Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten

ShortId
01.3079
Id
20013079
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten
AdditionalIndexing
34;Post;Dienstleistungsunternehmen;privates Unternehmen;Steuer auf Postdienstleistungen;Dienstleistung gegen Entgelt;Konzession;service public
1
  • L04K12020202, Post
  • L04K11070107, Steuer auf Postdienstleistungen
  • L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
  • L05K0806010103, Konzession
  • L04K08060111, service public
  • L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizerische Post steht unter einem starken Konkurrenzdruck. Dies zwingt sie zu einschneidenden Sparmassnahmen - am Augenfälligsten beim Poststellennetz. Da die privaten Anbieter ihre Dienstleistungen weder gesamtschweizerisch noch zu von Distanz unabhängigen Tarifen anbieten, ist die Einführung der Konzessionspflicht in Verbindung mit Konzessionsgebühren dringend. Der Ertrag aus diesen Gebühren wird zur teilweisen Finanzierung der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post verwendet. Damit kann die Post diesen wesentlichen Teil des Service public in einem grösseren Ausmass aufrecht erhalten, als dies unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten möglich wäre.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die in Artikel 5 des Postgesetzes (PG) eingeräumte Kompetenz wahrzunehmen und für private Anbieterinnen und Anbieter von nicht reservierten Postdiensten eine Konzessionspflicht einzuführen. Zudem wird der Bundesrat und das zuständige UVEK gebeten, gemäss Artikel 6 PG Gebühren festzulegen. Der Ertrag aus den Gebühren ist zur Mitfinanzierung von ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post zu verwenden.</p>
  • Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizerische Post steht unter einem starken Konkurrenzdruck. Dies zwingt sie zu einschneidenden Sparmassnahmen - am Augenfälligsten beim Poststellennetz. Da die privaten Anbieter ihre Dienstleistungen weder gesamtschweizerisch noch zu von Distanz unabhängigen Tarifen anbieten, ist die Einführung der Konzessionspflicht in Verbindung mit Konzessionsgebühren dringend. Der Ertrag aus diesen Gebühren wird zur teilweisen Finanzierung der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post verwendet. Damit kann die Post diesen wesentlichen Teil des Service public in einem grösseren Ausmass aufrecht erhalten, als dies unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten möglich wäre.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die in Artikel 5 des Postgesetzes (PG) eingeräumte Kompetenz wahrzunehmen und für private Anbieterinnen und Anbieter von nicht reservierten Postdiensten eine Konzessionspflicht einzuführen. Zudem wird der Bundesrat und das zuständige UVEK gebeten, gemäss Artikel 6 PG Gebühren festzulegen. Der Ertrag aus den Gebühren ist zur Mitfinanzierung von ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post zu verwenden.</p>
    • Konzessionspflicht für private Anbieter von Postdiensten

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