Polyvalenter Service public in Randgebieten
- ShortId
-
01.3069
- Id
-
20013069
- Updated
-
25.06.2025 01:48
- Language
-
de
- Title
-
Polyvalenter Service public in Randgebieten
- AdditionalIndexing
-
04;15;öffentliche Dienstleistung;Randregion;Berggebiet;Subvention;service public;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L04K08060111, service public
- L04K06030102, Berggebiet
- L07K08070102010704, Randregion
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L05K0806011101, öffentliche Dienstleistung
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei der Reorganisation ihrer Struktur und Tätigkeit halten sich die vom Bund kontrollierten Betriebe verständlicherweise an "individuelle" Überlegungen und Kriterien (das heisst Überlegungen und Kriterien, die sich nur auf den einzelnen Betrieb beziehen). Die Konsequenzen, die sich aus der Kumulation der in den verschiedenen Unternehmen durchgeführten Reorganisationen ergeben, werden jedoch in ihrer ganzen Tragweite nur ungenügend berücksichtigt. </p><p>Vielleicht zeichnet sich aber gerade aus dieser Sicht ein Lösungsweg ab - zumindest für bestimmte regionale Realitäten. Warum nicht verschiedene Dienste (Dienste ehemaliger Bundesbetriebe, aber auch andere lokale Dienststellen) zusammenfassen, damit sie zusammen eine ausreichende kritische Masse erreichen? Ich frage mich daher, ob es nicht sinnvoll wäre, entsprechende Lösungen - auch mit besonderen Finanzhilfen - zu fördern. Man könnte die Möglichkeit vorsehen, dass über bereits bestehende Kanäle, z. B. das IHG, mindestens die Machbarkeitsstudien sowie die Anfangskosten von Projekten dort finanziert werden, wo sich Gemeinden oder auch Unternehmen der Region schwer tun mit polyvalenten Dienstleistungsstrukturen, die es gestatten würden, die öffentlichen Dienste in abgelegenen Gebieten in einem angemessenen Umfang zu erhalten.</p><p>Auf diese Weise ergäbe sich für den Betrag von 80 Millionen Franken, die zur Milderung der Nachteile aufgrund der Reorganisation der ehemaligen Bundesbetriebe entstehen, bereitgestellt wurden, eine neue Verwendungsmöglichkeit. Auch würde sich im Interesse einer erwünschten Zielsetzung eine Aufstockung dieses Betrags aufdrängen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bereit, im Sinne des dritten Punktes des Postulates die für die "zeitlich befristeten Massnahmen zur Flankierung möglicher negativer regionaler Liberalisierungswirkungen" (flankierende Massnahmen) beschlossenen 80 Millionen Franken zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist nämlich zu berücksichtigen, dass bei der Investitionshilfe für Berggebiete noch weitere Mittel zur Verfügung stehen. Diese sollten ausgeschöpft werden, bevor eine allfällige Erhöhung der Mittel für die flankierenden Massnahmen diskutiert werden kann.</p> Der Bundesrat ist bereit, die ersten beiden Punkte des Postulates entgegenzunehmen. Der Bundesrat beantragt, den dritten Punkt des Postulates abzulehnen.
