Aufhebung der vergünstigten Posttarife für grosse Zeitungen
- ShortId
-
01.3130
- Id
-
20013130
- Updated
-
10.04.2024 14:21
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung der vergünstigten Posttarife für grosse Zeitungen
- AdditionalIndexing
-
34;Presseförderung;Presseunternehmen;Presse;Posttarif;Zeitung
- 1
-
- L06K120205010503, Presseförderung
- L06K120204010401, Posttarif
- L04K02021703, Zeitung
- L06K120205010504, Presseunternehmen
- L05K1202050105, Presse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Angesichts des durch fehlende Einnahmen bedingten Leistungsrückganges der Post darf diese den grossen Zeitungsverlagen keine Vorzugstarife gewähren.</p>
- <p>Gemäss Artikel 15 Absatz 1 des Postgesetzes (PG; SR 783.0) gewährt die Post Vorzugspreise für abonnierte Zeitungen, vor allem für die Regional- und Lokalpresse, sowie für abonnierte Zeitschriften. Die Post legt die Preise nach Massgabe der Erscheinungshäufigkeit, des Gewichts, der Auflage und des Anteils an redaktionellem Text fest. Die Post berücksichtigt gemäss Postgesetz ausserdem, welcher Anteil der Auflage ihr zur Beförderung übergeben wird (so genannte Treueprämie). Der Bund gilt der Post die ungedeckten Kosten aus der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften jährlich ab (Art. 15 Abs. 2 PG).</p><p>Die Wirkungen des heutigen Systems der Presseförderung sowie der einzelnen im Gesetz genannten Kriterien wurden im Auftrag des UVEK von einer externen Stelle untersucht. Der Bericht wurde im August 2001 publiziert. Die heutige Presseförderung kommt insgesamt über 3000 Titeln zugute. Neben der politischen Presse profitieren auch Publikationen in den Bereichen Religion, Musik und Sport sowie die so genannte Mitgliedschaftspresse (z. B. der "Brückenbauer" und die "Coop-Zeitung") von der Presseförderung.</p><p>Die Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30 000) profitiert insgesamt im Umfang von rund 25 Millionen Franken von den Subventionen des Bundes. Die lokale und regionale Tagespresse und die mehrmals wöchentlich erscheinenden lokalen Presseerzeugnisse erhalten im Durchschnitt eine um 5 bis 7 Rappen höhere Subvention pro Exemplar als die grossauflagige Presse und die Mitgliedschaftspresse. Dennoch ist ihr Anteil, gemessen am gesamten Subventionsvolumen, mit etwa 25 Millionen Franken verhältnismässig klein. Die Untersuchung hat zwar ergeben, dass das bestehende System der so genannten indirekten Presseförderung eine gezielte Förderung der Regional- und Lokalpresse nur beschränkt zulässt. Immerhin liesse sich der Anteil der Regional- und Lokalpresse an den Tarifvergünstigungen ohne Änderung des Postgesetzes steigern.</p><p>Das heutige System der Presseförderung ist jedoch insgesamt revisionsbedürftig. Eine umfassende Revision muss auf einer klaren und allgemein anerkannten Zielsetzung beruhen. Entsprechende Vorarbeiten hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates an die Hand genommen. Der Bundesrat ist bereit, in einem ersten Schritt noch vor Abschluss der laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates die bereits kurzfristig möglichen Massnahmen zur verbesserten Förderung der Regional- und Lokalpresse zu prüfen und die Verordnung zum Postgesetz per 1. Januar 2003 entsprechend zu revidieren. Einerseits möchte der Bundesrat die jährlichen Zahlungen an die Post von heute rund 100 Millionen um mindestens 20 Millionen Franken kürzen. Andererseits soll mit weniger Bundesmitteln eine gezieltere Förderung der Regional- und Lokalpresse ermöglicht werden. Im Rahmen der laufenden Revisionsarbeiten wird der Bundesrat namentlich auch die Einführung einer Maximalauflage für förderungswürdige Presseerzeugnisse prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, jegliche Subventionierung oder Vorzugstarife der Post für Zeitungen mit einer Auflage von mehr als 50 000 Exemplaren aufzuheben.</p>
