Liberalisierung im Betäubungsmittelbereich und Uno-Beitritt
- ShortId
-
01.3083
- Id
-
20013083
- Updated
-
10.04.2024 13:12
- Language
-
de
- Title
-
Liberalisierung im Betäubungsmittelbereich und Uno-Beitritt
- AdditionalIndexing
-
2841;08;UNO (speziell);Drogenpolitik;Drogenlegalisierung;weiche Droge;Beitritt zu einer internationalen Organisation
- 1
-
- L04K01050504, Drogenpolitik
- L05K0105050402, Drogenlegalisierung
- L07K01010201020102, weiche Droge
- L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
- L03K150402, UNO (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bericht 2000 des International Narcotics Control Board (INCB), welcher die aktuelle Lage der verschiedenen Länder im Drogenbereich darstellt und kommentiert, stellt für die Ausführungen über die Schweiz auf den Besuch einer Delegation der INCB in unserem Land im September 2000 und auf die Analyse der verfügbaren Informationen über die Schweizer Drogenproblematik ab. Dabei kam das INCB zu folgenden Schlüssen:</p><p>- Der INCB anerkennt die Bereitschaft der Schweizer Regierung zu einem sachlichen Dialog über die zahlreichen Aspekte der Umsetzung der internationalen Übereinkommen im Drogenbereich.</p><p>- Die zuständigen Schweizer Stellen haben die Verstärkung der Kontrolle beim internationalen Verkehr mit psychotropen Stoffen aktiv unterstützt.</p><p>- Die Schweiz hat eine umfassende Kontrolle der Vorläuferchemikalien eingeführt und damit die Vorgaben von Artikel 12 des von der Schweiz noch nicht ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 wirksam umgesetzt.</p><p>- Die Gesetzgebung zur Geldwäscherei hat dazu geführt, dass die Meldungen von Banken über verdächtige Transaktionen zugenommen haben und verdächtige Beträge eingefroren werden konnten.</p><p>- Der INCB anerkennt die Tatsache, dass die Schweiz in den vergangenen zehn Jahren eine umfassende Drogenpolitik entwickelt und für deren Umsetzung beachtliche finanzielle Mittel eingesetzt hat.</p><p>- Der INCB begrüsst insbesondere die hohe Qualität der Primär- und Sekundärpräventionsprogramme in der Schweiz.</p><p>- Er ist der Auffassung, dass alle vier Säulen der Schweizer Drogenpolitik gleich viel Aufmerksamkeit erhalten sollten.</p><p>- Der INCB nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl neuer Hepatitis- und HIV-Ansteckungen vermindert werden konnte, dass die drogenbedingten Todesfälle und die drogenbedingte Kriminalität abgenommen haben.</p><p>- Der INCB vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung von Injektionsräumen (Gassenzimmern) gegen die Konventionen der Vereinten Nationen verstösst.</p><p>- Die Schweizer Situation bezüglich Cannabis wird vom INCB mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, insbesondere der heute bestehende Graumarkt für die entsprechenden Produkte wird kritisiert. Unter Hinweis auf Ziel und Zweck des Einheitsübereinkommens von 1961 werden die Schweizer Behörden eingeladen, bezüglich Cannabisanbau und -handel geeignete Massnahmen zu ergreifen und bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) die Überlegungen des INCB zu berücksichtigen.</p><p>Insgesamt wurde der Schweiz also sehr viel Lob und Anerkennung für ihre Drogenpolitik ausgesprochen. Die Aussage, die Schweiz gehöre zu den vom INCB am schärfsten kritisierten Ländern, trifft nicht zu.</p><p>Zu den zwei Kritikpunkten im INCB-Bericht nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>- Die Auffassung des INCB, die Einrichtung von Injektionsräumen, wie sie in der Schweiz seit Jahren geführt werden, sei nicht konventionsverträglich, wird nicht geteilt. Die Kompatibilität mit dem Einheitsübereinkommen von 1961 wurde bereits 1989 von Professor Dr. Hans Schultz in seinem Gutachten über die Rechtsstellung der Injektionsräume bejaht und vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne im Januar 2000 auch für die übrigen Konventionen bestätigt. Auch die Bundesrepublik Deutschland und Spanien teilen in dieser Frage die Rechtsauffassung des INCB nicht.