Sicherheit im Verkehr

ShortId
01.3126
Id
20013126
Updated
10.04.2024 14:14
Language
de
Title
Sicherheit im Verkehr
AdditionalIndexing
48;Verkehrssicherheit;Verkehrsinfrastruktur;Verkehrsnetz;Schienenverkehr;Sicherheit im Strassenverkehr;Schienennetz;Verkehrsunfall
1
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K18010218, Verkehrsnetz
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die grösstmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ist eines der wichtigsten Ziele einer kohärenten Verkehrspolitik. Es muss alles unternommen werden, damit die Verkehrssicherheit laufend verbessert und optimiert wird.</p><p>Die Verordnung vom 6. November 1991 über Beiträge an die Aufhebung oder Sicherung von Niveauübergängen und an andere Massnahmen zur Trennung von öffentlichem und privatem Verkehr (Verkehrstrennungsverordnung; SR 725.121) sieht folgende Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung vor:</p><p>- Verlegung von Bahn- und Tramgeleisen oder Strassen;</p><p>- die räumliche Trennung von privatem und öffentlichem Strassenverkehr;</p><p>- Massnahmen zur organisatorischen Verkehrstrennung (z. B. Busspuren, elektrische Verkehrslenkung).</p><p>Zudem können, wenn damit auf bestimmten Strassen der Verkehrsfluss merklich verbessert wird, Beiträge geleistet werden, und zwar an:</p><p>- wichtige Objekte von S-Bahnen im Stadtkern und Entlastungsstrassen der Kernstadt;</p><p>- die Verknüpfung nicht oder nur ungenügend verbundener Teile des öffentlichen Verkehrs sowie des übergeordneten Strassennetzes.</p><p>Seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über das Stabilisierungsprogramm 1998 und der damit verbundenen Sistierung der Verkehrstrennungsverordnung ist die von Bund, Kantonen und Gemeinden verfolgte Philosophie nicht mehr gewährleistet. Damals wurde am runden Tisch im Bereich Strassen ein Sparbeitrag der Kantone von 100 Millionen Franken beschlossen. Der Bund hat sich damit seiner Verpflichtung entzogen und den Kantonen die Finanzierung von Massnahmen zur Verkehrstrennung überlassen. Die Kantone stimmten damals diesem Sparopfer zu. Seither wurden die beiden entsprechenden Budgetposten des Bundes kontinuierlich hinuntergefahren.</p><p>Die Kantone konnten die Übernahme der ausfallenden Bundesgelder nicht wahrnehmen, sodass nun dringliche Sanierungs- und Sicherheitsprojekte nicht mehr realisiert werden können, obwohl die Sanierung und Sicherung von Bahnübergängen an sich unbestritten sind und zu den vorrangigen, dringenden und wichtigsten Massnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit gehören.</p><p>So beliefen sich die Bundesbeiträge für die Aufhebung von Niveauübergängen (Konto 806.4600.005) 1998 noch auf 65 Millionen Franken; 1999 waren es noch 50 Millionen Franken und im Voranschlag 2000 sind 35 Millionen Franken eingesetzt. Für 2001 sollen es nur noch 12 Millionen Franken sein!</p><p>Der offensichtliche Rückzug des Bundes hat zur Folge, dass nur noch die wenigen laufenden Sanierungen von Niveauübergängen ausgeführt und keine neuen Projekte mit Bundesbeteiligung in Angriff genommen werden können. Die Kantone müssen sich überdies an den Sanierungen beteiligen, was je nach Finanzkraft mehr oder weniger oder gar nicht möglich ist. Noch 1996 gab es indessen 6690 nicht sanierte Bahnübergänge, die für die Verkehrsteilnehmer, namentlich für die Autofahrer, eine erhebliche Gefahr darstellen.</p><p>Die Verkehrstrennungsverordnung vom 6. November 1991 hält fest, dass der Bund aus Mitteln der Mineralölsteuern Beiträge leistet "an die Aufhebung oder Sicherung von höhengleichen Kreuzungen von Bahngleisen auf unabhängigem Bahnkörper mit öffentlichen oder privaten Strassen und Wegen, die dem allgemeinen motorisierten Verkehr dienen (Niveauübergänge)". Diese Verordnung geht auf den diesbezüglichen Verfassungsauftrag in Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung zurück.