz der Versicherteninteressen durch verbesserte Kenntnisse des Anlagebereichs anbelangt. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass bereits verschiedene Massnahmen getroffen worden sind, die in diese Richtung zielen. Vor allem bei der Organisation der Pensionskassen haben die Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich durch ihre Vertreter in den Stiftungsräten Gehör zu verschaffen. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schlägt der Bundesrat ausserdem die Möglichkeit vor, diese Vertretung durch externe Experten oder Berater, und zwar für beide Parteien, zu verstärken. Letzteren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit ausschliesslich beratender Stimme an Sitzungen der Stiftungsräte teilzunehmen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Verschiedene Dokumente informieren schon heute darüber, wie das Vermögen der beruflichen Vorsorge angelegt ist. Die Pensionskassen werden alle zwei Jahre in einer offiziellen Erhebung, die alle Einrichtungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge mit einbezieht, erfasst. Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht die entsprechenden Auswertungen jeweils in der Pensionskassenstatistik. Die letzten verfügbaren Zahlen gehen auf das Jahr 1998 zurück. Die Aktiva der Pensionskassenbilanz sind in die wichtigsten Anlageträger aufgeteilt, namentlich: Forderungen gegenüber Arbeitgebern, Beteiligungen und Aktien des Arbeitgebers, Obligationen und Kassenscheine in Schweizer Franken und in Fremdwährungen, Hypotheken auf schweizerischen und auf ausländischen Liegenschaften, schweizerische und ausländische Aktien und Partizipationsscheine, Liegenschaften in der Schweiz und im Ausland sowie Edelmetalle und andere Anlagen. Diese Aufteilung unterscheidet zusätzlich zwischen direkten und indirekten Anlagen.</p><p>Das Bundesamt für Sozialversicherung gibt Mitteilungen über die berufliche Vorsorge heraus, welche ebenfalls auf die wichtigsten Fragen in diesem Bereich eingehen. Zudem veröffentlichen auch private Organisationen regelmässig Informationen, die den interessierten Kreisen zugänglich sind.</p><p>2. Zu den Studien über die (direkten und indirekten) Auswirkungen der beruflichen Vorsorge auf die Wirtschaft und den Sozialbereich gilt es anzufügen, dass in der Schweiz, verglichen mit anderen Ländern und insbesondere den USA, eine andere Situation vorherrscht. Aus den Pensionskassenstatistiken geht in der Tat hervor, dass der Aktienanteil der Vorsorgeeinrichtungen am Gesamtbörsenkapital bei etwa 7,6 Prozent stagniert, obwohl dieser Anteil zwischen 1992 und Ende 1998 in absoluten Zahlen von 21 Milliarden Franken auf etwas mehr als 63 Milliarden Franken angestiegen ist. Dieser Zuwachs mag auf den ersten Blick beträchtlich erscheinen, tatsächlich entspricht er aber der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft. Angesichts dessen darf davon ausgegangen werden, dass die Kapitalanlagen der Vorsorgeeinrichtungen die Wirtschaft und den Sozialbereich weniger stark beeinflussen als zunächst angenommen.</p><p>Die BVG-Kommission setzt sich regelmässig mit solchen Fragen auseinander. Sie prüft vor allem im Rahmen der Arbeiten des Ausschusses "Anlagefragen", ob es sinnvoll ist, im Reglement der Vorsorgeeinrichtungen festzuhalten, ob, und wenn ja wie, die Einrichtungen ihr Stimmrecht ausüben sollen. Die Kommission steht einer solchen Verpflichtung mit Skepsis gegenüber und hat sich noch nicht festgelegt. In diesem Zusammenhang erwartet der Bundesrat auch eine Stellungnahme der Kommission zur Interpellation Reimann 00.3314 vom 21. Juni 2000, die in etwa dieselben Anliegen vorbringt und in der Sommersession 2001 im Ständerat behandelt wird.</p><p>Nach Kenntnis des Bundesrates gibt es tatsächlich keine Studien, die sich mit den sozialen Auswirkungen der Kapitalanlagen befassen. In Anbetracht der geringen Auswirkung der Pensionskassen auf das schweizerische Finanzumfeld dürfte eine solche Studie nach Ansicht des Bundesrates keine neuen Erkenntnisse für den schweizerischen Vorsorgebereich zeitigen.