</p><p>- Der Bundesrat ist sich der Problematik des heute bestehenden Cannabis-Graumarktes bewusst. Er hat ihr im Gesetzentwurf und in der Botschaft zur Revision des BetmG Rechnung getragen. Die Ziele der bundesrätlichen Gesetzesvorlage sind einerseits eine wirksamere Bekämpfung von Cannabisexport und -tourismus und andererseits die teilweise Tolerierung von Anbau und Handel innerhalb klar umrissener Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele wurden in zwei Rechtsgutachten auf ihre Kompatibilität mit den internationalen Übereinkommen geprüft und grundsätzlich als konventionsverträglich beurteilt. Unterschiede bestehen zwischen den beiden Gutachten noch bezüglich der Ausgestaltung des Verordnungsrechtes.</p><p>Die Ausführungen des INCB sind vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass er zurzeit der Verfassung seines Berichtes noch nicht über den Gesetzentwurf des Bundesrates verfügte und möglicherweise von einer generellen materiellen Strafbefreiung von Handel und Anbau von Cannabis ausging. In der Zwischenzeit ist der INCB im Besitze von Gesetzentwurf und Botschaft des Bundesrates, und erste klärende Gespräche mit dessen Präsidenten haben stattgefunden.</p><p>1. Wie in zahlreichen anderen Bereichen kommt die Schweiz ihren Verpflichtungen aus internationalen Abkommen auch im Drogenbereich (Einheitsübereinkommen von 1961, dessen Zusatzprotokoll von 1972 sowie das Psychotropenabkommen von 1971) mit grosser Sorgfalt nach. Der Wille zur internationalen Kooperation wird nicht zuletzt mit der Tatsache dokumentiert, dass die Schweiz die Vorgaben des Uno-Übereinkommens von 1988 praktisch lückenlos erfüllt, obwohl sie dieses noch gar nicht ratifiziert hat. Der Bundesrat ist sich denn auch keiner Verletzung eines der drei zentralen Uno-Abkommen zu Drogenfragen bewusst.</p><p>2. Der Beitritt der Schweiz zur Uno stellt eine Normalisierung unserer bereits bestehenden und intensiven Beziehungen mit der Weltorganisation dar. Er verpflichtet die Schweiz zur Einhaltung der Uno-Charta. Die Ratifikation von Abkommen, welche im Rahmen der Uno ausgehandelt wurden und welche grundsätzlich allen Ländern dieser Welt offen stehen, ist ein davon unabhängiger Schritt.</p><p>In diesem Sinne ist das schweizerische Engagement in der internationalen Drogenpolitik unabhängig von einem Uno-Beitritt, und die Schweizer Vier-Säulen-Drogenpolitik steht daher einem Uno-Beitritt der Schweiz nicht im Wege. Wie der Bundesrat bereits in der Botschaft vom 29. November 1995 (BBl 1996 I 609) zum Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen festhält, hat das Drogenproblem internationale Dimensionen und ist die Schweiz willens, solidarisch die internationalen Anstrengungen zur Drogenbekämpfung zu unterstützen. Das Übereinkommen von 1988 stellt ein Bekenntnis zur multidisziplinären Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des unerlaubten Drogenhandels dar, da es nicht nur repressive Massnahmen vorsieht, sondern die Vertragsparteien auch zur Entwicklung von Drogenpräventionsprogrammen und Behandlungs- und Rehabilitationsmassnahmen anhält. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament die Ratifikation des Übereinkommens von 1988 empfohlen, wenn auch mit Vorbehalten bezüglich Besitz, Kauf und Anbau von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen zum persönlichen Verbrauch sowie zu einzelnen Bestimmungen des Übereinkommens betreffend Strafverfolgung und Strafvollzug, soweit sie mit der schweizerischen Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik übereinstimmen.