Tierverkehrskontrolle
- ShortId
-
01.3097
- Id
-
20013097
- Updated
-
10.04.2024 14:14
- Language
-
de
- Title
-
Tierverkehrskontrolle
- AdditionalIndexing
-
55;Schwein;Schaf;Ziege;Viehhaltung;Datenbasis
- 1
-
- L05K1401080106, Ziege
- L05K1401080103, Schaf
- L05K1401080104, Schwein
- L06K120301010301, Datenbasis
- L05K1401010209, Viehhaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kontrolle des Tierverkehrs ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Seuchenbekämpfung. Nur so können infizierte, aber noch nicht erkrankte Tiere frühzeitig erkannt und eliminiert werden. Die Aufzeichnung über den Tierverkehr schafft auch die Grundlage, um Klauentiere vom Schlachthof zurück bis in den Stall verfolgen zu können. Eine solche Rückverfolgbarkeit trägt wesentlich zum Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in das Lebensmittel Fleisch bei. Zudem ist eine gut funktionierende Tierverkehrskontrolle eine Voraussetzung für den zukünftigen Zugang zu ausländischen Märkten. Aus diesen Gründen misst der Bundesrat der neu geschaffenen Tierverkehrsdatenbank (TVD AG) eine grosse Bedeutung zu.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das von der TVD AG gewählte System, Tierbesitzer mit Ohrmarken zu beliefern, die Tiere mit Ohrmarken zu kennzeichnen, die Tierbewegungen zu erfassen, hat sich grösstenteils bewährt. Die Installationen bei der TVD AG und die Vorgaben, eine verlässliche Tierdatenbank aufbauen zu können, wurden zudem von der EU-Inspektion als sehr gut beurteilt. Mängel, zum Beispiel bezüglich der Erreichbarkeit der TVD AG, der Auslieferung und Qualität von Ohrmarken, der Grösse der Ohrmarken für Kleinrassen oder der Kapazitäten im Internet werden laufend bearbeitet und korrigiert. Das grösste Problem ist zurzeit, dass der Tierverkehr nicht lückenlos gemeldet wird.</p><p>2. Für das Jahr 2001 sind für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank insgesamt 6,3 Millionen Franken, für den weiteren Ausbau 1,4 Millionen Franken budgetiert, um im Zusammenhang mit der BSE-Problematik die Herkunft der Tiere offen zu legen und einen Beitrag zur Vertrauensbildung bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu leisten.</p><p>3. Nach Artikel 15b des Tierseuchengesetzes werden die Betriebskosten grundsätzlich durch Gebühren der Tierhalter gedeckt. Für das Betriebsjahr 2001 werden durch den Bund im Sinne einer Starthilfe 2 Millionen Franken der Betriebskosten übernommen. Die Kosten für den Aufbau der zentralen Datenbank, die im Eigentum des Bundes steht, gehen zulasten des Bundes.</p><p>4. Ohrmarken werden bereits seit längerer Zeit bei allen Tierarten, die es zu kennzeichnen gilt, eingesetzt. Sie sind billig, können durch die Tierbesitzer problemlos eingesetzt werden, sind gut verträglich, erlauben eine eindeutige Identifikation am Tier und sind EU-konform. Alternativen zur Ohrmarke, zum Beispiel die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder Tätowierung, wurden geprüft, und deren Verwendung wurde mit Vertreterinnen und Vertretern von Kleinrassenhaltern und den Vollzugsorganen diskutiert. Mehrheitlich wurden Ohrmarken in einer für Kleinrassen verträglichen Grösse bevorzugt. Eine solche Ohrmarke steht heute zur Verfügung. Zudem müssen Halterinnen und Halter von Kleinrassen die Ohrmarken nur dann einsetzen, wenn Tiere den Betrieb verlassen, oder im Rahmen von seuchenpolizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen. Mikrochips wurden aus Kostengründen und Tätowierungen aus tierschützerischen Überlegungen nicht weiterverfolgt. Der Tierpass allein erfüllt die Anforderungen an eine eindeutige Identifikation am Tier nicht.