Schweizer Schulen im Ausland

ShortId
01.3169
Id
20013169
Updated
10.04.2024 13:50
Language
de
Title
Schweizer Schulen im Ausland
AdditionalIndexing
32;Auslandschweizer/in;Auslandsschule;Subvention;Qualitätssicherung;Finanzierung;Bildungshaushaltsplan
1
  • L04K13020401, Auslandsschule
  • L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Parlament und Bundesrat betonen immer wieder die wichtige Rolle der Schweizer Schulen im Ausland. In der Tat fördern diese die internationale Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer. Sie stellen auch einen nicht unbedeutenden Faktor schweizerischer Präsenz im Ausland dar. Aus diesem Grund richtet die Eidgenossenschaft bekanntlich, gestützt auf das Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SR 418.0), Subventionen an die 17 von ihr anerkannten Schweizer Schulen im Ausland aus.</p><p>Der dafür zur Verfügung stehende Budgetkredit wurde leider von 1996 bis 2000 von 18 auf 15 Millionen Franken reduziert. Durch diese Subventionskürzungen sind mehrere Schulen in akute Bedrängnis geraten, und oft ist ihre Existenz sogar bedroht. Eine kürzlich durchgeführte finanzanalytische Untersuchung der Auslandschweizer-Ausbildungskommission des Bundes weist auf diesen Umstand hin und hält fest, dass die meisten Schulen nur noch von der Substanz leben würden. Es fehlen auch die Mittel für dringend benötigte Investitionen. In vielen Fällen sind dadurch Qualitätseinbussen und eine Veränderung des Charakters als Schweizer Schulen zu befürchten.</p><p>Es ist deshalb vordringlich, genügende Budgetmittel bereitzustellen, damit diesen Schulen auch für die Zukunft eine gesicherte Existenz garantiert werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Comby 98.3681 vom 18. Dezember 1998 bestätigt, dass er die Schweizer Schulen im Ausland auch in Zukunft aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen und im Rahmen der geltenden Finanzpläne unterstützen wird. Dies ist auch der Sinn seines Beschlusses vom 19. August 1998. Der Bundesrat hat damals entschieden, auf die geplante Revision des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG) zu verzichten. Vor dem Entscheid war vonseiten der Schweizer Schulen die Meinung vertreten worden, die Reduktion des Budgetkredites von 18 auf 15 Millionen Franken sei annehmbar, jedoch keine weiteren Kürzungen (Protokoll der WBK-N, Sitzung vom 26. März 1998, S. 19).</p><p>Bereits im darauf folgenden Jahr äusserten sich indes mehrere Schweizer Schulen im Ausland besorgt über ihre wirtschaftliche Lage (Protokoll der WBK-N, Sitzung vom 12. November 1999, S. 3-11). Diese Äusserungen veranlassten die Auslandschweizer-Ausbildungskommission, die von der Motionärin erwähnte finanzanalytische Untersuchung in Auftrag zu geben. Sie bildet die Grundlage für den von der Kommission am 18. Dezember 2000 verabschiedeten Bericht. Der Bericht gibt ein umfassendes und insgesamt zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage und der Perspektiven der Schweizer Schulen im Ausland.</p><p>Daraus folgt, dass in der Tat eine Aufstockung des Budgetkredites bei der Position "Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer" notwendig ist, um eine gesetzeskonforme Unterstützung der Schweizer Schulen im Ausland zu gewährleisten. Der Bundesrat ist gewillt, einen ersten Schritt in diese Richtung zu tun, und er wird dem Parlament für das Budget 2002 entsprechend Antrag stellen. In welchem Umfang der Budgetkredit insgesamt erhöht werden muss, ist Gegenstand weiterer Abklärungen. Zum Teil geht es dabei auch um eine Ermessensfrage. Schwer zu beurteilen sind insbesondere die langfristigen Auswirkungen der von den Schulen ergriffenen Sparmassnahmen. Dabei ist zwischen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einerseits, der Qualität und dem schweizerischen Charakter der Schweizer Schulen andererseits abzuwägen. Die Beurteilung dieser Frage hat auf der Grundlage des AAG zu erfolgen. Der Budgetkredit muss daher mittelfristig ohne Zweifel so ausgestattet werden, dass er grundsätzlich nicht nur zur Existenzsicherung der Schulen ausreicht, sondern den Schulen auch erlaubt, ihren Auftrag im Sinne des Bundesgesetzes zu erfüllen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Budget 2002 eine zur Existenzsicherung ausreichende Erhöhung der Bundesbeiträge für die Schweizer Schulen im Ausland vorzunehmen.</p>
