Preisfestlegung für Kälber
- ShortId
-
01.3107
- Id
-
20013107
- Updated
-
10.04.2024 09:21
- Language
-
de
- Title
-
Preisfestlegung für Kälber
- AdditionalIndexing
-
55;Kalb;Fleischindustrie;Schlachttier;Agrarmarkt;Preis für Agrarprodukte;Fleisch
- 1
-
- L06K140108010102, Kalb
- L06K140101030401, Schlachttier
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L04K14020501, Fleisch
- L04K11050210, Preis für Agrarprodukte
- L05K1402030102, Fleischindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Januar 2001 ist die überarbeitete Schlachtviehverordnung in Kraft. Artikel 9 der entsprechenden Verordnung verlangt von der beauftragten Organisation (Proviande), dass diese die marktüblichen Preise festzustellen hat. Das heisst, dass die grossen Fleischhandelsorganisationen den Preis alleine festlegen, die Proviande diese feststellt und die Produzenten die entsprechenden Preise nur zur Kenntnis nehmen können. Die Folge dieses Missstandes ist, dass seit dem 1. Januar 2001 die Preise der schlachtreifen Kälber bis zu 3 Franken pro Kilo Schlachtgewicht gesenkt wurden, ohne dass die marktlenkenden und preisbestimmenden Elemente (Angebot und Nachfrage) dies gerechtfertigt hätten. Die Nachfrage nach Kalbfleisch bei den Konsumentinnen und Konsumenten hat sich in dieser Zeit keinesfalls verkleinert, und ebenso wenig waren die Preisrückgänge für den Konsumenten bemerkbar.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 1998 dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Kompetenz erteilt, die Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen an eine private Organisation zu übertragen. Gestützt darauf hat die Proviande vom BLW den Auftrag erhalten, ab dem 1. Januar 2001 periodisch marktübliche Preise in Schlachtbetrieben und auf überwachten, öffentlichen Märkten festzustellen. Die Proviande muss sich dabei gemäss Leistungsauftrag auf repräsentativ erhobene Preise abstützen. Weiter gehende Bestimmungen hat der Bund nicht erlassen, weil die Preisfeststellung Sache der Branche ist. Da die Produzentenorganisationen in der Proviande angemessen vertreten sind, können sie auf die Umsetzung des Leistungsauftrages massgebend Einfluss nehmen. Das Postulat ist dadurch erfüllt.</p><p>Der Preisrückgang beim Kalbfleisch im Januar und Februar 2001 ist vor allem auf das gegenüber der Vorjahresperiode um rund 8 Prozent gestiegene Angebot infolge der höheren Schlachtgewichte pro Stück zurückzuführen. Auch hatte der tiefere Preis für Schweinefleisch eine geringere Nachfrage nach Kalbfleisch zur Folge. Der Bundesrat wird sich im Schlachtvieh- und Fleischmarkt auch weiterhin nicht in die Preisbildung einmischen, sondern die Marktkräfte entscheiden lassen. Grundsätzlich herrscht in der Fleischverwertung und im Fleischhandel Wettbewerb. Was die Marktform anbelangt, stehen indes zurzeit viele Produzenten wenigen grossen Abnehmern gegenüber. Diese für die Produzenten eher ungünstige Marktstellung kann aus Sicht des Bundesrates mit Selbsthilfemassnahmen, beispielsweise mit der Bildung von Erzeugergemeinschaften zur Förderung der Qualität und des Absatzes sowie zur Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes verbessert werden. Allerdings dürfen diese Massnahmen keine wettbewerbsbehindernde Wirkung entfalten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die entsprechenden Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass die Produzenten bei der Festlegung der Preise mitbestimmen können oder dass bei der Festlegung der Preise mindestens die marktlenkenden und preisbestimmenden Elemente (Angebot und Nachfrage) berücksichtigt werden müssen.</p>
- Preisfestlegung für Kälber
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Januar 2001 ist die überarbeitete Schlachtviehverordnung in Kraft. Artikel 9 der entsprechenden Verordnung verlangt von der beauftragten Organisation (Proviande), dass diese die marktüblichen Preise festzustellen hat. Das heisst, dass die grossen Fleischhandelsorganisationen den Preis alleine festlegen, die Proviande diese feststellt und die Produzenten die entsprechenden Preise nur zur Kenntnis nehmen können. Die Folge dieses Missstandes ist, dass seit dem 1. Januar 2001 die Preise der schlachtreifen Kälber bis zu 3 Franken pro Kilo Schlachtgewicht gesenkt wurden, ohne dass die marktlenkenden und preisbestimmenden Elemente (Angebot und Nachfrage) dies gerechtfertigt hätten. Die Nachfrage nach Kalbfleisch bei den Konsumentinnen und Konsumenten hat sich in dieser Zeit keinesfalls verkleinert, und ebenso wenig waren die Preisrückgänge für den Konsumenten bemerkbar.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 1998 dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Kompetenz erteilt, die Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen an eine private Organisation zu übertragen. Gestützt darauf hat die Proviande vom BLW den Auftrag erhalten, ab dem 1. Januar 2001 periodisch marktübliche Preise in Schlachtbetrieben und auf überwachten, öffentlichen Märkten festzustellen. Die Proviande muss sich dabei gemäss Leistungsauftrag auf repräsentativ erhobene Preise abstützen. Weiter gehende Bestimmungen hat der Bund nicht erlassen, weil die Preisfeststellung Sache der Branche ist. Da die Produzentenorganisationen in der Proviande angemessen vertreten sind, können sie auf die Umsetzung des Leistungsauftrages massgebend Einfluss nehmen. Das Postulat ist dadurch erfüllt.</p><p>Der Preisrückgang beim Kalbfleisch im Januar und Februar 2001 ist vor allem auf das gegenüber der Vorjahresperiode um rund 8 Prozent gestiegene Angebot infolge der höheren Schlachtgewichte pro Stück zurückzuführen. Auch hatte der tiefere Preis für Schweinefleisch eine geringere Nachfrage nach Kalbfleisch zur Folge. Der Bundesrat wird sich im Schlachtvieh- und Fleischmarkt auch weiterhin nicht in die Preisbildung einmischen, sondern die Marktkräfte entscheiden lassen. Grundsätzlich herrscht in der Fleischverwertung und im Fleischhandel Wettbewerb. Was die Marktform anbelangt, stehen indes zurzeit viele Produzenten wenigen grossen Abnehmern gegenüber. Diese für die Produzenten eher ungünstige Marktstellung kann aus Sicht des Bundesrates mit Selbsthilfemassnahmen, beispielsweise mit der Bildung von Erzeugergemeinschaften zur Förderung der Qualität und des Absatzes sowie zur Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes verbessert werden. Allerdings dürfen diese Massnahmen keine wettbewerbsbehindernde Wirkung entfalten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die entsprechenden Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass die Produzenten bei der Festlegung der Preise mitbestimmen können oder dass bei der Festlegung der Preise mindestens die marktlenkenden und preisbestimmenden Elemente (Angebot und Nachfrage) berücksichtigt werden müssen.</p>
- Preisfestlegung für Kälber
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