Erhaltung des Feldobstbaus
- ShortId
-
01.3116
- Id
-
20013116
- Updated
-
10.04.2024 12:34
- Language
-
de
- Title
-
Erhaltung des Feldobstbaus
- AdditionalIndexing
-
55;Branntwein;Obstfläche;Obstbau;Agrarproduktionspolitik;Alkoholsteuer;Erhaltung der Landwirtschaft
- 1
-
- L05K1401010110, Obstbau
- L05K1401020109, Obstfläche
- L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L06K140201010106, Branntwein
- L04K11070101, Alkoholsteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Obstbau, namentlich der Feldobstbau, in der Schweiz ist bedroht. Allein die Anzahl der Hoch- und Halbstammbäume bei Äpfeln, Birnen, Kirschen und Zwetschgen ging von 12,8 Millionen im Jahr 1951 auf rund 2,7 Millionen im Jahr 2000 zurück. Die Abnahme betrug also rund 80 Prozent. In jüngster Zeit ist das Interesse am Feldobstbau vor allem infolge der Steuerharmonisierung stark gesunken. Innerhalb von acht Jahren (1. Juli 1991 bis 1. Juli 1999) sind die Alkoholsteuern auf den inländischen Spirituosen pro Liter reinen Alkohols beim Steinobst von ursprünglich 18,50 Franken und beim Kernobst von ursprünglich 23 Franken auf den einheitlichen Steuersatz von 29 Franken erhöht worden. Das bedeutet beim Steinobst einen Aufschlag von 56 Prozent und beim Kernobst von 26 Prozent. Insgesamt ergibt das Mehreinnahmen an Alkoholsteuern von rund 20 Millionen Franken pro Jahr zulasten der Bauern. Diese Mittel gehen nach Bundesverfassung und Alkoholgesetz zu 90 Prozent an den Bund zuhanden der AHV/IV und zu 10 Prozent an die Kantone, die sie zweckgebunden zur Suchtbekämpfung und -prävention einsetzen. Dank dem zusätzlichen Ertrag aus der Alkoholrechnung werden so indirekt auch die allgemeinen Bundesmittel entlastet, weil damit der Beitrag des Bundes an die AHV kleiner wird. Weil gleichzeitig mit der Steuererhöhung auf den inländischen Spirituosen im Rahmen der Gatt/WTO-Regeln die Steuersätze auf den importierten Spirituosen auf diesen Einheitssteuersatz gesenkt wurden, konnte das Brennereigewerbe den inländischen Steueraufschlag aus Konkurrenzgründen nicht an die Konsumenten weitergeben. Vielmehr wurden diese Mehrsteuern auf die Rohstoffpreise überwälzt. Dementsprechend sind die Produzentenpreise für Brennobst innerhalb dieser acht Jahre in der Grössenordnung von 50 Prozent gesunken.</p><p>Damit haben die Brennobstpreise ein Niveau erreicht, das nicht einmal mehr die Erntekosten deckt. Es kommt immer häufiger vor, dass das reife Obst nicht mehr geerntet werden kann, weil die Erntekosten die Produktionserlöse übersteigen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn betriebsfremde Arbeitskräfte für die Ernte notwendig sind. Dass unter solchen Bedingungen viele Bäume bei der nächsten Gelegenheit gefällt oder zumindest nicht mehr remontiert werden, liegt auf der Hand. Mit dem Verschwinden des Feldobstbaus würde eine landschaftliche und naturschützerische Bereicherung unserer Umwelt verloren gehen. Obstgärten unterteilen die Landschaft in naturräumliche Bereiche und bieten zahlreichen Vogelarten Brut- und Nahrungsplätze. Allein mit einem Beitrag pro Hochstammbaum und Zusatzbeiträgen im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung kann das Verschwinden des Feldobstbaus nicht verhindert werden. Wenn der Bauer nicht auch einen Nutzen aus der Produktion zieht, wird er auch bei einem höheren Baumbeitrag nicht bereit sein, den zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Pflege und der Bewirtschaftung des Unternutzens auf sich zu nehmen. Es ist deshalb dringend notwendig, dass ergänzend zu den bestehenden Massnahmen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Brenn- und Mostobstproduktion wieder wirtschaftlich lohnend wird. Dies geschieht, indem der Betrag von rund 20 Millionen Franken, der den Bauern als Folge der Steuerharmonisierung und der damit verbundenen Senkung des Rohstoffpreises entzogen worden ist, auf dem Weg von Verarbeitungszulagen in der Grössenordnung von 50 Rappen je Kilo Steinobst und von 10 Rappen je Kilo Kernobst den Obstproduzenten wieder zugeführt wird.</p>
