Bundesbetriebe. Beschränkung der Spitzenlöhne
- ShortId
-
01.3095
- Id
-
20013095
- Updated
-
10.04.2024 12:08
- Language
-
de
- Title
-
Bundesbetriebe. Beschränkung der Spitzenlöhne
- AdditionalIndexing
-
15;04;Post;Lohn;Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung;SBB;Lohnfestsetzung;parastaatliche Verwaltung;Bundespersonal;öffentliches Unternehmen;Führungskraft
- 1
-
- L05K0702010103, Lohn
- L05K0702020204, Führungskraft
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L05K0702010304, Lohnfestsetzung
- L07K07020502010101, Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung
- L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
- L04K12020202, Post
- L05K1801021103, SBB
- L05K0806010301, Bundespersonal
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Medienberichte über die Spitzenlöhne bei SBB und Post haben die Öffentlichkeit zu Recht in Aufregung und Empörung versetzt. Die Bevölkerung versteht nicht, dass auch in öffentlichen Betrieben Spitzensaläre bezahlt werden, die sogar die Löhne der Bundesrätinnen und Bundesräte um ein Mehrfaches übersteigen.</p><p>Man muss sich z. B. fragen, warum der Postchef inklusive Boni rund 700 000 Franken pro Jahr verdient. Solche Saläre stehen in keiner Relation zur erbrachten Leistung.</p><p>Es ist dem Betriebsklima und der Leistungsbereitschaft nicht förderlich, wenn derart grosse Unterschiede in der Besoldung bestehen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Lohnschere noch mehr öffnet, indem die tiefen und kaum Existenz sichernden Löhne unter Druck geraten, während die Spitzensaläre der attraktiven Kaderstellen vergoldet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat erlaubt sich, seine Antwort kurz zu fassen, weil der Bericht vom 5. Juni 2001, "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte", die wichtigsten Aussagen bereits enthält. Dabei hat sich der Bundesrat klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe ausgesprochen. Er erachtet die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst.</p><p>Bezüglich Bundespersonalgesetz (BPG) wurde eine allfällige Festlegung von Höchstlöhnen bereits bei den Gesetzesberatungen diskutiert und verworfen. Es wäre nun nicht angebracht, heute schon für jene Unternehmen, deren Personal dem BPG unterstellt ist, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen. Vorerst müssen Erfahrungen gesammelt werden. Die Entwicklung einer sachgerechten Praxis ist im Gange.</p><p>Im Sinne des Berichtes "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" will der Bundesrat insbesondere die Instrumente zur Herstellung der Transparenz konkretisieren und Grundsätze betreffend Entschädigungen, Entlöhnung, Boni, berufliche Vorsorge sowie allfällige weitere Leistungen festlegen. Diese Massnahmen sollen zu betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbaren Entscheidungen der Unternehmen führen. Die Bundesratsbezüge eignen sich nach Einschätzung des Bundesrates jedoch nicht als Vergleichsgrössen. Sie sind einem im Angestelltenverhältnis ausgerichteten Lohn kaum vergleichbar. Die Bundesratsbezüge sind das Ergebnis einer politischen Willensbildung und sind im Zusammenhang mit anderen Elementen zu beurteilen.</p><p>In Verbindung mit einem deutlich verstärkten und standardisierten Reporting wird durch die Grundsätze des Bundesrates der Druck auf die Unternehmen nach einer politisch verträglichen Politik steigen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sollen künftig regelmässig die nötigen Informationen erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird über die betreffenden Grundsätze informieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament vorzulegen, damit für die Gehälter der Kader der Unternehmen des Bundes und seiner Anstalten (SBB, Post, Swisscom, Suva, Schweizerische Nationalbank, Rüstungsbetriebe, SRG usw.) Maximalbeträge festgelegt werden.</p><p>Dabei sollen sich die maximalen Gehälter inklusive Boni an den Kadergehältern der allgemeinen Bundesverwaltung orientieren, und sie dürfen das maximale Bundesratsgehalt nicht übersteigen.</p>
- Bundesbetriebe. Beschränkung der Spitzenlöhne
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Medienberichte über die Spitzenlöhne bei SBB und Post haben die Öffentlichkeit zu Recht in Aufregung und Empörung versetzt. Die Bevölkerung versteht nicht, dass auch in öffentlichen Betrieben Spitzensaläre bezahlt werden, die sogar die Löhne der Bundesrätinnen und Bundesräte um ein Mehrfaches übersteigen.</p><p>Man muss sich z. B. fragen, warum der Postchef inklusive Boni rund 700 000 Franken pro Jahr verdient. Solche Saläre stehen in keiner Relation zur erbrachten Leistung.</p><p>Es ist dem Betriebsklima und der Leistungsbereitschaft nicht förderlich, wenn derart grosse Unterschiede in der Besoldung bestehen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Lohnschere noch mehr öffnet, indem die tiefen und kaum Existenz sichernden Löhne unter Druck geraten, während die Spitzensaläre der attraktiven Kaderstellen vergoldet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat erlaubt sich, seine Antwort kurz zu fassen, weil der Bericht vom 5. Juni 2001, "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte", die wichtigsten Aussagen bereits enthält. Dabei hat sich der Bundesrat klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe ausgesprochen. Er erachtet die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst.</p><p>Bezüglich Bundespersonalgesetz (BPG) wurde eine allfällige Festlegung von Höchstlöhnen bereits bei den Gesetzesberatungen diskutiert und verworfen. Es wäre nun nicht angebracht, heute schon für jene Unternehmen, deren Personal dem BPG unterstellt ist, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen. Vorerst müssen Erfahrungen gesammelt werden. Die Entwicklung einer sachgerechten Praxis ist im Gange.</p><p>Im Sinne des Berichtes "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" will der Bundesrat insbesondere die Instrumente zur Herstellung der Transparenz konkretisieren und Grundsätze betreffend Entschädigungen, Entlöhnung, Boni, berufliche Vorsorge sowie allfällige weitere Leistungen festlegen. Diese Massnahmen sollen zu betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbaren Entscheidungen der Unternehmen führen. Die Bundesratsbezüge eignen sich nach Einschätzung des Bundesrates jedoch nicht als Vergleichsgrössen. Sie sind einem im Angestelltenverhältnis ausgerichteten Lohn kaum vergleichbar. Die Bundesratsbezüge sind das Ergebnis einer politischen Willensbildung und sind im Zusammenhang mit anderen Elementen zu beurteilen.</p><p>In Verbindung mit einem deutlich verstärkten und standardisierten Reporting wird durch die Grundsätze des Bundesrates der Druck auf die Unternehmen nach einer politisch verträglichen Politik steigen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sollen künftig regelmässig die nötigen Informationen erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird über die betreffenden Grundsätze informieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament vorzulegen, damit für die Gehälter der Kader der Unternehmen des Bundes und seiner Anstalten (SBB, Post, Swisscom, Suva, Schweizerische Nationalbank, Rüstungsbetriebe, SRG usw.) Maximalbeträge festgelegt werden.</p><p>Dabei sollen sich die maximalen Gehälter inklusive Boni an den Kadergehältern der allgemeinen Bundesverwaltung orientieren, und sie dürfen das maximale Bundesratsgehalt nicht übersteigen.</p>
- Bundesbetriebe. Beschränkung der Spitzenlöhne
Back to List