Weiterbildungsurlaub
- ShortId
-
01.3170
- Id
-
20013170
- Updated
-
28.07.2023 08:41
- Language
-
de
- Title
-
Weiterbildungsurlaub
- AdditionalIndexing
-
32;Weiterbildung;Bildungsurlaub
- 1
-
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K13020203, Bildungsurlaub
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1997 hat das Bundesamt für Statistik die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 1996 veröffentlicht. Die Ergebnisse im Bereich der Weiterbildung sprechen für sich. "Zunehmende Globalisierung, Strukturanpassungen, ständiger Wandel der Arbeitsmärkte, hohe Arbeitslosenraten, allgemeine Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien, immer höhere Grundanforderungen in der Arbeitswelt und im täglichen Leben - dies sind einige der grossen Herausforderungen, welche die Regierungen und Bevölkerungen der Industrieländer an der Wende zum nächsten Jahrtausend beschäftigen. In diesem sich ständig wandelnden Umfeld ist die Bedeutung des lebenslangen Lernens, quasi 'von der Wiege bis zur Bahre', unbestritten. Kenntnisse und Fähigkeiten spielen in der Arbeitswelt und für den sozialen Zusammenhalt eine Schlüsselrolle, die Massnahmen rund um das lebenslange Lernen stehen in engem Zusammenhang mit den makroökonomischen und sozialen Massnahmen." (Bundesamt für Statistik, "Weiterbildung in der Schweiz. Eine Auswertung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 1996". Bern, 1997, S. 5) Des Weiteren wird mit den Worten des Bundesrates hervorgehoben, dass es bei der Weiterbildung "in wirtschaftlicher Hinsicht prioritär um Investitionen in das Humankapital zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen und zur Stärkung des Denk-, Forschungs- und Werkplatzes Schweiz (geht) .... Aus- und Weiterbildung haben auch klar definierte gesellschaftspolitische Aufgaben zu erfüllen .... (sie sollen) zum Abbau von Ungleichheit und Diskriminierung beitragen, indem der freie Zugang zu hochwertiger Bildung gewährleistet bleibt, sozial Schwächere gefördert werden und Möglichkeiten geschaffen werden, verpasste Bildungs- und Karrierechancen nachzuholen". (ebd., S. 11)</p><p>Die wichtigsten Feststellungen des Bundesamtes für Statistik lauten wie folgt:</p><p>- Es gibt im Bereich der Weiterbildung offensichtlich Ungleichheiten und Mängel. In den Genuss von Weiterbildungsmöglichkeiten kommen in der Tat hauptsächlich Menschen mit einem hohen Bildungsniveau, Erwerbstätige, junge Erwachsene, Schweizer Bürger, Deutschschweizer sowie Männer. Allgemein profitieren von den bestehenden Möglichkeiten diejenigen, die jetzt schon am besten ausgebildet und damit gerüstet sind, um sich in der Gegenwart zu behaupten und sich auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Diejenigen, die im Bereich der Bildung einen Nachholbedarf haben, werden zunehmend benachteiligt.</p><p>- Diejenigen, die keine nachobligatorische Ausbildung absolviert haben, sind gegenüber den anderen Gruppen im Nachteil. Es stellt sich heraus, dass Menschen, die eine höhere Bildung genossen haben, eher bereit sind, eine Weiterbildung zu absolvieren. So werden fachliche Weiterbildungskurse von hoch qualifizierten Personen fünf- bis sechsmal häufiger belegt als von denen ohne nachobligatorische Ausbildung.</p><p>- Auf allen Ausbildungsebenen ist zu beobachten, dass der Anteil der Männer höher ist als derjenige der Frauen. Frauen, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, sind gegenüber denen mit einer Teilzeitbeschäftigung im Vorteil.</p><p>- Die Teilnahme an Weiterbildungsmassnahmen hängt sehr vom Alter ab. Die Teilnehmer sind zumeist jünger als 55 Jahre.</p><p>- Die belegten Kurse sind im Wesentlichen von kurzer Dauer, eher selten handelt es sich um langfristige Weiterbildungen. Hinzu kommt, dass diese Weiterbildungskurse grösstenteils ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden.