Rahmenlehrpläne im Berufsmaturitätsbereich

ShortId
01.3135
Id
20013135
Updated
10.04.2024 12:15
Language
de
Title
Rahmenlehrpläne im Berufsmaturitätsbereich
AdditionalIndexing
32;Unterrichtsprogramm;Berufsmaturität;berufsbildender Unterricht
1
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L06K130101010101, Berufsmaturität
  • L03K130203, berufsbildender Unterricht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 25. Juli 2000 die Entwürfe für die Rahmenlehrpläne für die Berufsmaturität (technische, gestalterische, gewerbliche und kaufmännische Richtung) in die Vernehmlassung gegeben. Die Auswertung der Antworten hat ergeben, dass nur die drei ersten erwähnten Richtungen des Rahmenlehrplans mit einigen Anpassungen auf den 1. März 2001 in Kraft gesetzt werden konnten.</p><p>Bei der kaufmännischen Richtung waren die Ergebnisse nicht so eindeutig. Deshalb lud das BBT auf den 23. Januar 2001 zu einer Aussprache ein, der vor allem Personen aus Kreisen der kaufmännischen Bildung Folge leisteten. Dabei akzentuierte sich der Eindruck, den das BBT bereits aus den Vernehmlassungsantworten erhalten hatte. Deshalb entschloss sich das BBT, den Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (kaufmännische Richtung) noch nicht in Kraft zu setzen, sondern ihn noch enger mit der Reform der kaufmännischen Grundbildung zu koordinieren. Das BBT sieht vor, im Frühjahr 2002 für diesen Rahmenlehrplan einen neuen Entwurf zusammen mit den Vorschriften für die kaufmännische Grundbildung in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>Das geschilderte Vorgehen zeigt auf, dass das BBT dem Vernehmlassungsverfahren einen grossen Wert beimisst. Darum hat es sich im Interesse einer guten Lösung auch für den kaufmännischen Bildungsbereich - entgegen seinen ursprünglichen Absichten - entschlossen, einen neuen Entwurf zu erarbeiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Verordnung des BBT vom 30. November 1998 über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, SR 412.103.1) enthält die wesentlichen Bestimmungen über Ausbildungsformen und -institutionen, Unterrichtsaufbau und -verlauf, Abschlüsse und Fragen des Vollzugs. Insbesondere zählt sie die Grundlagenfächer auf, welche für alle Richtungen der Berufsmaturität dieselben sind: Sprachen, Geschichte und Staatslehre, Volks- und Betriebswirtschaft, Recht sowie Mathematik; in Bezug auf Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer verweist sie auf die Rahmenlehrpläne für die verschiedenen Richtungen der Berufsmaturität.</p><p>Im Rahmenlehrplan des BBT vom 22. Februar 2001 für die Berufsmaturität (technische Richtung, gestalterische Richtung, gewerbliche Richtung) nimmt der Begriff der Interdisziplinarität eine wichtige Stellung ein (Kapitel 4), obwohl auch die Bildungsziele und Richtziele der einzelnen Fächer dargestellt werden. Der Rahmenlehrplan löst diesen scheinbaren Widerspruch auf, indem er eine interdisziplinäre Öffnung im Rahmen des intradisziplinären Fachunterrichts verlangt und 10 Prozent der gesamten Unterrichtstätigkeit für interdisziplinäre Projektarbeiten vorsieht.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die einzelnen Berufsmaturitätsschulen durchaus fähig sind, mit diesen Vorgaben für ihre Schülerinnen und Schüler einen Unterricht bereitzustellen, der theoretisch fundiert ist und sich gleichzeitig am gesellschaftlichen und beruflichen Leben orientiert.