Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
- ShortId
-
01.3080
- Id
-
20013080
- Updated
-
25.06.2025 01:44
- Language
-
de
- Title
-
Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe;Darlehen;Konsolidierung der Schuld;Investitionskredite in der Landwirtschaft;Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik
- 1
-
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
- L05K1401040209, Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe
- L05K1401040205, Investitionskredite in der Landwirtschaft
- L04K11080301, Konsolidierung der Schuld
- L05K1104030101, Darlehen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft als wichtiger Grund für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit ist laut einer Studie der Universität Freiburg (R. De Rosa, 1999; "Neuorientierung der Schweizerischen Agrarpolitik: Finanzanalyse und Verschuldung") zu relativieren. Gemäss dieser Studie können 60 Prozent der Betriebe als finanziell gesund betrachtet werden. Bei den übrigen 40 Prozent der Betriebe stellt die Verschuldung nur einen Teil des Problems dar. Grund für die kritische Finanzlage ist in diesen Betrieben nicht primär die Schuldenlast, sondern die mangelnde Rentabilität der Investitionen. Im Vergleich zur EU ist der durchschnittliche Anteil der Zinslasten an den Gesamtkosten trotz höherer Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft annähernd gleich.</p><p>Gemäss Auswertung der Buchhaltungsbetriebe der FAT beträgt der Anteil der Schuldzinsen im Durchschnitt der Schweizer Testbetriebe 3,6 Prozent der Produktionskosten. Insgesamt ergibt sich aus diesen Darlegungen, dass die Verschuldung der Landwirtschaft in der Schweiz zurzeit global gesehen kein zentrales Problem darstellt.</p><p>Die Beratende Kommission Landwirtschaft hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Arbeitsgruppe beauftragt, unter anderem soziostrukturelle Massnahmen zu prüfen. Im Zwischenbericht vom März 2001 schlägt diese vor, die freiwillige Umschuldung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe zu ermöglichen. Die Beratende Kommission Landwirtschaft unterstützt diesen Vorschlag, lehnt eine generelle Entschuldung ab und beurteilt die heutige gesetzliche Grundlage als ausreichend, um eine finanzielle Bedrängnis von zukunftsträchtigen Betrieben zu beheben oder zu verhindern. Das bestehende Instrument der Betriebshilfe zur Entlastung der Kapitalkosten kann beispielsweise auch für Betriebe eingesetzt werden, welche aufgrund veränderter wirtschaftlicher oder agrarpolitischer Rahmenbedingungen in eine finanzielle Bedrängnis geraten. </p><p>Es ist vorgesehen, die Betriebshilfeverordnung (SR 914.11) dahingehend anzupassen, dass die freiwillige Umschuldung von existenzfähigen Betrieben nachhaltig wirkt und der Landwirt in seiner unternehmerischen Freiheit nicht ungebührlich eingeschränkt wird. </p><p>Die Lösung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe hat gegenüber jener der Motion folgende Vorteile:</p><p>- Die Umschuldung mit der Betriebshilfe ist bereits heute möglich. </p><p>- Es ist kein neuer Fonds de roulement zu schaffen (Finanzierung und Bewirtschaftung erfolgen über die bestehende Betriebshilfe).</p><p>- Sofern kein massiver Anstieg der Hypothekarzinsen erfolgt, dürften die verfügbaren Mittel für die Jahre 2002 und 2003 genügen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf den Verpflichtungskredit für die Landwirtschaft für die Jahre 2004-2007 eine neue agrarpolitische Massnahme zur Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft vorzusehen. Diese Massnahme soll als zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahme in Artikel 106 des Landwirtschaftsgesetzes eingefügt werden. Durch die Gewährung von zinsfreien Umschuldungsdarlehen soll es lebensfähigen, professionell geführten Betrieben ermöglicht werden, die Überschuldung so weit abzubauen, dass die Fremdkapitalbelastung auch bei Liberalisierungsschritten in der Agrarpolitik tragbar bleibt. Die Umschuldungsdarlehen sind zinsfrei mit einer Rückzahlungsdauer von zehn bis maximal fünfzehn Jahren zu gewähren. Die Höhe der Umschuldungsdarlehen soll sich nicht an der effektiven Verschuldung bemessen, sondern am Ertragswert des Betriebes.</p>
- Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft als wichtiger Grund für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit ist laut einer Studie der Universität Freiburg (R. De Rosa, 1999; "Neuorientierung der Schweizerischen Agrarpolitik: Finanzanalyse und Verschuldung") zu relativieren. Gemäss dieser Studie können 60 Prozent der Betriebe als finanziell gesund betrachtet werden. Bei den übrigen 40 Prozent der Betriebe stellt die Verschuldung nur einen Teil des Problems dar. Grund für die kritische Finanzlage ist in diesen Betrieben nicht primär die Schuldenlast, sondern die mangelnde Rentabilität der Investitionen. Im Vergleich zur EU ist der durchschnittliche Anteil der Zinslasten an den Gesamtkosten trotz höherer Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft annähernd gleich.</p><p>Gemäss Auswertung der Buchhaltungsbetriebe der FAT beträgt der Anteil der Schuldzinsen im Durchschnitt der Schweizer Testbetriebe 3,6 Prozent der Produktionskosten. Insgesamt ergibt sich aus diesen Darlegungen, dass die Verschuldung der Landwirtschaft in der Schweiz zurzeit global gesehen kein zentrales Problem darstellt.</p><p>Die Beratende Kommission Landwirtschaft hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Arbeitsgruppe beauftragt, unter anderem soziostrukturelle Massnahmen zu prüfen. Im Zwischenbericht vom März 2001 schlägt diese vor, die freiwillige Umschuldung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe zu ermöglichen. Die Beratende Kommission Landwirtschaft unterstützt diesen Vorschlag, lehnt eine generelle Entschuldung ab und beurteilt die heutige gesetzliche Grundlage als ausreichend, um eine finanzielle Bedrängnis von zukunftsträchtigen Betrieben zu beheben oder zu verhindern. Das bestehende Instrument der Betriebshilfe zur Entlastung der Kapitalkosten kann beispielsweise auch für Betriebe eingesetzt werden, welche aufgrund veränderter wirtschaftlicher oder agrarpolitischer Rahmenbedingungen in eine finanzielle Bedrängnis geraten. </p><p>Es ist vorgesehen, die Betriebshilfeverordnung (SR 914.11) dahingehend anzupassen, dass die freiwillige Umschuldung von existenzfähigen Betrieben nachhaltig wirkt und der Landwirt in seiner unternehmerischen Freiheit nicht ungebührlich eingeschränkt wird. </p><p>Die Lösung mit dem bestehenden Instrument der Betriebshilfe hat gegenüber jener der Motion folgende Vorteile:</p><p>- Die Umschuldung mit der Betriebshilfe ist bereits heute möglich. </p><p>- Es ist kein neuer Fonds de roulement zu schaffen (Finanzierung und Bewirtschaftung erfolgen über die bestehende Betriebshilfe).</p><p>- Sofern kein massiver Anstieg der Hypothekarzinsen erfolgt, dürften die verfügbaren Mittel für die Jahre 2002 und 2003 genügen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf den Verpflichtungskredit für die Landwirtschaft für die Jahre 2004-2007 eine neue agrarpolitische Massnahme zur Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft vorzusehen. Diese Massnahme soll als zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahme in Artikel 106 des Landwirtschaftsgesetzes eingefügt werden. Durch die Gewährung von zinsfreien Umschuldungsdarlehen soll es lebensfähigen, professionell geführten Betrieben ermöglicht werden, die Überschuldung so weit abzubauen, dass die Fremdkapitalbelastung auch bei Liberalisierungsschritten in der Agrarpolitik tragbar bleibt. Die Umschuldungsdarlehen sind zinsfrei mit einer Rückzahlungsdauer von zehn bis maximal fünfzehn Jahren zu gewähren. Die Höhe der Umschuldungsdarlehen soll sich nicht an der effektiven Verschuldung bemessen, sondern am Ertragswert des Betriebes.</p>
- Umschuldung der Schweizer Landwirtschaft
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