Bund und öffentliche Unternehmungen. Plafonierung der Löhne

ShortId
01.3102
Id
20013102
Updated
10.04.2024 09:26
Language
de
Title
Bund und öffentliche Unternehmungen. Plafonierung der Löhne
AdditionalIndexing
04;15;Lohn;Bundesverwaltung;Lohnfestsetzung;Beteiligung an Unternehmen;Entschädigung der Regierungsmitglieder;öffentliches Unternehmen;Führungskraft
1
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0702010304, Lohnfestsetzung
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L06K080602030101, Entschädigung der Regierungsmitglieder
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erlaubt sich, seine Antwort kurz zu fassen, weil der Bericht vom 5. Juni 2001, "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte", die wichtigsten Aussagen bereits enthält. Dabei hat sich der Bundesrat klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe ausgesprochen. Er erachtet die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst.</p><p>Bezüglich Bundespersonalgesetz (BPG) wurde eine allfällige Festlegung von Höchstlöhnen bereits bei den Gesetzesberatungen diskutiert und verworfen. Es wäre nun nicht angebracht, heute schon für jene Unternehmen, deren Personal dem BPG unterstellt ist, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen. Vorerst müssen Erfahrungen gesammelt werden. Die Entwicklung einer sachgerechten Praxis ist im Gange.</p><p>Im Sinne des Berichtes "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" will der Bundesrat insbesondere die Instrumente zur Herstellung der Transparenz konkretisieren und Grundsätze betreffend Entschädigungen, Entlöhnung, Boni, berufliche Vorsorge sowie allfällige weitere Leistungen festlegen. Diese Massnahmen sollen zu betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbaren Entscheidungen der Unternehmen führen. Die Bundesratsbezüge eignen sich nach Einschätzung des Bundesrates jedoch nicht als Vergleichsgrössen. Sie sind einem im Angestelltenverhältnis ausgerichteten Lohn kaum vergleichbar. Die Bundesratsbezüge sind das Ergebnis einer politischen Willensbildung und sind im Zusammenhang mit anderen Elementen zu beurteilen.</p><p>In Verbindung mit einem deutlich verstärkten und standardisierten Reporting wird durch die Grundsätze des Bundesrates der Druck auf die Unternehmen nach einer politisch verträglichen Politik steigen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sollen künftig regelmässig die nötigen Informationen erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird über die betreffenden Grundsätze informieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat plafoniert die Spitzenlöhne bei der allgemeinen Bundesverwaltung, in den Regiebetrieben des Bundes (SBB, Post) sowie den Gesellschaften, von denen der Bund die Aktienmehrheit hält. Diese Einkommen dürfen, einschliesslich aller Zulagen, keinesfalls höher sein als die der Bundesräte.</p>
  • Bund und öffentliche Unternehmungen. Plafonierung der Löhne
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erlaubt sich, seine Antwort kurz zu fassen, weil der Bericht vom 5. Juni 2001, "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte", die wichtigsten Aussagen bereits enthält. Dabei hat sich der Bundesrat klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe ausgesprochen. Er erachtet die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst.</p><p>Bezüglich Bundespersonalgesetz (BPG) wurde eine allfällige Festlegung von Höchstlöhnen bereits bei den Gesetzesberatungen diskutiert und verworfen. Es wäre nun nicht angebracht, heute schon für jene Unternehmen, deren Personal dem BPG unterstellt ist, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen. Vorerst müssen Erfahrungen gesammelt werden. Die Entwicklung einer sachgerechten Praxis ist im Gange.</p><p>Im Sinne des Berichtes "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" will der Bundesrat insbesondere die Instrumente zur Herstellung der Transparenz konkretisieren und Grundsätze betreffend Entschädigungen, Entlöhnung, Boni, berufliche Vorsorge sowie allfällige weitere Leistungen festlegen. Diese Massnahmen sollen zu betriebswirtschaftlich, sozial und gesamtwirtschaftlich verantwortbaren Entscheidungen der Unternehmen führen. Die Bundesratsbezüge eignen sich nach Einschätzung des Bundesrates jedoch nicht als Vergleichsgrössen. Sie sind einem im Angestelltenverhältnis ausgerichteten Lohn kaum vergleichbar. Die Bundesratsbezüge sind das Ergebnis einer politischen Willensbildung und sind im Zusammenhang mit anderen Elementen zu beurteilen.</p><p>In Verbindung mit einem deutlich verstärkten und standardisierten Reporting wird durch die Grundsätze des Bundesrates der Druck auf die Unternehmen nach einer politisch verträglichen Politik steigen. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sollen künftig regelmässig die nötigen Informationen erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird über die betreffenden Grundsätze informieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat plafoniert die Spitzenlöhne bei der allgemeinen Bundesverwaltung, in den Regiebetrieben des Bundes (SBB, Post) sowie den Gesellschaften, von denen der Bund die Aktienmehrheit hält. Diese Einkommen dürfen, einschliesslich aller Zulagen, keinesfalls höher sein als die der Bundesräte.</p>
    • Bund und öffentliche Unternehmungen. Plafonierung der Löhne

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