Situation der Geisteswissenschaften in der Schweiz
- ShortId
-
01.3070
- Id
-
20013070
- Updated
-
14.11.2025 08:44
- Language
-
de
- Title
-
Situation der Geisteswissenschaften in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
36;Forschungsprogramm;Forschungsförderung;Geisteswissenschaften;Forschungsvorhaben
- 1
-
- L02K1603, Geisteswissenschaften
- L04K16020201, Forschungsprogramm
- L04K16020206, Forschungsvorhaben
- L04K16020204, Forschungsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ziele des Bundes in Bezug auf die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) sind in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 vom 25. November 1998 (Botschaft BFT 2000-2003) festgehalten. Im Auftrag des Parlamentes hat der Bundesrat die diesbezüglichen inhaltlichen und verfahrensbezogenen Präzisierungen in der auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzten Forschungsverordnung (2. Abschnitt bis) vorgenommen und zusätzlich in den Richtlinien betreffend Nationale Forschungsprogramme und Forschungsschwerpunkte detailliert. Die in Ziffer 7 dieser Richtlinien vom 28. Juni 2000 aufgeführten, für das Auswahlverfahren verbindlichen Beurteilungs- und Selektionskriterien sind von den in der BFT 2000-2003 genannten, mit den NFS zu verfolgenden Zielen abgeleitet.</p><p>Gemäss den gesetzlichen Grundlagen erfolgte die Auswahl der NFS in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt beurteilte der Schweizerische Nationalfonds (SNF) 34 Projektgesuche nach ihrer wissenschaftlichen Qualität. Er schätzte 18 Gesuche als wissenschaftlich exzellent ein und leitete diese an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur nachgelagerten forschungs- und hochschulpolitischen Prüfung durch die Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) weiter.</p><p>Die zuständige Vorsteherin des EDI genehmigte schliesslich im Dezember 2000 aufgrund des Antrages der GWF sowie der beschränkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zehn Projekte, welche die in den Richtlinien genannten wissenschaftspolitischen Kriterien am ausgeprägtesten erfüllten. Vier Projekte wurden abgelehnt und der Entscheid über vier weitere Projekte aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Falls das Parlament in der Sommersession 2001 die entsprechenden Zusatzmittel bewilligt, können im Jahr 2001 insgesamt 14 NFS ihre Arbeit aufnehmen, darunter ein sozialwissenschaftliches Projekt und eines mit sehr starkem sozialwissenschaftlichem Bezug. Bezüglich der Geisteswissenschaften ist festzuhalten, dass bei der Gesuchseingabe beim SNF lediglich ein einziger Antrag aus diesem Fachbereich stammte. Dieses befand sich jedoch nicht unter den 18 vom SNF zur Durchführung empfohlenen Projekte.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Umstand, dass von den 34 beim SNF eingereichten Projektanträgen lediglich ein Einziger aus dem Bereich der Geisteswissenschaften stammte und dass nach der wissenschaftlichen Prüfung durch den SNF mehr als doppelt so viele Projekte der Lebenswissenschaften als der Sozialwissenschaften zur forschungspolitischen Beurteilung weitergeleitet wurden, verdient auch aus Sicht des Bundesrates eine besondere Beachtung. Das zuständige Departement hat deshalb entschieden, die nun erstmals gesammelten Erfahrungen in Bezug auf das Auswahlverfahren zu überprüfen. Gestützt auf deren Ergebnisse wird zu entscheiden sein, ob und gegebenenfalls welche Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Geistes- und Sozialwissenschaften getroffen werden.</p><p>Ergänzend und parallel dazu hat das zuständige EDI eine besondere, vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geleitete Arbeitsgruppe mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften eingesetzt, mit dem Mandat, dem Departement bis Ende dieses Jahres über den NFS-Bereich hinaus Vorschläge für den Bedürfnissen dieser Fachbereiche spezifisch angepasste Fördermassnahmen zu unterbreiten. Dieser Auftrag bezieht sich sowohl auf die Programminstrumente (Nationale Forschungsprogramme; Förderungsprofessuren) wie auch auf die vom Bund bis anhin geförderten Langzeitprojekte, auf die unter Artikel 16 des Forschungsgesetzes erfolgende spezielle Förderung von wissenschaftlichen Hilfsdiensten und parauniversitären Forschungsinstitutionen sowie auf besondere Strukturanliegen, die sich aus den im Rahmen des Schwerpunktprogrammes "Zukunft Schweiz" gesammelten Erfahrungen ergeben. Neben konkreten Fördermassnahmen für die laufende Periode sollen auch Massnahmenvorschläge im Hinblick auf die Förderperiode 2004-2007 erarbeitet werden, wobei die Schlussfolgerungen der vom Schweizerischen Wissenschaftsrat durchgeführten Evaluation der Geisteswissenschaften in der Schweiz zu beachten sind.