Ausländer. Arbeitnehmer oder Flüchtlinge
- ShortId
-
01.3151
- Id
-
20013151
- Updated
-
10.04.2024 13:39
- Language
-
de
- Title
-
Ausländer. Arbeitnehmer oder Flüchtlinge
- AdditionalIndexing
-
2811;12;15;Migrationspolitik;Ausländer/in;Flüchtling;Arbeitserlaubnis;freier Personenverkehr;kantonale Hoheit;Fremdarbeiter/in
- 1
-
- L04K05060102, Ausländer/in
- L04K01080306, Migrationspolitik
- L04K01080101, Flüchtling
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L07K08070102010802, kantonale Hoheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz stellt sich das Problem der Ausländerinnen und Ausländer unter verschiedenen Aspekten dar. Zum einen sind diese Menschen hier, um zu arbeiten, weil sie in allen Bereichen unserer Wirtschaft gebraucht werden, von der Spitzentechnologie über das Gesundheitswesen, das Bauwesen, die Industrie und den Tourismus bis hin zur Landwirtschaft. Zum anderen sind es Flüchtlinge, denen wir es schuldig sind, sie eine Zeitlang aufzunehmen, wenn in ihrem Land schwere Konflikte herrschen. Aber wir müssen sie auch in ihre Heimatländer zurückschaffen, wenn dort wieder Frieden herrscht und sie beim Wiederaufbau des Landes gebraucht werden.</p><p>Jede Ausländerin und jeder Ausländer bereichert auf eigene Weise die menschlichen und kulturellen Beziehungen und stärkt unseren Austausch mit der ganzen Welt. Die Vielfalt der Kulturen und Gebräuche kann aber auch zum Problem werden, wenn der Anteil der ausländischen Bevölkerung ein bestimmtes Mass überschreitet. Es liegt in der Verantwortung der politischen Behörden, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Ausländerpolitik mit den lokalen Sensibilitäten in Einklang gebracht wird.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Zulassungspolitik von Ausländern, die in die Schweiz kommen, um zu arbeiten, und die im Besitze eines entsprechenden Arbeitsvertrages sind, von derjenigen der Asylpolitik zu unterscheiden. Die schweizerische Gesetzgebung basiert in der Tat auf diesen zwei Säulen, welche je nach Einwanderungszweck zur Anwendung kommen. Der Bundesrat hat es im Übrigen abgelehnt, eine umfassende Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, welche so- wohl das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) wie auch das Asylgesetz unter einen Hut bringen sollte. Dies hat er gerade deshalb getan, weil diese beiden Bereiche verschiedene Ziele verfolgen. So ist am 1. Oktober 1999 einerseits ein neues Asylgesetz in Kraft getreten. Anderseits hat der Bundesrat den Entwurf für eine Totalrevision des Anag im Jahre 2000 in die Vernehmlassung geschickt. Dabei wird klar zwischen Ausländer- und Asylpolitik unterschieden. Es ist geplant, noch vor Ende des Jahres 2001 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes zu verfassen. </p><p>2. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Ausländerpolitik im übergeordneten Interesse unseres Landes einheitlichen Prinzipien folgen muss. Um einen Konsens zu erlangen, muss der Bundesrat eine Ausländerpolitik definieren, welche von der Bevölkerung mitgetragen werden kann. Dies ist nur möglich, wenn für die ganze Schweiz eine einheitliche Politik besteht. Mit Bezug auf die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften überlässt das gegenwärtige Recht - wie auch die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehene Regelung - den Kantonen viel Spielraum, was die Handhabung der rechtlichen Bestimmungen anbelangt (Kontingente, Vorrang der inländischen Arbeitskräfte, Rekrutierungsprioritäten, orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen).</p><p>3. Der Bundesrat ist sich einerseits bewusst, dass die Rekrutierung in gewissen Branchen zurzeit nicht einfach ist. Er hat dafür auch ein gewisses Verständnis. Andererseits will er aber verhindern, dass bei der Ausländerzulassung die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden, wo zum Teil auch auf wenig integrierte Arbeitskräfte mit bescheidenen Löhnen in schwierigen Arbeitsverhältnissen abgestellt wurde, was die nötigen Wettbewerbs- und Strukturanpassungen nicht immer begünstigt hat und Integrationsbestrebungen erschwert.