</p><p>Die Schweiz ist in diversen internationalen Organisationen aktiv. Sie beteiligt sich schon heute aktiv an der Drogenpolitik der Uno. So wurde 1997 die Schweiz wieder als Mitglied der Gruppe der westeuropäischen Länder in die Betäubungsmittelkommission der Uno gewählt. Diese Commission on Narcotic Drugs (CND) stellt als Organ des Wirtschafts- und Sozialrates Ecosoc (Economic and Social Council) der Uno Anträge zur internationalen Betäubungsmittelpolitik. Sie ist verantwortlich für die Fortführung der Konventionen von 1961 (ergänzt durch das Protokoll von 1972), 1971 und 1988 sowie für die Umsetzung der politischen Deklarationen der Uno-Generalversammlung. Die Schweiz vertritt in der CND ihre Vier-Säulen-Drogenpolitik und sorgt dafür, dass ihre Erkenntnisse der internationalen Gemeinschaft zugänglich werden und umgekehrt.</p><p>3. Wie in Ziffer 2 erläutert, wird und muss der Bundesrat bei einem Uno-Beitritt seine Drogenpolitik nicht ändern. Die Schweizer Vier-Säulen-Drogenpolitik, welche von Regierung, Parlament und nicht zuletzt von der Bevölkerung getragen wird, ist eine pragmatische und ergebnisorientierte Antwort auf eine komplexe Problematik. Die Drogenpolitik der Uno ist vornehmlich international ausgerichtet und will die einzelnen Vertragsstaaten nicht grundsätzlich in ihrer internen Drogenpolitik beschneiden. Es liegt somit primär an den einzelnen Vertragsstaaten, ihre Drogenprobleme unter Respektierung der internationalen Abkommen mit den ihnen angemessen erscheinenden Mitteln zu vermindern.</p><p>Mit dem Gesetzentwurf zur Revision des BetmG schlägt der Bundesrat dem Parlament u. a. vor, die heute unbefriedigende Situation bezüglich Cannabis zu klären. Damit setzt er bewusst auf die Erarbeitung neuer Lösungsansätze, um einer sich seit der letzten Gesetzesrevision stark veränderten Situation besser gerecht zu werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass der pragmatische Ansatz der Vier-Säulen-Politik zwar erfolgreich ist, jedoch stetig weiterentwickelt und neuen Gegebenheiten angepasst werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 21. Februar 2001 hat der International Narcotics Control Board (INCB) seinen jährlichen Bericht zu den weltweiten Entwicklungen im Drogenbereich veröffentlicht. Die schweizerische Drogenpolitik wird in diesem Bericht scharf angegriffen. Die Schweiz ist neben Albanien das am meisten kritisierte Land Europas. Insbesondere werden die im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) vorgesehene Liberalisierung des Anbaus und des Handels von Cannabis sowie die Einrichtung der Fixerräume gerügt, da in diesen Punkten eine Verletzung des Einheitsübereinkommens von 1961 über die Betäubungsmittel (SR 0.812.121.0) vorliegt. Der INCB-Bericht ruft den Bundesrat auf, angesichts der dramatischen Zunahme des Exports von Cannabisprodukten aus der Schweiz geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen. Es wird befürchtet, dass die bevorstehende Liberalisierung den Schmuggel von Cannabisprodukten weiter anheizen wird und dass eine signifikante Zunahme des Drogentourismus zu erwarten ist.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat pflegt seinen Verpflichtungen aus internationalen Abkommen stets mit grosser Sorgfalt nachzukommen. Wie steht es diesbezüglich mit dem Abkommen von 1961? Weshalb wird dieses Abkommen durch die Schweiz fortlaufend verletzt?</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt die Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (Uno)". Bedeutet die Botschaft zur Revision des BetmG eine Absage an das Uno-Beitrittsziel? Wie kann er das Uno-Beitrittsziel mit seiner Drogenpolitik vereinbaren?</p><p>3. Wird er im Falle eines Beitrittes der Schweiz zur Uno seine Drogenpolitik ändern und auf gefährliche Experimente wie die Liberalisierung von Anbau, Handel und Konsum von Cannbisprodukten oder die Einführung von Opportunitätslösungen beim Konsum von harten Drogen verzichten?</p>
