Ärztedichte. Steuerungselemente

ShortId
01.3171
Id
20013171
Updated
10.04.2024 09:41
Language
de
Title
Ärztedichte. Steuerungselemente
AdditionalIndexing
2841;Grundversorgung;Kontrolle;Prognose;ex ante Evaluation;Arzt/Ärztin;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K1602010701, Prognose
  • L05K0802030206, ex ante Evaluation
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung von Artikel 55a KVG wurde mehrfach auf die fehlenden Instrumente zur Analyse der Ärztedichte hingewiesen. Die Partner im Gesundheitswesen haben anlässlich einer vom Eidgenössischen Departement des Innern im November 2000 organisierten Arbeitstagung erneut betont, dass es wichtig sei, gemeinsame Entscheidungsgrundlagen auszuarbeiten. Die Departementsvorsteherin hat für die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Gesetzesbestimmung die Hauptinteressenten eingeladen, Experten für die Schaffung einer kleinen Arbeitsgruppe zu bestimmen. Der Auftrag dieser Arbeitsgruppe besteht darin, die für die Erhebung der Ärztedichte sowie die Kriterienevaluation relevanten Daten zusammenzutragen. Die Arbeitsgruppe soll die gegenwärtige Situation (bereinigte Zahlen zur Ärztedichte und anderen Berufen) sowie die zu erwartende Entwicklung auf drei verschiedenen Ebenen aufzeigen: Studium, Krankenhauspraktikum (Situation der Assistenzärzte), Praxiseröffnung. Ferner soll die Expertengruppe Vergleiche mit den Systemen unserer Nachbarländer herstellen und die Auswirkungen auf die Nachdiplom- und Weiterbildung beleuchten. Diese Elemente werden als Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Umsetzung von Artikel 55a KVG dienen. Erste Ergebnisse sind im Sommer 2001 zu erwarten.</p><p>3./4. Zulassung zur ärztlichen Ausbildung (Zulassungsbeschränkungen/Numerus clausus) und Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung (Praxiszulassung): Der Bund hat keine Kompetenzen zur quantitativen Steuerung bzw. Beeinflussung der Zahl der Studierenden oder der Ärztinnen und Ärzte. Der Bund nimmt hingegen Einfluss auf die qualitativen Aspekte der Ärzteausbildung, in der bestehenden und ebenso in der in Ausarbeitung stehenden neuen Gesetzgebung über die Medizinalberufe. Bezüglich einer Karte der nationalen Bedürfnisse und Prioritäten im Gesundheitswesen sei auf die im Aufbau befindliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Projekt Nationale Gesundheitspolitik verwiesen. Das geplante Nationale Gesundheitsobervatorium könnte Daten liefern, die dann im Rahmen des Projektes analysiert und gewichtet werden könnten. Bezüglich qualitativer Anforderungen und Prioritäten hat die Expertenkommission Fleiner (II) als Grundlage für den Entwurf des Medizinalberufegesetzes/Ausbildung Thesen zu den Anforderungen an künftige Ärztinnen und Ärzte und deren Ausbildung erarbeitet. Die Thesen sind publiziert worden ("Schweizerische Ärztezeitung", 1999; 80(38), S. 2275-3202). Sie bildeten die Grundlage des Vernehmlassungsentwurfes und die Ausrichtung wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Das künftige Medizinalberufegesetz wird eine Reorientierung der Ausbildungsinhalte und Ziele im Sinne einer umfassenden, ganzheitlichen Ausbildung bringen (vgl. Motion WBK-N 98.3053), was indirekt zur vom Interpellanten angesprochenen Reorientierung und Neuverteilung zwischen einzelnen Ärztedisziplinen beitragen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Entwicklung des Gesundheitssystems ist mit verschiedenen komplexen und interdisziplinären Herausforderungen verbunden. Dabei bestimmt vor allem die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) den politischen Entscheidungsprozess. Daneben wurden in letzter Zeit auch die Zahl der Ärztinnen und Ärzte