Missbrauch der Presseförderung

ShortId
01.3087
Id
20013087
Updated
10.04.2024 10:19
Language
de
Title
Missbrauch der Presseförderung
AdditionalIndexing
34;Presseförderung;Presseunternehmen;Presse;Posttarif;lokales Massenmedium;Zeitung
1
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L06K120205010504, Presseunternehmen
  • L04K02021703, Zeitung
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L05K1202050104, lokales Massenmedium
  • L05K1202050105, Presse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wirkungen des heutigen Systems der Presseförderung gemäss Artikel 15 des Postgesetzes sind im Auftrag des UVEK von einer externen Firma untersucht worden. Die Mitte August 2001 vom UVEK publizierte Studie hat gezeigt, dass das heutige System der Presseförderung insgesamt revisionsbedürftig ist. Allerdings muss eine umfassende Revision auf einer klaren und allgemein anerkannten Zielsetzung beruhen. Entsprechende Vorarbeiten werden zurzeit von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates geleistet. Der Bundesrat ist bereit, in einem ersten Schritt, noch vor Abschluss der laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, die bereits kurzfristig möglichen Massnahmen zur verbesserten Förderung der Regional- und Lokalpresse zu prüfen und die Verordnung zum Postgesetz per 1. Januar 2003 entsprechend zu revidieren. Einerseits möchte der Bundesrat die jährlichen Zahlungen an die Post von heute rund 100 Millionen Franken um mindestens 20 Millionen kürzen. Andererseits soll mit weniger Bundesmitteln eine gezieltere Förderung der Regional- und Lokalpresse ermöglicht werden.</p><p>1.-3. Die Liste der Presseerzeugnisse, die gemäss heutigem System zu Vorzugstarifen zugestellt werden, ist der Finanzkommission bereits unterbreitet worden. Die Angaben wurden allerdings angesichts der damals laufenden Untersuchung zur Presseförderung nicht publiziert, um die Arbeiten nicht zu beeinflussen, und um zu vermeiden, dass die Verlage ihre für die laufenden Untersuchungen zu den Subventionsflüssen nötige Mitarbeit einstellen. Mittlerweile sind die gewünschten Daten öffentlich zugänglich und können auf Verlangen eingesehen werden.</p><p>4.-6. Die den einzelnen Presseerzeugnissen zugute kommenden Subventionen sind von verschiedenen Faktoren abhängig (Menge, Gewicht, Zustellort, Erscheinungshäufigkeit). Die im Frühjahr 2001 in den Medien gemachten Angaben basierten indessen lediglich auf summarischen Schätzwerten (gestützt auf eine durchschnittliche Subvention für alle Presseerzeugnisse von 10 Rappen pro zugestelltes Exemplar). Diese Schätzwerte gaben keineswegs die effektiven Geldflüsse für die einzelnen Presseerzeugnisse wieder, weil sie die tatsächlichen kostentreibenden Faktoren (vorab Gewicht und Zustelldichte) nicht berücksichtigen.</p><p>Eine Liste mit ausgewählten Zeitungen und Zeitschriften, die von der Presseförderung profitieren, ist im erwähnten Bericht enthalten. Demnach profitieren beispielsweise Migros und Coop mit je rund 8,4 bzw. 8,2 Millionen Franken von der Presseförderung. Die vom Interpellanten genannten grossen Tageszeitungen hingegen profitieren von der Presseförderung nur wenig bis gar nicht. So decken z. B. die "NZZ" und der "Tagesanzeiger" die Kosten der Postzustellung aufgrund ihres hohen Gewichts bei weitem nicht, obwohl sie grundsätzlich eine verbilligte Zustellung erhalten. Der "Blick" hingegen erhält insgesamt Subventionen von rund 4,8 Millionen Franken pro Jahr. Die Zeitschriften "K-Tip", "Betty Bossi", "Puls Tip" sowie "Beobachter" profitieren insgesamt im Umfang von 3,2 Millionen Franken von der Presseförderung, und die "Glückspost" erhält rund 450 000 Franken. Die vom Interpellanten angeführten Zahlen wurden folglich durch die Untersuchung nicht bestätigt.</p><p>Die Regional- und Lokalpresse profitiert insgesamt im Umfang von rund 25 Millionen Franken von den Subventionen des Bundes. Die lokale und regionale Tagespresse und die mehrmals wöchentlich erscheinenden lokalen Presseerzeugnisse erhalten im Durchschnitt eine um 5 bis 7 Rappen höhere Subvention pro Exemplar als die grossauflagige Presse und die Mitgliedschaftspresse. Dennoch ist der Anteil gemessen am gesamten Subventionsvolumen mit 25 Millionen Franken verhältnismässig klein.