Katalysator für Motorräder
- ShortId
-
01.3091
- Id
-
20013091
- Updated
-
10.04.2024 08:51
- Language
-
de
- Title
-
Katalysator für Motorräder
- AdditionalIndexing
-
48;52;Zweiradfahrzeug;Fahrzeugausrüstung;Umweltrecht;Abgas;schadstoffarmes Fahrzeug;Luftverunreinigung
- 1
-
- L04K18030105, Zweiradfahrzeug
- L06K060201010101, Abgas
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
- L04K06020309, Luftverunreinigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Motorräder müssen auch in der Schweiz hinsichtlich Abgasvorschriften den Anforderungen nach Kapitel 5 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen entsprechen (Anhang 5 Ziffer 212 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge; VTS, SR 741.41). Zunächst ist in der EG für das Jahr 2003 die Verschärfung dieser Abgasvorschriften geplant. Eine direkte Mitarbeit der Schweiz in den entsprechenden Gremien in Brüssel war dabei nicht möglich. Eine Übernahme der strengeren Vorschriften ins schweizerische Recht, im Gleichschritt mit der EG, ist jedoch vorgesehen.</p><p>Mittelfristig sollen die in der erwähnten Richtlinie enthaltenen Abgasvorschriften durch neue, weltweit anwendbare, noch strengere Vorschriften abgelöst werden. In den zu diesem Zweck gegründeten Arbeitsgruppen wirkt die Schweiz im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Genf (UN/ECE) aktiv mit. Es darf erwartet werden, dass diese Verschärfung der Abgasvorschriften, die etwa 2006 in Kraft treten dürfte, auch bei Motorrädern die Verwendung eines geregelten Katalysators erfordern wird.</p><p>2. Eine Einflussnahme der Schweiz auf die Industrie zur beschleunigten Anwendung der technischen Fortschritte auf dem Gebiet der Abgasentgiftung ist im Rahmen der oben erwähnten Arbeitsgruppen zur Erarbeitung strengerer Abgasvorschriften möglich.</p><p>Im Rahmen des Programms "Energie Schweiz" soll zudem ein griffiges Programm zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs zusammen mit den betroffenen Branchen umgesetzt werden.</p><p>Einem schweizerischen Alleingang bezüglich Abgasvorschriften für Motorräder steht grundsätzlich das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) entgegen. Danach sind technische Vorschriften so auszugestalten, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken (Art. 4 Abs. 1). Abweichungen sind aber zulässig, wenn überwiegende Interessen sie erfordern, z. B. zum Schutz der natürlichen Umwelt.</p><p>Es ist unbestritten, dass heute ein Motorrad verglichen mit einem Personenwagen, der den neuesten Abgasvorschriften (Euro 3) entspricht, ein Mehrfaches an Schadstoffen ausstösst. Der Bundesrat erachtet aber einen schweizerischen Alleingang als unangebracht, da einerseits bei Betrachtung der Gesamtemissionen des Strassenverkehrs der Anteil der Motorräder wegen der vergleichsweise geringen Anzahl und Kilometerleistung klein ist und andererseits wegen des kleinen Schweizer Marktes die Hersteller keine technisch ausgereiften Lösungen anbieten würden.</p><p>Im Weiteren müsste auch bei einem schweizerischen Alleingang der Industrie eine gewisse Übergangsfrist gewährt werden, so dass gegenüber dem vorgesehenen europäischen Zeitplan für die nächsten Verschärfungen (vgl. Antwort auf Frage 1) kein oder nur ein geringer Vorsprung gewonnen werden könnte.</p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, eine gezielte Information über emissions- und verbrauchsarme Motorräder im Rahmen des Programms "Energie Schweiz" durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die zahlenmässig grossen Fahrzeuggruppen der Personen- und der Lastwagen bestehen strenge Abgasvorschriften. Motorräder müssen diesbezüglich den Richtlinien des Europäischen Parlamentes entsprechen. Eine Regelung im europäischen Verbund ist erforderlich, wenn auch in diesem Bereich Fortschritte zur Reduktion von Schadstoffen erzielt werden sollen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Was tut die Landesregierung, damit auch für Motorräder europaweit strengere Abgasvorschriften eingeführt werden?</p><p>2. Kann die Schweiz Einfluss auf die Industrie nehmen, damit die technischen Fortschritte auf diesem Gebiet beschleunigt angewendet werden?</p><p>3. Kann der Bund im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, z. B. mit einer Imagekampagne, etwas zur Attraktivierung des Anliegens beitragen?</p>