- Aufhebung der vergünstigten Posttarife für grosse Zeitungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Angesichts des durch fehlende Einnahmen bedingten Leistungsrückganges der Post darf diese den grossen Zeitungsverlagen keine Vorzugstarife gewähren.</p>
- <p>Gemäss Artikel 15 Absatz 1 des Postgesetzes (PG; SR 783.0) gewährt die Post Vorzugspreise für abonnierte Zeitungen, vor allem für die Regional- und Lokalpresse, sowie für abonnierte Zeitschriften. Die Post legt die Preise nach Massgabe der Erscheinungshäufigkeit, des Gewichts, der Auflage und des Anteils an redaktionellem Text fest. Die Post berücksichtigt gemäss Postgesetz ausserdem, welcher Anteil der Auflage ihr zur Beförderung übergeben wird (so genannte Treueprämie). Der Bund gilt der Post die ungedeckten Kosten aus der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften jährlich ab (Art. 15 Abs. 2 PG).</p><p>Die Wirkungen des heutigen Systems der Presseförderung sowie der einzelnen im Gesetz genannten Kriterien wurden im Auftrag des UVEK von einer externen Stelle untersucht. Der Bericht wurde im August 2001 publiziert. Die heutige Presseförderung kommt insgesamt über 3000 Titeln zugute. Neben der politischen Presse profitieren auch Publikationen in den Bereichen Religion, Musik und Sport sowie die so genannte Mitgliedschaftspresse (z. B. der "Brückenbauer" und die "Coop-Zeitung") von der Presseförderung.</p><p>Die Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30 000) profitiert insgesamt im Umfang von rund 25 Millionen Franken von den Subventionen des Bundes. Die lokale und regionale Tagespresse und die mehrmals wöchentlich erscheinenden lokalen Presseerzeugnisse erhalten im Durchschnitt eine um 5 bis 7 Rappen höhere Subvention pro Exemplar als die grossauflagige Presse und die Mitgliedschaftspresse. Dennoch ist ihr Anteil, gemessen am gesamten Subventionsvolumen, mit etwa 25 Millionen Franken verhältnismässig klein. Die Untersuchung hat zwar ergeben, dass das bestehende System der so genannten indirekten Presseförderung eine gezielte Förderung der Regional- und Lokalpresse nur beschränkt zulässt. Immerhin liesse sich der Anteil der Regional- und Lokalpresse an den Tarifvergünstigungen ohne Änderung des Postgesetzes steigern.</p><p>Das heutige System der Presseförderung ist jedoch insgesamt revisionsbedürftig. Eine umfassende Revision muss auf einer klaren und allgemein anerkannten Zielsetzung beruhen. Entsprechende Vorarbeiten hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates an die Hand genommen. Der Bundesrat ist bereit, in einem ersten Schritt noch vor Abschluss der laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates die bereits kurzfristig möglichen Massnahmen zur verbesserten Förderung der Regional- und Lokalpresse zu prüfen und die Verordnung zum Postgesetz per 1. Januar 2003 entsprechend zu revidieren. Einerseits möchte der Bundesrat die jährlichen Zahlungen an die Post von heute rund 100 Millionen um mindestens 20 Millionen Franken kürzen. Andererseits soll mit weniger Bundesmitteln eine gezieltere Förderung der Regional- und Lokalpresse ermöglicht werden. Im Rahmen der laufenden Revisionsarbeiten wird der Bundesrat namentlich auch die Einführung einer Maximalauflage für förderungswürdige Presseerzeugnisse prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, jegliche Subventionierung oder Vorzugstarife der Post für Zeitungen mit einer Auflage von mehr als 50 000 Exemplaren aufzuheben.</p>
- Aufhebung der vergünstigten Posttarife für grosse Zeitungen
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