</p><p>Die erwähnte Untersuchung hat ergeben, dass das bestehende System der so genannten indirekten Presseförderung eine gezielte Förderung der Regional- und Lokalpresse nur beschränkt zulässt. Immerhin liesse sich der Anteil der Regional- und Lokalpresse an den Tarifvergünstigungen ohne Änderung des Postgesetzes steigern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Postgesetz schreibt in Artikel 15 vor: "Zur Erhaltung einer vielfältigen Presse gewährt die Post Vorzugspreise für abonnierte Zeitungen, vor allem für die Regional- und Lokalpresse." Unter diesem Titel gibt der Bund zwar jährlich an die 100 Millionen Franken aus; wofür aber gibt er sie tatsächlich aus? Ein Zipfelchen der Wahrheit ist kürzlich durch eine Indiskretion publik geworden, von einer offiziellen Veröffentlichung der Fakten kann aber keine Rede sein. Im Gegenteil deutet Einiges darauf hin, dass der Bundesrat die Namen der Begünstigten und die Summen der ihnen zugeflossenen Vergünstigungen unter Verschluss halten will.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er bereit, die Liste der Verlage und Zeitungstitel, die letzes Jahr in den Genuss der Posttaxenverbilligung kamen, lückenlos zu publizieren? Ist er bereit, dies im Rahmen der Antwort auf diese Interpellation zu tun?</p><p>2. Falls er dazu nicht bereit ist: Wie vereinbart er diese Geheimhaltung mit dem Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, das er einzuführen gedenkt?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die bisher praktizierte Geheimhaltung nicht mit dem Postgeheimnis begründet werden kann, weil es sich hier um die Verwendung öffentlicher Gelder handelt und nicht um solche der Post?</p><p>4. Falls er nicht bereit ist, den Schleier zu lüften: Kann er bestätigen, dass die beiden Grossverteiler Coop und Migros von 10,4 Millionen bzw. 8,6 Millionen Franken Tarifreduktionen profitierten, der TCS von 4,4 Millionen Franken, die Verlage Ringier von 9,8 Millionen Franken, Edipresse von 4,5 Millionen Franken, die "NZZ" von 3,2 Millionen Franken und Tamedia von 2,8 Millionen Franken?</p><p>5. Wie viele Mittel flossen an die Regional- und Lokalpresse, die in erster Linie gefördert werden sollte?</p><p>6. Hält er es mit den staatspolitischen Absichten der Presseförderung, die Artikel 15 des Postgesetzes begründen, für vereinbar, dass Zeitschriften wie "Betty Bossi" von einer Tarifreduktion von 940 000 Franken pro Jahr, "Tele" von 1,08 Millionen Franken oder die "Glückspost" von 670 000 Franken profitierten?</p>
  • Missbrauch der Presseförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wirkungen des heutigen Systems der Presseförderung gemäss Artikel 15 des Postgesetzes sind im Auftrag des UVEK von einer externen Firma untersucht worden. Die Mitte August 2001 vom UVEK publizierte Studie hat gezeigt, dass das heutige System der Presseförderung insgesamt revisionsbedürftig ist. Allerdings muss eine umfassende Revision auf einer klaren und allgemein anerkannten Zielsetzung beruhen. Entsprechende Vorarbeiten werden zurzeit von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates geleistet. Der Bundesrat ist bereit, in einem ersten Schritt, noch vor Abschluss der laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, die bereits kurzfristig möglichen Massnahmen zur verbesserten Förderung der Regional- und Lokalpresse zu prüfen und die Verordnung zum Postgesetz per 1. Januar 2003 entsprechend zu revidieren. Einerseits möchte der Bundesrat die jährlichen Zahlungen an die Post von heute rund 100 Millionen Franken um mindestens 20 Millionen kürzen. Andererseits soll mit weniger Bundesmitteln eine gezieltere Förderung der Regional- und Lokalpresse ermöglicht werden.</p><p>1.-3. Die Liste der Presseerzeugnisse, die gemäss heutigem System zu Vorzugstarifen zugestellt werden, ist der Finanzkommission bereits unterbreitet worden. Die Angaben wurden allerdings angesichts der damals laufenden Untersuchung zur Presseförderung nicht publiziert, um die Arbeiten nicht zu beeinflussen, und um zu vermeiden, dass die Verlage ihre für die laufenden Untersuchungen zu den Subventionsflüssen nötige Mitarbeit einstellen. Mittlerweile sind die gewünschten Daten öffentlich zugänglich und können auf Verlangen eingesehen werden.</p><p>4.