- <p>Der zunehmende Rückgang von Feldobstbäumen oder Hochstamm-Obstbäumen ist eine Tatsache. Die Ausdehnung der bebauten Zonen rund um die Dörfer, die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe, der Umstieg auf rationellere Produktionsformen und die höheren Anforderungen an die Vermarktung von Obst sind die wichtigsten Gründe für diese Abnahme. Obstanlagen haben denn auch einstige Apfel- und Birnengärten für die Produktion von Tafelobst fast vollständig verdrängt. Bei den Kirschen, den Zwetschgen und beim anderen Tafelsteinobst, das in den Handel kommt, stammen noch rund 40 Prozent von Feldobstbäumen. Dieser Anteil nimmt jedoch jährlich zugunsten der Obstanlagen ab. Die industrielle Verarbeitung ist zum wichtigsten, wenn nicht einzigen Absatzkanal für Obst von Hochstammbäumen geworden. </p><p>Der Konsum von Apfelsaft und saurem Most in der Schweiz entspricht lediglich zwei Dritteln der Mostobsternte aus Hochstamm-Obstgärten. Der restliche Drittel und die Früchte aus Obstanlagen, welche die Anforderungen für Tafelobst nicht erfüllen, werden auf dem internationalen Markt in Form von Obstsaftkonzentrat abgesetzt. Zu diesem Zweck werden im Rahmen unserer Gatt/WTO-Verpflichtungen Ausfuhrbeihilfen gewährt und durch Branchenbeiträge ergänzt. Der Konsum von Apfelsaft und saurem Most ging zudem in der Schweiz während der vergangenen zehn Jahre um 20 Prozent zurück, und die Preisdifferenz zwischen dem Inland- und Exportmarkt vergrössert sich. Eine neue, an diese Produkte gebundene Stützung wäre daher nicht sinnvoll. </p><p>Die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes für in- und ausländische Spirituosen gemäss den Nichtdiskriminierungsverpflichtungen der Schweiz im Rahmen von Gatt/WTO setzt das Angebot an inländischem Brennobst einem grösserem Wettbewerb aus. Schätzungsweise 15 000 Tonnen Obstäquivalent werden neu in Form von Brennobst, Brennmost und Spirituosen eingeführt. Gleichzeitig gehen die inländischen Produzentenpreise zurück. Der Bundesrat ist sich dieses Problems für die Schweizer Produzenten bewusst. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) nimmt gegenwärtig eine Revision der Alkoholverordnung vor. Diese Revision zielt auf die Einführung einer Pauschalbesteuerung für branntweinproduzierende Landwirte ab. Zudem sieht sie im Falle von landwirtschaftlichen Kleinproduzenten günstigere Steuersätze für eine bestimmte Menge vor. Die EAV schlug den interessierten Kreisen bei der Vernehmlassung einen um 30 Prozent reduzierten Satz für eine Menge von 15 Liter reinen Alkohols zusätzlich eines Liters pro 15 Hochstamm-Obstbäumen vor. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen unserer internationalen Verpflichtungen diese Steuerermässigung im Zusammenhang mit Hochstamm-Obstbäumen vor diesem Hintergrund zu prüfen.</p><p>Die Direktzahlungen stellen nach wie vor eine zentrale, nachhaltige und gezielte Massnahme zur Förderung von Hochstamm-Obstbäumen dar. Ungefähr ein Drittel der Beiträge zur ökologischen Erhaltung werden für diese Bäume eingesetzt, was im Jahr 1999 rund 37 Millionen Franken entsprach. Mit der kürzlich verabschiedeten Öko-Qualitätsverordnung werden übrigens gezielte regionale Massnahmen wie die Erhaltung von Hochstamm-Obstgärten von anerkannter ökologischer Qualität gefördert. Die Gewährung der entsprechenden Beiträge erfolgt zusätzlich zu den ökologischen Direktzahlungen.</p><p>Da die gesetzlichen Grundlagen den Bundesrat bereits zu Ergänzungsmassnahmen im Sinne der Motion berechtigen, kann er den Vorstoss als Postulat entgegennehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit gezielt die Produktion aus dem Feldobstbau unterstützt werden kann. Dazu ist der Zahlungsrahmen des Bundes für die Landwirtschaft für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz um gesamthaft rund 20 Millionen Franken zu erhöhen.</p>
