Organisationsstruktur Pro Helvetia

ShortId
01.3195
Id
20013195
Updated
10.04.2024 08:54
Language
de
Title
Organisationsstruktur Pro Helvetia
AdditionalIndexing
2831;Kulturverband;Kultur;Kulturförderung
1
  • L05K0101030202, Kulturverband
  • L03K010601, Kultur
  • L04K01060307, Kulturförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allgemeines zur Aufgabe und Reform von Pro Helvetia:</p><p>Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft. Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages und unter Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) bzw. unter Oberaufsicht des Bundesrates handelt sie autonom.</p><p>Die Stiftung weist unbestrittenermassen Reformbedarf auf. Seit längerem werden namentlich die Strukturen und Abläufe der Stiftung kritisiert; zu überprüfen sind zudem die Aufgabe und Stellung der Stiftung in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung. Darauf ist sowohl in der Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 (BBl 1999 7822f., 7836ff.) wie auch in der anschliessenden parlamentarischen Beratung Wert gelegt worden.</p><p>Pro Helvetia hat die notwendigen Reformen 1998 an die Hand genommen. Nach diversen Vorarbeiten fällte der Stiftungsrat im Juli 2000 einen ersten Grundsatzentscheid (Verbesserung der bestehenden Strukturen anstelle eines radikalen Umbaus), worauf die Reform stiftungsintern entsprechend vorangetrieben wurde. Ende 2000 unterbreitete Pro Helvetia dem EDI als Aufsichtsorgan konkrete Vorschläge, worauf die Vorsteherin EDI der Stiftung am 23. Februar 2001 klare Vorgaben erteilte:</p><p>1. Damit rasch spürbare Verbesserungen erzielt werden können, soll die Reform auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten und den Rahmen des bestehenden Stiftungsgesetzes einhalten. Gleichzeitig soll der Stiftungsrat gemäss dem aus der Reform folgenden Anforderungsprofil neu besetzt werden.</p><p>2. Die Reform muss eine deutliche Verbesserung der Strukturen sowie eine Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stiftungsorgane bringen.</p><p>3. Mit der Reform muss eine effizientere Gesuchsbehandlung realisiert werden.</p><p>Die in diesem Sinne überarbeiteten Vorschläge hat der Stiftungsrat am 10. Mai 2001 in den Grundzügen nahezu einstimmig gutgeheissen (bei einer Enthaltung); am 16. August 2001 sollen die im Detail zu bereinigenden Vorschläge und Reglementsänderungen definitiv verabschiedet werden.</p><p>Spezifisch zu den Verwaltungskosten:</p><p>Pro Helvetia weist - wie die Interpellation an sich zu Recht thematisiert - komplizierte Entscheidabläufe und hohe Gemeinkosten auf; mit dieser Kritik sieht sich die Stiftung auch auf politischer Ebene konfrontiert, was in der Finanzierungsbotschaft 2000-2003 (BBl 1999 7805ff.) unter den Ziffern 136 und 147 zum Ausdruck gebracht worden ist.</p><p>Die in der Interpellation genannten Zahlen (annähernd ein Drittel des Gesamtaufwandes für die Gemeinkosten) sind aber teilweise in Relation zu stellen:</p><p>- Die Stiftung kommt ihren Aufgaben mit einem breit abgestützten, fachlich qualifizierten Stiftungsrat und den operativen Fachabteilungen des Sekretariats mit ihren Sachverständigen nach. Diese Organisationsstruktur gewährleistet hohe künstlerische Qualität der unterstützten Projekte und damit die sorgfältige Verwendung der Kulturförderungsgelder, indem eine fundierter Prüfung der eingehenden Gesuche stattfindet. Dies erfordert entsprechenden Aufwand.</p><p>- Ein bedeutender Anteil der Gemeinkosten wird durch die Begutachtung und Begleitung von Projekten verursacht (Gemeinkosten Produktion), und fliesst somit indirekt in kulturelle Aktivitäten. Der Anteil der eigentlichen Verwaltungskosten (Gemeinkosten Verwaltung) bewegt sich demgegenüber in der Grössenordnung von rund 5 Prozent der Gesamtausgaben. Damit liegen die tatsächlichen Verwaltungskosten, wie in der Finanzierungsbotschaft festgehalten, deutlich unter den Werten vergleichbarer ausländischer Kulturinstitute (Institut Français, Goethe-Institut) oder - mit Blick auf die Kosten des Stiftungsrates - unter den Ansätzen des Bundes für externe Expertinnen und Experten.