Gleichstellung von Frau und Mann. Finanzierung von Projekten

ShortId
01.3076
Id
20013076
Updated
10.04.2024 14:54
Language
de
Title
Gleichstellung von Frau und Mann. Finanzierung von Projekten
AdditionalIndexing
12;28;Gleichstellung von Mann und Frau;Frauenförderung;Subvention;Stellung der Frau;Gesetz
1
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L04K01010401, Frauenförderung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Artikel 14 und 15 GlG ermöglichen dem Bund die Finanzierung innovativer Programme, mit denen die konkrete Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann gefördert wird. Zwischen 1996 und 2000 sind dank eines jährlichen Betrages von 1,6 bis 3,6 Millionen Franken 176 Projekte unterstützt worden. Da im Gesetz nicht festgeschrieben ist, welcher Betrag zur Verfügung steht, muss dieser jedes Jahr neu festgesetzt werden. Dem Evaluationsbericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zufolge sind mehrere tausend Menschen, oftmals mit einem Multiplikationseffekt, sowie mehr als 100 Unternehmen und Institutionen in den Genuss dieser Programme gekommen. Im Gesetz aber steht eindeutig, dass diese finanzielle Hilfe auf den beruflichen Bereich beschränkt ist.</p><p>Es geht nicht darum, im Zusammenhang mit der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann die Bedeutung der Ausbildung, des Einstiegs und des Wiedereinstiegs in das Berufsleben oder die Rolle des Kampfes gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz abzuerkennen. Man muss auch zugeben, dass der Begriff des beruflichen Bereichs weit ausgelegt wird und dass auch Projekte unterstützt werden, die sich mit Themen wie Rollenverteilung, Mobbing oder sexueller Belästigung befassen. Dennoch gibt es weitere Bereiche, in denen die Gleichstellung gefördert werden sollte.</p><p>Zurzeit führen zahlreiche private und öffentliche Vereinigungen, Institutionen und Gruppen Untersuchungen durch oder erarbeiten in verschiedenen Bereichen Pilotprojekte. Es handelt sich namentlich um den Bereich der Gesundheit und der Lebensbedingungen von Prostituierten, um die spezifische Behandlung von drogenkranken Frauen, um die Untersuchung, wie den Gesundheitsproblemen von Frauen von medizinischer und sozialer Seite her Rechnung getragen wird, und um die Situation der Frauen im Bereich der Sozialversicherungen. Zudem geht es auch um die Übernahme von Patenschaften durch politisch erfahrene Frauen für junge Frauen, um Treffen mit weiblichen Mitgliedern ausländischer Parlamente oder auch um Beratungsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt, die ebenfalls Männern offen stehen. Dies sind nur einige Beispiele. Zurzeit ist es schwierig, für diese Projekte Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, obwohl sie ebenfalls zur Verwirklichung der Gleichstellung im Sinne einer Verbesserung der Lebensbedingungen für Frauen beitragen.</p><p>Die Forderung nach einer Erweiterung des Geltungsbereiches der Artikel 14 und 15 GlG bedingt nicht automatisch eine Aufstockung der finanziellen Mittel, die dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zur Verfügung stehen, sondern eine andere Verteilung der bewilligten Hilfen. Diese sollen als Starthilfe verstanden werden, und die Evaluation zeigt, dass dieses Prinzip allgemein respektiert wird. Dennoch wird wahrscheinlich eine Aufstockung nötig sein aufgrund der Anzahl der Projekte, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Gesetz vorgestellt wurden, und der sehr positiven Evaluation der bereits verwirklichten Projekte. Vielleicht kommt man auch nach vier Jahren, in denen Projekte am Arbeitsplatz durchgeführt wurden, zum Schluss, dass es Zeit ist, den Bereich, in dem die Gleichstellung gefördert wird, zu erweitern.</p>
  • <p>Die Motion erwähnt verschiedene Bereiche, in welchen es wünschenswert wäre Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann durchzuführen. In einigen dieser Bereiche besteht heute schon die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch den Bund zu erhalten: Beispielsweise kann die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung frauenspezifische Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung unterstützen. Darunter können auch Projekte zur Gewaltprävention fallen. Das Bundesamt für Gesundheit verfolgt in seinen Aids- und Drogenpräventionskampagnen gezielt einen geschlechtsspezifischen Ansatz. Mit der Schaffung der Fachstelle Gender Health wurden zudem die Rahmenbedingungen zur Behandlung spezifischer Gesundheitsfragen von Frauen und Männern geschaffen. Das ebenfalls im Bundesamt für Gesundheit laufende Projekt Migration und Gesundheit richtet seine Angebote bewusst auch an den Bedürfnissen der Migrantinnen aus. In der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) sind Initiativen und Projekte, die der besonderen Situation der Migrantinnen Rechnung tragen, als expliziter Förderungsbereich vorgesehen (Art. 16 VIntA).