Legalisierung von Käse aus Rohmilch

ShortId
01.3062
Id
20013062
Updated
10.04.2024 12:34
Language
de
Title
Legalisierung von Käse aus Rohmilch
AdditionalIndexing
55;2841;Kuhkäse;Frischkäse;Lebensmittelrecht;verderbliches Lebensmittel;Lebensmittelkonservierung
1
  • L06K140206010401, Frischkäse
  • L06K140206010404, Kuhkäse
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
  • L04K14020306, verderbliches Lebensmittel
  • L05K1402040101, Lebensmittelkonservierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (SR 817.0) bezweckt unter anderem, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden könnten. Es ist bekannt, dass gewisse Lebensmittel aus Rohmilch ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, wenn die hygienischen Anforderungen bei der Produktion und Verteilung nicht erfüllt werden. Dies betrifft beispielsweise die Lokalitäten, die Rohstoffe, die Herstellung, die Lagerung, den Transport und die Abgabe der Lebensmittel an die Konsumierenden.</p><p>Die Herstellung solcher Lebensmittel ist unter strikter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen durchaus legal. Die Schweizer Gesetzgebung sieht für die Verwendung von Rohmilch bei der Käseherstellung kein Verbot vor. Das Endprodukt darf jedoch die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten keinesfalls gefährden, zum Beispiel dadurch, dass es gewisse pathogene Mikroorganismen enthält. In der Hygieneverordnung vom 26. Juni 1995 (SR 817.051) wurden daher Toleranz- und Grenzwerte für die Lebensmittel festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, stellt das Produkt eine Gefährdung für die Gesundheit dar. Zudem müssen gemäss Artikel 23 des Lebensmittelgesetzes alle an der Produktion und Verteilung Beteiligten über ein Selbstkontrollsystem verfügen, mit dem sichergestellt wird, dass die Waren in allen Punkten den gesetzlichen Hygienestandards entsprechen. Die hygienische Produktion wird darüber hinaus auch durch die Milchqualitätsverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 916.351.0) sowie durch die darauf abgestützte Verordnung vom 13. April 1999 über die Qualitätssicherung bei der Käsereifung und Käsevorverpackung (SR 916.351.021.4) sichergestellt.</p><p>Wenn die Rohmaterialien sorgfältig ausgewählt werden, die Regeln der guten Herstellungspraxis eingehalten werden und das Produkt richtig aufbewahrt wird, sollten sich für das Endprodukt keine Probleme ergeben. Das ist zum Beispiel bei Hartkäse der Fall. Auch Länder mit einer sehr restriktiven Gesetzgebung und einem Verwendungsverbot für Rohmilch anerkennen, dass mit den schweizerischen Standards die Lebensmittelsicherheit durchaus gewährleistet ist, und gestatten den Import solcher Spezialitäten. </p><p>Die zuständigen Schweizer Organe setzten sich im Rahmen ihrer internationalen Aktivitäten - Codex Alimentarius - intensiv dafür ein, dass diese Standards, die in der Schweiz seit vielen Jahren etabliert sind, auch auf internationaler Ebene anerkannt werden. Die Tatsache, dass bei der Herstellung von Milchprodukten Rohmilch verwendet wird, darf kein Handelshemmnis darstellen, wenn die Waren in allen Punkten den gesetzlichen Hygienenormen entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Käse aus Rohmilch ist nicht nur eine Delikatesse, er ist gleichzeitig authentischer Ausdruck bester gastronomischer Tradition. Dieses Kulturgut ist vom Verschwinden bedroht, weil die in ihm verkörperten Werte in Gegensatz zu Sterilisation und Homogenisation standardisierter Lebensmittel stehen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, nachdem er sein Projekt zur Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis vorgelegt hat, einen umfassenden Bericht über die prohibitiven Produktionsstandards ausarbeiten zu lassen, die schlussendlich zum Gegenteil dessen führen, was mit ihnen erreicht werden soll, und zwar der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Bericht soll die Tendenz untersuchen, für den Industriesektor übertriebene Hygienevorschriften zu erlassen, und die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Weiter soll er sich zu einer eventuellen Straffreiheit bzw. Legalisierung der handwerklichen Herstellung von Käse aus Rohmilch äussern.</p>