</p><p>5. Die neue Tierverkehrskontrolle ist Bestandteil der "Agrarpolitik 2002". Sie will mehr Sicherheit schaffen, mehr Vertrauen gewinnen, die Chancen im Wettbewerb erhöhen und appelliert an die Selbstverantwortung der Tierbesitzer. Das vorgegebene und installierte System der neuen Tierverkehrskontrolle garantiert die angestrebte Rückverfolgbarkeit. Eine zweifelsfreie Rückverfolgbarkeit ist aber nur möglich, wenn die Tierbesitzer, die Handels- und Schlachtbetriebe die Selbstverantwortung wahrnehmen, d. h., wenn vollständig gemeldet wird. Die Meldedisziplin lässt noch zu wünschen übrig, deshalb bestehen bei der Rückverfolgbarkeit noch Lücken. Die Umsetzung der neuen Tierverkehrskontrolle wird durch verstärkte Kommunikation, technische Verbesserungen und Kontrollen auf allen Stufen gefördert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1998 hat das Parlament eine umfassende Tierverkehrskontrolle beschlossen, die nun weitgehend umgesetzt ist. Eine Tierverkehrsdatenbank (TVD AG) hat in der Zwischenzeit ihre Arbeit aufgenommen. Bei der Kennzeichnung von kleinwüchsigen Rassen der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung im Rahmen dieser Tierverkehrskontrollen ist offenbar ein Streit im Gang, ob und wie weit Ohrmarken zur Kennzeichnung tauglich sind. Gewisse Zweifel gibt es auch, ob und wie weit sich dieser grosse administrative Aufwand lohnt und wie weit die angestrebte Rückverfolgbarkeit zweifelsfrei funktioniert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Auskunft zu folgenden Fragen:</p><p>1. Hat sich das gewählte System der Tierverkehrsdatenbank bisher bewährt?</p><p>2. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten?</p><p>3. Wer bezahlt wie viel an die Tierverkehrskontrolle?</p><p>4. Wären für kleinwüchsige Rassen (Zwergziegen, Minipigs usw.) nicht Alternativen zu den verunstaltenden Ohrmarken denkbar?</p><p>5. Funktioniert die angestrebte Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall oder bei Rückständen in lebensmittelrechtlichen Angelegenheiten zweifelsfrei?</p>
- Tierverkehrskontrolle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kontrolle des Tierverkehrs ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Seuchenbekämpfung. Nur so können infizierte, aber noch nicht erkrankte Tiere frühzeitig erkannt und eliminiert werden. Die Aufzeichnung über den Tierverkehr schafft auch die Grundlage, um Klauentiere vom Schlachthof zurück bis in den Stall verfolgen zu können. Eine solche Rückverfolgbarkeit trägt wesentlich zum Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in das Lebensmittel Fleisch bei. Zudem ist eine gut funktionierende Tierverkehrskontrolle eine Voraussetzung für den zukünftigen Zugang zu ausländischen Märkten. Aus diesen Gründen misst der Bundesrat der neu geschaffenen Tierverkehrsdatenbank (TVD AG) eine grosse Bedeutung zu.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das von der TVD AG gewählte System, Tierbesitzer mit Ohrmarken zu beliefern, die Tiere mit Ohrmarken zu kennzeichnen, die Tierbewegungen zu erfassen, hat sich grösstenteils bewährt. Die Installationen bei der TVD AG und die Vorgaben, eine verlässliche Tierdatenbank aufbauen zu können, wurden zudem von der EU-Inspektion als sehr gut beurteilt. Mängel, zum Beispiel bezüglich der Erreichbarkeit der TVD AG, der Auslieferung und Qualität von Ohrmarken, der Grösse der Ohrmarken für Kleinrassen oder der Kapazitäten im Internet werden laufend bearbeitet und korrigiert. Das grösste Problem ist zurzeit, dass der Tierverkehr nicht lückenlos gemeldet wird.</p><p>2. Für das Jahr 2001 sind für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank insgesamt 6,3 Millionen Franken, für den weiteren Ausbau 1,4 Millionen Franken budgetiert, um im Zusammenhang mit der BSE-Problematik die Herkunft der Tiere offen zu legen und einen Beitrag zur Vertrauensbildung bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu leisten.