Bundesbetriebe als Monopole für männliche Deutschschweizer?
- ShortId
-
01.3059
- Id
-
20013059
- Updated
-
10.04.2024 14:04
- Language
-
de
- Title
-
Bundesbetriebe als Monopole für männliche Deutschschweizer?
- AdditionalIndexing
-
04;28;Konflikt zwischen Sprachregionen;deutsch-sprachige Schweiz;Post;Personalverwaltung;Gleichstellung von Mann und Frau;sprachliche Diskriminierung;Gliederung nach Geschlecht;Bundesverwaltung;Mann;Stellung der Frau;öffentliches Unternehmen;Führungskraft
- 1
-
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L04K01070103, Gliederung nach Geschlecht
- L04K12020202, Post
- L05K0702020204, Führungskraft
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L06K010601020101, deutsch-sprachige Schweiz
- L05K0107010302, Mann
- L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich der unzureichenden Vertretung der Frauen sowie der lateinischen Sprachgemeinschaften bewusst; er bemüht sich aktiv um die Verbesserung der Situation.</p><p>Als Arbeitgeber und für die Bundesverwaltung verantwortliche Instanz ergreift er geeignete Massnahmen und überwacht deren Umsetzung; er sorgt insbesondere dafür, dass der Anteil der Frauen sowie der Französisch- und der Italienischsprachigen in den Führungspositionen und beim Kadernachwuchs erhöht wird. Mit der Verabschiedung eines neuen Massnahmenpakets im Oktober 2000 hat er erneut seinen Willen bekundet, entsprechende Anstrengungen in diesen beiden Bereichen weiterzuführen und zu intensivieren. </p><p>Als personalpolitisches Steuerungsorgan wird der Bundesrat ein besonderes Augenmerk darauf haben, dass die Arbeitgeber, einschliesslich der Post und der SBB, die gesetzlich verankerten Zielsetzungen einhalten.</p><p>1. Das Bundespersonalgesetz (BPG) verleiht der Post Arbeitgeberbefugnisse. Sie muss über ausreichend personalpolitischen Handlungsspielraum verfügen können, um den Wettbewerbs- und Rentabilitätsansprüchen gerecht zu werden. Da sie der Konkurrenz ausgesetzt ist, liegen die heutigen Prioritäten der Post in der Schaffung von Rahmenbedingungen, die ihr erlauben, ihre Marktposition auszubauen. Als Arbeitgeberin wird sie jedoch ihre Anstrengungen auch darauf richten müssen, die im BPG verankerten Zielsetzungen im Bereich des Personalmanagements zu verwirklichen.</p><p>2. Als unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechtes, die mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut ist, operiert die Post im Rahmen der Rechtsvorschriften und der strategischen Zielvorgaben des Bundesrates. Gestützt auf das Postorganisationsgesetz vom 30. April 1997, welches die Organe der Post und deren Befugnisse bestimmt, ist in erster Linie der Verwaltungsrat für die Erstellung der spezifischen Anforderungsprofile und die Personalselektion im Hinblick auf die Besetzung von Schlüsselpositionen in der Unternehmensleitung zuständig. Wenn die Kompetenzen und die beruflichen Qualifikationen ausschlaggebend sind, besteht kein Grund, nur deutschsprachige und männliche Bewerber zu berücksichtigen.</p><p>Wo der Bundesrat die Mitglieder des Verwaltungsrates ernennt, sorgt er für eine unter dem Blickwinkel der Geschlechtervertretung und der sprachlichen Zugehörigkeit ausgeglichene Zusammensetzung. Im Verwaltungsrat der Post sitzen auch Frauen und Italienischsprachige. Es erscheint dem Bundesrat deswegen nicht sinnvoll, zusätzlich steuernd einzugreifen.</p><p>3. In den Weisungen über die Förderung der Frauen und der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung hat der Bundesrat klare Ziele formuliert und Massnahmen zu deren Erreichung vorgeschlagen. Der Stand der Umsetzung dieser Massnahmen wird heute schon periodisch überprüft. Die jüngste Evaluation geht auf das letzte Jahr zurück; sie hat deutlich gemacht, dass noch nicht genügend Fortschritte erzielt wurden und zusätzliche Massnahmen nötig sind. Mit der Einführung eines systematischen Controllings und Reportings in der Bundesverwaltung im Rahmen der künftigen Personalpolitik sieht sich der Bundesrat hinreichend informiert.