</p><p>- Die Anmeldung erfolgt seitens der Unternehmen sehr selektiv in Abhängigkeit davon, ob und wie rasch sich die Investition auszahlt. Im Übrigen ist das Personal von grossen Unternehmen generell im Vorteil. Von den Teilnehmern an fachlichen Weiterbildungskursen, die keine nachobligatorische Ausbildung haben, werden mehr als zwei Drittel finanziell von ihrem Unternehmen unterstützt; im Gegensatz dazu sind es bei denen, die ein hohes Ausbildungsniveau haben, mehr als vier Fünftel. Insgesamt tragen die Teilnehmer in 27 Prozent der Fälle von absolvierten Weiterbildungen die gesamten Kosten selbst.</p><p>- Ausserdem belegen verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Analphabetismus in der Bevölkerung zunimmt. Dadurch sind insbesondere Erwerbstätige benachteiligt, aber auch Arbeitslose, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sich besonders problematisch gestaltet.</p><p>Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:</p><p>- Im Bereich der Ausbildung ist es aufgrund der Entwicklung der Technologien und Produktionsweisen und auch auf Grund der Heraufsetzung des AHV-Alters mehr denn je nötig, Erwerbstätigen zu ermöglichen, ihre beruflichen Qualifikationen auszubauen oder sogar eine berufliche Neuorientierung vorzunehmen. Die Weiterbildung stellt in dieser Hinsicht einen grundlegenden Faktor zum beruflichen Fortkommen dar.</p><p>- Dies erweist sich als umso wichtiger, da Erwerbstätige in der Zukunft gezwungen sein werden, mehrmals den Beruf zu wechseln, was sich nur mit einer reellen und entschiedenen Unterstützung im Ausbildungsprozess realisieren lässt.</p><p>- Leider ist festzustellen, dass Personen, die eine langfristige Weiterbildung unternehmen wollen, grösste Probleme beim Zugang zur Weiterbildung haben: Das betrifft die Zustimmung des Arbeitgebers, die zur Verfügung gestellte Zeit, die Weiterbildungskosten und das dadurch entgehende Einkommen. Es geht künftig also darum, über die materiellen Mittel zu verfügen (Zeit und finanzielle Mittel sind untrennbar miteinander verbunden), damit die berufliche Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt bzw. ausgesetzt werden kann, ohne dass deswegen die wirtschaftliche Lage einer an einer Weiterbildung teilnehmenden Person oder ihrer Familie gefährdet wird.</p><p>- Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen betreffen vor allem die Massnahmen und (Infra)strukturen der Weiterbildung (Personal usw.), sparen aber die individuellen Voraussetzungen für die Weiterbildung aus (siehe z. B. die Verordnungen vom 4. bzw. vom 17. Juli 1990 über Sondermassnahmen zugunsten der universitären bzw. der beruflichen Weiterbildung). Diese sind nicht ausreichend.</p><p>- In der Botschaft zu einem neuen Berufsbildungsgesetz wird festgestellt, dass sich "in der Weiterbildung staatliche und private Angebote und Verantwortung in hohem Mass" durchdringen und dass "das aktuelle Bildungssystem in der Schweiz weit davon entfernt ist, der wachsenden Bedeutung des lebenslangen Lernens .... Rechnung zu tragen". (BBl 2000 5725). Das Projekt sieht dennoch keine Leistungen für den Einzelnen im Rahmen der allgemeinen Unterstützungsleistungen vor.</p><p>- Ohne die Schaffung von angemessenen und stimulierenden Bedingungen für den Einzelnen jedoch bleibt der Zugang zur Weiterbildung illusorisch für die grosse Mehrheit der Erwerbstätigen dieses Landes. Es gibt in der Tat nur wenige Personen, die ihre individuelle Verantwortung im aktuellen Kontext wahrnehmen.</p><p>- Schlussendlich wird im Bericht von Gonon und Schläfli ("Weiterbildung in der Schweiz. Situation und Empfehlungen". Bericht an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Zürich, November 1998) anerkannt, dass innovative Impulse in der Weiterbildung nur dann wirksam werden können, wenn sie stärker finanziert werden. Ein persönliches Stipendium oder eine Unterstützung der Gesuchstellenden sollten geprüft und im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden.</p><p>Um wirklich zu erreichen, dass die Kompetenzen der Erwerbstätigen in unserem Land gestärkt werden, müssen angemessene, auf den Einzelnen abgestimmte Bedingungen geschaffen werden, die ihnen den Zugang zur Weiterbildung ermöglichen. Die Zahlung eines Ersatzeinkommens, das über ein System nach dem Muster der Erwerbsausfallentschädigung (oder über das System der revidierten EO) finanziert wird, soll dazu beitragen, dass zufrieden stellende wirtschaftliche Bedingungen für Personen in Ausbildung geschaffen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass der berufsorientierten Weiterbildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung ein grosser Stellenwert beizumessen ist.</p><p>Am 13. Juni 2000 hat er sich in seiner Antwort auf die Motion 00.3227, Kommission-NR (00.016; Minderheit Gross Andreas), "Einführung des Rechtes auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit", ablehnend zum Anspruch auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit geäussert. Ausschlaggebend für die Ablehnung war die Tatsache, dass die Umsetzung der Motion für den Bund bis zu 4 Milliarden Franken Mehrausgaben nach sich gezogen hätte.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt nun die Finanzierung von Weiterbildungsbestrebungen Einzelner mit Hilfe eines besonderen Instrumentes in Anlehnung an den Erwerbsersatz. Ob ein solches Instrument tauglich sein könnte, bedarf eingehender Abklärungen.</p><p>Der Bundesrat hat am 6. September 2000 die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung dem Parlament vorgelegt. Darin äussert er sich auch zur berufsorientierten Weiterbildung und unterbreitet in den Artikeln 34 bis 36 des Gesetzentwurfes entsprechende Vorschläge. Zurzeit behandelt der Nationalrat diesen Gesetzentwurf.</p><p>Am 18. September 2000 hat der Bundesrat im Weiteren seinen Bericht über Elemente einer Bundespolitik für die Weiterbildung in der Schweiz veröffentlicht. Er erklärt sich darin bereit, dass Mitarbeiter aus Dienststellen des Bundes, die sich mit der Weiterbildung befassen, in einem "Forum Weiterbildung" ihren Beitrag leisten. Zu den Aufgaben dieses Forums gehört auch die "Erarbeitung von Vorschlägen für eine künftige Weiterbildungspolitik zuhanden der Bundes- bzw. kantonalen Behörden".</p><p>Der Bundesrat will die Beschlüsse des Parlamentes in Bezug auf das Berufsbildungsgesetz abwarten, bevor er erneut prüft, ob sich im Bereich der Weiterbildung neue Massnahmen aufdrängen. Gegebenenfalls wird er das "Forum Weiterbildung" beauftragen, neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterbildung abzuklären.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die Schweizer Bevölkerung sich auf lange Sicht weiterbilden kann. Damit die berufliche Tätigkeit für die Dauer der Weiterbildung eingeschränkt bzw. auch ausgesetzt werden kann und dies keine übermässigen oder übertriebenen Nachteile nach sich zieht, ist es angebracht, Massnahmen zu erarbeiten, mit welchen den individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Dies könnte namentlich mit der Einrichtung eines Modells von Weiterbildungsurlaub verwirklicht werden, dessen Finanzierung durch eine spezielle Regelung zu sichern wäre, z. B. über eine Anpassung der Erwerbsersatzordnung, damit den Personen, die sich in Weiterbildung befinden, ein Ersatzeinkommen garantiert werden kann.</p><p>Diese gesetzlichen Bestimmungen könnten entweder in das Berufsbildungsgesetz integriert werden oder Inhalt eines noch auszuarbeitenden Gesetzes über die Weiterbildung sein. Nötigenfalls muss eine Änderung der Verfassung vorgenommen werden, um die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der Weiterbildung definitiv zu klären.</p>