- Liberalisierung im Betäubungsmittelbereich und Uno-Beitritt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bericht 2000 des International Narcotics Control Board (INCB), welcher die aktuelle Lage der verschiedenen Länder im Drogenbereich darstellt und kommentiert, stellt für die Ausführungen über die Schweiz auf den Besuch einer Delegation der INCB in unserem Land im September 2000 und auf die Analyse der verfügbaren Informationen über die Schweizer Drogenproblematik ab. Dabei kam das INCB zu folgenden Schlüssen:</p><p>- Der INCB anerkennt die Bereitschaft der Schweizer Regierung zu einem sachlichen Dialog über die zahlreichen Aspekte der Umsetzung der internationalen Übereinkommen im Drogenbereich.</p><p>- Die zuständigen Schweizer Stellen haben die Verstärkung der Kontrolle beim internationalen Verkehr mit psychotropen Stoffen aktiv unterstützt.</p><p>- Die Schweiz hat eine umfassende Kontrolle der Vorläuferchemikalien eingeführt und damit die Vorgaben von Artikel 12 des von der Schweiz noch nicht ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 wirksam umgesetzt.</p><p>- Die Gesetzgebung zur Geldwäscherei hat dazu geführt, dass die Meldungen von Banken über verdächtige Transaktionen zugenommen haben und verdächtige Beträge eingefroren werden konnten.</p><p>- Der INCB anerkennt die Tatsache, dass die Schweiz in den vergangenen zehn Jahren eine umfassende Drogenpolitik entwickelt und für deren Umsetzung beachtliche finanzielle Mittel eingesetzt hat.</p><p>- Der INCB begrüsst insbesondere die hohe Qualität der Primär- und Sekundärpräventionsprogramme in der Schweiz.</p><p>- Er ist der Auffassung, dass alle vier Säulen der Schweizer Drogenpolitik gleich viel Aufmerksamkeit erhalten sollten.</p><p>- Der INCB nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl neuer Hepatitis- und HIV-Ansteckungen vermindert werden konnte, dass die drogenbedingten Todesfälle und die drogenbedingte Kriminalität abgenommen haben.</p><p>- Der INCB vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung von Injektionsräumen (Gassenzimmern) gegen die Konventionen der Vereinten Nationen verstösst.</p><p>- Die Schweizer Situation bezüglich Cannabis wird vom INCB mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, insbesondere der heute bestehende Graumarkt für die entsprechenden Produkte wird kritisiert. Unter Hinweis auf Ziel und Zweck des Einheitsübereinkommens von 1961 werden die Schweizer Behörden eingeladen, bezüglich Cannabisanbau und -handel geeignete Massnahmen zu ergreifen und bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) die Überlegungen des INCB zu berücksichtigen.</p><p>Insgesamt wurde der Schweiz also sehr viel Lob und Anerkennung für ihre Drogenpolitik ausgesprochen. Die Aussage, die Schweiz gehöre zu den vom INCB am schärfsten kritisierten Ländern, trifft nicht zu.</p><p>Zu den zwei Kritikpunkten im INCB-Bericht nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>- Die Auffassung des INCB, die Einrichtung von Injektionsräumen, wie sie in der Schweiz seit Jahren geführt werden, sei nicht konventionsverträglich, wird nicht geteilt. Die Kompatibilität mit dem Einheitsübereinkommen von 1961 wurde bereits 1989 von Professor Dr. Hans Schultz in seinem Gutachten über die Rechtsstellung der Injektionsräume bejaht und vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne im Januar 2000 auch für die übrigen Konventionen bestätigt. Auch die Bundesrepublik Deutschland und Spanien teilen in dieser Frage die Rechtsauffassung des INCB nicht.