Plätze für Familien begleitende Kinderbetreuung

ShortId
01.3146
Id
20013146
Updated
25.06.2025 01:45
Language
de
Title
Plätze für Familien begleitende Kinderbetreuung
AdditionalIndexing
28;Kinderbetreuung;berufstätige Mutter;erwerbstätige Bevölkerung;Arbeitgeber/in
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K0702020104, erwerbstätige Bevölkerung
  • L06K070203020501, berufstätige Mutter
  • L05K0702020301, Arbeitgeber/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Nachfrage von erwerbstätigen Eltern nach Familien begleitender Kinderbetreuung ist weiterhin gross. Es ist eine Tatsache, dass erwerbstätige Mütter stärker auf Möglichkeiten zur Kinderbetreuung angewiesen sind als Väter, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Arbeitgeber wollen Frauen vermehrt in die Erwerbsarbeit mit einbeziehen, weil vielerorts qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Der Arbeitgeberverband startete im letzten Januar eine Offensive und rief die Firmenchefs auf, neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen und sich für Blockzeiten an den Schulen einzusetzen. Es gibt bereits gute Beispiele von Angeboten von Grossfirmen für firmeneigene Kinderbetreuung. Kleinere und mittlere Firmen tun sich schwerer damit, weil sie nicht die Möglichkeit sehen, ein eigenes Angebot zu schaffen. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, wie sich Firmen und Verwaltungen am Angebot für Familien begleitende Kinderbetreuung beteiligen können. Mittlere Firmen können sich z. B. zusammenschliessen und eine eigene Institution schaffen, oder sie können in einer öffentlichen Kinderkrippe oder in einer Tagesschule Plätze einkaufen.</p><p>Der Bund soll öffentlichen und privaten Arbeitgebern aufzeigen, welche verschiedenen Modelle es gibt, um Kinderbetreuungsplätze zu schaffen und zu finanzieren.</p><p>Die Parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 00.403, "Anstossfinanzierung für Familien ergänzende Betreuungsplätze", verlangt, dass der Bund jährlich maximal 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung an Familien ergänzende Betreuungsplätze beisteuert. Damit zeigt der Bund, dass es ihm mit dem Ausbau der Familien begleitenden Kinderbetreuung ernst ist. Diesen Absichtserklärungen müssen aber Taten folgen. Der Bund soll die privaten und öffentlichen Arbeitgeber verpflichten, ein gutes Angebot an Familien begleitender Kinderbetreuung zu schaffen. Dazu muss er Modelle ausarbeiten, die aufzeigen, wie Kinderbetreuungsplätze geschaffen und langfristig finanziert werden können. Nur so besteht die Chance, dass in der Schweiz endlich ein genügendes, qualitativ hoch stehendes Angebot für die Familien begleitende Kinderbetreuung während der Vorschul- und Schulzeit geschaffen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat hält die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für ein vordringliches Ziel der Familien- und Gleichstellungspolitik. Um dieses zu erreichen, ist ein quantitativ wie auch qualitativ genügendes Angebot an Betreuungsplätzen eine unabdingbare Voraussetzung. Mit der Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline 00.403. "Anstossfinanzierung für Familien ergänzende Betreuungsplätze", hat der Nationalrat am 21. März 2001 einen wichtigen Schritt getan, damit die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass die Einrichtung solcher Plätze durch den Bund mitfinanziert wird.</p><p>Am 15. Dezember 2000 hat der Nationalrat das Postulat Fehr Jacqueline 00.3450, "Zertifizierung für familienfreundliche Unternehmen", angenommen. Der Bundesrat wird einen Bericht vorlegen mit Bezug auf die Frage, ob eine solche Zertifizierung sinnvoll ist und durch wen und nach welchen Kriterien sie vorgenommen werden könnte. Dabei wird die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen durch die Unternehmen ein wichtiger Punkt sein. </p><p>Die Einrichtung und Beaufsichtigung von Kindertagesstätten liegt in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Dies schliesst nicht aus, dass der Bund Rahmenbedingungen setzt, wie sie bereits in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338) festgelegt sind, und Anreize zur Erhöhung des Angebotes an Betreuungsplätzen schafft. Im Moment soll jedoch abgewartet werden, was sich aus den beiden erwähnten parlamentarischen Vorstössen ergibt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Modelle auszuarbeiten, mit denen öffentliche und private Arbeitgeber verpflichtet werden, Plätze für die Familien begleitende Kinderbetreuung zu schaffen und zu finanzieren. Die Angebote zur Familien begleitenden Kinderbetreuung müssen sich bezüglich Qualität der Betreuung und Anstellung des Personals am Standard der bestehenden öffentlichen Einrichtungen zur Familien begleitenden Kinderbetreuung orientieren.</p>