</p><p>4. Aufgrund der Evaluationsergebnisse hat der Bundesrat weitere gezielte Massnahmen angeordnet, damit der Frauenanteil in Führungspositionen bis zum Ende der Legislaturperiode 2000-2003 spürbar erhöht wird. Er hat die Departemente und die Bundeskanzlei beauftragt, diesen auf Direktionsebene und in den leitenden Positionen um 5 Prozentpunkte zu erhöhen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen sie dem Bundesrat bei der engeren Wahl im Hinblick auf die Besetzung von Kaderstellen immer mindestens eine Kandidatin vorschlagen.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (Eidgenössisches Personalamt) hat den Auftrag erhalten, bis zum Inkrafttreten des BPG und seiner Ausführungsbestimmungen einschlägige Richtlinien zuhanden der Führungskräfte und der Personalfachleute auszuarbeiten. Diese "Checkliste" versteht sich als nicht abschliessende Aufzählung von Marketingmassnahmen, die für die Umsetzung einer Personalpolitik, die die sprachliche und kulturelle Vielfalt sowohl quantitativ als auch qualitativ gewährleisten soll, unabdingbar sind.</p><p>Je eine Basisdokumentation zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen und Männer sowie der Mehrsprachigkeit soll zusätzlich auf allen Ebenen zur Sensibilisierung der Betroffenen für diese Führungsaufgabe beitragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kürzlich hat sich die Tessiner Deputation der eidgenössischen Räte mit dem Generaldirektor der Post getroffen. Dabei erhielt sie die Bestätigung, dass sich die Spitze des Unternehmens ausschliesslich aus Männern aus der Deutschschweiz zusammensetzt: keine Frau, keine französisch- oder italienischsprachige Person. Diese Realität gehört in unserem Lande leider zum Alltag; sie beweist, dass die Verantwortlichen vieler öffentlicher und privater Schweizer Unternehmen nicht begreifen, dass diese Uniformität (männlich und Deutschschweizer) nicht eine Qualität, sondern eine schwerwiegende Schranke darstellt, auch wenn sie auf den ersten Blick den Vorzug hat, dass sie die Verständigung in ein und derselben Sprache ermöglicht - wenn auch nicht in der Sprache, die in multinationalen Unternehmen verwendet wird.</p><p>Eine ähnliche Tendenz - sie ist allerdings weniger dramatisch - macht sich in der Bundesverwaltung bemerkbar. Mit Weisungen, die einen gewissen guten Willen bekunden, versucht der Bundesrat, die Bundesverwaltung dazu anzuhalten, dem Erfordernis, auch Frauen und Angehörige der Sprachminderheiten anzustellen, Rechnung zu tragen. Man hat jedoch - vor allem was die Frauen und die Italienischsprachigen betrifft - den Eindruck, dass den Worten keine Taten folgen. Die Statistiken zeigen in der Tat, dass es nur dank Sekretärinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterer Hierarchiestufen sowie Übersetzerinnen und Übersetzern möglich ist, den prozentualen Anteil der Frauen und der Italienischsprachigen zahlenmässig zum Stimmen zu bringen. Davon zeugen sowohl der Bericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, der im Oktober 2000 vorgelegt wurde, als auch die auf die Interpellation Hollenstein am 1. März 2001 veröffentlichte Antwort des Bundesrates, in der dieser immerhin erneut seinen Willen bekräftigt, die Bemühungen um eine bessere Vertretung der Frauen in den Kadern der Bundesverwaltung zu verstärken.</p><p>Angesichts der beschriebenen Situation, wie sie sich aus den zitierten Dokumenten ergibt, stelle ich dem Bundesrat im Namen der Tessiner Deputation der eidgenössischen Räte die folgenden Fragen:</p><p>1. Findet er es - auch im Hinblick auf die Arbeit im Unternehmen - nicht bedenklich, dass die Postdirektion dem entspricht, was man im Schweizerdeutschen in nicht zu rechtfertigender "Hemdsärmligkeit" als "Deutschschweizer Männerklub" bezeichnet?</p><p>2. Gedenkt er zu intervenieren, damit diesem Ethno-Machomonopol ein Ende gesetzt wird?</p><p>3. Gedenkt er zu prüfen, ob auf Direktionsebene anderer Bundesbetriebe bzw. Verwaltungsstrukturen des Bundes nicht ähnliche Zustände herrschen?</p><p>4. Falls dem so ist, gedenkt er dann nicht substanziell (und nicht nur formal) etwas zu ändern, damit diejenigen Bundesbetriebe oder Bereiche der Bundesverwaltung, die männliche und/oder ethnolinguistische Monopole kennen und sich folglich - wie die Interpellanten meinen - in einer Situation kultureller Verarmung befinden, wenigstens ein Stück weit zum notwendigen Gleichgewicht zurückfinden?</p>
