Gesetz über den öffentlichen Verkehr

ShortId
01.3139
Id
20013139
Updated
25.06.2025 01:45
Language
de
Title
Gesetz über den öffentlichen Verkehr
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;Gesetz
1
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Schaffung eines Rahmengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu prüfen ist. Heute sind entsprechende Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen verstreut, so etwa im Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz oder im Transportgesetz. Die Zusammenfassung aller Bestimmungen über den öffentlichen Verkehr in einem einzigen Gesetz würde aber vermutlich zu weit gehen und wiederum zu einer unübersichtlichen Gesetzgebung führen. Zumindest für die Regulierung von Bau und Betrieb der einzelnen Verkehrsmittel und ihrer Infrastrukturanlagen (Eisenbahnen, Autobusse, Trolleybusse, Luftseilbahnen, Schiffe und Flugzeuge) dürften sich sektorielle Erlasse weiterhin rechtfertigen.</p><p>Abgesehen davon erfordert ein derart komplexes Vorhaben den Einbezug aller daran Beteiligten (v. a. der Kantone und der betroffenen Transportunternehmen) und würde deshalb die Arbeiten an der Bahnreform 2 sowie die Harmonisierung der Finanzierung der Infrastruktur verzögern. Zudem ist der Bundesrat der Ansicht, dass das System des öffentlichen Verkehrs auf der aktuellen Grundlage für die nächsten Jahre grundsätzlich abgesichert ist. Die Neuordnung von Gesetzen und Verordnungen ist in diesem Sinne nicht prioritär und soll im Anschluss an die Bahnreform 2 für die nächste Legislaturperiode vorbereitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Gesetz über den öffentlichen Verkehr die heute in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen festgehaltenen Bestimmungen zum öffentlichen Verkehr zusammenzufassen und damit überschaubarer und verständlicher zu machen. Die bevorstehende Bahnreform 2, die zweifellos verschiedene Gesetzesanpassungen erforderlich machen wird, bietet eine passende Gelegenheit, die heutigen Rechtsnormen des öffentlichen Verkehrs systematisch zu durchforsten und in einem neuen Gesetz über den öffentlichen Verkehr zu ordnen.</p>
  • Gesetz über den öffentlichen Verkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Schaffung eines Rahmengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu prüfen ist. Heute sind entsprechende Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen verstreut, so etwa im Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz oder im Transportgesetz. Die Zusammenfassung aller Bestimmungen über den öffentlichen Verkehr in einem einzigen Gesetz würde aber vermutlich zu weit gehen und wiederum zu einer unübersichtlichen Gesetzgebung führen. Zumindest für die Regulierung von Bau und Betrieb der einzelnen Verkehrsmittel und ihrer Infrastrukturanlagen (Eisenbahnen, Autobusse, Trolleybusse, Luftseilbahnen, Schiffe und Flugzeuge) dürften sich sektorielle Erlasse weiterhin rechtfertigen.</p><p>Abgesehen davon erfordert ein derart komplexes Vorhaben den Einbezug aller daran Beteiligten (v. a. der Kantone und der betroffenen Transportunternehmen) und würde deshalb die Arbeiten an der Bahnreform 2 sowie die Harmonisierung der Finanzierung der Infrastruktur verzögern. Zudem ist der Bundesrat der Ansicht, dass das System des öffentlichen Verkehrs auf der aktuellen Grundlage für die nächsten Jahre grundsätzlich abgesichert ist. Die Neuordnung von Gesetzen und Verordnungen ist in diesem Sinne nicht prioritär und soll im Anschluss an die Bahnreform 2 für die nächste Legislaturperiode vorbereitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Gesetz über den öffentlichen Verkehr die heute in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen festgehaltenen Bestimmungen zum öffentlichen Verkehr zusammenzufassen und damit überschaubarer und verständlicher zu machen. Die bevorstehende Bahnreform 2, die zweifellos verschiedene Gesetzesanpassungen erforderlich machen wird, bietet eine passende Gelegenheit, die heutigen Rechtsnormen des öffentlichen Verkehrs systematisch zu durchforsten und in einem neuen Gesetz über den öffentlichen Verkehr zu ordnen.</p>
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