  • Legalisierung von Käse aus Rohmilch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (SR 817.0) bezweckt unter anderem, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden könnten. Es ist bekannt, dass gewisse Lebensmittel aus Rohmilch ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, wenn die hygienischen Anforderungen bei der Produktion und Verteilung nicht erfüllt werden. Dies betrifft beispielsweise die Lokalitäten, die Rohstoffe, die Herstellung, die Lagerung, den Transport und die Abgabe der Lebensmittel an die Konsumierenden.</p><p>Die Herstellung solcher Lebensmittel ist unter strikter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen durchaus legal. Die Schweizer Gesetzgebung sieht für die Verwendung von Rohmilch bei der Käseherstellung kein Verbot vor. Das Endprodukt darf jedoch die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten keinesfalls gefährden, zum Beispiel dadurch, dass es gewisse pathogene Mikroorganismen enthält. In der Hygieneverordnung vom 26. Juni 1995 (SR 817.051) wurden daher Toleranz- und Grenzwerte für die Lebensmittel festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, stellt das Produkt eine Gefährdung für die Gesundheit dar. Zudem müssen gemäss Artikel 23 des Lebensmittelgesetzes alle an der Produktion und Verteilung Beteiligten über ein Selbstkontrollsystem verfügen, mit dem sichergestellt wird, dass die Waren in allen Punkten den gesetzlichen Hygienestandards entsprechen. Die hygienische Produktion wird darüber hinaus auch durch die Milchqualitätsverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 916.351.0) sowie durch die darauf abgestützte Verordnung vom 13. April 1999 über die Qualitätssicherung bei der Käsereifung und Käsevorverpackung (SR 916.351.021.4) sichergestellt.</p><p>Wenn die Rohmaterialien sorgfältig ausgewählt werden, die Regeln der guten Herstellungspraxis eingehalten werden und das Produkt richtig aufbewahrt wird, sollten sich für das Endprodukt keine Probleme ergeben. Das ist zum Beispiel bei Hartkäse der Fall. Auch Länder mit einer sehr restriktiven Gesetzgebung und einem Verwendungsverbot für Rohmilch anerkennen, dass mit den schweizerischen Standards die Lebensmittelsicherheit durchaus gewährleistet ist, und gestatten den Import solcher Spezialitäten. </p><p>Die zuständigen Schweizer Organe setzten sich im Rahmen ihrer internationalen Aktivitäten - Codex Alimentarius - intensiv dafür ein, dass diese Standards, die in der Schweiz seit vielen Jahren etabliert sind, auch auf internationaler Ebene anerkannt werden. Die Tatsache, dass bei der Herstellung von Milchprodukten Rohmilch verwendet wird, darf kein Handelshemmnis darstellen, wenn die Waren in allen Punkten den gesetzlichen Hygienenormen entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Käse aus Rohmilch ist nicht nur eine Delikatesse, er ist gleichzeitig authentischer Ausdruck bester gastronomischer Tradition. Dieses Kulturgut ist vom Verschwinden bedroht, weil die in ihm verkörperten Werte in Gegensatz zu Sterilisation und Homogenisation standardisierter Lebensmittel stehen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, nachdem er sein Projekt zur Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis vorgelegt hat, einen umfassenden Bericht über die prohibitiven Produktionsstandards ausarbeiten zu lassen, die schlussendlich zum Gegenteil dessen führen, was mit ihnen erreicht werden soll, und zwar der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Bericht soll die Tendenz untersuchen, für den Industriesektor übertriebene Hygienevorschriften zu erlassen, und die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Weiter soll er sich zu einer eventuellen Straffreiheit bzw. Legalisierung der handwerklichen Herstellung von Käse aus Rohmilch äussern.</p>
    • Legalisierung von Käse aus Rohmilch

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