Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger

ShortId
01.3147
Id
20013147
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger
AdditionalIndexing
48;10;Europakompatibilität;Nutzfahrzeug;Zulassung des Fahrzeugs;europäische Norm;technische Vorschrift;technische Überwachung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
1
  • L06K070601020102, europäische Norm
  • L05K0706010204, technische Vorschrift
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
  • L04K18020305, technische Überwachung
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat die Verordnung den europäischen Vorschriften über den Bau von Sattelaufliegern und Anhängern für Nutzfahrzeuge angepasst. Wir verwenden heute das EU-Bremssystem, wir haben die gleichen Vorschriften für Längen und Breiten der Fahrzeuge und die gleichen Gewichte.</p><p>Wenn heute ein Fahrzeughalter ein in der EU gebautes Fahrzeug importiert, muss er eine Typenprüfungsbefreiung beantragen. Bei mehreren Importen des gleichen Fahrzeugtyps muss er eine Typenprüfung durchführen, obwohl das Fahrzeug bereits in der EU abgenommen wurde.</p><p>Das Postulat verlangt eine Gleichstellung der Schweiz, wie sie innerhalb der EU unter den verschiedenen EU-Staaten Gültigkeit hat.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen in der Schweiz für Anhänger und Sattelauflieger für Nutzfahrzeuge so zu ändern, dass Anhänger und Sattelauflieger, die im EU-Raum gebaut werden, in der Schweiz ohne Typenprüfungsbefreiung oder ohne Typenprüfung (bei mehreren Neufahrzeugimporten des gleichen Typs) beim zuständigen Strassenverkehrsamt zugelassen werden können.</p>
  • Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat die Verordnung den europäischen Vorschriften über den Bau von Sattelaufliegern und Anhängern für Nutzfahrzeuge angepasst. Wir verwenden heute das EU-Bremssystem, wir haben die gleichen Vorschriften für Längen und Breiten der Fahrzeuge und die gleichen Gewichte.</p><p>Wenn heute ein Fahrzeughalter ein in der EU gebautes Fahrzeug importiert, muss er eine Typenprüfungsbefreiung beantragen. Bei mehreren Importen des gleichen Fahrzeugtyps muss er eine Typenprüfung durchführen, obwohl das Fahrzeug bereits in der EU abgenommen wurde.</p><p>Das Postulat verlangt eine Gleichstellung der Schweiz, wie sie innerhalb der EU unter den verschiedenen EU-Staaten Gültigkeit hat.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen in der Schweiz für Anhänger und Sattelauflieger für Nutzfahrzeuge so zu ändern, dass Anhänger und Sattelauflieger, die im EU-Raum gebaut werden, in der Schweiz ohne Typenprüfungsbefreiung oder ohne Typenprüfung (bei mehreren Neufahrzeugimporten des gleichen Typs) beim zuständigen Strassenverkehrsamt zugelassen werden können.</p>
    • Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger

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