Sicherung ungesicherter Bahnübergänge

ShortId
01.3103
Id
20013103
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
Sicherung ungesicherter Bahnübergänge
AdditionalIndexing
48;Verkehrssicherheit;Verkehrsinfrastruktur;Schienenverkehr;Sicherheit im Strassenverkehr;Schienennetz;Verkehrsunfall
1
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Thema Tunnelsicherheit ist durch verschiedene Unfälle der letzten Jahre vermehrt ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Verantwortlichen gerückt. Der Bund hat diesbezüglich verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet. Weniger ist im öffentlichen Bewusstsein verankert, dass die Sicherung ungesicherter Bahnübergänge seit Jahren verschleppt wird. Das Unfallrisiko an unbewachten Bahnübergängen ist noch immer sehr hoch, und immer wieder ereignen sich Unfälle mit tödlichem Ausgang (so etwa im Februar 2001 in Reinach/BL und im Emmental). </p><p>Seit einigen Jahren bezahlt der Bund direkt nichts mehr an die Sanierungsmassnahmen von Bahnübergängen. Die meisten konzessionierten Transportunternehmen (KTU) können die nötigen Mittel jedoch nicht selbst aufbringen. Es ist absehbar, dass die in der Verordnung über die Signalisierung von Bahnübergängen (SR 742.148.31) geforderte Sanierung von ungesicherten Bahnübergängen bis im Jahr 2014 von den betroffenen Unternehmen ohne Bundesunterstützung nicht vorgenommen werden kann. Dies bedeutet, dass das beträchtliche Unfallrisiko bestehen bleibt. Neben dem persönlichen und finanziellen Leid, das solche Unfälle mit sich bringen, leidet unter den von den Medien meist prominent wiedergegebenen Zwischenfällen bei Bahnübergängen auch das Image des öffentlichen Verkehrs insgesamt. Der Bundesrat muss aus all diesen Gründen daran interessiert sein, an die nötigen Sicherheitsmassnahmen einen Betrag zu leisten, um sämtliche noch ungesicherten Bahnübergänge in der Schweiz rasch oder zumindest innert der gesetzten Frist bis 2014 zu sanieren. Es wäre auch die Schaffung eines Fonds zu prüfen, der von verschiedenen Seiten (Bund, KTU, allenfalls Versicherungen und weitere Kreise) gespiesen werden könnte.</p>
  • <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushalts zu leisten. 100 Millionen entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen auf die Sanierung von Bahnübergängen und auf Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird dadurch erreicht, dass der Jahreskredit namentlich in der im Vorstoss angesprochenen Rubrik auf 12 Millionen Franken plafoniert wurde. Dieser Betrag dient der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren und anderseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Er will vielmehr vorerst die Ergebnisse der Expertengruppe Bieri abwarten, die sich mit Lösungen zu den Problemen des Agglomerationsverkehrs befasst. Der Bundesrat wird dann über mögliche mittel- und langfristige Massnahmen beraten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, welche finanzielle Unterstützung der Bund zur Sicherung ungesicherter Bahnübergänge leisten kann, damit die Forderung von Artikel 6 der Verordnung über die Signalisierung von Bahnübergängen möglichst rasch erfüllt werden kann.</p>
  • Sicherung ungesicherter Bahnübergänge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Thema Tunnelsicherheit ist durch verschiedene Unfälle der letzten Jahre vermehrt ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Verantwortlichen gerückt. Der Bund hat diesbezüglich verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet. Weniger ist im öffentlichen Bewusstsein verankert, dass die Sicherung ungesicherter Bahnübergänge seit Jahren verschleppt wird. Das Unfallrisiko an unbewachten Bahnübergängen ist noch immer sehr hoch, und immer wieder ereignen sich Unfälle mit tödlichem Ausgang (so etwa im Februar 2001 in Reinach/BL und im Emmental). </p><p>Seit einigen Jahren bezahlt der Bund direkt nichts mehr an die Sanierungsmassnahmen von Bahnübergängen. Die meisten konzessionierten Transportunternehmen (KTU) können die nötigen Mittel jedoch nicht selbst aufbringen. Es ist absehbar, dass die in der Verordnung über die Signalisierung von Bahnübergängen (SR 742.148.31) geforderte Sanierung von ungesicherten Bahnübergängen bis im Jahr 2014 von den betroffenen Unternehmen ohne Bundesunterstützung nicht vorgenommen werden kann. Dies bedeutet, dass das beträchtliche Unfallrisiko bestehen bleibt. Neben dem persönlichen und finanziellen Leid, das solche Unfälle mit sich bringen, leidet unter den von den Medien meist prominent wiedergegebenen Zwischenfällen bei Bahnübergängen auch das Image des öffentlichen Verkehrs insgesamt. Der Bundesrat muss aus all diesen Gründen daran interessiert sein, an die nötigen Sicherheitsmassnahmen einen Betrag zu leisten, um sämtliche noch ungesicherten Bahnübergänge in der Schweiz rasch oder zumindest innert der gesetzten Frist bis 2014 zu sanieren. Es wäre auch die Schaffung eines Fonds zu prüfen, der von verschiedenen Seiten (Bund, KTU, allenfalls Versicherungen und weitere Kreise) gespiesen werden könnte.</p>
    • <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushalts zu leisten. 100 Millionen entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen auf die Sanierung von Bahnübergängen und auf Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird dadurch erreicht, dass der Jahreskredit namentlich in der im Vorstoss angesprochenen Rubrik auf 12 Millionen Franken plafoniert wurde. Dieser Betrag dient der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren und anderseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Er will vielmehr vorerst die Ergebnisse der Expertengruppe Bieri abwarten, die sich mit Lösungen zu den Problemen des Agglomerationsverkehrs befasst. Der Bundesrat wird dann über mögliche mittel- und langfristige Massnahmen beraten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, welche finanzielle Unterstützung der Bund zur Sicherung ungesicherter Bahnübergänge leisten kann, damit die Forderung von Artikel 6 der Verordnung über die Signalisierung von Bahnübergängen möglichst rasch erfüllt werden kann.</p>
    • Sicherung ungesicherter Bahnübergänge

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