  • Schweizer Schulen im Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Parlament und Bundesrat betonen immer wieder die wichtige Rolle der Schweizer Schulen im Ausland. In der Tat fördern diese die internationale Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer. Sie stellen auch einen nicht unbedeutenden Faktor schweizerischer Präsenz im Ausland dar. Aus diesem Grund richtet die Eidgenossenschaft bekanntlich, gestützt auf das Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SR 418.0), Subventionen an die 17 von ihr anerkannten Schweizer Schulen im Ausland aus.</p><p>Der dafür zur Verfügung stehende Budgetkredit wurde leider von 1996 bis 2000 von 18 auf 15 Millionen Franken reduziert. Durch diese Subventionskürzungen sind mehrere Schulen in akute Bedrängnis geraten, und oft ist ihre Existenz sogar bedroht. Eine kürzlich durchgeführte finanzanalytische Untersuchung der Auslandschweizer-Ausbildungskommission des Bundes weist auf diesen Umstand hin und hält fest, dass die meisten Schulen nur noch von der Substanz leben würden. Es fehlen auch die Mittel für dringend benötigte Investitionen. In vielen Fällen sind dadurch Qualitätseinbussen und eine Veränderung des Charakters als Schweizer Schulen zu befürchten.</p><p>Es ist deshalb vordringlich, genügende Budgetmittel bereitzustellen, damit diesen Schulen auch für die Zukunft eine gesicherte Existenz garantiert werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Comby 98.3681 vom 18. Dezember 1998 bestätigt, dass er die Schweizer Schulen im Ausland auch in Zukunft aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen und im Rahmen der geltenden Finanzpläne unterstützen wird. Dies ist auch der Sinn seines Beschlusses vom 19. August 1998. Der Bundesrat hat damals entschieden, auf die geplante Revision des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG) zu verzichten. Vor dem Entscheid war vonseiten der Schweizer Schulen die Meinung vertreten worden, die Reduktion des Budgetkredites von 18 auf 15 Millionen Franken sei annehmbar, jedoch keine weiteren Kürzungen (Protokoll der WBK-N, Sitzung vom 26. März 1998, S. 19).</p><p>Bereits im darauf folgenden Jahr äusserten sich indes mehrere Schweizer Schulen im Ausland besorgt über ihre wirtschaftliche Lage (Protokoll der WBK-N, Sitzung vom 12. November 1999, S. 3-11). Diese Äusserungen veranlassten die Auslandschweizer-Ausbildungskommission, die von der Motionärin erwähnte finanzanalytische Untersuchung in Auftrag zu geben. Sie bildet die Grundlage für den von der Kommission am 18. Dezember 2000 verabschiedeten Bericht. Der Bericht gibt ein umfassendes und insgesamt zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage und der Perspektiven der Schweizer Schulen im Ausland.</p><p>Daraus folgt, dass in der Tat eine Aufstockung des Budgetkredites bei der Position "Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer" notwendig ist, um eine gesetzeskonforme Unterstützung der Schweizer Schulen im Ausland zu gewährleisten. Der Bundesrat ist gewillt, einen ersten Schritt in diese Richtung zu tun, und er wird dem Parlament für das Budget 2002 entsprechend Antrag stellen. In welchem Umfang der Budgetkredit insgesamt erhöht werden muss, ist Gegenstand weiterer Abklärungen. Zum Teil geht es dabei auch um eine Ermessensfrage. Schwer zu beurteilen sind insbesondere die langfristigen Auswirkungen der von den Schulen ergriffenen Sparmassnahmen. Dabei ist zwischen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einerseits, der Qualität und dem schweizerischen Charakter der Schweizer Schulen andererseits abzuwägen. Die Beurteilung dieser Frage hat auf der Grundlage des AAG zu erfolgen. Der Budgetkredit muss daher mittelfristig ohne Zweifel so ausgestattet werden, dass er grundsätzlich nicht nur zur Existenzsicherung der Schulen ausreicht, sondern den Schulen auch erlaubt, ihren Auftrag im Sinne des Bundesgesetzes zu erfüllen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Budget 2002 eine zur Existenzsicherung ausreichende Erhöhung der Bundesbeiträge für die Schweizer Schulen im Ausland vorzunehmen.</p>
    • Schweizer Schulen im Ausland

Back to List