Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln

ShortId
01.3068
Id
20013068
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln
AdditionalIndexing
55;2841;Deklarationspflicht;Lebensmitteldeklaration;Schaffung neuer Bundesstellen;Lebensmittelkontrolle;Konsumentenschutz
1
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Entwicklungen der letzten Zeit - so etwa BSE - haben gezeigt, dass die Nahrungsmittelsicherheit in der modernen Gesellschaft einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt. Dies gilt für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie wollen über Herkunft und Produktionsweise von Nahrungsmitteln informiert sein. Sie wollen der Qualität der angebotenen Nahrungsmittel vertrauen können. Es gilt aber auch für die Land- und Ernährungswirtschaft: Nur wenn sie Vertrauen auf sichere Nahrungsmittel vermitteln können, haben sie auch Erfolg auf dem Markt. Dies setzt zum einen entsprechende Produktionsmethoden voraus, es muss für eine transparente Deklaration gesorgt und das Ganze effizient und einheitlich kontrolliert werden.</p><p>In der Schweiz sind bisher in diesem Zusammenhang wohl verschiedene Massnahmen ergriffen worden. Die Umsetzung befriedigt aber nicht, da die Zuständigkeit auf verschiedene Verwaltungsstellen zersplittert ist. Zudem ist die ganze Struktur zu wenig konsequent darauf ausgerichtet, dass die Sicherheit der Nahrungsmittel für Konsumentinnen und Konsumenten im Zentrum steht. Auch muss für die Zukunft dafür gesorgt werden, dass gezielt auf wissenschaftliche Ressourcen zugegriffen werden kann und bei Bedarf rasch Ergebnisse von Analysen zur Verfügung stehen.</p><p>Eine sichere und qualitativ hochwertige Nahrungsmittelproduktion bedingt auch entsprechende Kontrollen in der Landwirtschaft. Wegen der Zersplitterung der Zuständigkeiten haben sich jedoch viele Kontrollen parallel entwickelt, was auf den Bauernbetrieben einen hohen Aufwand verursacht, ohne für zusätzliche Qualität zu sorgen. Mit der Koordination durch eine Verwaltungsstelle kann die Qualität der Kontrollen sichergestellt und gleichzeitig der administrative Aufwand in vernünftigen Grenzen gehalten werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat misst der Gewährleistung der Sicherheit und Qualität sowie der transparenten Kennzeichnung der Nahrungsmittel einen hohen Stellenwert bei. Die erforderlichen Bestimmungen und Instrumente, um diese Ziele zu erreichen, sind in der Landwirtschafts-, Tierseuchen-, Alkohol-, Zoll- und Lebensmittelgesetzgebung enthalten. Der Vollzug erfolgt teilweise durch die Kantone und teilweise durch den Bund. In Bereichen, in denen lokale Gegebenheiten eine Rolle spielen, sind in der Regel die Kantone zuständig (Marktfront, Produktionsbetriebe), während die grundsätzlich administrativen Vollzugsaufgaben sowie die Lebensmittelkontrolle an der Grenze durch den Bund wahrgenommen werden. Dem Bund obliegt zudem die Oberaufsicht über den gesamten Vollzug.</p><p>Zwischen den verantwortlichen Bundes- und Kantonsbehörden findet schon heute eine Zusammenarbeit statt. Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass ein weiterer Koordinationsbedarf besteht. Ausserdem werden mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen mit der EU im Bereich der geschützten Bezeichnungen für landwirtschaftliche Produkte sowie im Bereich der tierischen Lebensmittel zusätzliche Aufgaben auf die Vollzugsbehörden zukommen. Er ist deshalb der Auffassung, dass eine noch engere Vernetzung zwischen Bundes- und Kantonsbehörden und zwischen den einzelnen zuständigen Bundesämtern notwendig ist. </p><p>Ausgangspunkt für eine umfassende Regelung bilden die Artikel 104 (Landwirtschaft), 118 (Schutz der Gesundheit), 97 (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten) und 105 (Alkohol) der Bundesverfassung. Dabei sollen vom Geltungsbereich her in- und ausländische Produkte sowie die Rohstoffe und die landwirtschaftlichen Hilfsstoffe erfasst werden. Es geht um die lückenlose Regelung und Kontrolle der gesamten Kette von der Produktion über die Verarbeitung, den Transport, die Verteilung bis hin zum Konsumenten.</p><p>Eine erste Konkretisierung dieser Zielsetzung ist auf der Basis von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes möglich, der sich aber auf die Kontrolle und die Verfolgung von Zuwiderhandlungen beschränkt. Diesbezüglich hat das EVD im Hinblick auf eine kurzfristig zu erreichende Verbesserung der Effizienz und Koordination in diesem Bereich das BLW beauftragt, zusammen mit den betroffenen Bundesstellen zu klären, inwieweit sich eine Optimierung der gegenwärtigen Situation durch die Schaffung eines interdepartementalen Ausschusses unter Einbezug der kantonalen Behörden erreichen lässt. Damit sollen allfällige Lücken in diesem Bereich erkannt und geschlossen sowie Doppelspurigkeiten beseitigt werden.