</p><p>2. Das BBT berücksichtigt bei seiner Tätigkeit die Tatsache, dass die Schweiz - wenn auch nicht in allen Politikbereichen institutionell - eng mit Europa verbunden ist. Aus diesem Grund hat es am 24. Juni 1998 zusammen mit der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission eine Empfehlung an die Schulen betreffend den Einbau internationaler Sprachdiplome in die Berufsmaturitätsprüfungen genehmigt. Darin werden die folgenden internationalen Sprachdiplome für den Einbau in die Berufsmaturitätsprüfungen grundsätzlich als geeignet bezeichnet:</p><p>- Diplôme d'Etudes en langue française (Delf);</p><p>- First Certificate in English, Cambridege (FCE);</p><p>- Oxford International Business English Certificate (OIBEC);</p><p>- Preliminary English Test, Cambridge (PET);</p><p>- Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (ZDAF);</p><p>- Zertifikat Deutsch für den Beruf, Goethe-Institut (ZDFB);</p><p>- Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZMP).</p><p>Wo in den Rahmenlehrplänen für die Berufsmaturität Zielsetzungen vorliegen, welche von diesen internationalen Sprachdiplomen nicht vollumfänglich abgedeckt werden, sind für den Berufsmaturitätsabschluss Erfahrungsnoten aus dem Unterricht einfliessen zu lassen oder Ergänzungsprüfungen durchzuführen.</p><p>3. Nebst einer fundierten beruflichen Grundbildung nimmt angesichts der raschen gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen die Allgemeinbildung eine wichtige Stellung ein. Diesem Umstand tragen der Bundesrat und das BBT in ihren Erlassen konsequent Rechnung.</p><p>So sieht die oben erwähnte Berufsmaturitätsverordnung ein Grundlagenfach Geschichte und Staatslehre vor. Sollte nun beim Eurobac das Fach Geschichte tatsächlich wegfallen, würde dies lediglich bedeuten, dass das Eurobac einen Teil der Berufsmaturität weniger abdeckt als bisher; Geschichte würde aber wie bisher Gegenstand des Berufsmaturitätsunterrichtes gemäss Verordnung sein.</p><p>Aufgrund der Entwicklungen im Buchhandel erliess das BBT am 15. Juni 2000 neue Ausbildungsvorschriften für die berufliche Grundbildung der Buchändlerinnen und Buchhändler. Dabei wurde die Gesamtlektionenzahl für den beruflichen Unterricht von 1440 auf 1680 Lektionen erhöht; der Waren-, Betriebs- und Verkaufskunde wird zudem mehr Gewicht beigemessen. Diese Verschiebung erfolgte nach eingehenden Diskussionen mit den betroffenen Kreisen und aufgrund der im üblichen Rahmen durchgeführten Vernehmlassung. Die Änderung, der Allgemeinbildung ein geringeres Gewicht beizumessen, entspringt also nicht etwa der Absicht des BBT, sondern den gewandelten Anforderungen des Buchhandels.</p><p>4. Im Interesse der Transparenz im Berufsbildungswesen hält der Bundesrat die Einheitlichkeit von Erlassen für ein wichtiges Ziel.</p><p>Oberste Ziele der Berufsbildung sind aber die Befähigung des Individuums, sich auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewegen, und das Bedürfnis der Wirtschaft, auf optimal qualifizierte Berufsleute zählen zu können.</p><p>Im Zielkonflikt zwischen Einheitlichkeit von Erlassen einerseits und Bedürfnissen von Individuen und Wirtschaft andererseits gibt der Bundesrat zweiteren den Vorrang.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es ist zu vermuten, dass innerhalb des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) zwischen den Verantwortlichen für die gewerblich-technische Berufsmaturität und denjenigen für die kaufmännische Berufsmaturität ernsthafte Meinungsverschiedenheiten bestehen. Man ist sich offenbar nicht einig, wie eine künftige Berufsbildung im Berufsmaturitätszweig gestaltet werden soll.</p><p>Des Weitern fällt auf, dass das BBT zu wenig auf Vernehmlassungsantworten von Rektoren der Berufsmaturitätsschulen, von kantonalen Berufsbildungsämtern sowie von Berufsbildungsfachleuten (vgl. z. B. Metzger, HSG) eingeht.</p><p>Kommt noch dazu, dass Entwürfe von Rahmenlehrplänen für die Berufsmaturität an gewerblich-technischen Schulen mit denjenigen für die künftigen K-Reformen kaum koordiniert werden. Bei einer guten Koordination wäre es nämlich nur schwer verständlich, dass der neue Rahmenlehrplan Berufsmaturität nicht gleichzeitig - wie das tatsächlich der Fall ist - an den gewerblich-technischen Berufsmaturitätsschulen und an den kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen in Kraft gesetzt wird.