und deren Einfluss auf die Kostenentwicklung und -kontrolle erörtert. Die Möglichkeit der Einführung einer zeitlich begrenzten Bedürfnisklausel (Revision KVG 2000) im Rahmen der bilateralen Verträge oder die Aufhebung des Kontrahierungszwangs (Vernehmlassungsverfahren im Jahr 2000) gaben zu Diskussionen Anlass. In seiner Antwort auf eine Interpellation Guisan (98.3176; Zugang zum Arztberuf und Medizinstudium) hat der Bundesrat ausserdem zur Zulassungsbeschränkung an den Universitäten (Numerus clausus, psychologische Tests), wie sie in einigen Kantonen praktiziert wird, Stellung genommen. In diesem Rahmen hat er festgehalten, dass "die Steuerung von Zahl und Dichte der Ärztinnen und Ärzte ein hochpolitisches Problem ist".</p><p>Damit über diesen "hochpolitischen" Sachverhalt kompetent diskutiert werden kann, wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Verfügt er über die notwendigen Analyse- und Steuerungselemente, die es ermöglichen, die demographische Entwicklung der Ärztinnen und Ärzte zu kontrollieren?</p><p>2. Entwickelt er einen zukunftsorientierten Zugang und dazugehörige Szenarien, um die zu erwartende Zahl und Dichte der Ärztinnen und Ärzte bestimmen zu können (Prognosen bis in die Jahre 2025 bis 2030, aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen der Ärztinnen und Ärzte usw.)?</p><p>3. Gedenkt er eine "Karte" der landesweiten Bedürfnisse und Prioritäten zu erstellen, ausgehend vom aktuellen Kenntnisstand sowohl über die Entwicklung des Gesundheitswesens als auch über Zahl und Verteilung der Ärztinnen und Ärzte? Plant er, die Ausbildung nach diesen Bedürfnissen und Prioritäten auszurichten und somit sowohl die unterdotierten Fachrichtungen aufzuwerten als auch die Zahl der Studierenden in den überdotierten Fachrichtungen zu reduzieren?</p><p>4. Hat er bei den geplanten Massnahmen Prioritäten gesetzt, die es ermöglichen, die demographische Entwicklung der Ärztinnen und Ärzte zu kontrollieren?</p>
  • Ärztedichte. Steuerungselemente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung von Artikel 55a KVG wurde mehrfach auf die fehlenden Instrumente zur Analyse der Ärztedichte hingewiesen. Die Partner im Gesundheitswesen haben anlässlich einer vom Eidgenössischen Departement des Innern im November 2000 organisierten Arbeitstagung erneut betont, dass es wichtig sei, gemeinsame Entscheidungsgrundlagen auszuarbeiten. Die Departementsvorsteherin hat für die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Gesetzesbestimmung die Hauptinteressenten eingeladen, Experten für die Schaffung einer kleinen Arbeitsgruppe zu bestimmen. Der Auftrag dieser Arbeitsgruppe besteht darin, die für die Erhebung der Ärztedichte sowie die Kriterienevaluation relevanten Daten zusammenzutragen. Die Arbeitsgruppe soll die gegenwärtige Situation (bereinigte Zahlen zur Ärztedichte und anderen Berufen) sowie die zu erwartende Entwicklung auf drei verschiedenen Ebenen aufzeigen: Studium, Krankenhauspraktikum (Situation der Assistenzärzte), Praxiseröffnung. Ferner soll die Expertengruppe Vergleiche mit den Systemen unserer Nachbarländer herstellen und die Auswirkungen auf die Nachdiplom- und Weiterbildung beleuchten. Diese Elemente werden als Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Umsetzung von Artikel 55a KVG dienen. Erste Ergebnisse sind im Sommer 2001 zu erwarten.