</p><p>Diese Bundeshilfe wird letztlich von den Autofahrern zweckgebunden über die Benzinzölle finanziert, die so auch für ihre eigene Sicherheit einen wichtigen Beitrag leisten. Ohne diese tatkräftige Bundeshilfe sind aber viele Kantone und Gemeinden nicht in der Lage, gefährliche Niveauübergänge innert nützlicher Frist zu sanieren. Es wird hier auf Kosten der Verkehrssicherheit der Steuern zahlenden Bürgerinnen und Bürger am falschen Ort gespart. In allen Landesteilen gibt es laufend Unfälle auf Niveauübergängen, bei denen Fussgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer mit Eisenbahnen zusammenstossen und dabei getötet oder verletzt werden.</p><p>Ähnliche Überlegungen gelten auch für die bisher sehr erfolgreichen Massnahmen zur Trennung von Schiene und Strasse, die ebenfalls über die Verkehrstrennungsverordnung finanziert wurden. Solche Massnahmen betreffen insbesondere separate Busspuren für den öffentlichen Verkehr und neue Tramlinien für den öffentlichen Verkehr. Hier wurden die Beiträge in der Folge ebenfalls drastisch gekürzt (Konto 802.4600.105), und zwar von 28 Millionen Franken 1998 auf nur noch 8,5 Millionen Franken 1999!</p><p>Auch die Massnahmen zur Trennung von Schiene und Strasse erhöhen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, und der Verkehr kann flüssiger und ohne gegenseitige Behinderung und Gefährdung der Verkehrsträger bzw. der Verkehrsteilnehmer rollen. Auch in diesem Bereich wird die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die "Sistierung" der Verkehrstrennungsverordnung torpediert.</p><p>Wenn die Verkehrstrennungsverordnung sisitert bleibt und die Bundesleistungen gegen Null hinuntergefahren werden, trägt der Bund dazu bei, dass die noch bestehenden Niveauübergänge und die nicht mehr weitergeführte Verkehrstrennung in den Städten und Agglomerationen auch künftig bedeutende Gefahren für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bilden.</p><p>Mit Blick auf das schrittweise Anpeilen der Vision Zero in Sachen Verkehrssicherheit sind solche Gefahren, die immer wieder völlig unnötig Menschenleben kosten, nicht mehr haltbar.</p><p>Insbesondere können auch keine Massnahmen finanziert werden, die in den Kernstädten den Verkehrsfluss verbessern würden. Gerade in den Agglomerationen sind die Verkehrsprobleme ungelöst, und die Städte und Kantone sind mit deren Finanzierung überfordert. Die Verkehrstrennungsverordnung wäre der Ansatz dazu, sofort die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die dringlichsten Probleme zu lösen, bis eine umfassendere Lösung politisch verabschiedet ist.</p>
  • <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushalts zu leisten. 100 Millionen entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen auf die Sanierung von Bahnübergängen und auf Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird dadurch erreicht, dass der Jahreskredit namentlich in der im Vorstoss angesprochenen Rubrik auf 12 Millionen Franken plafoniert wurde. Dieser Betrag dient der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren und anderseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Er will vielmehr vorerst die Ergebnisse der Expertengruppe Bieri abwarten, die sich mit Lösungen zu den Problemen des Agglomerationsverkehrs befasst. Der Bundesrat wird dann über mögliche mittel- und langfristige Massnahmen beraten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 verordnete Sistierung der finanziellen Mittel für die Verkehrstrennung aufzuheben und der verfassungs- und gesetzmässigen Aufgabe zur Trennung von Strasse und Schiene (Verkehrssicherheit) sowie zur Förderung der Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene wieder nachzukommen.</p>