</p><p>Ausgehend von der kurz skizzierten problematischen Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bei den Entwürfen von Rahmenlehrplänen für die Berufsmatura bestehen bezüglich des theoretischen und des praktischen Teils widersprüchliche Ansätze: Im theoretischen Teil ist von Vernetzung die Rede, während im praktischen Teil nach dem Fächerprinzip mit jeweils besonderen Lektionenzuteilungen, Prüfungsinhalten und Benotungen gearbeitet wird. Wie stellt er sich zu einem solchen Konzept, das in sich widersprüchlich ist und auf der Ausführungsebene zu grossen Interpretationsschwierigkeiten führt?</p><p>(Siehe zur Illustration z. B. die Verordnung SR 412.103.1 vom 8. Februar 1983 sowie den Rahmenlehrplan für die Vorbereitung der Berufsmaturität, undatiert, 2000, abgestützt auf die Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998.)</p><p>2. Wie erklärt er den Widerspruch, dass das BBT einerseits eine gewisse Europakompatibilität anstrebt, anderseits aber europakompatible Schritte einzelner Berufsmaturitätsschulen, die international anerkannte Zertifikate in den Fremdsprachen eingeführt haben (Delf, BEC), massiv bekämpft?</p><p>3. Wie erklärt er den weiteren Widerspruch, dass das BBT in seinen theoretischen Aussagen zu Rahmenlehrplanentwürfen und neuerdings auch zum Eurobac ein klares Bekenntnis für eine gute Allgemeinbildung auch in der beruflichen Ausbildung ablegt, dass dann aber das gleiche BBT in der Praxis allgemein bildende Fachbereiche kürzt oder gar gänzlich streicht?</p><p>Als Beispiele erwähne ich folgende Dokumente:</p><p>- Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Buchhändlerinnen und Buchhändler (70511), wo der Wegfall des Faches Wissenschaftskunde sowie die Reduzierung des Faches Literatur- und Kulturkunde festgeschrieben wird; </p><p>- Eurobac vom September 2000, Papier der Projektleitung, vom BBT mitgetragen, wo der Wegfall des Faches Geschichte vorgesehen ist.</p><p>4. Was gedenkt er zu tun, damit das BBT in Zukunft auch auf der verhältnismässig konkreten Ebene von Rahmenlehrplänen einheitlichere Signale aussendet?</p>
  • Rahmenlehrpläne im Berufsmaturitätsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 25. Juli 2000 die Entwürfe für die Rahmenlehrpläne für die Berufsmaturität (technische, gestalterische, gewerbliche und kaufmännische Richtung) in die Vernehmlassung gegeben. Die Auswertung der Antworten hat ergeben, dass nur die drei ersten erwähnten Richtungen des Rahmenlehrplans mit einigen Anpassungen auf den 1. März 2001 in Kraft gesetzt werden konnten.</p><p>Bei der kaufmännischen Richtung waren die Ergebnisse nicht so eindeutig. Deshalb lud das BBT auf den 23. Januar 2001 zu einer Aussprache ein, der vor allem Personen aus Kreisen der kaufmännischen Bildung Folge leisteten. Dabei akzentuierte sich der Eindruck, den das BBT bereits aus den Vernehmlassungsantworten erhalten hatte. Deshalb entschloss sich das BBT, den Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (kaufmännische Richtung) noch nicht in Kraft zu setzen, sondern ihn noch enger mit der Reform der kaufmännischen Grundbildung zu koordinieren. Das BBT sieht vor, im Frühjahr 2002 für diesen Rahmenlehrplan einen neuen Entwurf zusammen mit den Vorschriften für die kaufmännische Grundbildung in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>Das geschilderte Vorgehen zeigt auf, dass das BBT dem Vernehmlassungsverfahren einen grossen Wert beimisst. Darum hat es sich im Interesse einer guten Lösung auch für den kaufmännischen Bildungsbereich - entgegen seinen ursprünglichen Absichten - entschlossen, einen neuen Entwurf zu erarbeiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Verordnung des BBT vom 30. November 1998 über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, SR 412.103.1) enthält die wesentlichen Bestimmungen über Ausbildungsformen und -institutionen, Unterrichtsaufbau und -verlauf, Abschlüsse und Fragen des Vollzugs. Insbesondere zählt sie die Grundlagenfächer auf, welche für alle Richtungen der Berufsmaturität dieselben sind: Sprachen, Geschichte und Staatslehre, Volks- und Betriebswirtschaft, Recht sowie Mathematik; in Bezug auf Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer verweist sie auf die Rahmenlehrpläne für die verschiedenen Richtungen der Berufsmaturität.