</p><p>3. Über den Schutz der Versicherten in den Kollektiv- und den Sammeleinrichtungen wurde bereits früher debattiert, vor allem auch in der BVG-Kommission. Auf Anraten der Kommission und der Verwaltung, welche die Meinung vertraten, diese Problematik müsse in der Praxis gelöst werden und eine diesbezügliche Regelung sei nicht gerechtfertigt, hat der Bundesrat im Rahmen der 1. BVG-Revision von einer Änderung der Bestimmungen im Bereich der Kollektiv- und der Sammeleinrichtungen abgesehen. Die Diskussionen in der SGK-N haben indessen gezeigt, dass diese Problematik vordringlich ist. Dazu sind verschiedene Anträge eingereicht worden (Anträge für eine bessere paritätische Vertretung im obersten Organ durch die Wahl der Vertreter im Einverständnis mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden; eine minimale Transparenzpflicht bei den Verwaltungs-, Vermögensanlage- und Rückversicherungskosten auch bei Kollektiv- und Sammeleinrichtungen). Es ist nicht auszuschliessen, dass die nationalrätliche Kommission im Rahmen der 1. BVG-Revision Anträge zu diesbezüglichen Regelungen unterbreitet.</p><p>4. Gemäss Artikel 49 Absatz 1 BVG sind die Pensionskassen im Rahmen des BVG in der Gestaltung ihrer Leistungen, in deren Finanzierung und in ihrer Organisation frei. Was die Anlage des Vermögens anbelangt, so muss die Vorsorgeeinrichtung die getätigten Anlagen sorgfältig auswählen, verwalten und überprüfen. Dabei verfügt sie über einen grossen Handlungsspielraum. Die Verordnungsänderungen haben nämlich den Begriff Sicherheit neu definiert, so dass er heute eine allgemeine Prüfung der Finanzsituation umfasst und vordringlich die Finanzsicherheit des Vorsorgezwecks gewährleisten soll. Die geltende Gesetzgebung erfüllt also im Wesentlichen den vom Interpellanten geforderten Zweck.</p><p>"Von der Formulierung von Anlagebeschränkungen politischer oder ethischer Art auf Gesetzesebene möchte der Bundesrat Abstand nehmen. Die praktische Umsetzung derartiger Vorschriften ist mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden." (Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Februar 1999 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte vom 9. Juli 1998 zum Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, BBl 1999 III 2471) Bei der Förderung und Unterstützung gewisser Investitionsformen werden dieselben Überlegungen angestellt. Es gibt jedoch einen Ehrenkodex, dessen Unterzeichnung zwar freiwillig ist, der es den Kassen aber ermöglicht, eine Anlagepolitik zu gewährleisten, die sich nach den Forderungen des Interpellanten richtet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kapitalien der beruflichen Vorsorge, die sich angesammelt haben, nehmen heute Dimensionen an, welche die Frage nach der Transparenz und der Verwendung dieser Gelder zusehends deutlicher in den Raum stellen. Vor allem scheint es unumgänglich zu sein, Investitionen so zu tätigen, dass sie mit den Zielen eines ausgewogenen und sozialverträglichen Wirtschaftswachstums vereinbar sind. Ebenso müssen die Erträge dieser Kapitalien den Versicherten zugute kommen; zu vermeiden ist, dass von den Früchten der Gelder allein die externen Unternehmen profitieren, welche die Vorsorge und deren Gelder mitverwalten.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>Hält er es nicht für notwendig, über die Verwaltung oder eigens dafür geschaffene Organe eine aktivere und systematischere Rolle zu spielen, wenn es darum geht:</p><p>- festzulegen, was für Formen der Verwendung und der Anlage der Kapitalien der beruflichen Vorsorge infrage kommen, und sich mit diesen Formen gründlich auseinander zu setzen;</p><p>- zu prüfen, wie sich die Kapitalien der beruflichen Vorsorge auf die Wirtschaft und indirekt auf die Sozialstrukturen auswirken;</p><p>- die Interessen der Versicherten gegenüber den grossen kollektiven Einrichtungen zu schützen;</p><p>- Investitionen zu fördern, die über eine normale Rendite hinaus soziale, ökologische und ethische Kriterien berücksichtigen?</p>