- Weiterbildungsurlaub
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1997 hat das Bundesamt für Statistik die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 1996 veröffentlicht. Die Ergebnisse im Bereich der Weiterbildung sprechen für sich. "Zunehmende Globalisierung, Strukturanpassungen, ständiger Wandel der Arbeitsmärkte, hohe Arbeitslosenraten, allgemeine Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien, immer höhere Grundanforderungen in der Arbeitswelt und im täglichen Leben - dies sind einige der grossen Herausforderungen, welche die Regierungen und Bevölkerungen der Industrieländer an der Wende zum nächsten Jahrtausend beschäftigen. In diesem sich ständig wandelnden Umfeld ist die Bedeutung des lebenslangen Lernens, quasi 'von der Wiege bis zur Bahre', unbestritten. Kenntnisse und Fähigkeiten spielen in der Arbeitswelt und für den sozialen Zusammenhalt eine Schlüsselrolle, die Massnahmen rund um das lebenslange Lernen stehen in engem Zusammenhang mit den makroökonomischen und sozialen Massnahmen." (Bundesamt für Statistik, "Weiterbildung in der Schweiz. Eine Auswertung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 1996". Bern, 1997, S. 5) Des Weiteren wird mit den Worten des Bundesrates hervorgehoben, dass es bei der Weiterbildung "in wirtschaftlicher Hinsicht prioritär um Investitionen in das Humankapital zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen und zur Stärkung des Denk-, Forschungs- und Werkplatzes Schweiz (geht) .... Aus- und Weiterbildung haben auch klar definierte gesellschaftspolitische Aufgaben zu erfüllen .... (sie sollen) zum Abbau von Ungleichheit und Diskriminierung beitragen, indem der freie Zugang zu hochwertiger Bildung gewährleistet bleibt, sozial Schwächere gefördert werden und Möglichkeiten geschaffen werden, verpasste Bildungs- und Karrierechancen nachzuholen". (ebd., S. 11)</p><p>Die wichtigsten Feststellungen des Bundesamtes für Statistik lauten wie folgt:</p><p>- Es gibt im Bereich der Weiterbildung offensichtlich Ungleichheiten und Mängel. In den Genuss von Weiterbildungsmöglichkeiten kommen in der Tat hauptsächlich Menschen mit einem hohen Bildungsniveau, Erwerbstätige, junge Erwachsene, Schweizer Bürger, Deutschschweizer sowie Männer. Allgemein profitieren von den bestehenden Möglichkeiten diejenigen, die jetzt schon am besten ausgebildet und damit gerüstet sind, um sich in der Gegenwart zu behaupten und sich auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Diejenigen, die im Bereich der Bildung einen Nachholbedarf haben, werden zunehmend benachteiligt.</p><p>- Diejenigen, die keine nachobligatorische Ausbildung absolviert haben, sind gegenüber den anderen Gruppen im Nachteil. Es stellt sich heraus, dass Menschen, die eine höhere Bildung genossen haben, eher bereit sind, eine Weiterbildung zu absolvieren. So werden fachliche Weiterbildungskurse von hoch qualifizierten Personen fünf- bis sechsmal häufiger belegt als von denen ohne nachobligatorische Ausbildung.</p><p>- Auf allen Ausbildungsebenen ist zu beobachten, dass der Anteil der Männer höher ist als derjenige der Frauen. Frauen, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, sind gegenüber denen mit einer Teilzeitbeschäftigung im Vorteil.</p><p>- Die Teilnahme an Weiterbildungsmassnahmen hängt sehr vom Alter ab. Die Teilnehmer sind zumeist jünger als 55 Jahre.</p><p>- Die belegten Kurse sind im Wesentlichen von kurzer Dauer, eher selten handelt es sich um langfristige Weiterbildungen. Hinzu kommt, dass diese Weiterbildungskurse grösstenteils ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden.</p><p>- Die Anmeldung erfolgt seitens der Unternehmen sehr selektiv in Abhängigkeit davon, ob und wie rasch sich die Investition auszahlt. Im Übrigen ist das Personal von grossen Unternehmen generell im Vorteil. Von den Teilnehmern an fachlichen Weiterbildungskursen, die keine nachobligatorische Ausbildung haben, werden mehr als zwei Drittel finanziell von ihrem Unternehmen unterstützt; im Gegensatz dazu sind es bei denen, die ein hohes Ausbildungsniveau haben, mehr als vier Fünftel. Insgesamt tragen die Teilnehmer in 27 Prozent der Fälle von absolvierten Weiterbildungen die gesamten Kosten selbst.</p><p>- Ausserdem belegen verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Analphabetismus in der Bevölkerung zunimmt. Dadurch sind insbesondere Erwerbstätige benachteiligt, aber auch Arbeitslose, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sich besonders problematisch gestaltet.</p><p>Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:</p><p>- Im Bereich der Ausbildung ist es aufgrund der Entwicklung der Technologien und Produktionsweisen und auch auf Grund der Heraufsetzung des AHV-Alters mehr denn je nötig, Erwerbstätigen zu ermöglichen, ihre beruflichen Qualifikationen auszubauen oder sogar eine berufliche Neuorientierung vorzunehmen. Die Weiterbildung stellt in dieser Hinsicht einen grundlegenden Faktor zum beruflichen Fortkommen dar.</p><p>- Dies erweist sich als umso wichtiger, da Erwerbstätige in der Zukunft gezwungen sein werden, mehrmals den Beruf zu wechseln, was sich nur mit einer reellen und entschiedenen Unterstützung im Ausbildungsprozess realisieren lässt.</p><p>- Leider ist festzustellen, dass Personen, die eine langfristige Weiterbildung unternehmen wollen, grösste Probleme beim Zugang zur Weiterbildung haben: Das betrifft die Zustimmung des Arbeitgebers, die zur Verfügung gestellte Zeit, die Weiterbildungskosten und das dadurch entgehende Einkommen. Es geht künftig also darum, über die materiellen Mittel zu verfügen (Zeit und finanzielle Mittel sind untrennbar miteinander verbunden), damit die berufliche Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt bzw. ausgesetzt werden kann, ohne dass deswegen die wirtschaftliche Lage einer an einer Weiterbildung teilnehmenden Person oder ihrer Familie gefährdet wird.</p><p>- Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen betreffen vor allem die Massnahmen und (Infra)strukturen der Weiterbildung (Personal usw.), sparen aber die individuellen Voraussetzungen für die Weiterbildung aus (siehe z. B. die Verordnungen vom 4. bzw. vom 17. Juli 1990 über Sondermassnahmen zugunsten der universitären bzw. der beruflichen Weiterbildung). Diese sind nicht ausreichend.</p><p>- In der Botschaft zu einem neuen Berufsbildungsgesetz wird festgestellt, dass sich "in der Weiterbildung staatliche und private Angebote und Verantwortung in hohem Mass" durchdringen und dass "das aktuelle Bildungssystem in der Schweiz weit davon entfernt ist, der wachsenden Bedeutung des lebenslangen Lernens .... Rechnung zu tragen". (BBl 2000 5725). Das Projekt sieht dennoch keine Leistungen für den Einzelnen im Rahmen der allgemeinen Unterstützungsleistungen vor.</p><p>- Ohne die Schaffung von angemessenen und stimulierenden Bedingungen für den Einzelnen jedoch bleibt der Zugang zur Weiterbildung illusorisch für die grosse Mehrheit der Erwerbstätigen dieses Landes. Es gibt in der Tat nur wenige Personen, die ihre individuelle Verantwortung im aktuellen Kontext wahrnehmen.</p><p>- Schlussendlich wird im Bericht von Gonon und Schläfli ("Weiterbildung in der Schweiz. Situation und Empfehlungen". Bericht an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Zürich, November 1998) anerkannt, dass innovative Impulse in der Weiterbildung nur dann wirksam werden können, wenn sie stärker finanziert werden. Ein persönliches Stipendium oder eine Unterstützung der Gesuchstellenden sollten geprüft und im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden.</p><p>Um wirklich zu erreichen, dass die Kompetenzen der Erwerbstätigen in unserem Land gestärkt werden, müssen angemessene, auf den Einzelnen abgestimmte Bedingungen geschaffen werden, die ihnen den Zugang zur Weiterbildung ermöglichen. Die Zahlung eines Ersatzeinkommens, das über ein System nach dem Muster der Erwerbsausfallentschädigung (oder über das System der revidierten EO) finanziert wird, soll dazu beitragen, dass zufrieden stellende wirtschaftliche Bedingungen für Personen in Ausbildung geschaffen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass der berufsorientierten Weiterbildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung ein grosser Stellenwert beizumessen ist.</p><p>Am 13. Juni 2000 hat er sich in seiner Antwort auf die Motion 00.3227, Kommission-NR (00.016; Minderheit Gross Andreas), "Einführung des Rechtes auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit", ablehnend zum Anspruch auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit geäussert. Ausschlaggebend für die Ablehnung war die Tatsache, dass die Umsetzung der Motion für den Bund bis zu 4 Milliarden Franken Mehrausgaben nach sich gezogen hätte.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt nun die Finanzierung von Weiterbildungsbestrebungen Einzelner mit Hilfe eines besonderen Instrumentes in Anlehnung an den Erwerbsersatz. Ob ein solches Instrument tauglich sein könnte, bedarf eingehender Abklärungen.</p><p>Der Bundesrat hat am 6. September 2000 die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung dem Parlament vorgelegt. Darin äussert er sich auch zur berufsorientierten Weiterbildung und unterbreitet in den Artikeln 34 bis 36 des Gesetzentwurfes entsprechende Vorschläge. Zurzeit behandelt der Nationalrat diesen Gesetzentwurf.</p><p>Am 18. September 2000 hat der Bundesrat im Weiteren seinen Bericht über Elemente einer Bundespolitik für die Weiterbildung in der Schweiz veröffentlicht. Er erklärt sich darin bereit, dass Mitarbeiter aus Dienststellen des Bundes, die sich mit der Weiterbildung befassen, in einem "Forum Weiterbildung" ihren Beitrag leisten. Zu den Aufgaben dieses Forums gehört auch die "Erarbeitung von Vorschlägen für eine künftige Weiterbildungspolitik zuhanden der Bundes- bzw. kantonalen Behörden".</p><p>Der Bundesrat will die Beschlüsse des Parlamentes in Bezug auf das Berufsbildungsgesetz abwarten, bevor er erneut prüft, ob sich im Bereich der Weiterbildung neue Massnahmen aufdrängen. Gegebenenfalls wird er das "Forum Weiterbildung" beauftragen, neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterbildung abzuklären.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die Schweizer Bevölkerung sich auf lange Sicht weiterbilden kann. Damit die berufliche Tätigkeit für die Dauer der Weiterbildung eingeschränkt bzw. auch ausgesetzt werden kann und dies keine übermässigen oder übertriebenen Nachteile nach sich zieht, ist es angebracht, Massnahmen zu erarbeiten, mit welchen den individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Dies könnte namentlich mit der Einrichtung eines Modells von Weiterbildungsurlaub verwirklicht werden, dessen Finanzierung durch eine spezielle Regelung zu sichern wäre, z. B. über eine Anpassung der Erwerbsersatzordnung, damit den Personen, die sich in Weiterbildung befinden, ein Ersatzeinkommen garantiert werden kann.</p><p>Diese gesetzlichen Bestimmungen könnten entweder in das Berufsbildungsgesetz integriert werden oder Inhalt eines noch auszuarbeitenden Gesetzes über die Weiterbildung sein. Nötigenfalls muss eine Änderung der Verfassung vorgenommen werden, um die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der Weiterbildung definitiv zu klären.</p>
- Weiterbildungsurlaub
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