Ergänzungsleistungen. Evaluation
- ShortId
-
01.3172
- Id
-
20013172
- Updated
-
25.06.2025 01:43
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzungsleistungen. Evaluation
- AdditionalIndexing
-
28;Ergänzungsleistung;Versicherungsleistung;Vermögen
- 1
-
- L04K01040106, Ergänzungsleistung
- L06K070405020502, Vermögen
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Im Rahmen der Anwendung der Bundesgesetzgebung zu den AHV/IV-Ergänzungsleistungen wird das Kriterium des "Reinvermögens", das bei der Berechnung der anrechenbaren Einnahmen eine Rolle spielt, immer wieder kritisiert (Art. 3c Abs. 1 Bst. c ELG). Das Problem ist umso gravierender, wenn das Vermögen viele Jahre vor der Pensionierung oder dem Ergänzungsleistungsgesuch der betreffenden Person auf die Nachkommen übergeht.</p><p>Es kommt dazu, dass Gesuche abgewiesen werden, weil das Reinvermögen nach den üblichen Abzügen trotzdem berücksichtigt wird, obwohl die gesuchstellenden Personen aufgrund ihrer tatsächlichen Situation eigentlich Ergänzungsleistungen erhalten müssten. Unter dem Aspekt der Sozialpolitik sind gewisse Fälle fragwürdig (geringes Vermögen, Abtretung fünfzehn oder zwanzig Jahre vor dem Entscheid usw.) und umso problematischer, als der erste Pfeiler die AHV nach der Bundesverfassung zwar den Existenzbedarf decken sollte, dies aber nicht tut.</p><p>Damit die Situation besser erfasst und die Auswirkungen dieser sozialpolitischen Massnahme besser beurteilt werden können, ersuche ich den Bundesrat:</p><p>- abzuklären, wie sich das Kriterium des Reinvermögens auf die Berechnung der anrechenbaren Einnahmen und auf die Gewährung oder die Nichtgewährung von Ergänzungsleistungen (wie viele Gesuche wurden entgegengenommen, wie viele wurden abgewiesen; Höhe der fraglichen Vermögen; wie viel Zeit ist seit der Abtretung verstrichen usw.) auswirkt;</p><p>- die sozialen Folgen einer Nichtgewährung von Ergänzungsleistungen für die Personen abzuschätzen, deren anrechenbare Einnahmen theoretisch und künstlich hoch gehalten werden, aber keinerlei Einfluss haben auf das Einkommen, das der betreffenden Person zur Deckung des Existenzbedarfs wirklich zur Verfügung steht;</p><p>- zu prüfen, ob allenfalls Gesetze geändert werden müssen, damit die verfassungsmässigen Ziele der Altersvorsorge optimal erreicht werden können.</p>
- Ergänzungsleistungen. Evaluation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Im Rahmen der Anwendung der Bundesgesetzgebung zu den AHV/IV-Ergänzungsleistungen wird das Kriterium des "Reinvermögens", das bei der Berechnung der anrechenbaren Einnahmen eine Rolle spielt, immer wieder kritisiert (Art. 3c Abs. 1 Bst. c ELG). Das Problem ist umso gravierender, wenn das Vermögen viele Jahre vor der Pensionierung oder dem Ergänzungsleistungsgesuch der betreffenden Person auf die Nachkommen übergeht.</p><p>Es kommt dazu, dass Gesuche abgewiesen werden, weil das Reinvermögen nach den üblichen Abzügen trotzdem berücksichtigt wird, obwohl die gesuchstellenden Personen aufgrund ihrer tatsächlichen Situation eigentlich Ergänzungsleistungen erhalten müssten. Unter dem Aspekt der Sozialpolitik sind gewisse Fälle fragwürdig (geringes Vermögen, Abtretung fünfzehn oder zwanzig Jahre vor dem Entscheid usw.) und umso problematischer, als der erste Pfeiler die AHV nach der Bundesverfassung zwar den Existenzbedarf decken sollte, dies aber nicht tut.</p><p>Damit die Situation besser erfasst und die Auswirkungen dieser sozialpolitischen Massnahme besser beurteilt werden können, ersuche ich den Bundesrat:</p><p>- abzuklären, wie sich das Kriterium des Reinvermögens auf die Berechnung der anrechenbaren Einnahmen und auf die Gewährung oder die Nichtgewährung von Ergänzungsleistungen (wie viele Gesuche wurden entgegengenommen, wie viele wurden abgewiesen; Höhe der fraglichen Vermögen; wie viel Zeit ist seit der Abtretung verstrichen usw.) auswirkt;</p><p>- die sozialen Folgen einer Nichtgewährung von Ergänzungsleistungen für die Personen abzuschätzen, deren anrechenbare Einnahmen theoretisch und künstlich hoch gehalten werden, aber keinerlei Einfluss haben auf das Einkommen, das der betreffenden Person zur Deckung des Existenzbedarfs wirklich zur Verfügung steht;</p><p>- zu prüfen, ob allenfalls Gesetze geändert werden müssen, damit die verfassungsmässigen Ziele der Altersvorsorge optimal erreicht werden können.</p>
- Ergänzungsleistungen. Evaluation
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