- Katalysator für Motorräder
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Motorräder müssen auch in der Schweiz hinsichtlich Abgasvorschriften den Anforderungen nach Kapitel 5 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen entsprechen (Anhang 5 Ziffer 212 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge; VTS, SR 741.41). Zunächst ist in der EG für das Jahr 2003 die Verschärfung dieser Abgasvorschriften geplant. Eine direkte Mitarbeit der Schweiz in den entsprechenden Gremien in Brüssel war dabei nicht möglich. Eine Übernahme der strengeren Vorschriften ins schweizerische Recht, im Gleichschritt mit der EG, ist jedoch vorgesehen.</p><p>Mittelfristig sollen die in der erwähnten Richtlinie enthaltenen Abgasvorschriften durch neue, weltweit anwendbare, noch strengere Vorschriften abgelöst werden. In den zu diesem Zweck gegründeten Arbeitsgruppen wirkt die Schweiz im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Genf (UN/ECE) aktiv mit. Es darf erwartet werden, dass diese Verschärfung der Abgasvorschriften, die etwa 2006 in Kraft treten dürfte, auch bei Motorrädern die Verwendung eines geregelten Katalysators erfordern wird.</p><p>2. Eine Einflussnahme der Schweiz auf die Industrie zur beschleunigten Anwendung der technischen Fortschritte auf dem Gebiet der Abgasentgiftung ist im Rahmen der oben erwähnten Arbeitsgruppen zur Erarbeitung strengerer Abgasvorschriften möglich.</p><p>Im Rahmen des Programms "Energie Schweiz" soll zudem ein griffiges Programm zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs zusammen mit den betroffenen Branchen umgesetzt werden.</p><p>Einem schweizerischen Alleingang bezüglich Abgasvorschriften für Motorräder steht grundsätzlich das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) entgegen. Danach sind technische Vorschriften so auszugestalten, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken (Art. 4 Abs. 1). Abweichungen sind aber zulässig, wenn überwiegende Interessen sie erfordern, z. B. zum Schutz der natürlichen Umwelt.</p><p>Es ist unbestritten, dass heute ein Motorrad verglichen mit einem Personenwagen, der den neuesten Abgasvorschriften (Euro 3) entspricht, ein Mehrfaches an Schadstoffen ausstösst. Der Bundesrat erachtet aber einen schweizerischen Alleingang als unangebracht, da einerseits bei Betrachtung der Gesamtemissionen des Strassenverkehrs der Anteil der Motorräder wegen der vergleichsweise geringen Anzahl und Kilometerleistung klein ist und andererseits wegen des kleinen Schweizer Marktes die Hersteller keine technisch ausgereiften Lösungen anbieten würden.</p><p>Im Weiteren müsste auch bei einem schweizerischen Alleingang der Industrie eine gewisse Übergangsfrist gewährt werden, so dass gegenüber dem vorgesehenen europäischen Zeitplan für die nächsten Verschärfungen (vgl. Antwort auf Frage 1) kein oder nur ein geringer Vorsprung gewonnen werden könnte.</p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, eine gezielte Information über emissions- und verbrauchsarme Motorräder im Rahmen des Programms "Energie Schweiz" durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die zahlenmässig grossen Fahrzeuggruppen der Personen- und der Lastwagen bestehen strenge Abgasvorschriften. Motorräder müssen diesbezüglich den Richtlinien des Europäischen Parlamentes entsprechen. Eine Regelung im europäischen Verbund ist erforderlich, wenn auch in diesem Bereich Fortschritte zur Reduktion von Schadstoffen erzielt werden sollen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Was tut die Landesregierung, damit auch für Motorräder europaweit strengere Abgasvorschriften eingeführt werden?</p><p>2. Kann die Schweiz Einfluss auf die Industrie nehmen, damit die technischen Fortschritte auf diesem Gebiet beschleunigt angewendet werden?</p><p>3. Kann der Bund im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, z. B. mit einer Imagekampagne, etwas zur Attraktivierung des Anliegens beitragen?</p>
- Katalysator für Motorräder
Back to List