Für ein flächendeckendes Poststellennetz

ShortId
01.3065
Id
20013065
Updated
10.04.2024 10:26
Language
de
Title
Für ein flächendeckendes Poststellennetz
AdditionalIndexing
34;Post;Leistungsauftrag;service public;Erhaltung von Arbeitsplätzen
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K08060111, service public
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Pläne der Post, ihr Poststellennetz drastisch umzubauen und zu reduzieren, sind betriebswirtschaftlich verständlich. Die Post "erwirtschaftet" mit dem Poststellennetz ein Defizit von 500 Millionen Franken pro Jahr. Sie sind aber politisch unannehmbar: Es kann nicht sein, dass in einzelnen Kantonen die Poststellen um bis zu 70 Prozent reduziert werden. Dies ist - auch wenn die Dienstleistungen gemäss Postgesetz einigermassen erbracht werden - ein klarer Abbau des Service public. Denn zum Service public im Postbereich gehört auch ein flächendeckendes Angebot an Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Zudem ist die Rolle der Post als nationale Klammer nicht zu unterschätzen.</p><p>Kann dieses Angebot an Poststellen nicht kostendeckend erbracht werden, soll es teilweise vom Bund finanziert werden. Zu denken ist etwa an einen jährlichen Beitrag von 100 Millionen Franken. Er entspricht dem Spareffekt, den die Post mit ihrem massiv abgebauten Poststellennetz erzielen will.</p><p>Das in Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen festgelegte Prinzip kann für die Post sinngemäss übernommen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umbau des Poststellennetzes verschiedene Regionen stark betrifft. Er begrüsst es daher, dass die Post den Poststellenumbau mit den betroffenen Regionen und Gemeinden bespricht und in jedem Einzelfall die zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten prüft. Die Post muss zum einen die flächendeckende Grundversorgung (Service public) mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und in guter Qualität gewährleisten. Zum andern muss die Post einen immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen und eigenwirtschaftlich arbeiten. Will die Post die vom Parlament im Rahmen der Postreform von 1998 gesetzten Ziele erreichen, muss sie einerseits Kosten senken und andererseits neue Einnahmequellen erschliessen. Die Post weist zwar auch im dritten Jahr nach der Postreform einen Gewinn aus, doch ist dieser angesichts der weiteren Liberalisierung der Postmärkte in Europa und angesichts der drohenden Substitution des Briefverkehrs nicht ausreichend, um die nötigen Investitionen zu tätigen und neue Produkte zu entwickeln. Der Entscheid der Post zum Umbau des Poststellennetzes muss daher in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden. Die Umgestaltung des Poststellennetzes trägt zum einen den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung und sieht zum anderen den gezielten Ausbau von Dienstleistungen (z. B. Beratung für Finanzdienstleistungen und E-Business, Verkauf von Drittprodukten) vor. Es muss überdies darauf hingewiesen werden, dass lediglich 80 ersatzlose Schliessungen von Poststellen vorgesehen sind. Im Bereich der P-Poststellen wird dank den vorgesehenen neuen Angeboten Hausservice, Filialen, Agenturlösungen oder mobile Post die postalische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. Die Post wird in jedem Fall auch nach dem über einen Zeitraum von fünf Jahren andauernden Umbau des Poststellennetzes über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen. Die Post wird auch zukünftig die gesetzlich definierte, flächendeckende postalische Grundversorgung in guter Qualität anbieten.</p><p>Im Bericht "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" werden die folgenden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen erörtert:</p><p>- Kostenoptimierungen bei der Post;</p><p>- Eröffnung weiterer Geschäftsfelder zur Finanzierung der Grundversorgung;</p><p>- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen;</p><p>- Einführung eines Konzessionssystems für private Anbieter von nicht reservierten Diensten.</p><p>Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Universaldienst gemäss Postgesetz dahingehend zu ergänzen, dass landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass in jeder Gemeinde eine Poststelle betrieben wird. Für Kleingemeinden sind kombinierte Lösungen anzustreben (Post und Einkaufen, Post und Bahn, Post und Gemeindeverwaltung, Post und Tourismusbüro usw.). Möglich ist auch, dass mehrere Kleingemeinden von der gleichen Poststelle bedient werden. Massgebend ist dabei - genauso wie in Städten und Agglomerationen - das Prinzip, dass die nächste Poststelle mit einem Angebot auf der Basis PP mit dem öffentlichen Verkehr in zehn Minuten erreichbar sein muss.</p><p>Der Bund entgilt der Post jährlich einen Anteil an die ungedeckten Kosten des Universaldienstes.</p>
