Bundesbetriebe. Beschränkung der Verwaltungsratshonorare
- ShortId
-
01.3096
- Id
-
20013096
- Updated
-
10.04.2024 11:54
- Language
-
de
- Title
-
Bundesbetriebe. Beschränkung der Verwaltungsratshonorare
- AdditionalIndexing
-
15;04;Lohn;Nichtlohneinkommen;Bundesverwaltung;Verwaltungsrat;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L05K0703040105, Verwaltungsrat
- L05K0702010106, Nichtlohneinkommen
- L05K0702010103, Lohn
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit den überhöhten Kadergehältern bei Betrieben des Bundes erfuhr die Öffentlichkeit, dass die Verwaltungsratspräsidenten von SBB und Post Honorare von 250 000 Franken pro Jahr erhalten.</p><p>Wie die überhöhten Gehälter der Direktionen stehen auch die Honorare der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte in keinem vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Leistung. Die Bevölkerung kann zu Recht nicht verstehen, wenn einerseits der Service public laufend verschlechtert wird und andererseits die dafür Verantwortlichen mit überhöhten Honoraren vergoldet werden.</p><p>Die Höhe der Honorare für Verwaltungsratsmandate muss auf transparenten Kriterien beruhen, und die Höhe muss in einem gerechtfertigten Verhältnis zur erwarteten Leistung stehen.</p>
- <p>Der Bundesrat erlaubt sich, seine Antwort kurz zu fassen, weil der Bericht vom 5. Juni 2001, "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte", die wichtigsten Aussagen bereits enthält. Dabei hat sich der Bundesrat klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe ausgesprochen. Er erachtet die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst.</p><p>Im Sinne des Berichtes "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" will der Bundesrat insbesondere die Instrumente zur Herstellung der Transparenz konkretisieren und Grundsätze betreffend Entschädigungen der Verwaltungsräte festlegen. Diese Grundsätze sollen sicherstellen, dass das Entscheidungsverfahren transparent ist und dass diese Verwaltungsratshonorare im Gesamtzusammenhang vertretbar sind.</p><p>In Verbindung mit einem deutlich verstärkten und standardisierten Reporting wird durch die Grundsätze des Bundesrates der Druck auf die Unternehmen nach einer politisch verträglichen Politik steigen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sollen künftig regelmässig die nötigen Informationen erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird über die betreffenden Grundsätze informieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament vorzulegen, damit für die Honorare der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von Unternehmen des Bundes und seiner Anstalten (SBB, Post, Swisscom usw.) Maximalbeträge festgelegt werden.</p><p>Bei der Festlegung der Honorare ist der effektive Zeitaufwand für das Mandat zu berücksichtigen. Zudem sollen sich die maximalen Honorare für Verwaltungsratsmandate an den Kadergehältern der allgemeinen Bundesverwaltung orientieren.</p>
- Bundesbetriebe. Beschränkung der Verwaltungsratshonorare
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit den überhöhten Kadergehältern bei Betrieben des Bundes erfuhr die Öffentlichkeit, dass die Verwaltungsratspräsidenten von SBB und Post Honorare von 250 000 Franken pro Jahr erhalten.</p><p>Wie die überhöhten Gehälter der Direktionen stehen auch die Honorare der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte in keinem vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Leistung. Die Bevölkerung kann zu Recht nicht verstehen, wenn einerseits der Service public laufend verschlechtert wird und andererseits die dafür Verantwortlichen mit überhöhten Honoraren vergoldet werden.</p><p>Die Höhe der Honorare für Verwaltungsratsmandate muss auf transparenten Kriterien beruhen, und die Höhe muss in einem gerechtfertigten Verhältnis zur erwarteten Leistung stehen.</p>
- <p>Der Bundesrat erlaubt sich, seine Antwort kurz zu fassen, weil der Bericht vom 5. Juni 2001, "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte", die wichtigsten Aussagen bereits enthält. Dabei hat sich der Bundesrat klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe ausgesprochen. Er erachtet die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst.</p><p>Im Sinne des Berichtes "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" will der Bundesrat insbesondere die Instrumente zur Herstellung der Transparenz konkretisieren und Grundsätze betreffend Entschädigungen der Verwaltungsräte festlegen. Diese Grundsätze sollen sicherstellen, dass das Entscheidungsverfahren transparent ist und dass diese Verwaltungsratshonorare im Gesamtzusammenhang vertretbar sind.</p><p>In Verbindung mit einem deutlich verstärkten und standardisierten Reporting wird durch die Grundsätze des Bundesrates der Druck auf die Unternehmen nach einer politisch verträglichen Politik steigen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sollen künftig regelmässig die nötigen Informationen erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird über die betreffenden Grundsätze informieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen bzw. dem Parlament vorzulegen, damit für die Honorare der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von Unternehmen des Bundes und seiner Anstalten (SBB, Post, Swisscom usw.) Maximalbeträge festgelegt werden.</p><p>Bei der Festlegung der Honorare ist der effektive Zeitaufwand für das Mandat zu berücksichtigen. Zudem sollen sich die maximalen Honorare für Verwaltungsratsmandate an den Kadergehältern der allgemeinen Bundesverwaltung orientieren.</p>
- Bundesbetriebe. Beschränkung der Verwaltungsratshonorare
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