</p><p>In verschiedenen Mitgliedstaaten der EU wird die Lebensmittelkontrolle gegenwärtig von Grund auf neu strukturiert. Dabei steht nicht mehr allein die Qualität des Endprodukts im Vordergrund, sondern die Sicherung des ganzen Prozesses von der Produktion über die Verarbeitung, den Transport bis hin zum Verkauf. Der Bundesrat beobachtet die Erfahrungen, welche die betreffenden Staaten mit ihren neuen Organisationsstrukturen machen, mit grossem Interesse. </p><p>Der Bundesrat hat das EDI und das EVD beauftragt, im Hinblick auf eine mittelfristige Lösung der Fragen rund um diesen Prozess der Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln zu prüfen, ob der gesamte Vollzug betreffend Qualitätssicherung von landwirtschaftlichen Produkten beziehungsweise Nahrungsmitteln vereinheitlicht werden soll. Damit verbunden könnte die Schaffung einer dafür zuständigen Verwaltungseinheit sein. Da eine allfällige Neustrukturierung Auswirkungen sowohl auf die bisherigen Zuständigkeiten der Kantone wie auch auf die Tätigkeit und Unterstellung der Bundesstellen haben würde, müssen die damit verbundenen Fragen sorgfältig abgeklärt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sicherheit und Qualität der Nahrungsmittel optimal zu gewährleisten und gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten transparent zu machen.</p><p>Der Vollzug ist effizient und einheitlich zu gestalten.</p><p>Dabei sind insbesondere die folgenden Grundsätze umzusetzen:</p><p>- Die Fragen des Verbraucherschutzes, der Ernährung und der Landwirtschaft sind von einer Verwaltungsstelle zu behandeln.</p><p>- Die Verantwortung für die Kontrolle der Deklaration von Herkunft und Produktionsweise von Lebensmitteln ist dieser Verwaltungsstelle zu übertragen.</p><p>- Diese Verwaltungsstelle koordiniert die Kontrolle auf den Bauernbetrieben und in der Ernährungswirtschaft.</p><p>- Diese Stelle soll bei Bedarf möglichst effizient auf wissenschaftliche Ressourcen sowie Analysekapazitäten zugreifen können.</p>
  • Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Entwicklungen der letzten Zeit - so etwa BSE - haben gezeigt, dass die Nahrungsmittelsicherheit in der modernen Gesellschaft einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt. Dies gilt für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie wollen über Herkunft und Produktionsweise von Nahrungsmitteln informiert sein. Sie wollen der Qualität der angebotenen Nahrungsmittel vertrauen können. Es gilt aber auch für die Land- und Ernährungswirtschaft: Nur wenn sie Vertrauen auf sichere Nahrungsmittel vermitteln können, haben sie auch Erfolg auf dem Markt. Dies setzt zum einen entsprechende Produktionsmethoden voraus, es muss für eine transparente Deklaration gesorgt und das Ganze effizient und einheitlich kontrolliert werden.</p><p>In der Schweiz sind bisher in diesem Zusammenhang wohl verschiedene Massnahmen ergriffen worden. Die Umsetzung befriedigt aber nicht, da die Zuständigkeit auf verschiedene Verwaltungsstellen zersplittert ist. Zudem ist die ganze Struktur zu wenig konsequent darauf ausgerichtet, dass die Sicherheit der Nahrungsmittel für Konsumentinnen und Konsumenten im Zentrum steht. Auch muss für die Zukunft dafür gesorgt werden, dass gezielt auf wissenschaftliche Ressourcen zugegriffen werden kann und bei Bedarf rasch Ergebnisse von Analysen zur Verfügung stehen.</p><p>Eine sichere und qualitativ hochwertige Nahrungsmittelproduktion bedingt auch entsprechende Kontrollen in der Landwirtschaft. Wegen der Zersplitterung der Zuständigkeiten haben sich jedoch viele Kontrollen parallel entwickelt, was auf den Bauernbetrieben einen hohen Aufwand verursacht, ohne für zusätzliche Qualität zu sorgen. Mit der Koordination durch eine Verwaltungsstelle kann die Qualität der Kontrollen sichergestellt und gleichzeitig der administrative Aufwand in vernünftigen Grenzen gehalten werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat misst der Gewährleistung der Sicherheit und Qualität sowie der transparenten Kennzeichnung der Nahrungsmittel einen hohen Stellenwert bei. Die erforderlichen Bestimmungen und Instrumente, um diese Ziele zu erreichen, sind in der Landwirtschafts-, Tierseuchen-, Alkohol-, Zoll- und Lebensmittelgesetzgebung enthalten. Der Vollzug erfolgt teilweise durch die Kantone und teilweise durch den Bund. In Bereichen, in denen lokale Gegebenheiten eine Rolle spielen, sind in der Regel die Kantone zuständig (Marktfront, Produktionsbetriebe), während die grundsätzlich administrativen Vollzugsaufgaben sowie die Lebensmittelkontrolle an der Grenze durch den Bund wahrgenommen werden. Dem Bund obliegt zudem die Oberaufsicht über den gesamten Vollzug.