ETH-Rat. Evaluation der Tätigkeit
- ShortId
-
01.3109
- Id
-
20013109
- Updated
-
25.06.2025 01:43
- Language
-
de
- Title
-
ETH-Rat. Evaluation der Tätigkeit
- AdditionalIndexing
-
36;ETH-Rat;Evaluation;Forschungspolitik;Hochschulwesen
- 1
-
- L06K080406010101, ETH-Rat
- L03K160202, Forschungspolitik
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat gedenkt, dem Parlament eine Teilrevision des ETH-Gesetzes vorzulegen, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll. Eine zweite - umfassendere - Revision wird erwogen. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Motion Neirynck 00.3276, "Verwaltungsrat für den ETH-Bereich", ausführte, drängt sich im Rahmen einer späteren Revision eine Neudefinition der Rolle des ETH-Rates auf. Zugleich führt der Bundesrat in seiner Antwort aber auch aus: "Die Übergangsperiode erfordert daher ein starkes Gremium und einen einzigen Ansprechpartner: den ETH-Rat. Er muss weiterhin eine strategische Funktion für den Bereich erfüllen, die erhöhte Autonomie der Institutionen vorbereiten und zur Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen beitragen." Der ETH-Rat soll also sowohl Objekt als auch Mitautor der Revision sein.</p><p>In der Vergangenheit hat der ETH-Rat seinen Aufgabenkreis und seine Machtbefugnisse ausgedehnt. Von einer Verwaltungsinstitution wandelte er sich zu einer eigenständigen Institution, die selbstständig Forschungspolitik betreibt und Aufträge und Mittel auch ausserhalb des ETH-Bereiches vergibt.</p><p>Losgelöst von der Frage, ob der ETH-Rat objektiv in der Lage ist, seine Rolle unbefangen zu bewerten und gegebenenfalls Kompetenzen und Geld an die Schulen oder die Forschungsanstalten abzutreten, ist klar, dass die beiden Schulen den ETH-Rat kaum als geeigneten Vertreter ihrer Autonomiebedürfnisse betrachten werden. Schon nur die Möglichkeit der Befangenheit wird aber das Klima verschlechtern. Unter diesen Umständen drängt sich eine Evaluation der Rolle und der Tätigkeit des ETH-Rates auf. Eine solche Evaluation kann nur durch unbefangene Fachleute vorgenommen werden, so dass sich der Beizug externer Experten aufdrängt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Tätigkeit des ETH-Rates durch internationale Fachleute evaluieren zu lassen. Diese Evaluation soll als Grundlage für die anstehende Revision des ETH-Gesetzes dienen.</p>
- ETH-Rat. Evaluation der Tätigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat gedenkt, dem Parlament eine Teilrevision des ETH-Gesetzes vorzulegen, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll. Eine zweite - umfassendere - Revision wird erwogen. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Motion Neirynck 00.3276, "Verwaltungsrat für den ETH-Bereich", ausführte, drängt sich im Rahmen einer späteren Revision eine Neudefinition der Rolle des ETH-Rates auf. Zugleich führt der Bundesrat in seiner Antwort aber auch aus: "Die Übergangsperiode erfordert daher ein starkes Gremium und einen einzigen Ansprechpartner: den ETH-Rat. Er muss weiterhin eine strategische Funktion für den Bereich erfüllen, die erhöhte Autonomie der Institutionen vorbereiten und zur Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen beitragen." Der ETH-Rat soll also sowohl Objekt als auch Mitautor der Revision sein.</p><p>In der Vergangenheit hat der ETH-Rat seinen Aufgabenkreis und seine Machtbefugnisse ausgedehnt. Von einer Verwaltungsinstitution wandelte er sich zu einer eigenständigen Institution, die selbstständig Forschungspolitik betreibt und Aufträge und Mittel auch ausserhalb des ETH-Bereiches vergibt.</p><p>Losgelöst von der Frage, ob der ETH-Rat objektiv in der Lage ist, seine Rolle unbefangen zu bewerten und gegebenenfalls Kompetenzen und Geld an die Schulen oder die Forschungsanstalten abzutreten, ist klar, dass die beiden Schulen den ETH-Rat kaum als geeigneten Vertreter ihrer Autonomiebedürfnisse betrachten werden. Schon nur die Möglichkeit der Befangenheit wird aber das Klima verschlechtern. Unter diesen Umständen drängt sich eine Evaluation der Rolle und der Tätigkeit des ETH-Rates auf. Eine solche Evaluation kann nur durch unbefangene Fachleute vorgenommen werden, so dass sich der Beizug externer Experten aufdrängt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Tätigkeit des ETH-Rates durch internationale Fachleute evaluieren zu lassen. Diese Evaluation soll als Grundlage für die anstehende Revision des ETH-Gesetzes dienen.</p>
- ETH-Rat. Evaluation der Tätigkeit
Back to List