Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten
- ShortId
-
01.3079
- Id
-
20013079
- Updated
-
25.06.2025 01:44
- Language
-
de
- Title
-
Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten
- AdditionalIndexing
-
34;Post;Dienstleistungsunternehmen;privates Unternehmen;Steuer auf Postdienstleistungen;Dienstleistung gegen Entgelt;Konzession;service public
- 1
-
- L04K12020202, Post
- L04K11070107, Steuer auf Postdienstleistungen
- L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
- L05K0806010103, Konzession
- L04K08060111, service public
- L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizerische Post steht unter einem starken Konkurrenzdruck. Dies zwingt sie zu einschneidenden Sparmassnahmen - am Augenfälligsten beim Poststellennetz. Da die privaten Anbieter ihre Dienstleistungen weder gesamtschweizerisch noch zu von Distanz unabhängigen Tarifen anbieten, ist die Einführung der Konzessionspflicht in Verbindung mit Konzessionsgebühren dringend. Der Ertrag aus diesen Gebühren wird zur teilweisen Finanzierung der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post verwendet. Damit kann die Post diesen wesentlichen Teil des Service public in einem grösseren Ausmass aufrecht erhalten, als dies unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten möglich wäre.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die in Artikel 5 des Postgesetzes (PG) eingeräumte Kompetenz wahrzunehmen und für private Anbieterinnen und Anbieter von nicht reservierten Postdiensten eine Konzessionspflicht einzuführen. Zudem wird der Bundesrat und das zuständige UVEK gebeten, gemäss Artikel 6 PG Gebühren festzulegen. Der Ertrag aus den Gebühren ist zur Mitfinanzierung von ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post zu verwenden.</p>
- Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizerische Post steht unter einem starken Konkurrenzdruck. Dies zwingt sie zu einschneidenden Sparmassnahmen - am Augenfälligsten beim Poststellennetz. Da die privaten Anbieter ihre Dienstleistungen weder gesamtschweizerisch noch zu von Distanz unabhängigen Tarifen anbieten, ist die Einführung der Konzessionspflicht in Verbindung mit Konzessionsgebühren dringend. Der Ertrag aus diesen Gebühren wird zur teilweisen Finanzierung der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post verwendet. Damit kann die Post diesen wesentlichen Teil des Service public in einem grösseren Ausmass aufrecht erhalten, als dies unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten möglich wäre.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die in Artikel 5 des Postgesetzes (PG) eingeräumte Kompetenz wahrzunehmen und für private Anbieterinnen und Anbieter von nicht reservierten Postdiensten eine Konzessionspflicht einzuführen. Zudem wird der Bundesrat und das zuständige UVEK gebeten, gemäss Artikel 6 PG Gebühren festzulegen. Der Ertrag aus den Gebühren ist zur Mitfinanzierung von ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post zu verwenden.</p>
- Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten
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