  • Berufliche Vorsorge. Verwendung von Kapitalien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die gegenwärtig von der nationalrätlichen Kommission geprüft wird, sollen einige organisatorische und leistungsbezogene Aspekte der beruflichen Vorsorge überarbeitet werden.</p><p>Von der aktuellen Revision nicht - oder nur am Rande - berührt wird die Frage der gesamten Verwaltung der Gelder der zweiten Säule. Die gewaltige Summe, auf die sich die Vorsorgegelder inzwischen belaufen, würde indessen mindestens ebenso grosse Aufmerksamkeit erfordern.</p><p>Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen</p><p>Die Verwaltung dieser Kapitalien hat beträchtliche wirtschaftliche Folgen, die wiederum mit sozialpolitischen Auswirkungen verbunden sind. Es steht ausser Zweifel, dass die Gelder, die sich angesammelt haben, und der entsprechende Kapitalfluss in die verschiedenen Investitionszweige die Wirtschaft des Landes beeinflussen. Die Investitionen können auch die Sozialstrukturen beeinflussen. Es ist zum Beispiel noch nicht lange her, da haben sie sich auf die Mieten ausgewirkt, weil die Vorsorgeeinrichtungen zur Überhitzung des Immobilienmarktes beigetragen haben.</p><p>Ambivalente Wirkungen</p><p>Die Verwendung der Kapitalien der zweiten Säule kann ambivalente Folgen haben. Sie kann die Stabilität von Wirtschaft und Arbeitsmarkt fördern, aber auch spekulativen Tendenzen den Weg ebnen; sie kann ebenso Marktstabilität stiften wie zu unerwünschten Aufblähungen führen; sie kann die Wirtschaft stärken, aber auch allein die Finanzmechanismen anheizen.</p><p>Schädliche Neutralität</p><p>Angesichts des enormen Umfangs der Vorsorgekapitalien und der Vielfalt der möglichen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Gelder wird heute zu wenig wahrgenommen, wie gross die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieser Kapitalien ist. Auch wird deren Verwendung nur ungenügend kontrolliert. Darum sollten die Bundesbehörden imstande sein, auf dem Gebiet der Erfassung, Überwachung und Steuerung der Verwendung dieser Kapitalien aktiver zu werden.</p><p>Nur scheinbare Dezentralisierung</p><p>Die Zersplitterung des Vorsorgesektors in überaus viele Institutionen verhindert offensichtlich eine dirigistische, zentralisierte Verwaltung - die im Übrigen unerwünscht erscheint. Es wäre jedoch verfehlt zu glauben, die Entscheidungsgewalt in Bezug auf die Verwendung der Kapitalien sei gleichermassen aufgesplittert. Es sind nur einige wenige Unternehmen, namentlich die grossen Banken und Versicherungen des Landes, die hier eine wesentliche und entscheidende Rolle spielen.</p><p>Zielvorgaben</p><p>Es dürfte daher angezeigt sein, der Verwendung der Kapitalien der zweiten Säule und den entsprechenden Zusammenhängen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sie genauer zu beobachten. Die Aufgaben der mit der Durchführung der beruflichen Vorsorge betrauten Organe sollen keineswegs beschnitten werden; es ist aber angebracht, ihnen diejenigen Hinweise und Kenntnisse zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, die Entscheide über die Verwendung der Gelder der beruflichen Vorsorge mit grösserer Sachkenntnis zu treffen.</p><p>Transparenz und Gegengewicht</p><p>Sehr schlecht steht es auch um die Transparenz und die Befugnisse der Versicherten innerhalb der grossen kollektiven Einrichtungen. Den Versicherten fehlt jegliche konkrete Kontrollmöglichkeit. Es dürfte daher unerlässlich sein, Gegengewichte zu finden, die den Versicherten eine tatsächliche Aufsichtsgewalt und ein Mitspracherecht zurückgeben. Diese Situation - es ist zu hoffen, dass die Revision des BVG zu ihrer Verbesserung beiträgt - lässt den Ruf nach vermehrtem Wissen um die Verwendung der Kapitalien der beruflichen Vorsorge durch die grossen kollektiven Einrichtungen, hinter denen sich die grossen Banken und Versicherungen abzeichnen, nur noch lauter werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansichten des Interpellanten, insbesondere was den Schutz der Versicherteninteressen durch verbesserte Kenntnisse des Anlagebereichs anbelangt. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass bereits verschiedene Massnahmen getroffen worden sind, die in diese Richtung zielen. Vor allem bei der Organisation der Pensionskassen haben die Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich durch ihre Vertreter in den Stiftungsräten Gehör zu verschaffen. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schlägt der Bundesrat ausserdem die Möglichkeit vor, diese Vertretung durch externe Experten oder Berater, und zwar für beide Parteien, zu verstärken. Letzteren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit ausschliesslich beratender Stimme an Sitzungen der Stiftungsräte teilzunehmen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Verschiedene Dokumente informieren schon heute darüber, wie das Vermögen der beruflichen Vorsorge angelegt ist. Die Pensionskassen werden alle zwei Jahre in einer offiziellen Erhebung, die alle Einrichtungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge mit einbezieht, erfasst. Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht die entsprechenden Auswertungen jeweils in der Pensionskassenstatistik. Die letzten verfügbaren Zahlen gehen auf das Jahr 1998 zurück. Die Aktiva der Pensionskassenbilanz sind in die wichtigsten Anlageträger aufgeteilt, namentlich: Forderungen gegenüber Arbeitgebern, Beteiligungen und Aktien des Arbeitgebers, Obligationen und Kassenscheine in Schweizer Franken und in Fremdwährungen, Hypotheken auf schweizerischen und auf ausländischen Liegenschaften, schweizerische und ausländische Aktien und Partizipationsscheine, Liegenschaften in der Schweiz und im Ausland sowie Edelmetalle und andere Anlagen. Diese Aufteilung unterscheidet zusätzlich zwischen direkten und indirekten Anlagen.</p><p>Das Bundesamt für Sozialversicherung gibt Mitteilungen über die berufliche Vorsorge heraus, welche ebenfalls auf die wichtigsten Fragen in diesem Bereich eingehen. Zudem veröffentlichen auch private Organisationen regelmässig Informationen, die den interessierten Kreisen zugänglich sind.</p><p>2. Zu den Studien über die (direkten und indirekten) Auswirkungen der beruflichen Vorsorge auf die Wirtschaft und den Sozialbereich gilt es anzufügen, dass in der Schweiz, verglichen mit anderen Ländern und insbesondere den USA, eine andere Situation vorherrscht. Aus den Pensionskassenstatistiken geht in der Tat hervor, dass der Aktienanteil der Vorsorgeeinrichtungen am Gesamtbörsenkapital bei etwa 7,6 Prozent stagniert, obwohl dieser Anteil zwischen 1992 und Ende 1998 in absoluten Zahlen von 21 Milliarden Franken auf etwas mehr als 63 Milliarden Franken angestiegen ist. Dieser Zuwachs mag auf den ersten Blick beträchtlich erscheinen, tatsächlich entspricht er aber der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft. Angesichts dessen darf davon ausgegangen werden, dass die Kapitalanlagen der Vorsorgeeinrichtungen die Wirtschaft und den Sozialbereich weniger stark beeinflussen als zunächst angenommen.</p><p>Die BVG-Kommission setzt sich regelmässig mit solchen Fragen auseinander. Sie prüft vor allem im Rahmen der Arbeiten des Ausschusses "Anlagefragen", ob es sinnvoll ist, im Reglement der Vorsorgeeinrichtungen festzuhalten, ob, und wenn ja wie, die Einrichtungen ihr Stimmrecht ausüben sollen. Die Kommission steht einer solchen Verpflichtung mit Skepsis gegenüber und hat sich noch nicht festgelegt. In diesem Zusammenhang erwartet der Bundesrat auch eine Stellungnahme der Kommission zur Interpellation Reimann 00.3314 vom 21. Juni 2000, die in etwa dieselben Anliegen vorbringt und in der Sommersession 2001 im Ständerat behandelt wird.</p><p>Nach Kenntnis des Bundesrates gibt es tatsächlich keine Studien, die sich mit den sozialen Auswirkungen der Kapitalanlagen befassen. In Anbetracht der geringen Auswirkung der Pensionskassen auf das schweizerische Finanzumfeld dürfte eine solche Studie nach Ansicht des Bundesrates keine neuen Erkenntnisse für den schweizerischen Vorsorgebereich zeitigen.