</p><p>3. Nach Artikel 15b des Tierseuchengesetzes werden die Betriebskosten grundsätzlich durch Gebühren der Tierhalter gedeckt. Für das Betriebsjahr 2001 werden durch den Bund im Sinne einer Starthilfe 2 Millionen Franken der Betriebskosten übernommen. Die Kosten für den Aufbau der zentralen Datenbank, die im Eigentum des Bundes steht, gehen zulasten des Bundes.</p><p>4. Ohrmarken werden bereits seit längerer Zeit bei allen Tierarten, die es zu kennzeichnen gilt, eingesetzt. Sie sind billig, können durch die Tierbesitzer problemlos eingesetzt werden, sind gut verträglich, erlauben eine eindeutige Identifikation am Tier und sind EU-konform. Alternativen zur Ohrmarke, zum Beispiel die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder Tätowierung, wurden geprüft, und deren Verwendung wurde mit Vertreterinnen und Vertretern von Kleinrassenhaltern und den Vollzugsorganen diskutiert. Mehrheitlich wurden Ohrmarken in einer für Kleinrassen verträglichen Grösse bevorzugt. Eine solche Ohrmarke steht heute zur Verfügung. Zudem müssen Halterinnen und Halter von Kleinrassen die Ohrmarken nur dann einsetzen, wenn Tiere den Betrieb verlassen, oder im Rahmen von seuchenpolizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen. Mikrochips wurden aus Kostengründen und Tätowierungen aus tierschützerischen Überlegungen nicht weiterverfolgt. Der Tierpass allein erfüllt die Anforderungen an eine eindeutige Identifikation am Tier nicht.</p><p>5. Die neue Tierverkehrskontrolle ist Bestandteil der "Agrarpolitik 2002". Sie will mehr Sicherheit schaffen, mehr Vertrauen gewinnen, die Chancen im Wettbewerb erhöhen und appelliert an die Selbstverantwortung der Tierbesitzer. Das vorgegebene und installierte System der neuen Tierverkehrskontrolle garantiert die angestrebte Rückverfolgbarkeit. Eine zweifelsfreie Rückverfolgbarkeit ist aber nur möglich, wenn die Tierbesitzer, die Handels- und Schlachtbetriebe die Selbstverantwortung wahrnehmen, d. h., wenn vollständig gemeldet wird. Die Meldedisziplin lässt noch zu wünschen übrig, deshalb bestehen bei der Rückverfolgbarkeit noch Lücken. Die Umsetzung der neuen Tierverkehrskontrolle wird durch verstärkte Kommunikation, technische Verbesserungen und Kontrollen auf allen Stufen gefördert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1998 hat das Parlament eine umfassende Tierverkehrskontrolle beschlossen, die nun weitgehend umgesetzt ist. Eine Tierverkehrsdatenbank (TVD AG) hat in der Zwischenzeit ihre Arbeit aufgenommen. Bei der Kennzeichnung von kleinwüchsigen Rassen der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung im Rahmen dieser Tierverkehrskontrollen ist offenbar ein Streit im Gang, ob und wie weit Ohrmarken zur Kennzeichnung tauglich sind. Gewisse Zweifel gibt es auch, ob und wie weit sich dieser grosse administrative Aufwand lohnt und wie weit die angestrebte Rückverfolgbarkeit zweifelsfrei funktioniert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Auskunft zu folgenden Fragen:</p><p>1. Hat sich das gewählte System der Tierverkehrsdatenbank bisher bewährt?</p><p>2. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten?</p><p>3. Wer bezahlt wie viel an die Tierverkehrskontrolle?</p><p>4. Wären für kleinwüchsige Rassen (Zwergziegen, Minipigs usw.) nicht Alternativen zu den verunstaltenden Ohrmarken denkbar?</p><p>5. Funktioniert die angestrebte Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall oder bei Rückständen in lebensmittelrechtlichen Angelegenheiten zweifelsfrei?</p>
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