</p><p>Im Hinblick auf eine nachhaltige Wirtschaftspolitik sowie mit Rücksicht auf übergeordnete staatspolitische Erwägungen verfolgt der Bundesrat in der Ausländerpolitik folgende Ziele:</p><p>- Einerseits die Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU, was den Arbeitgebern in der Schweiz ohne administrative Umtriebe den Zugang zu über 150 Millionen gut oder weniger qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eröffnet. </p><p>- Andererseits wird die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer ausserhalb der EU auf unentbehrliche und gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt.</p><p>Ziel der vom Bundesrat angestrebten Politik ist es, die Zulassung von Arbeitskräften aus so genannten Drittstaaten auf jene Personen zu beschränken, welche in der Lage sind, sich in unsere Wirtschaft und Gesellschaft leichter zu integrieren und auch zu einem nachhaltigen arbeitsmarktlichen Gleichgewicht beitragen. Die Zulassung von Personen aus Nicht-EU-Staaten ist somit nur dann erwünscht, wenn dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt und übergeordnete staatspolitische Ziele dies rechtfertigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zieht er in Erwägung, die Politik der Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz gekommen sind, um zu arbeiten, und die von einem Arbeitsvertrag profitieren, besser von der Politik der Flüchtlingsaufnahme abzugrenzen, die andere Ziele verfolgt und anderen Regeln unterliegt?</p><p>2. Ist er bereit, den Kantonen in der Ausländerpolitik bedeutend mehr Freiheiten einzuräumen, um so den sehr unterschiedlichen lokalen Sensibilitäten in der Schweiz Rechnung zu tragen?</p><p>3. Ist ihm bewusst, dass zahlreiche Unternehmen unseres Landes sehr schnell von der Bildfläche verschwinden werden, wenn nicht rasch Massnahmen zur Öffnung des Marktes für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen werden?</p>
- Ausländer. Arbeitnehmer oder Flüchtlinge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz stellt sich das Problem der Ausländerinnen und Ausländer unter verschiedenen Aspekten dar. Zum einen sind diese Menschen hier, um zu arbeiten, weil sie in allen Bereichen unserer Wirtschaft gebraucht werden, von der Spitzentechnologie über das Gesundheitswesen, das Bauwesen, die Industrie und den Tourismus bis hin zur Landwirtschaft. Zum anderen sind es Flüchtlinge, denen wir es schuldig sind, sie eine Zeitlang aufzunehmen, wenn in ihrem Land schwere Konflikte herrschen. Aber wir müssen sie auch in ihre Heimatländer zurückschaffen, wenn dort wieder Frieden herrscht und sie beim Wiederaufbau des Landes gebraucht werden.</p><p>Jede Ausländerin und jeder Ausländer bereichert auf eigene Weise die menschlichen und kulturellen Beziehungen und stärkt unseren Austausch mit der ganzen Welt. Die Vielfalt der Kulturen und Gebräuche kann aber auch zum Problem werden, wenn der Anteil der ausländischen Bevölkerung ein bestimmtes Mass überschreitet. Es liegt in der Verantwortung der politischen Behörden, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Ausländerpolitik mit den lokalen Sensibilitäten in Einklang gebracht wird.