  • Sicherheit im Verkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die grösstmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ist eines der wichtigsten Ziele einer kohärenten Verkehrspolitik. Es muss alles unternommen werden, damit die Verkehrssicherheit laufend verbessert und optimiert wird.</p><p>Die Verordnung vom 6. November 1991 über Beiträge an die Aufhebung oder Sicherung von Niveauübergängen und an andere Massnahmen zur Trennung von öffentlichem und privatem Verkehr (Verkehrstrennungsverordnung; SR 725.121) sieht folgende Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung vor:</p><p>- Verlegung von Bahn- und Tramgeleisen oder Strassen;</p><p>- die räumliche Trennung von privatem und öffentlichem Strassenverkehr;</p><p>- Massnahmen zur organisatorischen Verkehrstrennung (z. B. Busspuren, elektrische Verkehrslenkung).</p><p>Zudem können, wenn damit auf bestimmten Strassen der Verkehrsfluss merklich verbessert wird, Beiträge geleistet werden, und zwar an:</p><p>- wichtige Objekte von S-Bahnen im Stadtkern und Entlastungsstrassen der Kernstadt;</p><p>- die Verknüpfung nicht oder nur ungenügend verbundener Teile des öffentlichen Verkehrs sowie des übergeordneten Strassennetzes.</p><p>Seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über das Stabilisierungsprogramm 1998 und der damit verbundenen Sistierung der Verkehrstrennungsverordnung ist die von Bund, Kantonen und Gemeinden verfolgte Philosophie nicht mehr gewährleistet. Damals wurde am runden Tisch im Bereich Strassen ein Sparbeitrag der Kantone von 100 Millionen Franken beschlossen. Der Bund hat sich damit seiner Verpflichtung entzogen und den Kantonen die Finanzierung von Massnahmen zur Verkehrstrennung überlassen. Die Kantone stimmten damals diesem Sparopfer zu. Seither wurden die beiden entsprechenden Budgetposten des Bundes kontinuierlich hinuntergefahren.</p><p>Die Kantone konnten die Übernahme der ausfallenden Bundesgelder nicht wahrnehmen, sodass nun dringliche Sanierungs- und Sicherheitsprojekte nicht mehr realisiert werden können, obwohl die Sanierung und Sicherung von Bahnübergängen an sich unbestritten sind und zu den vorrangigen, dringenden und wichtigsten Massnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit gehören.</p><p>So beliefen sich die Bundesbeiträge für die Aufhebung von Niveauübergängen (Konto 806.4600.005) 1998 noch auf 65 Millionen Franken; 1999 waren es noch 50 Millionen Franken und im Voranschlag 2000 sind 35 Millionen Franken eingesetzt. Für 2001 sollen es nur noch 12 Millionen Franken sein!</p><p>Der offensichtliche Rückzug des Bundes hat zur Folge, dass nur noch die wenigen laufenden Sanierungen von Niveauübergängen ausgeführt und keine neuen Projekte mit Bundesbeteiligung in Angriff genommen werden können. Die Kantone müssen sich überdies an den Sanierungen beteiligen, was je nach Finanzkraft mehr oder weniger oder gar nicht möglich ist. Noch 1996 gab es indessen 6690 nicht sanierte Bahnübergänge, die für die Verkehrsteilnehmer, namentlich für die Autofahrer, eine erhebliche Gefahr darstellen.</p><p>Die Verkehrstrennungsverordnung vom 6. November 1991 hält fest, dass der Bund aus Mitteln der Mineralölsteuern Beiträge leistet "an die Aufhebung oder Sicherung von höhengleichen Kreuzungen von Bahngleisen auf unabhängigem Bahnkörper mit öffentlichen oder privaten Strassen und Wegen, die dem allgemeinen motorisierten Verkehr dienen (Niveauübergänge)". Diese Verordnung geht auf den diesbezüglichen Verfassungsauftrag in Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung zurück.