-6. Die den einzelnen Presseerzeugnissen zugute kommenden Subventionen sind von verschiedenen Faktoren abhängig (Menge, Gewicht, Zustellort, Erscheinungshäufigkeit). Die im Frühjahr 2001 in den Medien gemachten Angaben basierten indessen lediglich auf summarischen Schätzwerten (gestützt auf eine durchschnittliche Subvention für alle Presseerzeugnisse von 10 Rappen pro zugestelltes Exemplar). Diese Schätzwerte gaben keineswegs die effektiven Geldflüsse für die einzelnen Presseerzeugnisse wieder, weil sie die tatsächlichen kostentreibenden Faktoren (vorab Gewicht und Zustelldichte) nicht berücksichtigen.</p><p>Eine Liste mit ausgewählten Zeitungen und Zeitschriften, die von der Presseförderung profitieren, ist im erwähnten Bericht enthalten. Demnach profitieren beispielsweise Migros und Coop mit je rund 8,4 bzw. 8,2 Millionen Franken von der Presseförderung. Die vom Interpellanten genannten grossen Tageszeitungen hingegen profitieren von der Presseförderung nur wenig bis gar nicht. So decken z. B. die "NZZ" und der "Tagesanzeiger" die Kosten der Postzustellung aufgrund ihres hohen Gewichts bei weitem nicht, obwohl sie grundsätzlich eine verbilligte Zustellung erhalten. Der "Blick" hingegen erhält insgesamt Subventionen von rund 4,8 Millionen Franken pro Jahr. Die Zeitschriften "K-Tip", "Betty Bossi", "Puls Tip" sowie "Beobachter" profitieren insgesamt im Umfang von 3,2 Millionen Franken von der Presseförderung, und die "Glückspost" erhält rund 450 000 Franken. Die vom Interpellanten angeführten Zahlen wurden folglich durch die Untersuchung nicht bestätigt.</p><p>Die Regional- und Lokalpresse profitiert insgesamt im Umfang von rund 25 Millionen Franken von den Subventionen des Bundes. Die lokale und regionale Tagespresse und die mehrmals wöchentlich erscheinenden lokalen Presseerzeugnisse erhalten im Durchschnitt eine um 5 bis 7 Rappen höhere Subvention pro Exemplar als die grossauflagige Presse und die Mitgliedschaftspresse. Dennoch ist der Anteil gemessen am gesamten Subventionsvolumen mit 25 Millionen Franken verhältnismässig klein.</p><p>Die erwähnte Untersuchung hat ergeben, dass das bestehende System der so genannten indirekten Presseförderung eine gezielte Förderung der Regional- und Lokalpresse nur beschränkt zulässt. Immerhin liesse sich der Anteil der Regional- und Lokalpresse an den Tarifvergünstigungen ohne Änderung des Postgesetzes steigern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Postgesetz schreibt in Artikel 15 vor: "Zur Erhaltung einer vielfältigen Presse gewährt die Post Vorzugspreise für abonnierte Zeitungen, vor allem für die Regional- und Lokalpresse." Unter diesem Titel gibt der Bund zwar jährlich an die 100 Millionen Franken aus; wofür aber gibt er sie tatsächlich aus? Ein Zipfelchen der Wahrheit ist kürzlich durch eine Indiskretion publik geworden, von einer offiziellen Veröffentlichung der Fakten kann aber keine Rede sein. Im Gegenteil deutet Einiges darauf hin, dass der Bundesrat die Namen der Begünstigten und die Summen der ihnen zugeflossenen Vergünstigungen unter Verschluss halten will.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er bereit, die Liste der Verlage und Zeitungstitel, die letzes Jahr in den Genuss der Posttaxenverbilligung kamen, lückenlos zu publizieren? Ist er bereit, dies im Rahmen der Antwort auf diese Interpellation zu tun?</p><p>2. Falls er dazu nicht bereit ist: Wie vereinbart er diese Geheimhaltung mit dem Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, das er einzuführen gedenkt?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die bisher praktizierte Geheimhaltung nicht mit dem Postgeheimnis begründet werden kann, weil es sich hier um die Verwendung öffentlicher Gelder handelt und nicht um solche der Post?</p><p>4. Falls er nicht bereit ist, den Schleier zu lüften: Kann er bestätigen, dass die beiden Grossverteiler Coop und Migros von 10,4 Millionen bzw. 8,6 Millionen Franken Tarifreduktionen profitierten, der TCS von 4,4 Millionen Franken, die Verlage Ringier von 9,8 Millionen Franken, Edipresse von 4,5 Millionen Franken, die "NZZ" von 3,2 Millionen Franken und Tamedia von 2,8 Millionen Franken?</p><p>5. Wie viele Mittel flossen an die Regional- und Lokalpresse, die in erster Linie gefördert werden sollte?</p><p>6. Hält er es mit den staatspolitischen Absichten der Presseförderung, die Artikel 15 des Postgesetzes begründen, für vereinbar, dass Zeitschriften wie "Betty Bossi" von einer Tarifreduktion von 940 000 Franken pro Jahr, "Tele" von 1,08 Millionen Franken oder die "Glückspost" von 670 000 Franken profitierten?</p>
    • Missbrauch der Presseförderung

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