- Erhaltung des Feldobstbaus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Obstbau, namentlich der Feldobstbau, in der Schweiz ist bedroht. Allein die Anzahl der Hoch- und Halbstammbäume bei Äpfeln, Birnen, Kirschen und Zwetschgen ging von 12,8 Millionen im Jahr 1951 auf rund 2,7 Millionen im Jahr 2000 zurück. Die Abnahme betrug also rund 80 Prozent. In jüngster Zeit ist das Interesse am Feldobstbau vor allem infolge der Steuerharmonisierung stark gesunken. Innerhalb von acht Jahren (1. Juli 1991 bis 1. Juli 1999) sind die Alkoholsteuern auf den inländischen Spirituosen pro Liter reinen Alkohols beim Steinobst von ursprünglich 18,50 Franken und beim Kernobst von ursprünglich 23 Franken auf den einheitlichen Steuersatz von 29 Franken erhöht worden. Das bedeutet beim Steinobst einen Aufschlag von 56 Prozent und beim Kernobst von 26 Prozent. Insgesamt ergibt das Mehreinnahmen an Alkoholsteuern von rund 20 Millionen Franken pro Jahr zulasten der Bauern. Diese Mittel gehen nach Bundesverfassung und Alkoholgesetz zu 90 Prozent an den Bund zuhanden der AHV/IV und zu 10 Prozent an die Kantone, die sie zweckgebunden zur Suchtbekämpfung und -prävention einsetzen. Dank dem zusätzlichen Ertrag aus der Alkoholrechnung werden so indirekt auch die allgemeinen Bundesmittel entlastet, weil damit der Beitrag des Bundes an die AHV kleiner wird. Weil gleichzeitig mit der Steuererhöhung auf den inländischen Spirituosen im Rahmen der Gatt/WTO-Regeln die Steuersätze auf den importierten Spirituosen auf diesen Einheitssteuersatz gesenkt wurden, konnte das Brennereigewerbe den inländischen Steueraufschlag aus Konkurrenzgründen nicht an die Konsumenten weitergeben. Vielmehr wurden diese Mehrsteuern auf die Rohstoffpreise überwälzt. Dementsprechend sind die Produzentenpreise für Brennobst innerhalb dieser acht Jahre in der Grössenordnung von 50 Prozent gesunken.</p><p>Damit haben die Brennobstpreise ein Niveau erreicht, das nicht einmal mehr die Erntekosten deckt. Es kommt immer häufiger vor, dass das reife Obst nicht mehr geerntet werden kann, weil die Erntekosten die Produktionserlöse übersteigen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn betriebsfremde Arbeitskräfte für die Ernte notwendig sind. Dass unter solchen Bedingungen viele Bäume bei der nächsten Gelegenheit gefällt oder zumindest nicht mehr remontiert werden, liegt auf der Hand. Mit dem Verschwinden des Feldobstbaus würde eine landschaftliche und naturschützerische Bereicherung unserer Umwelt verloren gehen. Obstgärten unterteilen die Landschaft in naturräumliche Bereiche und bieten zahlreichen Vogelarten Brut- und Nahrungsplätze. Allein mit einem Beitrag pro Hochstammbaum und Zusatzbeiträgen im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung kann das Verschwinden des Feldobstbaus nicht verhindert werden. Wenn der Bauer nicht auch einen Nutzen aus der Produktion zieht, wird er auch bei einem höheren Baumbeitrag nicht bereit sein, den zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Pflege und der Bewirtschaftung des Unternutzens auf sich zu nehmen. Es ist deshalb dringend notwendig, dass ergänzend zu den bestehenden Massnahmen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Brenn- und Mostobstproduktion wieder wirtschaftlich lohnend wird. Dies geschieht, indem der Betrag von rund 20 Millionen Franken, der den Bauern als Folge der Steuerharmonisierung und der damit verbundenen Senkung des Rohstoffpreises entzogen worden ist, auf dem Weg von Verarbeitungszulagen in der Grössenordnung von 50 Rappen je Kilo Steinobst und von 10 Rappen je Kilo Kernobst den Obstproduzenten wieder zugeführt wird.</p>