  • Für ein flächendeckendes Poststellennetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Pläne der Post, ihr Poststellennetz drastisch umzubauen und zu reduzieren, sind betriebswirtschaftlich verständlich. Die Post "erwirtschaftet" mit dem Poststellennetz ein Defizit von 500 Millionen Franken pro Jahr. Sie sind aber politisch unannehmbar: Es kann nicht sein, dass in einzelnen Kantonen die Poststellen um bis zu 70 Prozent reduziert werden. Dies ist - auch wenn die Dienstleistungen gemäss Postgesetz einigermassen erbracht werden - ein klarer Abbau des Service public. Denn zum Service public im Postbereich gehört auch ein flächendeckendes Angebot an Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Zudem ist die Rolle der Post als nationale Klammer nicht zu unterschätzen.</p><p>Kann dieses Angebot an Poststellen nicht kostendeckend erbracht werden, soll es teilweise vom Bund finanziert werden. Zu denken ist etwa an einen jährlichen Beitrag von 100 Millionen Franken. Er entspricht dem Spareffekt, den die Post mit ihrem massiv abgebauten Poststellennetz erzielen will.</p><p>Das in Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen festgelegte Prinzip kann für die Post sinngemäss übernommen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umbau des Poststellennetzes verschiedene Regionen stark betrifft. Er begrüsst es daher, dass die Post den Poststellenumbau mit den betroffenen Regionen und Gemeinden bespricht und in jedem Einzelfall die zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten prüft. Die Post muss zum einen die flächendeckende Grundversorgung (Service public) mit Postdienstleistungen zu angemessenen Preisen und in guter Qualität gewährleisten. Zum andern muss die Post einen immer härter werdenden Konkurrenzkampf bestehen und eigenwirtschaftlich arbeiten. Will die Post die vom Parlament im Rahmen der Postreform von 1998 gesetzten Ziele erreichen, muss sie einerseits Kosten senken und andererseits neue Einnahmequellen erschliessen. Die Post weist zwar auch im dritten Jahr nach der Postreform einen Gewinn aus, doch ist dieser angesichts der weiteren Liberalisierung der Postmärkte in Europa und angesichts der drohenden Substitution des Briefverkehrs nicht ausreichend, um die nötigen Investitionen zu tätigen und neue Produkte zu entwickeln. Der Entscheid der Post zum Umbau des Poststellennetzes muss daher in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden. Die Umgestaltung des Poststellennetzes trägt zum einen den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung und sieht zum anderen den gezielten Ausbau von Dienstleistungen (z. B. Beratung für Finanzdienstleistungen und E-Business, Verkauf von Drittprodukten) vor. Es muss überdies darauf hingewiesen werden, dass lediglich 80 ersatzlose Schliessungen von Poststellen vorgesehen sind. Im Bereich der P-Poststellen wird dank den vorgesehenen neuen Angeboten Hausservice, Filialen, Agenturlösungen oder mobile Post die postalische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. Die Post wird in jedem Fall auch nach dem über einen Zeitraum von fünf Jahren andauernden Umbau des Poststellennetzes über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen. Die Post wird auch zukünftig die gesetzlich definierte, flächendeckende postalische Grundversorgung in guter Qualität anbieten.</p><p>Im Bericht "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" werden die folgenden Möglichkeiten zur finanziellen Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen erörtert:</p><p>- Kostenoptimierungen bei der Post;</p><p>- Eröffnung weiterer Geschäftsfelder zur Finanzierung der Grundversorgung;</p><p>- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen;</p><p>- Einführung eines Konzessionssystems für private Anbieter von nicht reservierten Diensten.</p><p>Der Bundesrat wird nach Eingang der Vernehmlassungen eine sorgfältige Lagebeurteilung vornehmen und gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Universaldienst gemäss Postgesetz dahingehend zu ergänzen, dass landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass in jeder Gemeinde eine Poststelle betrieben wird. Für Kleingemeinden sind kombinierte Lösungen anzustreben (Post und Einkaufen, Post und Bahn, Post und Gemeindeverwaltung, Post und Tourismusbüro usw.). Möglich ist auch, dass mehrere Kleingemeinden von der gleichen Poststelle bedient werden. Massgebend ist dabei - genauso wie in Städten und Agglomerationen - das Prinzip, dass die nächste Poststelle mit einem Angebot auf der Basis PP mit dem öffentlichen Verkehr in zehn Minuten erreichbar sein muss.</p><p>Der Bund entgilt der Post jährlich einen Anteil an die ungedeckten Kosten des Universaldienstes.</p>
    • Für ein flächendeckendes Poststellennetz

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