</p><p>- Der Bundesrat ist sich der Problematik des heute bestehenden Cannabis-Graumarktes bewusst. Er hat ihr im Gesetzentwurf und in der Botschaft zur Revision des BetmG Rechnung getragen. Die Ziele der bundesrätlichen Gesetzesvorlage sind einerseits eine wirksamere Bekämpfung von Cannabisexport und -tourismus und andererseits die teilweise Tolerierung von Anbau und Handel innerhalb klar umrissener Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele wurden in zwei Rechtsgutachten auf ihre Kompatibilität mit den internationalen Übereinkommen geprüft und grundsätzlich als konventionsverträglich beurteilt. Unterschiede bestehen zwischen den beiden Gutachten noch bezüglich der Ausgestaltung des Verordnungsrechtes.</p><p>Die Ausführungen des INCB sind vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass er zurzeit der Verfassung seines Berichtes noch nicht über den Gesetzentwurf des Bundesrates verfügte und möglicherweise von einer generellen materiellen Strafbefreiung von Handel und Anbau von Cannabis ausging. In der Zwischenzeit ist der INCB im Besitze von Gesetzentwurf und Botschaft des Bundesrates, und erste klärende Gespräche mit dessen Präsidenten haben stattgefunden.</p><p>1. Wie in zahlreichen anderen Bereichen kommt die Schweiz ihren Verpflichtungen aus internationalen Abkommen auch im Drogenbereich (Einheitsübereinkommen von 1961, dessen Zusatzprotokoll von 1972 sowie das Psychotropenabkommen von 1971) mit grosser Sorgfalt nach. Der Wille zur internationalen Kooperation wird nicht zuletzt mit der Tatsache dokumentiert, dass die Schweiz die Vorgaben des Uno-Übereinkommens von 1988 praktisch lückenlos erfüllt, obwohl sie dieses noch gar nicht ratifiziert hat. Der Bundesrat ist sich denn auch keiner Verletzung eines der drei zentralen Uno-Abkommen zu Drogenfragen bewusst.</p><p>2. Der Beitritt der Schweiz zur Uno stellt eine Normalisierung unserer bereits bestehenden und intensiven Beziehungen mit der Weltorganisation dar. Er verpflichtet die Schweiz zur Einhaltung der Uno-Charta. Die Ratifikation von Abkommen, welche im Rahmen der Uno ausgehandelt wurden und welche grundsätzlich allen Ländern dieser Welt offen stehen, ist ein davon unabhängiger Schritt.</p><p>In diesem Sinne ist das schweizerische Engagement in der internationalen Drogenpolitik unabhängig von einem Uno-Beitritt, und die Schweizer Vier-Säulen-Drogenpolitik steht daher einem Uno-Beitritt der Schweiz nicht im Wege. Wie der Bundesrat bereits in der Botschaft vom 29. November 1995 (BBl 1996 I 609) zum Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen festhält, hat das Drogenproblem internationale Dimensionen und ist die Schweiz willens, solidarisch die internationalen Anstrengungen zur Drogenbekämpfung zu unterstützen. Das Übereinkommen von 1988 stellt ein Bekenntnis zur multidisziplinären Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des unerlaubten Drogenhandels dar, da es nicht nur repressive Massnahmen vorsieht, sondern die Vertragsparteien auch zur Entwicklung von Drogenpräventionsprogrammen und Behandlungs- und Rehabilitationsmassnahmen anhält. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament die Ratifikation des Übereinkommens von 1988 empfohlen, wenn auch mit Vorbehalten bezüglich Besitz, Kauf und Anbau von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen zum persönlichen Verbrauch sowie zu einzelnen Bestimmungen des Übereinkommens betreffend Strafverfolgung und Strafvollzug, soweit sie mit der schweizerischen Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik übereinstimmen.