- <p>Der zunehmende Rückgang von Feldobstbäumen oder Hochstamm-Obstbäumen ist eine Tatsache. Die Ausdehnung der bebauten Zonen rund um die Dörfer, die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe, der Umstieg auf rationellere Produktionsformen und die höheren Anforderungen an die Vermarktung von Obst sind die wichtigsten Gründe für diese Abnahme. Obstanlagen haben denn auch einstige Apfel- und Birnengärten für die Produktion von Tafelobst fast vollständig verdrängt. Bei den Kirschen, den Zwetschgen und beim anderen Tafelsteinobst, das in den Handel kommt, stammen noch rund 40 Prozent von Feldobstbäumen. Dieser Anteil nimmt jedoch jährlich zugunsten der Obstanlagen ab. Die industrielle Verarbeitung ist zum wichtigsten, wenn nicht einzigen Absatzkanal für Obst von Hochstammbäumen geworden. </p><p>Der Konsum von Apfelsaft und saurem Most in der Schweiz entspricht lediglich zwei Dritteln der Mostobsternte aus Hochstamm-Obstgärten. Der restliche Drittel und die Früchte aus Obstanlagen, welche die Anforderungen für Tafelobst nicht erfüllen, werden auf dem internationalen Markt in Form von Obstsaftkonzentrat abgesetzt. Zu diesem Zweck werden im Rahmen unserer Gatt/WTO-Verpflichtungen Ausfuhrbeihilfen gewährt und durch Branchenbeiträge ergänzt. Der Konsum von Apfelsaft und saurem Most ging zudem in der Schweiz während der vergangenen zehn Jahre um 20 Prozent zurück, und die Preisdifferenz zwischen dem Inland- und Exportmarkt vergrössert sich. Eine neue, an diese Produkte gebundene Stützung wäre daher nicht sinnvoll. </p><p>Die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes für in- und ausländische Spirituosen gemäss den Nichtdiskriminierungsverpflichtungen der Schweiz im Rahmen von Gatt/WTO setzt das Angebot an inländischem Brennobst einem grösserem Wettbewerb aus. Schätzungsweise 15 000 Tonnen Obstäquivalent werden neu in Form von Brennobst, Brennmost und Spirituosen eingeführt. Gleichzeitig gehen die inländischen Produzentenpreise zurück. Der Bundesrat ist sich dieses Problems für die Schweizer Produzenten bewusst. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) nimmt gegenwärtig eine Revision der Alkoholverordnung vor. Diese Revision zielt auf die Einführung einer Pauschalbesteuerung für branntweinproduzierende Landwirte ab. Zudem sieht sie im Falle von landwirtschaftlichen Kleinproduzenten günstigere Steuersätze für eine bestimmte Menge vor. Die EAV schlug den interessierten Kreisen bei der Vernehmlassung einen um 30 Prozent reduzierten Satz für eine Menge von 15 Liter reinen Alkohols zusätzlich eines Liters pro 15 Hochstamm-Obstbäumen vor. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen unserer internationalen Verpflichtungen diese Steuerermässigung im Zusammenhang mit Hochstamm-Obstbäumen vor diesem Hintergrund zu prüfen.</p><p>Die Direktzahlungen stellen nach wie vor eine zentrale, nachhaltige und gezielte Massnahme zur Förderung von Hochstamm-Obstbäumen dar. Ungefähr ein Drittel der Beiträge zur ökologischen Erhaltung werden für diese Bäume eingesetzt, was im Jahr 1999 rund 37 Millionen Franken entsprach. Mit der kürzlich verabschiedeten Öko-Qualitätsverordnung werden übrigens gezielte regionale Massnahmen wie die Erhaltung von Hochstamm-Obstgärten von anerkannter ökologischer Qualität gefördert. Die Gewährung der entsprechenden Beiträge erfolgt zusätzlich zu den ökologischen Direktzahlungen.</p><p>Da die gesetzlichen Grundlagen den Bundesrat bereits zu Ergänzungsmassnahmen im Sinne der Motion berechtigen, kann er den Vorstoss als Postulat entgegennehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit gezielt die Produktion aus dem Feldobstbau unterstützt werden kann. Dazu ist der Zahlungsrahmen des Bundes für die Landwirtschaft für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz um gesamthaft rund 20 Millionen Franken zu erhöhen.</p>
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