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Zulassungspolitik von Ausländern, die in die Schweiz kommen, um zu arbeiten, und die im Besitze eines entsprechenden Arbeitsvertrages sind, von derjenigen der Asylpolitik zu unterscheiden. Die schweizerische Gesetzgebung basiert in der Tat auf diesen zwei Säulen, welche je nach Einwanderungszweck zur Anwendung kommen. Der Bundesrat hat es im Übrigen abgelehnt, eine umfassende Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, welche so- wohl das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) wie auch das Asylgesetz unter einen Hut bringen sollte. Dies hat er gerade deshalb getan, weil diese beiden Bereiche verschiedene Ziele verfolgen. So ist am 1. Oktober 1999 einerseits ein neues Asylgesetz in Kraft getreten. Anderseits hat der Bundesrat den Entwurf für eine Totalrevision des Anag im Jahre 2000 in die Vernehmlassung geschickt. Dabei wird klar zwischen Ausländer- und Asylpolitik unterschieden. Es ist geplant, noch vor Ende des Jahres 2001 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes zu verfassen. </p><p>2. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Ausländerpolitik im übergeordneten Interesse unseres Landes einheitlichen Prinzipien folgen muss. Um einen Konsens zu erlangen, muss der Bundesrat eine Ausländerpolitik definieren, welche von der Bevölkerung mitgetragen werden kann. Dies ist nur möglich, wenn für die ganze Schweiz eine einheitliche Politik besteht. Mit Bezug auf die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften überlässt das gegenwärtige Recht - wie auch die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehene Regelung - den Kantonen viel Spielraum, was die Handhabung der rechtlichen Bestimmungen anbelangt (Kontingente, Vorrang der inländischen Arbeitskräfte, Rekrutierungsprioritäten, orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen).</p><p>3. Der Bundesrat ist sich einerseits bewusst, dass die Rekrutierung in gewissen Branchen zurzeit nicht einfach ist. Er hat dafür auch ein gewisses Verständnis. Andererseits will er aber verhindern, dass bei der Ausländerzulassung die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden, wo zum Teil auch auf wenig integrierte Arbeitskräfte mit bescheidenen Löhnen in schwierigen Arbeitsverhältnissen abgestellt wurde, was die nötigen Wettbewerbs- und Strukturanpassungen nicht immer begünstigt hat und Integrationsbestrebungen erschwert.</p><p>Im Hinblick auf eine nachhaltige Wirtschaftspolitik sowie mit Rücksicht auf übergeordnete staatspolitische Erwägungen verfolgt der Bundesrat in der Ausländerpolitik folgende Ziele:</p><p>- Einerseits die Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU, was den Arbeitgebern in der Schweiz ohne administrative Umtriebe den Zugang zu über 150 Millionen gut oder weniger qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eröffnet. </p><p>- Andererseits wird die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer ausserhalb der EU auf unentbehrliche und gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt.</p><p>Ziel der vom Bundesrat angestrebten Politik ist es, die Zulassung von Arbeitskräften aus so genannten Drittstaaten auf jene Personen zu beschränken, welche in der Lage sind, sich in unsere Wirtschaft und Gesellschaft leichter zu integrieren und auch zu einem nachhaltigen arbeitsmarktlichen Gleichgewicht beitragen. Die Zulassung von Personen aus Nicht-EU-Staaten ist somit nur dann erwünscht, wenn dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt und übergeordnete staatspolitische Ziele dies rechtfertigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zieht er in Erwägung, die Politik der Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz gekommen sind, um zu arbeiten, und die von einem Arbeitsvertrag profitieren, besser von der Politik der Flüchtlingsaufnahme abzugrenzen, die andere Ziele verfolgt und anderen Regeln unterliegt?</p><p>2. Ist er bereit, den Kantonen in der Ausländerpolitik bedeutend mehr Freiheiten einzuräumen, um so den sehr unterschiedlichen lokalen Sensibilitäten in der Schweiz Rechnung zu tragen?</p><p>3. Ist ihm bewusst, dass zahlreiche Unternehmen unseres Landes sehr schnell von der Bildfläche verschwinden werden, wenn nicht rasch Massnahmen zur Öffnung des Marktes für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen werden?</p>
- Ausländer. Arbeitnehmer oder Flüchtlinge
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