</p><p>2. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften im Rahmen der allgemeinen Förderpolitik grundsätzlich hohe Beachtung finden. So setzt beispielsweise der SNF im mehrjährigen Mittel rund 20 Prozent seiner gesamten projektbezogenen Förderbeiträge für geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte ein, was im internationalen Vergleich ein relativ hoher Anteil ist. Des Weitern betreffen von den letzten 20 Nationalen Forschungsprogrammen deren 12 schwergewichtig sozial- und geisteswissenschaftliche Fragen, und im Rahmen des Nachwuchsförderungsprogramms der SNF-Förderungsprofessuren gingen im Jahre 2001 39 Prozent der Zusprachen an geistes- und sozialwissenschaftliche Akademikerinnen und Akademiker. Erinnert sei zudem an das sozialwissenschaftliche Schwerpunktprogramm "Zukunft Schweiz", das der Bund in der laufenden Periode mit rund 20 Millionen Franken fördert, sowie an die Langzeitprojekte bei der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, insbesondere das Historische Lexikon der Schweiz und die nationalen Wörterbücher, welche vom Bund pro Jahr mit rund 7,5 Millionen Franken unterstützt werden.</p><p>Einer Lösung harren allerdings die in der Botschaft BFT 2000-2003 genannten strukturellen Probleme im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese im Rahmen einer wissenschaftspolitischen Gesamtsicht gelöst werden müssen. Entsprechend wird die spezifische Förderung der Geisteswissenschaften auch in Zukunft integriert in die Gesamtpolitik des Bundes und unter Abstimmung mit den Hochschulen und zuständigen Hochschulträgern erfolgen müssen.</p><p>3. Wichtige Empfehlungen, die der Schweizerische Wissenschaftsrat auf der Basis seiner Evaluation für die Entwicklung der Geisteswissenschaften in der Schweiz dargelegt hat, wurden bereits in Angriff genommen:</p><p>- Im Rahmen des Schwerpunktprogramms "Zukunft Schweiz" wurde erstmals ein eigentliches Graduiertenkolleg eingerichtet, an dem sich auch Vertreterinnen und Vertreter geisteswissenschaftlicher Disziplinen beteiligen konnten. Die zwischenzeitlich gesammelten entsprechenden Erfahrungen werden gegenwärtig durch die verantwortlichen Stellen ausgewertet und bilden eine wichtige Entscheidbasis für die weitere gezielte Förderung von Doktorandenstudien auch im Bereich der Geisteswissenschaften. Konform zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates bilden im Übrigen Doktorandenausbildungsprogramme schon heute eine allgemeine Vorgabe an die NFS. Der von der Vorsteherin EDI erteilte, unter Ziffer 1 genannte Auftrag zur Evaluation der NFS-Entscheidverfahren beinhaltet zudem die Frage, ob bei den NFS - mit Blick auf die Bedürfnisse der Geisteswissenschaften - gegebenenfalls auch ein spezieller Anpassungsbedarf betreffend der Doktorandenausbildung besteht.</p><p>- Die vom Wissenschaftsrat angeregte Umorientierung der Nachwuchsförderung weg von der stellenbezogenen, hin zur personenbezogenen Förderung ist mit dem vom Parlament bewilligten Programm der SNF-Förderungsprofessuren bereits in Angriff genommen worden. Wie oben erwähnt, gehen im Jahre 2001 39 Prozent der Zusprachen an Vertreterinnen und Vertreter von geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen (29 Prozent an geisteswissenschaftliche Nachwuchskräfte).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ende des letzten Jahres wurden die neuen Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) bestimmt. Von den zehn finanzierten Projekten gehört kein einziges zu den Geisteswissenschaften. Dies hat unter den Vertretern der Geisteswissenschaften, aber auch in weiteren Wissenschaftskreisen grosse Bestürzung ausgelöst.</p><p>Der Entscheid, kein einziges Projekt aus den Geisteswissenschaften zu berücksichtigen, steht im Gegensatz zu den Empfehlungen, die in der vom Schweizerischen Wissenschaftsrat veranlassten Untersuchung (1994-1996) im Schlussbericht (1998) festgehalten sind. Dort wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Geisteswissenschaften einen grossen Nachholbedarf hätten und dass ihre Stellung zum Schaden der schweizerischen Öffentlichkeit zu schwach sei. Namentlich wird dort gewünscht, dass NFS in den Geisteswissenschaften geschaffen würden. Entsprechend wurden im Sinne dieser Empfehlungen auch bedeutende Projekte eingereicht, die jedoch nicht berücksichtigt wurden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Was gedenkt er zu tun, um die Stellung der Geisteswissenschaften, die unter den Budgetrestriktionen des letzten Jahrzehnts ganz besonders zu leiden hatten, zu stärken?</p><p>2. Wie will er die Forschungsprojekte der Geisteswissenschaften fördern, die im Gesamten weniger leicht von Drittmitteln profitieren können?</p><p>3. Wie gedenkt er die Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates umzusetzen?</p>
