Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger
- ShortId
-
01.3147
- Id
-
20013147
- Updated
-
25.06.2025 01:44
- Language
-
de
- Title
-
Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger
- AdditionalIndexing
-
48;10;Europakompatibilität;Nutzfahrzeug;Zulassung des Fahrzeugs;europäische Norm;technische Vorschrift;technische Überwachung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- 1
-
- L06K070601020102, europäische Norm
- L05K0706010204, technische Vorschrift
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
- L04K18020305, technische Überwachung
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat die Verordnung den europäischen Vorschriften über den Bau von Sattelaufliegern und Anhängern für Nutzfahrzeuge angepasst. Wir verwenden heute das EU-Bremssystem, wir haben die gleichen Vorschriften für Längen und Breiten der Fahrzeuge und die gleichen Gewichte.</p><p>Wenn heute ein Fahrzeughalter ein in der EU gebautes Fahrzeug importiert, muss er eine Typenprüfungsbefreiung beantragen. Bei mehreren Importen des gleichen Fahrzeugtyps muss er eine Typenprüfung durchführen, obwohl das Fahrzeug bereits in der EU abgenommen wurde.</p><p>Das Postulat verlangt eine Gleichstellung der Schweiz, wie sie innerhalb der EU unter den verschiedenen EU-Staaten Gültigkeit hat.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen in der Schweiz für Anhänger und Sattelauflieger für Nutzfahrzeuge so zu ändern, dass Anhänger und Sattelauflieger, die im EU-Raum gebaut werden, in der Schweiz ohne Typenprüfungsbefreiung oder ohne Typenprüfung (bei mehreren Neufahrzeugimporten des gleichen Typs) beim zuständigen Strassenverkehrsamt zugelassen werden können.</p>
- Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz hat die Verordnung den europäischen Vorschriften über den Bau von Sattelaufliegern und Anhängern für Nutzfahrzeuge angepasst. Wir verwenden heute das EU-Bremssystem, wir haben die gleichen Vorschriften für Längen und Breiten der Fahrzeuge und die gleichen Gewichte.</p><p>Wenn heute ein Fahrzeughalter ein in der EU gebautes Fahrzeug importiert, muss er eine Typenprüfungsbefreiung beantragen. Bei mehreren Importen des gleichen Fahrzeugtyps muss er eine Typenprüfung durchführen, obwohl das Fahrzeug bereits in der EU abgenommen wurde.</p><p>Das Postulat verlangt eine Gleichstellung der Schweiz, wie sie innerhalb der EU unter den verschiedenen EU-Staaten Gültigkeit hat.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen in der Schweiz für Anhänger und Sattelauflieger für Nutzfahrzeuge so zu ändern, dass Anhänger und Sattelauflieger, die im EU-Raum gebaut werden, in der Schweiz ohne Typenprüfungsbefreiung oder ohne Typenprüfung (bei mehreren Neufahrzeugimporten des gleichen Typs) beim zuständigen Strassenverkehrsamt zugelassen werden können.</p>
- Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger
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