</p><p>Die Schweiz ist in diversen internationalen Organisationen aktiv. Sie beteiligt sich schon heute aktiv an der Drogenpolitik der Uno. So wurde 1997 die Schweiz wieder als Mitglied der Gruppe der westeuropäischen Länder in die Betäubungsmittelkommission der Uno gewählt. Diese Commission on Narcotic Drugs (CND) stellt als Organ des Wirtschafts- und Sozialrates Ecosoc (Economic and Social Council) der Uno Anträge zur internationalen Betäubungsmittelpolitik. Sie ist verantwortlich für die Fortführung der Konventionen von 1961 (ergänzt durch das Protokoll von 1972), 1971 und 1988 sowie für die Umsetzung der politischen Deklarationen der Uno-Generalversammlung. Die Schweiz vertritt in der CND ihre Vier-Säulen-Drogenpolitik und sorgt dafür, dass ihre Erkenntnisse der internationalen Gemeinschaft zugänglich werden und umgekehrt.</p><p>3. Wie in Ziffer 2 erläutert, wird und muss der Bundesrat bei einem Uno-Beitritt seine Drogenpolitik nicht ändern. Die Schweizer Vier-Säulen-Drogenpolitik, welche von Regierung, Parlament und nicht zuletzt von der Bevölkerung getragen wird, ist eine pragmatische und ergebnisorientierte Antwort auf eine komplexe Problematik. Die Drogenpolitik der Uno ist vornehmlich international ausgerichtet und will die einzelnen Vertragsstaaten nicht grundsätzlich in ihrer internen Drogenpolitik beschneiden. Es liegt somit primär an den einzelnen Vertragsstaaten, ihre Drogenprobleme unter Respektierung der internationalen Abkommen mit den ihnen angemessen erscheinenden Mitteln zu vermindern.</p><p>Mit dem Gesetzentwurf zur Revision des BetmG schlägt der Bundesrat dem Parlament u. a. vor, die heute unbefriedigende Situation bezüglich Cannabis zu klären. Damit setzt er bewusst auf die Erarbeitung neuer Lösungsansätze, um einer sich seit der letzten Gesetzesrevision stark veränderten Situation besser gerecht zu werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass der pragmatische Ansatz der Vier-Säulen-Politik zwar erfolgreich ist, jedoch stetig weiterentwickelt und neuen Gegebenheiten angepasst werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 21. Februar 2001 hat der International Narcotics Control Board (INCB) seinen jährlichen Bericht zu den weltweiten Entwicklungen im Drogenbereich veröffentlicht. Die schweizerische Drogenpolitik wird in diesem Bericht scharf angegriffen. Die Schweiz ist neben Albanien das am meisten kritisierte Land Europas. Insbesondere werden die im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) vorgesehene Liberalisierung des Anbaus und des Handels von Cannabis sowie die Einrichtung der Fixerräume gerügt, da in diesen Punkten eine Verletzung des Einheitsübereinkommens von 1961 über die Betäubungsmittel (SR 0.812.121.0) vorliegt. Der INCB-Bericht ruft den Bundesrat auf, angesichts der dramatischen Zunahme des Exports von Cannabisprodukten aus der Schweiz geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen. Es wird befürchtet, dass die bevorstehende Liberalisierung den Schmuggel von Cannabisprodukten weiter anheizen wird und dass eine signifikante Zunahme des Drogentourismus zu erwarten ist.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat pflegt seinen Verpflichtungen aus internationalen Abkommen stets mit grosser Sorgfalt nachzukommen. Wie steht es diesbezüglich mit dem Abkommen von 1961? Weshalb wird dieses Abkommen durch die Schweiz fortlaufend verletzt?</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt die Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (Uno)". Bedeutet die Botschaft zur Revision des BetmG eine Absage an das Uno-Beitrittsziel? Wie kann er das Uno-Beitrittsziel mit seiner Drogenpolitik vereinbaren?</p><p>3. Wird er im Falle eines Beitrittes der Schweiz zur Uno seine Drogenpolitik ändern und auf gefährliche Experimente wie die Liberalisierung von Anbau, Handel und Konsum von Cannbisprodukten oder die Einführung von Opportunitätslösungen beim Konsum von harten Drogen verzichten?</p>
- Liberalisierung im Betäubungsmittelbereich und Uno-Beitritt
Back to List