</p><p>3./4. Zulassung zur ärztlichen Ausbildung (Zulassungsbeschränkungen/Numerus clausus) und Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung (Praxiszulassung): Der Bund hat keine Kompetenzen zur quantitativen Steuerung bzw. Beeinflussung der Zahl der Studierenden oder der Ärztinnen und Ärzte. Der Bund nimmt hingegen Einfluss auf die qualitativen Aspekte der Ärzteausbildung, in der bestehenden und ebenso in der in Ausarbeitung stehenden neuen Gesetzgebung über die Medizinalberufe. Bezüglich einer Karte der nationalen Bedürfnisse und Prioritäten im Gesundheitswesen sei auf die im Aufbau befindliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Projekt Nationale Gesundheitspolitik verwiesen. Das geplante Nationale Gesundheitsobervatorium könnte Daten liefern, die dann im Rahmen des Projektes analysiert und gewichtet werden könnten. Bezüglich qualitativer Anforderungen und Prioritäten hat die Expertenkommission Fleiner (II) als Grundlage für den Entwurf des Medizinalberufegesetzes/Ausbildung Thesen zu den Anforderungen an künftige Ärztinnen und Ärzte und deren Ausbildung erarbeitet. Die Thesen sind publiziert worden ("Schweizerische Ärztezeitung", 1999; 80(38), S. 2275-3202). Sie bildeten die Grundlage des Vernehmlassungsentwurfes und die Ausrichtung wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Das künftige Medizinalberufegesetz wird eine Reorientierung der Ausbildungsinhalte und Ziele im Sinne einer umfassenden, ganzheitlichen Ausbildung bringen (vgl. Motion WBK-N 98.3053), was indirekt zur vom Interpellanten angesprochenen Reorientierung und Neuverteilung zwischen einzelnen Ärztedisziplinen beitragen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Entwicklung des Gesundheitssystems ist mit verschiedenen komplexen und interdisziplinären Herausforderungen verbunden. Dabei bestimmt vor allem die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) den politischen Entscheidungsprozess. Daneben wurden in letzter Zeit auch die Zahl der Ärztinnen und Ärzte und deren Einfluss auf die Kostenentwicklung und -kontrolle erörtert. Die Möglichkeit der Einführung einer zeitlich begrenzten Bedürfnisklausel (Revision KVG 2000) im Rahmen der bilateralen Verträge oder die Aufhebung des Kontrahierungszwangs (Vernehmlassungsverfahren im Jahr 2000) gaben zu Diskussionen Anlass. In seiner Antwort auf eine Interpellation Guisan (98.3176; Zugang zum Arztberuf und Medizinstudium) hat der Bundesrat ausserdem zur Zulassungsbeschränkung an den Universitäten (Numerus clausus, psychologische Tests), wie sie in einigen Kantonen praktiziert wird, Stellung genommen. In diesem Rahmen hat er festgehalten, dass "die Steuerung von Zahl und Dichte der Ärztinnen und Ärzte ein hochpolitisches Problem ist".</p><p>Damit über diesen "hochpolitischen" Sachverhalt kompetent diskutiert werden kann, wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Verfügt er über die notwendigen Analyse- und Steuerungselemente, die es ermöglichen, die demographische Entwicklung der Ärztinnen und Ärzte zu kontrollieren?</p><p>2. Entwickelt er einen zukunftsorientierten Zugang und dazugehörige Szenarien, um die zu erwartende Zahl und Dichte der Ärztinnen und Ärzte bestimmen zu können (Prognosen bis in die Jahre 2025 bis 2030, aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen der Ärztinnen und Ärzte usw.)?</p><p>3. Gedenkt er eine "Karte" der landesweiten Bedürfnisse und Prioritäten zu erstellen, ausgehend vom aktuellen Kenntnisstand sowohl über die Entwicklung des Gesundheitswesens als auch über Zahl und Verteilung der Ärztinnen und Ärzte? Plant er, die Ausbildung nach diesen Bedürfnissen und Prioritäten auszurichten und somit sowohl die unterdotierten Fachrichtungen aufzuwerten als auch die Zahl der Studierenden in den überdotierten Fachrichtungen zu reduzieren?</p><p>4. Hat er bei den geplanten Massnahmen Prioritäten gesetzt, die es ermöglichen, die demographische Entwicklung der Ärztinnen und Ärzte zu kontrollieren?</p>
    • Ärztedichte. Steuerungselemente

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