Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
- ShortId
-
01.3072
- Id
-
20013072
- Updated
-
25.06.2025 01:48
- Language
-
de
- Title
-
Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe;Darlehen;Konsolidierung der Schuld;Investitionskredite in der Landwirtschaft;Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik
- 1
-
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
- L05K1401040205, Investitionskredite in der Landwirtschaft
- L05K1401040209, Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe
- L04K11080301, Konsolidierung der Schuld
- L05K1104030101, Darlehen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Landwirtschaft ist weltweit gesehen eine Landwirtschaft, die mit dem höchsten Anteil Fremdkapital wirtschaften muss. Die hohe Fremdkapitalbelastung rührt zu einem wesentlichen Teil vom hohen Kostenumfeld in der Schweiz her. Das hohe Niveau der Produktionsvorschriften (Tierschutz, Gewässerschutz usw.) spielt neben dem hohen Lohn- und Preisniveau eine wichtige Rolle. Durch die Änderung der Agrarpolitik können die hohen Kosten und damit auch die Kosten der Fremdkapitalbelastung nicht mehr über angemessene Preise abgegolten werden. Das Problem der Zinsbelastung kann sich bereits in naher Zukunft massiv verschärfen, wenn das allgemeine Zinsniveau weiter ansteigt.</p><p>Die weitere Liberalisierung der Agrarmärkte und die Annäherung der Schweiz an die EU, z. B. durch die Umsetzung der bilateralen Verträge, bringen eine weitere Verschlechterung der Tragbarkeit der bestehenden hohen Fremdkapitalbelastung. </p><p>Wenn die Schweizer Landwirtschaft die hohe Fremdkapitalbelastung aus eigener Kraft abbauen soll, muss ihr vonseiten des Bundes ein Instrument so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass der Abbau bis zu dem Zeitpunkt erfolgen kann, wo weitere Liberalisierungsschritte in der Landwirtschaft unumgänglich sind. Daher sollte im Hinblick auf die absehbare agrarpolitische Entwicklung der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre versucht werden, denjenigen Landwirtschaftsbetrieben, die dazu bereit sind, eine Leistung zu erbringen, die Möglichkeit zu bieten, sich freiwillig zu entschulden. Die Entschuldung soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Durch die Gewährung von zinsfreien Entschuldungsdarlehen wird eine Anreizstrategie verfolgt, sich auf die künftigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen vorzubereiten.</p><p>Wenn das Problem der hohen Verschuldung der Schweizer Landwirtschaft heute nicht angegangen wird, kann die Situation eintreten, dass die hohe Fremdkapitalbelastung zu einem gravierenden Wettbewerbsnachteil wird, der nur durch Entschuldungsmassnahmen, d. h. durch die Tilgung von Schulden mit A-fonds-perdu-Mitteln behoben, abgebaut werden kann.</p><p>Existenzfähige Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, ein zinsfreies Entschuldungsdarlehen in der Höhe von 30 bis 60 Prozent des Ertragswertes ihres Betriebs zu beanspruchen. Damit können verzinsliche Grundpfandschulden abgelöst werden. Die genaue Höhe ist durch den Bundesrat in einer Verordnung festzulegen.</p><p>die Rückzahlungsdauer muss so festgelegt werden, dass die Entschuldung eine Wirkung in dem Zeitraum entfaltet, in dem mit einer weiteren Liberalisierung in der Landwirtschaft gerechnet werden muss.</p>
- <p>Die Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft als wichtiger Grund für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit ist laut einer Studie der Universität Freiburg (R. De Rosa, 1999; "Neuorientierung der schweizerischen Agrarpolitik: Finanzanalyse und Verschuldung") zu relativieren. Gemäss dieser Studie können 60 Prozent der Betriebe als finanziell gesund betrachtet werden. Bei den übrigen 40 Prozent der Betriebe stellt die Verschuldung nur einen Teil des Problems dar. Grund für die kritische Finanzlage ist in diesen Betrieben nicht primär die Schuldenlast, sondern die mangelnde Rentabilität der Investitionen. Im Vergleich zur EU ist der durchschnittliche Anteil der Zinslasten an den Gesamtkosten trotz höherer Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft annähernd gleich.</p><p>Gemäss Auswertung der Buchhaltungsbetriebe der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon beträgt der Anteil der Schuldzinsen im Durchschnitt der Schweizer Testbetriebe 3,6 Prozent der Produktionskosten. Insgesamt ergibt sich aus diesen Darlegungen, dass die Verschuldung der Landwirtschaft in der Schweiz zurzeit global gesehen kein zentrales Problem darstellt.