</p><p>Weil verschiedene Rechtsgrundlagen diese finanziellen Beiträge regeln, gelten für jeden Bereich andere Bedingungen für die Projekteingabe und unterschiedliche Schwerpunkte. Das kann sich für die Gesuchstellenden als Nachteil erweisen. Aber es ist im Interesse der Projekte und dient dem effizienten Einsatz der Mittel, wenn Finanzierungsgesuche dort beurteilt und bewilligt werden, wo die grösste Sachkompetenz vorhanden ist. Auch im Sinne des Gender Mainstreaming wäre es ein Rückschritt, wenn zukünftig alle Gleichstellungsprojekte allein durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann beurteilt würden. Das Thema Gleichstellung von Frau und Mann darf nicht an eine einzige Stelle delegiert werden, sondern es müssen sich alle damit auseinandersetzen und ihren Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels leisten.</p><p>Das Gleichstellungsgesetz regelt schwergewichtig die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für diesen Themenbereich entschieden, weil er Auswirkungen auf viele andere Bereiche hat. Der Förderungsbereich der Finanzhilfen wurde ebenfalls absichtlich auf die Gleichstellung im Erwerbsleben beschränkt und die Gesuchsbeurteilung und Überwachung der Durchführung der Programme an das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann delegiert. Nur dank dem konzentrierten Einsatz kann der - gemessen am Handlungsbedarf - relativ bescheidene Betrag ein Maximum an Wirkung erzielen. Würde dieser Betrag für Gleichstellungsprojekte aller Art geöffnet, ohne ihn um ein Vielfaches zu erhöhen, würden die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz ihrer Wirkung beraubt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) soll so geändert werden, dass die Möglichkeiten der Finanzierung von Förderungsprogrammen und Beratungsstellen erweitert werden. Zu ändern sind die Artikel 14 und 15 im 5. Abschnitt (Finanzhilfen), die Finanzhilfen auf die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben beschränken. Finanzhilfen erhalten sollten aber auch frauenspezifische Projekte in anderen Bereichen, insbesondere im Gesundheitswesen und in der Politik, oder Projekte zu den Lebensbedingungen von Frauen.</p>
  • Gleichstellung von Frau und Mann. Finanzierung von Projekten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Artikel 14 und 15 GlG ermöglichen dem Bund die Finanzierung innovativer Programme, mit denen die konkrete Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann gefördert wird. Zwischen 1996 und 2000 sind dank eines jährlichen Betrages von 1,6 bis 3,6 Millionen Franken 176 Projekte unterstützt worden. Da im Gesetz nicht festgeschrieben ist, welcher Betrag zur Verfügung steht, muss dieser jedes Jahr neu festgesetzt werden. Dem Evaluationsbericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zufolge sind mehrere tausend Menschen, oftmals mit einem Multiplikationseffekt, sowie mehr als 100 Unternehmen und Institutionen in den Genuss dieser Programme gekommen. Im Gesetz aber steht eindeutig, dass diese finanzielle Hilfe auf den beruflichen Bereich beschränkt ist.</p><p>Es geht nicht darum, im Zusammenhang mit der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann die Bedeutung der Ausbildung, des Einstiegs und des Wiedereinstiegs in das Berufsleben oder die Rolle des Kampfes gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz abzuerkennen. Man muss auch zugeben, dass der Begriff des beruflichen Bereichs weit ausgelegt wird und dass auch Projekte unterstützt werden, die sich mit Themen wie Rollenverteilung, Mobbing oder sexueller Belästigung befassen. Dennoch gibt es weitere Bereiche, in denen die Gleichstellung gefördert werden sollte.</p><p>Zurzeit führen zahlreiche private und öffentliche Vereinigungen, Institutionen und Gruppen Untersuchungen durch oder erarbeiten in verschiedenen Bereichen Pilotprojekte. Es handelt sich namentlich um den Bereich der Gesundheit und der Lebensbedingungen von Prostituierten, um die spezifische Behandlung von drogenkranken Frauen, um die Untersuchung, wie den Gesundheitsproblemen von Frauen von medizinischer und sozialer Seite her Rechnung getragen wird, und um die Situation der Frauen im Bereich der Sozialversicherungen. Zudem geht es auch um die Übernahme von Patenschaften durch politisch erfahrene Frauen für junge Frauen, um Treffen mit weiblichen Mitgliedern ausländischer Parlamente oder auch um Beratungsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt, die ebenfalls Männern offen stehen. Dies sind nur einige Beispiele. Zurzeit ist es schwierig, für diese Projekte Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, obwohl sie ebenfalls zur Verwirklichung der Gleichstellung im Sinne einer Verbesserung der Lebensbedingungen für Frauen beitragen.