</p><p>Spezifisch zur Volkskultur:</p><p>In ihrer Finanzierungseingabe für die Jahre 2000-2003 hat Pro Helvetia den politischen Organen ein detailliertes Arbeitsprogramm mit entsprechendem Finanzbedarf vorgelegt (163,4 Millionen Franken). Darin hat die Stiftung klare Schwerpunkte gesetzt und das Hauptgewicht ihrer Tätigkeiten auf die Verständigung im Inland und den Austausch mit dem Ausland gelegt; im Einklang damit waren für spezifische Unterstützungen der Volkskultur, Heimatkunde und Mundartpflege verhältnismässig wenig Mittel vorgesehen (430 000 bzw. 450 000 Franken für 2000 und 2001).</p><p>Der Bundesrat und das Parlament haben die von Pro Helvetia vorgeschlagene Schwerpunktsetzung begrüsst und der Stiftung gestützt darauf insgesamt 130 Millionen Franken zugesprochen. Indem Pro Helvetia nun für die Förderung der Bereiche Volkskultur, Heimatkunde und Mundartpflege verhältnismässig wenig Mittel einsetzt (2000 und 2001: je 212 000 Franken), folgt sie den Grundsatz- und Kürzungsbeschlüssen des Parlamentes.</p><p>Zu den konkreten Fragen der Interpellation:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, und er begrüsst die - in diese Richtung zielenden - Vorgaben der Vorsteherin EDI sowie die darauf basierenden Beschlüsse des Stiftungsrates von Pro Helvetia vom 10. Mai 2001.</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt die Vorgabe der Vorsteherin EDI und die darauf basierenden Beschlüsse des Stiftungsrates von Pro Helvetia vom 10. Mai 2001, wonach sofort spürbare Verbesserungen erzielt werden müssen und die Reform auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt werden soll. Dies ist nur möglich, wenn die Verbesserungen den Rahmen des Bundesgesetzes einhalten (SR 447.1) und durch Änderungen des Beitragsreglementes (SR 447.12; Genehmigung durch den Bundesrat) und der Geschäftsordnung (SR 447.11; Genehmigung durch das EDI) erwirkt werden.</p><p>Ob weitere Schritte - und wenn ja, welche - nachfolgen werden, ist aufgrund der auf den 1. Januar 2002 erzielten Ergebnisse zu entscheiden.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich bei der auf den 1. Januar 2002 fälligen Gesamterneuerung des Stiftungsrates grundsätzliche Überlegungen zur Zusammensetzung machen. Dabei wird er einerseits die nach wie vor bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten haben (Anzahl Stiftungsräte sowie Berücksichtigung der Sprachgebiete, Kulturkreise und hauptsächlichen Zweige des kulturellen Lebens der Schweiz). Anderseits wird sich der Bundesrat mit dem im Zuge der Reform herausgeschälten neuen Aufgabenprofil des Stiftungsrates auseinander setzen, welches sich vereinfacht mit der verstärkten Wahrnehmung der strategischen Verantwortung umschreiben lässt. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, ob Vertretungen der traditionellen Volkskultur in den Stiftungsrat gewählt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gestützt auf das Bundesgesetz betreffend die Stiftung "Pro Helvetia" hat diese Stiftung, die unter der Oberaufsicht des Bundesrates steht, die schweizerische Kulturwahrung und Kulturförderung sowie die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland wahrzunehmen. Pro Helvetia stehen dafür jährlich 33 Millionen Franken aus der Bundeskasse zur Verfügung. Die auf den gesetzlichen Grundlagen aus dem Jahr 1965 basierende und heute praktizierte Organisation entspricht offensichtlich nicht zeitgemässen Strukturen, vermischt strategische und operative Führungsaufgaben, lässt keine klare Trennung zwischen legislativer und exekutiver Funktion der Stiftungsorgane erkennen und verursacht deshalb offensichtlich Kompetenzverflechtungen. Die so genannten Gemeinkosten (Entschädigung und Spesen Stiftungsrat, Personalaufwand, Verwaltungssachkosten) "verschlucken" zudem mit annähernd einem Drittel des Gesamtaufwandes einen überdurchschnittlich hohen Anteil des Gesamtbudgets.