</p><p>Die Beratende Kommission Landwirtschaft hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Arbeitsgruppe beauftragt, unter anderem soziostrukturelle Massnahmen zu prüfen. Im Zwischenbericht vom März 2001 schlägt diese vor, die freiwillige Umschuldung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe zu ermöglichen. Die Beratende Kommission Landwirtschaft unterstützt diesen Vorschlag, lehnt eine generelle Entschuldung ab und beurteilt die heutige gesetzliche Grundlage als ausreichend, um eine finanzielle Bedrängnis von zukunftsträchtigen Betrieben zu beheben oder zu verhindern. Das bestehende Instrument der Betriebshilfe zur Entlastung der Kapitalkosten kann beispielsweise auch für Betriebe eingesetzt werden, welche aufgrund veränderter wirtschaftlicher oder agrarpolitischer Rahmenbedingungen in eine finanzielle Bedrängnis geraten. </p><p>Es ist vorgesehen, die Betriebshilfeverordnung (SR 914.11) dahingehend anzupassen, dass die freiwillige Umschuldung von existenzfähigen Betrieben nachhaltig wirkt und der Landwirt in seiner unternehmerischen Freiheit nicht ungebührlich eingeschränkt wird. </p><p>Die Lösung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe hat gegenüber dem Vorschlag der Motion folgende Vorteile:</p><p>- Die Umschuldung mit der Betriebshilfe ist bereits heute möglich.</p><p>- Es ist kein neuer Fonds de Roulement zu schaffen (Finanzierung und Bewirtschaftung erfolgen über die bestehende Betriebshilfe).</p><p>- Sofern kein massiver Anstieg der Hypothekarzinsen erfolgt, dürften die verfügbaren Mittel für die Jahre 2002 und 2003 genügen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf den Verpflichtungskredit für die Landwirtschaft für die Jahre 2004-2007 eine neue agrarpolitische Massnahme zur Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft vorzusehen. Diese Massnahme soll als zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahme in Artikel 106 des Landwirtschaftsgesetzes eingefügt werden. Durch die Gewährung von zinsfreien Umschuldungsdarlehen soll es lebensfähigen, professionell geführten Betrieben ermöglicht werden, die Überschuldung so weit abzubauen, dass die Fremdkapitalbelastung auch bei weiteren Liberalisierungsschritten in der Agrarpolitik tragbar bleibt. Die Umschuldungsdarlehen sind zinsfrei mit einer Rückzahlungsdauer von zehn bis maximal fünfzehn Jahren zu gewähren. Die Höhe der Umschuldungsdarlehen soll sich nicht an der effektiven Verschuldung bemessen, sondern am Ertragswert des Betriebes.</p>
- Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Landwirtschaft ist weltweit gesehen eine Landwirtschaft, die mit dem höchsten Anteil Fremdkapital wirtschaften muss. Die hohe Fremdkapitalbelastung rührt zu einem wesentlichen Teil vom hohen Kostenumfeld in der Schweiz her. Das hohe Niveau der Produktionsvorschriften (Tierschutz, Gewässerschutz usw.) spielt neben dem hohen Lohn- und Preisniveau eine wichtige Rolle. Durch die Änderung der Agrarpolitik können die hohen Kosten und damit auch die Kosten der Fremdkapitalbelastung nicht mehr über angemessene Preise abgegolten werden. Das Problem der Zinsbelastung kann sich bereits in naher Zukunft massiv verschärfen, wenn das allgemeine Zinsniveau weiter ansteigt.</p><p>Die weitere Liberalisierung der Agrarmärkte und die Annäherung der Schweiz an die EU, z. B. durch die Umsetzung der bilateralen Verträge, bringen eine weitere Verschlechterung der Tragbarkeit der bestehenden hohen Fremdkapitalbelastung. </p><p>Wenn die Schweizer Landwirtschaft die hohe Fremdkapitalbelastung aus eigener Kraft abbauen soll, muss ihr vonseiten des Bundes ein Instrument so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass der Abbau bis zu dem Zeitpunkt erfolgen kann, wo weitere Liberalisierungsschritte in der Landwirtschaft unumgänglich sind. Daher sollte im Hinblick auf die absehbare agrarpolitische Entwicklung der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre versucht werden, denjenigen Landwirtschaftsbetrieben, die dazu bereit sind, eine Leistung zu erbringen, die Möglichkeit zu bieten, sich freiwillig zu entschulden. Die Entschuldung soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Durch die Gewährung von zinsfreien Entschuldungsdarlehen wird eine Anreizstrategie verfolgt, sich auf die künftigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen vorzubereiten.</p><p>Wenn das Problem der hohen Verschuldung der Schweizer Landwirtschaft heute nicht angegangen wird, kann die Situation eintreten, dass die hohe Fremdkapitalbelastung zu einem gravierenden Wettbewerbsnachteil wird, der nur durch Entschuldungsmassnahmen, d. h. durch die Tilgung von Schulden mit A-fonds-perdu-Mitteln behoben, abgebaut werden kann.