- Bundesbetriebe als Monopole für männliche Deutschschweizer?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich der unzureichenden Vertretung der Frauen sowie der lateinischen Sprachgemeinschaften bewusst; er bemüht sich aktiv um die Verbesserung der Situation.</p><p>Als Arbeitgeber und für die Bundesverwaltung verantwortliche Instanz ergreift er geeignete Massnahmen und überwacht deren Umsetzung; er sorgt insbesondere dafür, dass der Anteil der Frauen sowie der Französisch- und der Italienischsprachigen in den Führungspositionen und beim Kadernachwuchs erhöht wird. Mit der Verabschiedung eines neuen Massnahmenpakets im Oktober 2000 hat er erneut seinen Willen bekundet, entsprechende Anstrengungen in diesen beiden Bereichen weiterzuführen und zu intensivieren. </p><p>Als personalpolitisches Steuerungsorgan wird der Bundesrat ein besonderes Augenmerk darauf haben, dass die Arbeitgeber, einschliesslich der Post und der SBB, die gesetzlich verankerten Zielsetzungen einhalten.</p><p>1. Das Bundespersonalgesetz (BPG) verleiht der Post Arbeitgeberbefugnisse. Sie muss über ausreichend personalpolitischen Handlungsspielraum verfügen können, um den Wettbewerbs- und Rentabilitätsansprüchen gerecht zu werden. Da sie der Konkurrenz ausgesetzt ist, liegen die heutigen Prioritäten der Post in der Schaffung von Rahmenbedingungen, die ihr erlauben, ihre Marktposition auszubauen. Als Arbeitgeberin wird sie jedoch ihre Anstrengungen auch darauf richten müssen, die im BPG verankerten Zielsetzungen im Bereich des Personalmanagements zu verwirklichen.</p><p>2. Als unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechtes, die mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut ist, operiert die Post im Rahmen der Rechtsvorschriften und der strategischen Zielvorgaben des Bundesrates. Gestützt auf das Postorganisationsgesetz vom 30. April 1997, welches die Organe der Post und deren Befugnisse bestimmt, ist in erster Linie der Verwaltungsrat für die Erstellung der spezifischen Anforderungsprofile und die Personalselektion im Hinblick auf die Besetzung von Schlüsselpositionen in der Unternehmensleitung zuständig. Wenn die Kompetenzen und die beruflichen Qualifikationen ausschlaggebend sind, besteht kein Grund, nur deutschsprachige und männliche Bewerber zu berücksichtigen.</p><p>Wo der Bundesrat die Mitglieder des Verwaltungsrates ernennt, sorgt er für eine unter dem Blickwinkel der Geschlechtervertretung und der sprachlichen Zugehörigkeit ausgeglichene Zusammensetzung. Im Verwaltungsrat der Post sitzen auch Frauen und Italienischsprachige. Es erscheint dem Bundesrat deswegen nicht sinnvoll, zusätzlich steuernd einzugreifen.</p><p>3. In den Weisungen über die Förderung der Frauen und der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung hat der Bundesrat klare Ziele formuliert und Massnahmen zu deren Erreichung vorgeschlagen. Der Stand der Umsetzung dieser Massnahmen wird heute schon periodisch überprüft. Die jüngste Evaluation geht auf das letzte Jahr zurück; sie hat deutlich gemacht, dass noch nicht genügend Fortschritte erzielt wurden und zusätzliche Massnahmen nötig sind. Mit der Einführung eines systematischen Controllings und Reportings in der Bundesverwaltung im Rahmen der künftigen Personalpolitik sieht sich der Bundesrat hinreichend informiert.</p><p>4. Aufgrund der Evaluationsergebnisse hat der Bundesrat weitere gezielte Massnahmen angeordnet, damit der Frauenanteil in Führungspositionen bis zum Ende der Legislaturperiode 2000-2003 spürbar erhöht wird. Er hat die Departemente und die Bundeskanzlei beauftragt, diesen auf Direktionsebene und in den leitenden Positionen um 5 Prozentpunkte zu erhöhen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen sie dem Bundesrat bei der engeren Wahl im Hinblick auf die Besetzung von Kaderstellen immer mindestens eine Kandidatin vorschlagen.