Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen
- ShortId
-
01.3133
- Id
-
20013133
- Updated
-
25.06.2025 01:48
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen
- AdditionalIndexing
-
32;Subvention;Fachhochschule;Betriebskosten
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L06K070302020103, Betriebskosten
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gibt es zwei Arten von Fachhochschulen: solche in der Verantwortung des Bundes und solche in der Verantwortung der Kantone. Letztere sollen ab 2003 dem Bund unterstellt werden.</p><p>Die in der Verantwortung der Kantone stehenden Fachhochschulen für Musik, bildende Kunst, Theater, Sozialarbeit, Gesundheit, Pädagogik und angewandte Linguistik stehen zurzeit vor mehrfachen Herausforderungen. Sie müssen ihre Kompetenzen in den Bereichen Forschung und Entwicklung bzw. Weiterbildung ausbauen, sich an die Anforderungen des Bundes (BBT) für Fachhochschulstudiengänge anpassen und sich für die Integration in das schweizerische Hochschulnetz und für die Teilnahme an europäischen Kooperationsprojekten rüsten.</p><p>Artikel 20 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes gibt dem Bund mit einer Kann-Formulierung die Möglichkeit, "im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen an die Betriebskosten von Fachhochschulstudiengängen im Zuständigkeitsbereich der Kantone" zu leisten.</p><p>Es stellt sich nun heraus, dass die kantonalen Fachhochschulen in der Übergangsphase dringend der finanziellen Unterstützung des Bundes bedürfen. Bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Fachhochschulgesetz vom 30. Mai 1994 war dem Bundesrat diese Problematik bereits geläufig. Damals war er allerdings der Meinung, "dass angesichts der Finanzknappheit von der im Gesetz gegebenen Möglichkeit einer Unterstützung .... mindestens während der Aufbauphase (1996-2003) der Fachhochschulen nicht Gebrauch gemacht wird" (BBl 1994 III, 849).</p><p>Da sich nun die finanziellen Zwänge etwas gelöst haben, ist der Moment gekommen, die angesprochenen Finanzbedürfnisse im Einzelnen abzuklären und dem Parlament möglichst bald eine entsprechende Kreditvorlage zu unterbreiten.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, die finanzielle Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen über den Artikel 20 des Fachhochschulgesetzes zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die kantonalen Fachhochschulen beim Ausbau ihrer Kompetenzen im Hinblick auf ihre Integration in das eidgenössische Fachhochschulsystem dadurch zu unterstützen, indem ihnen Finanzhilfen an die Betriebskosten geleistet werden.</p>
- Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gibt es zwei Arten von Fachhochschulen: solche in der Verantwortung des Bundes und solche in der Verantwortung der Kantone. Letztere sollen ab 2003 dem Bund unterstellt werden.</p><p>Die in der Verantwortung der Kantone stehenden Fachhochschulen für Musik, bildende Kunst, Theater, Sozialarbeit, Gesundheit, Pädagogik und angewandte Linguistik stehen zurzeit vor mehrfachen Herausforderungen. Sie müssen ihre Kompetenzen in den Bereichen Forschung und Entwicklung bzw. Weiterbildung ausbauen, sich an die Anforderungen des Bundes (BBT) für Fachhochschulstudiengänge anpassen und sich für die Integration in das schweizerische Hochschulnetz und für die Teilnahme an europäischen Kooperationsprojekten rüsten.</p><p>Artikel 20 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes gibt dem Bund mit einer Kann-Formulierung die Möglichkeit, "im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen an die Betriebskosten von Fachhochschulstudiengängen im Zuständigkeitsbereich der Kantone" zu leisten.</p><p>Es stellt sich nun heraus, dass die kantonalen Fachhochschulen in der Übergangsphase dringend der finanziellen Unterstützung des Bundes bedürfen. Bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Fachhochschulgesetz vom 30. Mai 1994 war dem Bundesrat diese Problematik bereits geläufig. Damals war er allerdings der Meinung, "dass angesichts der Finanzknappheit von der im Gesetz gegebenen Möglichkeit einer Unterstützung .... mindestens während der Aufbauphase (1996-2003) der Fachhochschulen nicht Gebrauch gemacht wird" (BBl 1994 III, 849).</p><p>Da sich nun die finanziellen Zwänge etwas gelöst haben, ist der Moment gekommen, die angesprochenen Finanzbedürfnisse im Einzelnen abzuklären und dem Parlament möglichst bald eine entsprechende Kreditvorlage zu unterbreiten.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, die finanzielle Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen über den Artikel 20 des Fachhochschulgesetzes zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die kantonalen Fachhochschulen beim Ausbau ihrer Kompetenzen im Hinblick auf ihre Integration in das eidgenössische Fachhochschulsystem dadurch zu unterstützen, indem ihnen Finanzhilfen an die Betriebskosten geleistet werden.</p>
- Unterstützung der kantonalen Fachhochschulen
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