</p><p>Im Rahmenlehrplan des BBT vom 22. Februar 2001 für die Berufsmaturität (technische Richtung, gestalterische Richtung, gewerbliche Richtung) nimmt der Begriff der Interdisziplinarität eine wichtige Stellung ein (Kapitel 4), obwohl auch die Bildungsziele und Richtziele der einzelnen Fächer dargestellt werden. Der Rahmenlehrplan löst diesen scheinbaren Widerspruch auf, indem er eine interdisziplinäre Öffnung im Rahmen des intradisziplinären Fachunterrichts verlangt und 10 Prozent der gesamten Unterrichtstätigkeit für interdisziplinäre Projektarbeiten vorsieht.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die einzelnen Berufsmaturitätsschulen durchaus fähig sind, mit diesen Vorgaben für ihre Schülerinnen und Schüler einen Unterricht bereitzustellen, der theoretisch fundiert ist und sich gleichzeitig am gesellschaftlichen und beruflichen Leben orientiert.</p><p>2. Das BBT berücksichtigt bei seiner Tätigkeit die Tatsache, dass die Schweiz - wenn auch nicht in allen Politikbereichen institutionell - eng mit Europa verbunden ist. Aus diesem Grund hat es am 24. Juni 1998 zusammen mit der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission eine Empfehlung an die Schulen betreffend den Einbau internationaler Sprachdiplome in die Berufsmaturitätsprüfungen genehmigt. Darin werden die folgenden internationalen Sprachdiplome für den Einbau in die Berufsmaturitätsprüfungen grundsätzlich als geeignet bezeichnet:</p><p>- Diplôme d'Etudes en langue française (Delf);</p><p>- First Certificate in English, Cambridege (FCE);</p><p>- Oxford International Business English Certificate (OIBEC);</p><p>- Preliminary English Test, Cambridge (PET);</p><p>- Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (ZDAF);</p><p>- Zertifikat Deutsch für den Beruf, Goethe-Institut (ZDFB);</p><p>- Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZMP).</p><p>Wo in den Rahmenlehrplänen für die Berufsmaturität Zielsetzungen vorliegen, welche von diesen internationalen Sprachdiplomen nicht vollumfänglich abgedeckt werden, sind für den Berufsmaturitätsabschluss Erfahrungsnoten aus dem Unterricht einfliessen zu lassen oder Ergänzungsprüfungen durchzuführen.</p><p>3. Nebst einer fundierten beruflichen Grundbildung nimmt angesichts der raschen gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen die Allgemeinbildung eine wichtige Stellung ein. Diesem Umstand tragen der Bundesrat und das BBT in ihren Erlassen konsequent Rechnung.</p><p>So sieht die oben erwähnte Berufsmaturitätsverordnung ein Grundlagenfach Geschichte und Staatslehre vor. Sollte nun beim Eurobac das Fach Geschichte tatsächlich wegfallen, würde dies lediglich bedeuten, dass das Eurobac einen Teil der Berufsmaturität weniger abdeckt als bisher; Geschichte würde aber wie bisher Gegenstand des Berufsmaturitätsunterrichtes gemäss Verordnung sein.</p><p>Aufgrund der Entwicklungen im Buchhandel erliess das BBT am 15. Juni 2000 neue Ausbildungsvorschriften für die berufliche Grundbildung der Buchändlerinnen und Buchhändler. Dabei wurde die Gesamtlektionenzahl für den beruflichen Unterricht von 1440 auf 1680 Lektionen erhöht; der Waren-, Betriebs- und Verkaufskunde wird zudem mehr Gewicht beigemessen. Diese Verschiebung erfolgte nach eingehenden Diskussionen mit den betroffenen Kreisen und aufgrund der im üblichen Rahmen durchgeführten Vernehmlassung. Die Änderung, der Allgemeinbildung ein geringeres Gewicht beizumessen, entspringt also nicht etwa der Absicht des BBT, sondern den gewandelten Anforderungen des Buchhandels.