</p><p>3. Über den Schutz der Versicherten in den Kollektiv- und den Sammeleinrichtungen wurde bereits früher debattiert, vor allem auch in der BVG-Kommission. Auf Anraten der Kommission und der Verwaltung, welche die Meinung vertraten, diese Problematik müsse in der Praxis gelöst werden und eine diesbezügliche Regelung sei nicht gerechtfertigt, hat der Bundesrat im Rahmen der 1. BVG-Revision von einer Änderung der Bestimmungen im Bereich der Kollektiv- und der Sammeleinrichtungen abgesehen. Die Diskussionen in der SGK-N haben indessen gezeigt, dass diese Problematik vordringlich ist. Dazu sind verschiedene Anträge eingereicht worden (Anträge für eine bessere paritätische Vertretung im obersten Organ durch die Wahl der Vertreter im Einverständnis mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden; eine minimale Transparenzpflicht bei den Verwaltungs-, Vermögensanlage- und Rückversicherungskosten auch bei Kollektiv- und Sammeleinrichtungen). Es ist nicht auszuschliessen, dass die nationalrätliche Kommission im Rahmen der 1. BVG-Revision Anträge zu diesbezüglichen Regelungen unterbreitet.</p><p>4. Gemäss Artikel 49 Absatz 1 BVG sind die Pensionskassen im Rahmen des BVG in der Gestaltung ihrer Leistungen, in deren Finanzierung und in ihrer Organisation frei. Was die Anlage des Vermögens anbelangt, so muss die Vorsorgeeinrichtung die getätigten Anlagen sorgfältig auswählen, verwalten und überprüfen. Dabei verfügt sie über einen grossen Handlungsspielraum. Die Verordnungsänderungen haben nämlich den Begriff Sicherheit neu definiert, so dass er heute eine allgemeine Prüfung der Finanzsituation umfasst und vordringlich die Finanzsicherheit des Vorsorgezwecks gewährleisten soll. Die geltende Gesetzgebung erfüllt also im Wesentlichen den vom Interpellanten geforderten Zweck.</p><p>"Von der Formulierung von Anlagebeschränkungen politischer oder ethischer Art auf Gesetzesebene möchte der Bundesrat Abstand nehmen. Die praktische Umsetzung derartiger Vorschriften ist mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden." (Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Februar 1999 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte vom 9. Juli 1998 zum Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, BBl 1999 III 2471) Bei der Förderung und Unterstützung gewisser Investitionsformen werden dieselben Überlegungen angestellt. Es gibt jedoch einen Ehrenkodex, dessen Unterzeichnung zwar freiwillig ist, der es den Kassen aber ermöglicht, eine Anlagepolitik zu gewährleisten, die sich nach den Forderungen des Interpellanten richtet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kapitalien der beruflichen Vorsorge, die sich angesammelt haben, nehmen heute Dimensionen an, welche die Frage nach der Transparenz und der Verwendung dieser Gelder zusehends deutlicher in den Raum stellen. Vor allem scheint es unumgänglich zu sein, Investitionen so zu tätigen, dass sie mit den Zielen eines ausgewogenen und sozialverträglichen Wirtschaftswachstums vereinbar sind. Ebenso müssen die Erträge dieser Kapitalien den Versicherten zugute kommen; zu vermeiden ist, dass von den Früchten der Gelder allein die externen Unternehmen profitieren, welche die Vorsorge und deren Gelder mitverwalten.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>Hält er es nicht für notwendig, über die Verwaltung oder eigens dafür geschaffene Organe eine aktivere und systematischere Rolle zu spielen, wenn es darum geht:</p><p>- festzulegen, was für Formen der Verwendung und der Anlage der Kapitalien der beruflichen Vorsorge infrage kommen, und sich mit diesen Formen gründlich auseinander zu setzen;</p><p>- zu prüfen, wie sich die Kapitalien der beruflichen Vorsorge auf die Wirtschaft und indirekt auf die Sozialstrukturen auswirken;</p><p>- die Interessen der Versicherten gegenüber den grossen kollektiven Einrichtungen zu schützen;</p><p>- Investitionen zu fördern, die über eine normale Rendite hinaus soziale, ökologische und ethische Kriterien berücksichtigen?</p>
    • Berufliche Vorsorge. Verwendung von Kapitalien

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