- Situation der Geisteswissenschaften in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ziele des Bundes in Bezug auf die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) sind in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 vom 25. November 1998 (Botschaft BFT 2000-2003) festgehalten. Im Auftrag des Parlamentes hat der Bundesrat die diesbezüglichen inhaltlichen und verfahrensbezogenen Präzisierungen in der auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzten Forschungsverordnung (2. Abschnitt bis) vorgenommen und zusätzlich in den Richtlinien betreffend Nationale Forschungsprogramme und Forschungsschwerpunkte detailliert. Die in Ziffer 7 dieser Richtlinien vom 28. Juni 2000 aufgeführten, für das Auswahlverfahren verbindlichen Beurteilungs- und Selektionskriterien sind von den in der BFT 2000-2003 genannten, mit den NFS zu verfolgenden Zielen abgeleitet.</p><p>Gemäss den gesetzlichen Grundlagen erfolgte die Auswahl der NFS in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt beurteilte der Schweizerische Nationalfonds (SNF) 34 Projektgesuche nach ihrer wissenschaftlichen Qualität. Er schätzte 18 Gesuche als wissenschaftlich exzellent ein und leitete diese an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur nachgelagerten forschungs- und hochschulpolitischen Prüfung durch die Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) weiter.</p><p>Die zuständige Vorsteherin des EDI genehmigte schliesslich im Dezember 2000 aufgrund des Antrages der GWF sowie der beschränkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zehn Projekte, welche die in den Richtlinien genannten wissenschaftspolitischen Kriterien am ausgeprägtesten erfüllten. Vier Projekte wurden abgelehnt und der Entscheid über vier weitere Projekte aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Falls das Parlament in der Sommersession 2001 die entsprechenden Zusatzmittel bewilligt, können im Jahr 2001 insgesamt 14 NFS ihre Arbeit aufnehmen, darunter ein sozialwissenschaftliches Projekt und eines mit sehr starkem sozialwissenschaftlichem Bezug. Bezüglich der Geisteswissenschaften ist festzuhalten, dass bei der Gesuchseingabe beim SNF lediglich ein einziger Antrag aus diesem Fachbereich stammte. Dieses befand sich jedoch nicht unter den 18 vom SNF zur Durchführung empfohlenen Projekte.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Umstand, dass von den 34 beim SNF eingereichten Projektanträgen lediglich ein Einziger aus dem Bereich der Geisteswissenschaften stammte und dass nach der wissenschaftlichen Prüfung durch den SNF mehr als doppelt so viele Projekte der Lebenswissenschaften als der Sozialwissenschaften zur forschungspolitischen Beurteilung weitergeleitet wurden, verdient auch aus Sicht des Bundesrates eine besondere Beachtung. Das zuständige Departement hat deshalb entschieden, die nun erstmals gesammelten Erfahrungen in Bezug auf das Auswahlverfahren zu überprüfen. Gestützt auf deren Ergebnisse wird zu entscheiden sein, ob und gegebenenfalls welche Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Geistes- und Sozialwissenschaften getroffen werden.</p><p>Ergänzend und parallel dazu hat das zuständige EDI eine besondere, vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geleitete Arbeitsgruppe mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften eingesetzt, mit dem Mandat, dem Departement bis Ende dieses Jahres über den NFS-Bereich hinaus Vorschläge für den Bedürfnissen dieser Fachbereiche spezifisch angepasste Fördermassnahmen zu unterbreiten. Dieser Auftrag bezieht sich sowohl auf die Programminstrumente (Nationale Forschungsprogramme; Förderungsprofessuren) wie auch auf die vom Bund bis anhin geförderten Langzeitprojekte, auf die unter Artikel 16 des Forschungsgesetzes erfolgende spezielle Förderung von wissenschaftlichen Hilfsdiensten und parauniversitären Forschungsinstitutionen sowie auf besondere Strukturanliegen, die sich aus den im Rahmen des Schwerpunktprogrammes "Zukunft Schweiz" gesammelten Erfahrungen ergeben. Neben konkreten Fördermassnahmen für die laufende Periode sollen auch Massnahmenvorschläge im Hinblick auf die Förderperiode 2004-2007 erarbeitet werden, wobei die Schlussfolgerungen der vom Schweizerischen Wissenschaftsrat durchgeführten Evaluation der Geisteswissenschaften in der Schweiz zu beachten sind.</p><p>2. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften im Rahmen der allgemeinen Förderpolitik grundsätzlich hohe Beachtung finden. So setzt beispielsweise der SNF im mehrjährigen Mittel rund 20 Prozent seiner gesamten projektbezogenen Förderbeiträge für geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte ein, was im internationalen Vergleich ein relativ hoher Anteil ist. Des Weitern betreffen von den letzten 20 Nationalen Forschungsprogrammen deren 12 schwergewichtig sozial- und geisteswissenschaftliche Fragen, und im Rahmen des Nachwuchsförderungsprogramms der SNF-Förderungsprofessuren gingen im Jahre 2001 39 Prozent der Zusprachen an geistes- und sozialwissenschaftliche Akademikerinnen und Akademiker. Erinnert sei zudem an das sozialwissenschaftliche Schwerpunktprogramm "Zukunft Schweiz", das der Bund in der laufenden Periode mit rund 20 Millionen Franken fördert, sowie an die Langzeitprojekte bei der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, insbesondere das Historische Lexikon der Schweiz und die nationalen Wörterbücher, welche vom Bund pro Jahr mit rund 7,5 Millionen Franken unterstützt werden.</p><p>Einer Lösung harren allerdings die in der Botschaft BFT 2000-2003 genannten strukturellen Probleme im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese im Rahmen einer wissenschaftspolitischen Gesamtsicht gelöst werden müssen. Entsprechend wird die spezifische Förderung der Geisteswissenschaften auch in Zukunft integriert in die Gesamtpolitik des Bundes und unter Abstimmung mit den Hochschulen und zuständigen Hochschulträgern erfolgen müssen.</p><p>3. Wichtige Empfehlungen, die der Schweizerische Wissenschaftsrat auf der Basis seiner Evaluation für die Entwicklung der Geisteswissenschaften in der Schweiz dargelegt hat, wurden bereits in Angriff genommen:</p><p>- Im Rahmen des Schwerpunktprogramms "Zukunft Schweiz" wurde erstmals ein eigentliches Graduiertenkolleg eingerichtet, an dem sich auch Vertreterinnen und Vertreter geisteswissenschaftlicher Disziplinen beteiligen konnten. Die zwischenzeitlich gesammelten entsprechenden Erfahrungen werden gegenwärtig durch die verantwortlichen Stellen ausgewertet und bilden eine wichtige Entscheidbasis für die weitere gezielte Förderung von Doktorandenstudien auch im Bereich der Geisteswissenschaften. Konform zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates bilden im Übrigen Doktorandenausbildungsprogramme schon heute eine allgemeine Vorgabe an die NFS. Der von der Vorsteherin EDI erteilte, unter Ziffer 1 genannte Auftrag zur Evaluation der NFS-Entscheidverfahren beinhaltet zudem die Frage, ob bei den NFS - mit Blick auf die Bedürfnisse der Geisteswissenschaften - gegebenenfalls auch ein spezieller Anpassungsbedarf betreffend der Doktorandenausbildung besteht.</p><p>- Die vom Wissenschaftsrat angeregte Umorientierung der Nachwuchsförderung weg von der stellenbezogenen, hin zur personenbezogenen Förderung ist mit dem vom Parlament bewilligten Programm der SNF-Förderungsprofessuren bereits in Angriff genommen worden. Wie oben erwähnt, gehen im Jahre 2001 39 Prozent der Zusprachen an Vertreterinnen und Vertreter von geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen (29 Prozent an geisteswissenschaftliche Nachwuchskräfte).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ende des letzten Jahres wurden die neuen Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) bestimmt. Von den zehn finanzierten Projekten gehört kein einziges zu den Geisteswissenschaften. Dies hat unter den Vertretern der Geisteswissenschaften, aber auch in weiteren Wissenschaftskreisen grosse Bestürzung ausgelöst.</p><p>Der Entscheid, kein einziges Projekt aus den Geisteswissenschaften zu berücksichtigen, steht im Gegensatz zu den Empfehlungen, die in der vom Schweizerischen Wissenschaftsrat veranlassten Untersuchung (1994-1996) im Schlussbericht (1998) festgehalten sind. Dort wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Geisteswissenschaften einen grossen Nachholbedarf hätten und dass ihre Stellung zum Schaden der schweizerischen Öffentlichkeit zu schwach sei. Namentlich wird dort gewünscht, dass NFS in den Geisteswissenschaften geschaffen würden. Entsprechend wurden im Sinne dieser Empfehlungen auch bedeutende Projekte eingereicht, die jedoch nicht berücksichtigt wurden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Was gedenkt er zu tun, um die Stellung der Geisteswissenschaften, die unter den Budgetrestriktionen des letzten Jahrzehnts ganz besonders zu leiden hatten, zu stärken?</p><p>2. Wie will er die Forschungsprojekte der Geisteswissenschaften fördern, die im Gesamten weniger leicht von Drittmitteln profitieren können?</p><p>3. Wie gedenkt er die Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates umzusetzen?</p>
- Situation der Geisteswissenschaften in der Schweiz
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