  • Plätze für Familien begleitende Kinderbetreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nachfrage von erwerbstätigen Eltern nach Familien begleitender Kinderbetreuung ist weiterhin gross. Es ist eine Tatsache, dass erwerbstätige Mütter stärker auf Möglichkeiten zur Kinderbetreuung angewiesen sind als Väter, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Arbeitgeber wollen Frauen vermehrt in die Erwerbsarbeit mit einbeziehen, weil vielerorts qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Der Arbeitgeberverband startete im letzten Januar eine Offensive und rief die Firmenchefs auf, neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen und sich für Blockzeiten an den Schulen einzusetzen. Es gibt bereits gute Beispiele von Angeboten von Grossfirmen für firmeneigene Kinderbetreuung. Kleinere und mittlere Firmen tun sich schwerer damit, weil sie nicht die Möglichkeit sehen, ein eigenes Angebot zu schaffen. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, wie sich Firmen und Verwaltungen am Angebot für Familien begleitende Kinderbetreuung beteiligen können. Mittlere Firmen können sich z. B. zusammenschliessen und eine eigene Institution schaffen, oder sie können in einer öffentlichen Kinderkrippe oder in einer Tagesschule Plätze einkaufen.</p><p>Der Bund soll öffentlichen und privaten Arbeitgebern aufzeigen, welche verschiedenen Modelle es gibt, um Kinderbetreuungsplätze zu schaffen und zu finanzieren.</p><p>Die Parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 00.403, "Anstossfinanzierung für Familien ergänzende Betreuungsplätze", verlangt, dass der Bund jährlich maximal 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung an Familien ergänzende Betreuungsplätze beisteuert. Damit zeigt der Bund, dass es ihm mit dem Ausbau der Familien begleitenden Kinderbetreuung ernst ist. Diesen Absichtserklärungen müssen aber Taten folgen. Der Bund soll die privaten und öffentlichen Arbeitgeber verpflichten, ein gutes Angebot an Familien begleitender Kinderbetreuung zu schaffen. Dazu muss er Modelle ausarbeiten, die aufzeigen, wie Kinderbetreuungsplätze geschaffen und langfristig finanziert werden können. Nur so besteht die Chance, dass in der Schweiz endlich ein genügendes, qualitativ hoch stehendes Angebot für die Familien begleitende Kinderbetreuung während der Vorschul- und Schulzeit geschaffen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat hält die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für ein vordringliches Ziel der Familien- und Gleichstellungspolitik. Um dieses zu erreichen, ist ein quantitativ wie auch qualitativ genügendes Angebot an Betreuungsplätzen eine unabdingbare Voraussetzung. Mit der Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline 00.403. "Anstossfinanzierung für Familien ergänzende Betreuungsplätze", hat der Nationalrat am 21. März 2001 einen wichtigen Schritt getan, damit die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass die Einrichtung solcher Plätze durch den Bund mitfinanziert wird.</p><p>Am 15. Dezember 2000 hat der Nationalrat das Postulat Fehr Jacqueline 00.3450, "Zertifizierung für familienfreundliche Unternehmen", angenommen. Der Bundesrat wird einen Bericht vorlegen mit Bezug auf die Frage, ob eine solche Zertifizierung sinnvoll ist und durch wen und nach welchen Kriterien sie vorgenommen werden könnte. Dabei wird die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen durch die Unternehmen ein wichtiger Punkt sein. </p><p>Die Einrichtung und Beaufsichtigung von Kindertagesstätten liegt in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Dies schliesst nicht aus, dass der Bund Rahmenbedingungen setzt, wie sie bereits in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338) festgelegt sind, und Anreize zur Erhöhung des Angebotes an Betreuungsplätzen schafft. Im Moment soll jedoch abgewartet werden, was sich aus den beiden erwähnten parlamentarischen Vorstössen ergibt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Modelle auszuarbeiten, mit denen öffentliche und private Arbeitgeber verpflichtet werden, Plätze für die Familien begleitende Kinderbetreuung zu schaffen und zu finanzieren. Die Angebote zur Familien begleitenden Kinderbetreuung müssen sich bezüglich Qualität der Betreuung und Anstellung des Personals am Standard der bestehenden öffentlichen Einrichtungen zur Familien begleitenden Kinderbetreuung orientieren.</p>
    • Plätze für Familien begleitende Kinderbetreuung

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