</p><p>Diese Bundeshilfe wird letztlich von den Autofahrern zweckgebunden über die Benzinzölle finanziert, die so auch für ihre eigene Sicherheit einen wichtigen Beitrag leisten. Ohne diese tatkräftige Bundeshilfe sind aber viele Kantone und Gemeinden nicht in der Lage, gefährliche Niveauübergänge innert nützlicher Frist zu sanieren. Es wird hier auf Kosten der Verkehrssicherheit der Steuern zahlenden Bürgerinnen und Bürger am falschen Ort gespart. In allen Landesteilen gibt es laufend Unfälle auf Niveauübergängen, bei denen Fussgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer mit Eisenbahnen zusammenstossen und dabei getötet oder verletzt werden.</p><p>Ähnliche Überlegungen gelten auch für die bisher sehr erfolgreichen Massnahmen zur Trennung von Schiene und Strasse, die ebenfalls über die Verkehrstrennungsverordnung finanziert wurden. Solche Massnahmen betreffen insbesondere separate Busspuren für den öffentlichen Verkehr und neue Tramlinien für den öffentlichen Verkehr. Hier wurden die Beiträge in der Folge ebenfalls drastisch gekürzt (Konto 802.4600.105), und zwar von 28 Millionen Franken 1998 auf nur noch 8,5 Millionen Franken 1999!</p><p>Auch die Massnahmen zur Trennung von Schiene und Strasse erhöhen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, und der Verkehr kann flüssiger und ohne gegenseitige Behinderung und Gefährdung der Verkehrsträger bzw. der Verkehrsteilnehmer rollen. Auch in diesem Bereich wird die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die "Sistierung" der Verkehrstrennungsverordnung torpediert.</p><p>Wenn die Verkehrstrennungsverordnung sisitert bleibt und die Bundesleistungen gegen Null hinuntergefahren werden, trägt der Bund dazu bei, dass die noch bestehenden Niveauübergänge und die nicht mehr weitergeführte Verkehrstrennung in den Städten und Agglomerationen auch künftig bedeutende Gefahren für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bilden.</p><p>Mit Blick auf das schrittweise Anpeilen der Vision Zero in Sachen Verkehrssicherheit sind solche Gefahren, die immer wieder völlig unnötig Menschenleben kosten, nicht mehr haltbar.</p><p>Insbesondere können auch keine Massnahmen finanziert werden, die in den Kernstädten den Verkehrsfluss verbessern würden. Gerade in den Agglomerationen sind die Verkehrsprobleme ungelöst, und die Städte und Kantone sind mit deren Finanzierung überfordert. Die Verkehrstrennungsverordnung wäre der Ansatz dazu, sofort die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die dringlichsten Probleme zu lösen, bis eine umfassendere Lösung politisch verabschiedet ist.</p>
    • <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushalts zu leisten. 100 Millionen entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen auf die Sanierung von Bahnübergängen und auf Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird dadurch erreicht, dass der Jahreskredit namentlich in der im Vorstoss angesprochenen Rubrik auf 12 Millionen Franken plafoniert wurde. Dieser Betrag dient der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren und anderseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Er will vielmehr vorerst die Ergebnisse der Expertengruppe Bieri abwarten, die sich mit Lösungen zu den Problemen des Agglomerationsverkehrs befasst. Der Bundesrat wird dann über mögliche mittel- und langfristige Massnahmen beraten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 verordnete Sistierung der finanziellen Mittel für die Verkehrstrennung aufzuheben und der verfassungs- und gesetzmässigen Aufgabe zur Trennung von Strasse und Schiene (Verkehrssicherheit) sowie zur Förderung der Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene wieder nachzukommen.</p>
    • Sicherheit im Verkehr

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