- <p>Der neueste Plan zur Reorganisation der Poststellen widerspiegelt die wachsende Schwierigkeit, die Erfordernisse und wirtschaftlichen Ziele der ehemaligen Bundesbetriebe mit dem Auftrag des Service public in Einklang zu bringen. Die Zeche der Reorganisationen zahlen in erster Linie die Randregionen, die zusehen müssen, wie das bisherige Dienstleistungsnetz Schaden nimmt und ausgedünnt wird.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat - mindestens als Übergangsregelung, die so lange gilt, bis neue regionalpolitische Instrumente geschaffen werden und das Konzept für den Service public aktualisiert ist -, Folgendes vorzusehen:</p><p>- Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Lösungen im Bereich des Service public (vor allem Formen polyvalenter Dienstleistungen);</p><p>- Erschliessung dieser Möglichkeiten insbesondere durch die Erweiterung des Begriffs der Initiativen, die mit dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) finanziert werden können;</p><p>- im Rahmen dieser Zielsetzung Erhöhung des bereits gesprochenen Betrags von 80 Millionen Franken.</p>
- Polyvalenter Service public in Randgebieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei der Reorganisation ihrer Struktur und Tätigkeit halten sich die vom Bund kontrollierten Betriebe verständlicherweise an "individuelle" Überlegungen und Kriterien (das heisst Überlegungen und Kriterien, die sich nur auf den einzelnen Betrieb beziehen). Die Konsequenzen, die sich aus der Kumulation der in den verschiedenen Unternehmen durchgeführten Reorganisationen ergeben, werden jedoch in ihrer ganzen Tragweite nur ungenügend berücksichtigt. </p><p>Vielleicht zeichnet sich aber gerade aus dieser Sicht ein Lösungsweg ab - zumindest für bestimmte regionale Realitäten. Warum nicht verschiedene Dienste (Dienste ehemaliger Bundesbetriebe, aber auch andere lokale Dienststellen) zusammenfassen, damit sie zusammen eine ausreichende kritische Masse erreichen? Ich frage mich daher, ob es nicht sinnvoll wäre, entsprechende Lösungen - auch mit besonderen Finanzhilfen - zu fördern. Man könnte die Möglichkeit vorsehen, dass über bereits bestehende Kanäle, z. B. das IHG, mindestens die Machbarkeitsstudien sowie die Anfangskosten von Projekten dort finanziert werden, wo sich Gemeinden oder auch Unternehmen der Region schwer tun mit polyvalenten Dienstleistungsstrukturen, die es gestatten würden, die öffentlichen Dienste in abgelegenen Gebieten in einem angemessenen Umfang zu erhalten.</p><p>Auf diese Weise ergäbe sich für den Betrag von 80 Millionen Franken, die zur Milderung der Nachteile aufgrund der Reorganisation der ehemaligen Bundesbetriebe entstehen, bereitgestellt wurden, eine neue Verwendungsmöglichkeit. Auch würde sich im Interesse einer erwünschten Zielsetzung eine Aufstockung dieses Betrags aufdrängen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bereit, im Sinne des dritten Punktes des Postulates die für die "zeitlich befristeten Massnahmen zur Flankierung möglicher negativer regionaler Liberalisierungswirkungen" (flankierende Massnahmen) beschlossenen 80 Millionen Franken zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist nämlich zu berücksichtigen, dass bei der Investitionshilfe für Berggebiete noch weitere Mittel zur Verfügung stehen. Diese sollten ausgeschöpft werden, bevor eine allfällige Erhöhung der Mittel für die flankierenden Massnahmen diskutiert werden kann.</p> Der Bundesrat ist bereit, die ersten beiden Punkte des Postulates entgegenzunehmen. Der Bundesrat beantragt, den dritten Punkt des Postulates abzulehnen.
- <p>Der neueste Plan zur Reorganisation der Poststellen widerspiegelt die wachsende Schwierigkeit, die Erfordernisse und wirtschaftlichen Ziele der ehemaligen Bundesbetriebe mit dem Auftrag des Service public in Einklang zu bringen. Die Zeche der Reorganisationen zahlen in erster Linie die Randregionen, die zusehen müssen, wie das bisherige Dienstleistungsnetz Schaden nimmt und ausgedünnt wird.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat - mindestens als Übergangsregelung, die so lange gilt, bis neue regionalpolitische Instrumente geschaffen werden und das Konzept für den Service public aktualisiert ist -, Folgendes vorzusehen:</p><p>- Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Lösungen im Bereich des Service public (vor allem Formen polyvalenter Dienstleistungen);</p><p>- Erschliessung dieser Möglichkeiten insbesondere durch die Erweiterung des Begriffs der Initiativen, die mit dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) finanziert werden können;</p><p>- im Rahmen dieser Zielsetzung Erhöhung des bereits gesprochenen Betrags von 80 Millionen Franken.</p>
- Polyvalenter Service public in Randgebieten
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