</p><p>Existenzfähige Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, ein zinsfreies Entschuldungsdarlehen in der Höhe von 30 bis 60 Prozent des Ertragswertes ihres Betriebs zu beanspruchen. Damit können verzinsliche Grundpfandschulden abgelöst werden. Die genaue Höhe ist durch den Bundesrat in einer Verordnung festzulegen.</p><p>die Rückzahlungsdauer muss so festgelegt werden, dass die Entschuldung eine Wirkung in dem Zeitraum entfaltet, in dem mit einer weiteren Liberalisierung in der Landwirtschaft gerechnet werden muss.</p>
- <p>Die Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft als wichtiger Grund für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit ist laut einer Studie der Universität Freiburg (R. De Rosa, 1999; "Neuorientierung der schweizerischen Agrarpolitik: Finanzanalyse und Verschuldung") zu relativieren. Gemäss dieser Studie können 60 Prozent der Betriebe als finanziell gesund betrachtet werden. Bei den übrigen 40 Prozent der Betriebe stellt die Verschuldung nur einen Teil des Problems dar. Grund für die kritische Finanzlage ist in diesen Betrieben nicht primär die Schuldenlast, sondern die mangelnde Rentabilität der Investitionen. Im Vergleich zur EU ist der durchschnittliche Anteil der Zinslasten an den Gesamtkosten trotz höherer Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft annähernd gleich.</p><p>Gemäss Auswertung der Buchhaltungsbetriebe der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon beträgt der Anteil der Schuldzinsen im Durchschnitt der Schweizer Testbetriebe 3,6 Prozent der Produktionskosten. Insgesamt ergibt sich aus diesen Darlegungen, dass die Verschuldung der Landwirtschaft in der Schweiz zurzeit global gesehen kein zentrales Problem darstellt.</p><p>Die Beratende Kommission Landwirtschaft hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Arbeitsgruppe beauftragt, unter anderem soziostrukturelle Massnahmen zu prüfen. Im Zwischenbericht vom März 2001 schlägt diese vor, die freiwillige Umschuldung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe zu ermöglichen. Die Beratende Kommission Landwirtschaft unterstützt diesen Vorschlag, lehnt eine generelle Entschuldung ab und beurteilt die heutige gesetzliche Grundlage als ausreichend, um eine finanzielle Bedrängnis von zukunftsträchtigen Betrieben zu beheben oder zu verhindern. Das bestehende Instrument der Betriebshilfe zur Entlastung der Kapitalkosten kann beispielsweise auch für Betriebe eingesetzt werden, welche aufgrund veränderter wirtschaftlicher oder agrarpolitischer Rahmenbedingungen in eine finanzielle Bedrängnis geraten. </p><p>Es ist vorgesehen, die Betriebshilfeverordnung (SR 914.11) dahingehend anzupassen, dass die freiwillige Umschuldung von existenzfähigen Betrieben nachhaltig wirkt und der Landwirt in seiner unternehmerischen Freiheit nicht ungebührlich eingeschränkt wird. </p><p>Die Lösung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe hat gegenüber dem Vorschlag der Motion folgende Vorteile:</p><p>- Die Umschuldung mit der Betriebshilfe ist bereits heute möglich.</p><p>- Es ist kein neuer Fonds de Roulement zu schaffen (Finanzierung und Bewirtschaftung erfolgen über die bestehende Betriebshilfe).</p><p>- Sofern kein massiver Anstieg der Hypothekarzinsen erfolgt, dürften die verfügbaren Mittel für die Jahre 2002 und 2003 genügen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf den Verpflichtungskredit für die Landwirtschaft für die Jahre 2004-2007 eine neue agrarpolitische Massnahme zur Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft vorzusehen. Diese Massnahme soll als zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahme in Artikel 106 des Landwirtschaftsgesetzes eingefügt werden. Durch die Gewährung von zinsfreien Umschuldungsdarlehen soll es lebensfähigen, professionell geführten Betrieben ermöglicht werden, die Überschuldung so weit abzubauen, dass die Fremdkapitalbelastung auch bei weiteren Liberalisierungsschritten in der Agrarpolitik tragbar bleibt. Die Umschuldungsdarlehen sind zinsfrei mit einer Rückzahlungsdauer von zehn bis maximal fünfzehn Jahren zu gewähren. Die Höhe der Umschuldungsdarlehen soll sich nicht an der effektiven Verschuldung bemessen, sondern am Ertragswert des Betriebes.</p>
- Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
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