Integrationsbüro. Korrektur der Ausrichtung
- ShortId
-
01.3161
- Id
-
20013161
- Updated
-
24.06.2025 22:56
- Language
-
de
- Title
-
Integrationsbüro. Korrektur der Ausrichtung
- AdditionalIndexing
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10;04;Direktion für europäische Angelegenheiten;Leistungsauftrag;Vertrag mit der EU;europäische Integration (speziell);bilaterales Abkommen
- 1
-
- L05K0804090401, Direktion für europäische Angelegenheiten
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L03K090202, europäische Integration (speziell)
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Integrationsbüro hat die Aufgabe - wie der Name besagt - die Integration der Schweiz in die EU vorzubereiten. Das Schweizervolk hat am Abstimmungssonntag, am 4. März 2001, deutlich gemacht, dass es keine Integration wünscht. Somit ist der ursprüngliche Zweck des Integrationsbüros nicht mehr gegeben. Andererseits wird eine Stelle benötigt, die sich mit den anderen Wegen der Zusammenarbeit mit der EU ausdrücklich befasst. Dieser Aufgabe könnte das Integrationsbüro - besser unter neuem Namen - nachkommen.</p>
- <p>Das Integrationsbüro hat den Auftrag, die Fragen der europäischen Integration zu behandeln. Es ist betraut mit der Vorbereitung und Umsetzung der Politik des Bundesrates in Bezug auf die gesamten Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (vgl. Organisationsverordnungen des Bundesrates für das EDA, SR 172.211.1, Art. 8, und das EVD, SR 172.216.1, Art. 13).</p><p>Das Integrationsbüro ist 1961 geschaffen worden, d. h. mehr als dreissig Jahre vor der Einreichung des schweizerischen EU-Beitrittsgesuchs. Das Integrationsbüro beobachtet und analysiert die Entwicklung des europäischen Integrationsprozesses und des Europarechtes. Es bereitet Entscheidungen in Integrationsangelegenheiten vor und instruiert die Schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften. Es ist betraut mit der Vorbereitung und Aushandlung von Verträgen mit der EU in Zusammenarbeit mit den in der Sache zuständigen Stellen. Diese Verträge schliessen namentlich das Freihandelsabkommen von 1972 und die bilateralen Abkommen von 1999 ein. Im Übrigen werden gegenwärtig neue bilaterale Verhandlungen eingeleitet. Nach Abschluss der Abkommen koordiniert das Integrationsbüro deren Umsetzung und Weiterentwicklung. Schliesslich informiert das Integrationsbüro über die schweizerische Integrationspolitik, die europäische Integration im Allgemeinen und das Europarecht.</p><p>Somit ist die Tätigkeit des Integrationsbüros zu einem grossen Teil der bilateralen Option gewidmet, d. h. jener Option, in der sich die Schweiz gegenwärtig befindet.</p><p>Anlässlich der Abstimmung vom 4. März 2001 über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" haben sich Volk und Stände mit grosser Mehrheit gegen die unverzügliche Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen geäussert - so wie der Bundesrat es auch empfohlen hatte. Aus diesem Ergebnis kann nicht geschlossen werden, dass die Mehrheit der Stimmenden auch jeden weiteren Integrationsschritt ablehnt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Ausrichtung und Aufgaben des Integrationsbüros dergestalt zu korrigieren, dass prioritär bilaterale Formen der Zusammenarbeit mit der EU anvisiert werden. Damit wird dem nunmehr klaren Bedürfnis des Souveräns Rechnung getragen.</p>
- Integrationsbüro. Korrektur der Ausrichtung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Integrationsbüro hat die Aufgabe - wie der Name besagt - die Integration der Schweiz in die EU vorzubereiten. Das Schweizervolk hat am Abstimmungssonntag, am 4. März 2001, deutlich gemacht, dass es keine Integration wünscht. Somit ist der ursprüngliche Zweck des Integrationsbüros nicht mehr gegeben. Andererseits wird eine Stelle benötigt, die sich mit den anderen Wegen der Zusammenarbeit mit der EU ausdrücklich befasst. Dieser Aufgabe könnte das Integrationsbüro - besser unter neuem Namen - nachkommen.</p>
- <p>Das Integrationsbüro hat den Auftrag, die Fragen der europäischen Integration zu behandeln. Es ist betraut mit der Vorbereitung und Umsetzung der Politik des Bundesrates in Bezug auf die gesamten Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (vgl. Organisationsverordnungen des Bundesrates für das EDA, SR 172.211.1, Art. 8, und das EVD, SR 172.216.1, Art. 13).</p><p>Das Integrationsbüro ist 1961 geschaffen worden, d. h. mehr als dreissig Jahre vor der Einreichung des schweizerischen EU-Beitrittsgesuchs. Das Integrationsbüro beobachtet und analysiert die Entwicklung des europäischen Integrationsprozesses und des Europarechtes. Es bereitet Entscheidungen in Integrationsangelegenheiten vor und instruiert die Schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften. Es ist betraut mit der Vorbereitung und Aushandlung von Verträgen mit der EU in Zusammenarbeit mit den in der Sache zuständigen Stellen. Diese Verträge schliessen namentlich das Freihandelsabkommen von 1972 und die bilateralen Abkommen von 1999 ein. Im Übrigen werden gegenwärtig neue bilaterale Verhandlungen eingeleitet. Nach Abschluss der Abkommen koordiniert das Integrationsbüro deren Umsetzung und Weiterentwicklung. Schliesslich informiert das Integrationsbüro über die schweizerische Integrationspolitik, die europäische Integration im Allgemeinen und das Europarecht.</p><p>Somit ist die Tätigkeit des Integrationsbüros zu einem grossen Teil der bilateralen Option gewidmet, d. h. jener Option, in der sich die Schweiz gegenwärtig befindet.</p><p>Anlässlich der Abstimmung vom 4. März 2001 über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" haben sich Volk und Stände mit grosser Mehrheit gegen die unverzügliche Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen geäussert - so wie der Bundesrat es auch empfohlen hatte. Aus diesem Ergebnis kann nicht geschlossen werden, dass die Mehrheit der Stimmenden auch jeden weiteren Integrationsschritt ablehnt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Ausrichtung und Aufgaben des Integrationsbüros dergestalt zu korrigieren, dass prioritär bilaterale Formen der Zusammenarbeit mit der EU anvisiert werden. Damit wird dem nunmehr klaren Bedürfnis des Souveräns Rechnung getragen.</p>
- Integrationsbüro. Korrektur der Ausrichtung
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