</p><p>4. Im Interesse der Transparenz im Berufsbildungswesen hält der Bundesrat die Einheitlichkeit von Erlassen für ein wichtiges Ziel.</p><p>Oberste Ziele der Berufsbildung sind aber die Befähigung des Individuums, sich auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewegen, und das Bedürfnis der Wirtschaft, auf optimal qualifizierte Berufsleute zählen zu können.</p><p>Im Zielkonflikt zwischen Einheitlichkeit von Erlassen einerseits und Bedürfnissen von Individuen und Wirtschaft andererseits gibt der Bundesrat zweiteren den Vorrang.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es ist zu vermuten, dass innerhalb des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) zwischen den Verantwortlichen für die gewerblich-technische Berufsmaturität und denjenigen für die kaufmännische Berufsmaturität ernsthafte Meinungsverschiedenheiten bestehen. Man ist sich offenbar nicht einig, wie eine künftige Berufsbildung im Berufsmaturitätszweig gestaltet werden soll.</p><p>Des Weitern fällt auf, dass das BBT zu wenig auf Vernehmlassungsantworten von Rektoren der Berufsmaturitätsschulen, von kantonalen Berufsbildungsämtern sowie von Berufsbildungsfachleuten (vgl. z. B. Metzger, HSG) eingeht.</p><p>Kommt noch dazu, dass Entwürfe von Rahmenlehrplänen für die Berufsmaturität an gewerblich-technischen Schulen mit denjenigen für die künftigen K-Reformen kaum koordiniert werden. Bei einer guten Koordination wäre es nämlich nur schwer verständlich, dass der neue Rahmenlehrplan Berufsmaturität nicht gleichzeitig - wie das tatsächlich der Fall ist - an den gewerblich-technischen Berufsmaturitätsschulen und an den kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen in Kraft gesetzt wird.</p><p>Ausgehend von der kurz skizzierten problematischen Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bei den Entwürfen von Rahmenlehrplänen für die Berufsmatura bestehen bezüglich des theoretischen und des praktischen Teils widersprüchliche Ansätze: Im theoretischen Teil ist von Vernetzung die Rede, während im praktischen Teil nach dem Fächerprinzip mit jeweils besonderen Lektionenzuteilungen, Prüfungsinhalten und Benotungen gearbeitet wird. Wie stellt er sich zu einem solchen Konzept, das in sich widersprüchlich ist und auf der Ausführungsebene zu grossen Interpretationsschwierigkeiten führt?</p><p>(Siehe zur Illustration z. B. die Verordnung SR 412.103.1 vom 8. Februar 1983 sowie den Rahmenlehrplan für die Vorbereitung der Berufsmaturität, undatiert, 2000, abgestützt auf die Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998.)</p><p>2. Wie erklärt er den Widerspruch, dass das BBT einerseits eine gewisse Europakompatibilität anstrebt, anderseits aber europakompatible Schritte einzelner Berufsmaturitätsschulen, die international anerkannte Zertifikate in den Fremdsprachen eingeführt haben (Delf, BEC), massiv bekämpft?</p><p>3. Wie erklärt er den weiteren Widerspruch, dass das BBT in seinen theoretischen Aussagen zu Rahmenlehrplanentwürfen und neuerdings auch zum Eurobac ein klares Bekenntnis für eine gute Allgemeinbildung auch in der beruflichen Ausbildung ablegt, dass dann aber das gleiche BBT in der Praxis allgemein bildende Fachbereiche kürzt oder gar gänzlich streicht?</p><p>Als Beispiele erwähne ich folgende Dokumente:</p><p>- Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Buchhändlerinnen und Buchhändler (70511), wo der Wegfall des Faches Wissenschaftskunde sowie die Reduzierung des Faches Literatur- und Kulturkunde festgeschrieben wird; </p><p>- Eurobac vom September 2000, Papier der Projektleitung, vom BBT mitgetragen, wo der Wegfall des Faches Geschichte vorgesehen ist.</p><p>4. Was gedenkt er zu tun, damit das BBT in Zukunft auch auf der verhältnismässig konkreten Ebene von Rahmenlehrplänen einheitlichere Signale aussendet?</p>
    • Rahmenlehrpläne im Berufsmaturitätsbereich

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