Bessere Regelung Verantwortlichkeit Tierärzte und Arzneimittelabgeber

ShortId
01.3084
Id
20013084
Updated
10.04.2024 08:22
Language
de
Title
Bessere Regelung Verantwortlichkeit Tierärzte und Arzneimittelabgeber
AdditionalIndexing
55;2841;Tiermedizin;Veterinärrecht;Tierarzneimittel;Lebensmittelkontrolle
1
  • L04K01050215, Tiermedizin
  • L05K1401030210, Veterinärrecht
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L04K01050302, Tierarzneimittel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sicherheit der Nahrungsmittel hat einen sehr hohen Stellenwert für die Konsumenten und Produzenten der Schweiz. Die Entwicklungen der letzten Monate haben gezeigt, dass es die Qualitätskontrolle auf hohem Niveau in der Schweiz braucht, um den Konsumentinnen und Konsumenten entsprechende Sicherheit im Nahrungsmittelkonsum zu geben. Deshalb ist der Motionär der Ansicht, dass die Verantwortlichkeiten im Veterinäreinsatz im Umgang mit Tierarzneimitteln klar zu regeln sind. Nachlässigkeiten bei der Aufzeichnungspflicht und möglichen Missbräuchen können mit entsprechender Gesetzgebung vorgebeugt werden. Die im Aufbau begriffenen Kontrollen können nach gültiger Verordnung (Fleischhygieneverordnung) nur die Tierhalterinnen und Tierhalter zur Verantwortung heranziehen. Damit aber eine lückenlose und effiziente Kontrolle gewährleistet ist, muss auch die Verantwortung der Tierärzte und Arzneimittelabgeber geregelt werden.</p>
  • <p>Der Motionär bittet den Bundesrat, die betroffenen Bundesgesetze so zu ändern oder zu ergänzen, dass neu die Verantwortlichkeit der Tierärzte und Arzneimittelabgeber folgendermassen definiert werden:</p><p>- Die Aufzeichnungspflicht hat auch für die Tierärzte zu gelten.</p><p>- Die Tierärzte sind zu verpflichten, vor einer Behandlung das Behandlungsjournal zu konsultieren und nach der Behandlung den entsprechenden Eintrag selbst vorzunehmen.</p><p>- Die Tierarzneimittel und die Verabreichung an alle Nutztiere sind einheitlich zu erfassen.</p><p>- Die Tierärzte sind zu verpflichten, die Vernachlässigung der tierpflegerischen Sorgfaltspflicht der zuständigen Kontrollstelle zu melden.</p>
  • Bessere Regelung Verantwortlichkeit Tierärzte und Arzneimittelabgeber
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sicherheit der Nahrungsmittel hat einen sehr hohen Stellenwert für die Konsumenten und Produzenten der Schweiz. Die Entwicklungen der letzten Monate haben gezeigt, dass es die Qualitätskontrolle auf hohem Niveau in der Schweiz braucht, um den Konsumentinnen und Konsumenten entsprechende Sicherheit im Nahrungsmittelkonsum zu geben. Deshalb ist der Motionär der Ansicht, dass die Verantwortlichkeiten im Veterinäreinsatz im Umgang mit Tierarzneimitteln klar zu regeln sind. Nachlässigkeiten bei der Aufzeichnungspflicht und möglichen Missbräuchen können mit entsprechender Gesetzgebung vorgebeugt werden. Die im Aufbau begriffenen Kontrollen können nach gültiger Verordnung (Fleischhygieneverordnung) nur die Tierhalterinnen und Tierhalter zur Verantwortung heranziehen. Damit aber eine lückenlose und effiziente Kontrolle gewährleistet ist, muss auch die Verantwortung der Tierärzte und Arzneimittelabgeber geregelt werden.</p>
    • <p>Der Motionär bittet den Bundesrat, die betroffenen Bundesgesetze so zu ändern oder zu ergänzen, dass neu die Verantwortlichkeit der Tierärzte und Arzneimittelabgeber folgendermassen definiert werden:</p><p>- Die Aufzeichnungspflicht hat auch für die Tierärzte zu gelten.</p><p>- Die Tierärzte sind zu verpflichten, vor einer Behandlung das Behandlungsjournal zu konsultieren und nach der Behandlung den entsprechenden Eintrag selbst vorzunehmen.</p><p>- Die Tierarzneimittel und die Verabreichung an alle Nutztiere sind einheitlich zu erfassen.</p><p>- Die Tierärzte sind zu verpflichten, die Vernachlässigung der tierpflegerischen Sorgfaltspflicht der zuständigen Kontrollstelle zu melden.</p>
    • Bessere Regelung Verantwortlichkeit Tierärzte und Arzneimittelabgeber

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