</p><p>Die Forderung nach einer Erweiterung des Geltungsbereiches der Artikel 14 und 15 GlG bedingt nicht automatisch eine Aufstockung der finanziellen Mittel, die dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zur Verfügung stehen, sondern eine andere Verteilung der bewilligten Hilfen. Diese sollen als Starthilfe verstanden werden, und die Evaluation zeigt, dass dieses Prinzip allgemein respektiert wird. Dennoch wird wahrscheinlich eine Aufstockung nötig sein aufgrund der Anzahl der Projekte, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Gesetz vorgestellt wurden, und der sehr positiven Evaluation der bereits verwirklichten Projekte. Vielleicht kommt man auch nach vier Jahren, in denen Projekte am Arbeitsplatz durchgeführt wurden, zum Schluss, dass es Zeit ist, den Bereich, in dem die Gleichstellung gefördert wird, zu erweitern.</p>
    • <p>Die Motion erwähnt verschiedene Bereiche, in welchen es wünschenswert wäre Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann durchzuführen. In einigen dieser Bereiche besteht heute schon die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch den Bund zu erhalten: Beispielsweise kann die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung frauenspezifische Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung unterstützen. Darunter können auch Projekte zur Gewaltprävention fallen. Das Bundesamt für Gesundheit verfolgt in seinen Aids- und Drogenpräventionskampagnen gezielt einen geschlechtsspezifischen Ansatz. Mit der Schaffung der Fachstelle Gender Health wurden zudem die Rahmenbedingungen zur Behandlung spezifischer Gesundheitsfragen von Frauen und Männern geschaffen. Das ebenfalls im Bundesamt für Gesundheit laufende Projekt Migration und Gesundheit richtet seine Angebote bewusst auch an den Bedürfnissen der Migrantinnen aus. In der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) sind Initiativen und Projekte, die der besonderen Situation der Migrantinnen Rechnung tragen, als expliziter Förderungsbereich vorgesehen (Art. 16 VIntA).</p><p>Weil verschiedene Rechtsgrundlagen diese finanziellen Beiträge regeln, gelten für jeden Bereich andere Bedingungen für die Projekteingabe und unterschiedliche Schwerpunkte. Das kann sich für die Gesuchstellenden als Nachteil erweisen. Aber es ist im Interesse der Projekte und dient dem effizienten Einsatz der Mittel, wenn Finanzierungsgesuche dort beurteilt und bewilligt werden, wo die grösste Sachkompetenz vorhanden ist. Auch im Sinne des Gender Mainstreaming wäre es ein Rückschritt, wenn zukünftig alle Gleichstellungsprojekte allein durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann beurteilt würden. Das Thema Gleichstellung von Frau und Mann darf nicht an eine einzige Stelle delegiert werden, sondern es müssen sich alle damit auseinandersetzen und ihren Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels leisten.</p><p>Das Gleichstellungsgesetz regelt schwergewichtig die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für diesen Themenbereich entschieden, weil er Auswirkungen auf viele andere Bereiche hat. Der Förderungsbereich der Finanzhilfen wurde ebenfalls absichtlich auf die Gleichstellung im Erwerbsleben beschränkt und die Gesuchsbeurteilung und Überwachung der Durchführung der Programme an das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann delegiert. Nur dank dem konzentrierten Einsatz kann der - gemessen am Handlungsbedarf - relativ bescheidene Betrag ein Maximum an Wirkung erzielen. Würde dieser Betrag für Gleichstellungsprojekte aller Art geöffnet, ohne ihn um ein Vielfaches zu erhöhen, würden die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz ihrer Wirkung beraubt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) soll so geändert werden, dass die Möglichkeiten der Finanzierung von Förderungsprogrammen und Beratungsstellen erweitert werden. Zu ändern sind die Artikel 14 und 15 im 5. Abschnitt (Finanzhilfen), die Finanzhilfen auf die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben beschränken. Finanzhilfen erhalten sollten aber auch frauenspezifische Projekte in anderen Bereichen, insbesondere im Gesundheitswesen und in der Politik, oder Projekte zu den Lebensbedingungen von Frauen.</p>
    • Gleichstellung von Frau und Mann. Finanzierung von Projekten

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