</p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (Eidgenössisches Personalamt) hat den Auftrag erhalten, bis zum Inkrafttreten des BPG und seiner Ausführungsbestimmungen einschlägige Richtlinien zuhanden der Führungskräfte und der Personalfachleute auszuarbeiten. Diese "Checkliste" versteht sich als nicht abschliessende Aufzählung von Marketingmassnahmen, die für die Umsetzung einer Personalpolitik, die die sprachliche und kulturelle Vielfalt sowohl quantitativ als auch qualitativ gewährleisten soll, unabdingbar sind.</p><p>Je eine Basisdokumentation zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen und Männer sowie der Mehrsprachigkeit soll zusätzlich auf allen Ebenen zur Sensibilisierung der Betroffenen für diese Führungsaufgabe beitragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kürzlich hat sich die Tessiner Deputation der eidgenössischen Räte mit dem Generaldirektor der Post getroffen. Dabei erhielt sie die Bestätigung, dass sich die Spitze des Unternehmens ausschliesslich aus Männern aus der Deutschschweiz zusammensetzt: keine Frau, keine französisch- oder italienischsprachige Person. Diese Realität gehört in unserem Lande leider zum Alltag; sie beweist, dass die Verantwortlichen vieler öffentlicher und privater Schweizer Unternehmen nicht begreifen, dass diese Uniformität (männlich und Deutschschweizer) nicht eine Qualität, sondern eine schwerwiegende Schranke darstellt, auch wenn sie auf den ersten Blick den Vorzug hat, dass sie die Verständigung in ein und derselben Sprache ermöglicht - wenn auch nicht in der Sprache, die in multinationalen Unternehmen verwendet wird.</p><p>Eine ähnliche Tendenz - sie ist allerdings weniger dramatisch - macht sich in der Bundesverwaltung bemerkbar. Mit Weisungen, die einen gewissen guten Willen bekunden, versucht der Bundesrat, die Bundesverwaltung dazu anzuhalten, dem Erfordernis, auch Frauen und Angehörige der Sprachminderheiten anzustellen, Rechnung zu tragen. Man hat jedoch - vor allem was die Frauen und die Italienischsprachigen betrifft - den Eindruck, dass den Worten keine Taten folgen. Die Statistiken zeigen in der Tat, dass es nur dank Sekretärinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterer Hierarchiestufen sowie Übersetzerinnen und Übersetzern möglich ist, den prozentualen Anteil der Frauen und der Italienischsprachigen zahlenmässig zum Stimmen zu bringen. Davon zeugen sowohl der Bericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, der im Oktober 2000 vorgelegt wurde, als auch die auf die Interpellation Hollenstein am 1. März 2001 veröffentlichte Antwort des Bundesrates, in der dieser immerhin erneut seinen Willen bekräftigt, die Bemühungen um eine bessere Vertretung der Frauen in den Kadern der Bundesverwaltung zu verstärken.</p><p>Angesichts der beschriebenen Situation, wie sie sich aus den zitierten Dokumenten ergibt, stelle ich dem Bundesrat im Namen der Tessiner Deputation der eidgenössischen Räte die folgenden Fragen:</p><p>1. Findet er es - auch im Hinblick auf die Arbeit im Unternehmen - nicht bedenklich, dass die Postdirektion dem entspricht, was man im Schweizerdeutschen in nicht zu rechtfertigender "Hemdsärmligkeit" als "Deutschschweizer Männerklub" bezeichnet?</p><p>2. Gedenkt er zu intervenieren, damit diesem Ethno-Machomonopol ein Ende gesetzt wird?</p><p>3. Gedenkt er zu prüfen, ob auf Direktionsebene anderer Bundesbetriebe bzw. Verwaltungsstrukturen des Bundes nicht ähnliche Zustände herrschen?</p><p>4. Falls dem so ist, gedenkt er dann nicht substanziell (und nicht nur formal) etwas zu ändern, damit diejenigen Bundesbetriebe oder Bereiche der Bundesverwaltung, die männliche und/oder ethnolinguistische Monopole kennen und sich folglich - wie die Interpellanten meinen - in einer Situation kultureller Verarmung befinden, wenigstens ein Stück weit zum notwendigen Gleichgewicht zurückfinden?</p>
- Bundesbetriebe als Monopole für männliche Deutschschweizer?
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