</p><p>Zwischen den verantwortlichen Bundes- und Kantonsbehörden findet schon heute eine Zusammenarbeit statt. Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass ein weiterer Koordinationsbedarf besteht. Ausserdem werden mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen mit der EU im Bereich der geschützten Bezeichnungen für landwirtschaftliche Produkte sowie im Bereich der tierischen Lebensmittel zusätzliche Aufgaben auf die Vollzugsbehörden zukommen. Er ist deshalb der Auffassung, dass eine noch engere Vernetzung zwischen Bundes- und Kantonsbehörden und zwischen den einzelnen zuständigen Bundesämtern notwendig ist. </p><p>Ausgangspunkt für eine umfassende Regelung bilden die Artikel 104 (Landwirtschaft), 118 (Schutz der Gesundheit), 97 (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten) und 105 (Alkohol) der Bundesverfassung. Dabei sollen vom Geltungsbereich her in- und ausländische Produkte sowie die Rohstoffe und die landwirtschaftlichen Hilfsstoffe erfasst werden. Es geht um die lückenlose Regelung und Kontrolle der gesamten Kette von der Produktion über die Verarbeitung, den Transport, die Verteilung bis hin zum Konsumenten.</p><p>Eine erste Konkretisierung dieser Zielsetzung ist auf der Basis von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes möglich, der sich aber auf die Kontrolle und die Verfolgung von Zuwiderhandlungen beschränkt. Diesbezüglich hat das EVD im Hinblick auf eine kurzfristig zu erreichende Verbesserung der Effizienz und Koordination in diesem Bereich das BLW beauftragt, zusammen mit den betroffenen Bundesstellen zu klären, inwieweit sich eine Optimierung der gegenwärtigen Situation durch die Schaffung eines interdepartementalen Ausschusses unter Einbezug der kantonalen Behörden erreichen lässt. Damit sollen allfällige Lücken in diesem Bereich erkannt und geschlossen sowie Doppelspurigkeiten beseitigt werden.</p><p>In verschiedenen Mitgliedstaaten der EU wird die Lebensmittelkontrolle gegenwärtig von Grund auf neu strukturiert. Dabei steht nicht mehr allein die Qualität des Endprodukts im Vordergrund, sondern die Sicherung des ganzen Prozesses von der Produktion über die Verarbeitung, den Transport bis hin zum Verkauf. Der Bundesrat beobachtet die Erfahrungen, welche die betreffenden Staaten mit ihren neuen Organisationsstrukturen machen, mit grossem Interesse. </p><p>Der Bundesrat hat das EDI und das EVD beauftragt, im Hinblick auf eine mittelfristige Lösung der Fragen rund um diesen Prozess der Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln zu prüfen, ob der gesamte Vollzug betreffend Qualitätssicherung von landwirtschaftlichen Produkten beziehungsweise Nahrungsmitteln vereinheitlicht werden soll. Damit verbunden könnte die Schaffung einer dafür zuständigen Verwaltungseinheit sein. Da eine allfällige Neustrukturierung Auswirkungen sowohl auf die bisherigen Zuständigkeiten der Kantone wie auch auf die Tätigkeit und Unterstellung der Bundesstellen haben würde, müssen die damit verbundenen Fragen sorgfältig abgeklärt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sicherheit und Qualität der Nahrungsmittel optimal zu gewährleisten und gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten transparent zu machen.</p><p>Der Vollzug ist effizient und einheitlich zu gestalten.</p><p>Dabei sind insbesondere die folgenden Grundsätze umzusetzen:</p><p>- Die Fragen des Verbraucherschutzes, der Ernährung und der Landwirtschaft sind von einer Verwaltungsstelle zu behandeln.</p><p>- Die Verantwortung für die Kontrolle der Deklaration von Herkunft und Produktionsweise von Lebensmitteln ist dieser Verwaltungsstelle zu übertragen.</p><p>- Diese Verwaltungsstelle koordiniert die Kontrolle auf den Bauernbetrieben und in der Ernährungswirtschaft.</p><p>- Diese Stelle soll bei Bedarf möglichst effizient auf wissenschaftliche Ressourcen sowie Analysekapazitäten zugreifen können.</p>
    • Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln

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