Aufhebung gefährlicher Bahnübergänge
- ShortId
-
01.3138
- Id
-
20013138
- Updated
-
10.04.2024 13:26
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung gefährlicher Bahnübergänge
- AdditionalIndexing
-
48;Verkehrssicherheit;Verkehrsinfrastruktur;Schienenverkehr;Sicherheit im Strassenverkehr;Schienennetz;Verkehrsunfall
- 1
-
- L04K18020203, Verkehrssicherheit
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L03K180302, Schienenverkehr
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms des Bundes wurde die finanzielle Verantwortung für die Sanierung von gefährlichen Bahnübergängen in den Aufgabenbereich der Kantone übertragen. Mit dieser Massnahme konnte in Zeiten grosser finanzieller Anspannung der Bundeshaushalt entlastet werden. Die Meinung war aber ausdrücklich, eine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen vorzunehmen und nicht etwa auf die Umsetzung dieser Aufgaben, deren Bedeutung für die Verkehrssicherheit nach wie vor unbestritten ist, zu verzichten.</p><p>Die seither gemachten Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Kantone mit der Übernahme dieser Aufgaben finanziell überfordert sind, was entgegen der ursprünglichen Absicht zu einem Aufgabenverzicht geführt hat. Die dadurch entstandenen Sicherheitsdefizite können nicht akzeptiert werden. Neue Verteiler müssen gefunden werden. Die Diskussion, wer die Aufgaben letztlich übernehmen soll, darf nicht zu Lasten der gefährdeten Verkehrsteilnehmer gehen.</p><p>Ich fordere daher den Bundesrat auf, rasch eine Änderung der Rechtsgrundlagen betreffend des Stabilisierungsprogramms vorzulegen, damit wieder die frühere Lösung greifen kann. Gleichzeitig erwarte ich vom Bundesrat, dass er zuhanden der Budgetdebatte die erforderlichen Mittel einsetzt, sodass ab 1. Januar 2002 die Sanierung der wirklich gefährlichen Bahnübergänge ermöglicht werden kann.</p>
- <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushalts zu leisten. 100 Millionen entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen auf die Sanierung von Bahnübergängen und auf Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird dadurch erreicht, dass der Jahreskredit namentlich in der im Vorstoss angesprochenen Rubrik auf 12 Millionen Franken plafoniert wurde. Dieser Betrag dient der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren und anderseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Er will vielmehr vorerst die Ergebnisse der Expertengruppe Bieri abwarten, die sich mit Lösungen zu den Problemen des Agglomerationsverkehrs befasst. Der Bundesrat wird dann über mögliche mittel- und langfristige Massnahmen beraten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Rechtsänderungen vorzuschlagen, um im Bereich der Aufhebung gefährlicher Bahnübergänge spätestens auf den 1. Januar 2002 wieder den Zustand herzustellen, wie er vor Inkrafttreten des Stabilisierungsprogramms bestand.</p>
- Aufhebung gefährlicher Bahnübergänge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms des Bundes wurde die finanzielle Verantwortung für die Sanierung von gefährlichen Bahnübergängen in den Aufgabenbereich der Kantone übertragen. Mit dieser Massnahme konnte in Zeiten grosser finanzieller Anspannung der Bundeshaushalt entlastet werden. Die Meinung war aber ausdrücklich, eine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen vorzunehmen und nicht etwa auf die Umsetzung dieser Aufgaben, deren Bedeutung für die Verkehrssicherheit nach wie vor unbestritten ist, zu verzichten.</p><p>Die seither gemachten Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Kantone mit der Übernahme dieser Aufgaben finanziell überfordert sind, was entgegen der ursprünglichen Absicht zu einem Aufgabenverzicht geführt hat. Die dadurch entstandenen Sicherheitsdefizite können nicht akzeptiert werden. Neue Verteiler müssen gefunden werden. Die Diskussion, wer die Aufgaben letztlich übernehmen soll, darf nicht zu Lasten der gefährdeten Verkehrsteilnehmer gehen.</p><p>Ich fordere daher den Bundesrat auf, rasch eine Änderung der Rechtsgrundlagen betreffend des Stabilisierungsprogramms vorzulegen, damit wieder die frühere Lösung greifen kann. Gleichzeitig erwarte ich vom Bundesrat, dass er zuhanden der Budgetdebatte die erforderlichen Mittel einsetzt, sodass ab 1. Januar 2002 die Sanierung der wirklich gefährlichen Bahnübergänge ermöglicht werden kann.</p>
- <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushalts zu leisten. 100 Millionen entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen auf die Sanierung von Bahnübergängen und auf Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird dadurch erreicht, dass der Jahreskredit namentlich in der im Vorstoss angesprochenen Rubrik auf 12 Millionen Franken plafoniert wurde. Dieser Betrag dient der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren und anderseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Er will vielmehr vorerst die Ergebnisse der Expertengruppe Bieri abwarten, die sich mit Lösungen zu den Problemen des Agglomerationsverkehrs befasst. Der Bundesrat wird dann über mögliche mittel- und langfristige Massnahmen beraten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Rechtsänderungen vorzuschlagen, um im Bereich der Aufhebung gefährlicher Bahnübergänge spätestens auf den 1. Januar 2002 wieder den Zustand herzustellen, wie er vor Inkrafttreten des Stabilisierungsprogramms bestand.</p>
- Aufhebung gefährlicher Bahnübergänge
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