</p><p>Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Litera a des erwähnten Bundesgesetzes obliegt der Pro Helvetia u. a. auch die "Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur". Diese Aufgabe wird durch Pro Helvetia offensichtlich kaum oder nur in kleinstem Umfang wahrgenommen. Besuche bei den Ausland-"Filialen" der Stiftung und die Einsicht in die periodischen Tätigkeitsberichte bestätigen diese Aussage. Zudem ist die traditionelle Volkskultur nicht im Stiftungsrat vertreten, obschon in den entsprechenden Organisationen rund 350 000 aktive Mitglieder in wertvoller Weise volkskulturell tätig sind.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Organisationsstruktur der Stiftung zeitgemäss zu straffen und zu entflechten und dass dabei insbesondere eine klare Trennung zwischen strategischer und operativer Führung sowie eine sach- und funktionsgerechte Aufgaben- und Kompetenzzuteilung an die verschiedenen Stiftungsorgane vorzunehmen ist?</p><p>2. Ist er bereit, die dazu eventuell notwendigen Anpassungen des Bundesgesetzes und der - durch das EDI zu genehmigenden - Geschäftsordnung samt dazugehöriger Reglemente in die Wege zu leiten?</p><p>3. Ist er bereit, bei nächster Gelegenheit Vertreterinnen und Vertreter der traditionellen Volkskultur in den Stiftungsrat zu wählen, damit die Anliegen der traditionellen Volkskultur im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Litera a des Bundesgesetzes angemessen vertreten und berücksichtigt werden?</p>
  • Organisationsstruktur Pro Helvetia
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allgemeines zur Aufgabe und Reform von Pro Helvetia:</p><p>Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft. Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages und unter Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) bzw. unter Oberaufsicht des Bundesrates handelt sie autonom.</p><p>Die Stiftung weist unbestrittenermassen Reformbedarf auf. Seit längerem werden namentlich die Strukturen und Abläufe der Stiftung kritisiert; zu überprüfen sind zudem die Aufgabe und Stellung der Stiftung in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung. Darauf ist sowohl in der Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 (BBl 1999 7822f., 7836ff.) wie auch in der anschliessenden parlamentarischen Beratung Wert gelegt worden.</p><p>Pro Helvetia hat die notwendigen Reformen 1998 an die Hand genommen. Nach diversen Vorarbeiten fällte der Stiftungsrat im Juli 2000 einen ersten Grundsatzentscheid (Verbesserung der bestehenden Strukturen anstelle eines radikalen Umbaus), worauf die Reform stiftungsintern entsprechend vorangetrieben wurde. Ende 2000 unterbreitete Pro Helvetia dem EDI als Aufsichtsorgan konkrete Vorschläge, worauf die Vorsteherin EDI der Stiftung am 23. Februar 2001 klare Vorgaben erteilte:</p><p>1. Damit rasch spürbare Verbesserungen erzielt werden können, soll die Reform auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten und den Rahmen des bestehenden Stiftungsgesetzes einhalten. Gleichzeitig soll der Stiftungsrat gemäss dem aus der Reform folgenden Anforderungsprofil neu besetzt werden.</p><p>2. Die Reform muss eine deutliche Verbesserung der Strukturen sowie eine Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Stiftungsorgane bringen.</p><p>3. Mit der Reform muss eine effizientere Gesuchsbehandlung realisiert werden.</p><p>Die in diesem Sinne überarbeiteten Vorschläge hat der Stiftungsrat am 10. Mai 2001 in den Grundzügen nahezu einstimmig gutgeheissen (bei einer Enthaltung); am 16. August 2001 sollen die im Detail zu bereinigenden Vorschläge und Reglementsänderungen definitiv verabschiedet werden.</p><p>Spezifisch zu den Verwaltungskosten:</p><p>Pro Helvetia weist - wie die Interpellation an sich zu Recht thematisiert - komplizierte Entscheidabläufe und hohe Gemeinkosten auf; mit dieser Kritik sieht sich die Stiftung auch auf politischer Ebene konfrontiert, was in der Finanzierungsbotschaft 2000-2003 (BBl 1999 7805ff.) unter den Ziffern 136 und 147 zum Ausdruck gebracht worden ist.</p><p>Die in der Interpellation genannten Zahlen (annähernd ein Drittel des Gesamtaufwandes für die Gemeinkosten) sind aber teilweise in Relation zu stellen:</p><p>- Die Stiftung kommt ihren Aufgaben mit einem breit abgestützten, fachlich qualifizierten Stiftungsrat und den operativen Fachabteilungen des Sekretariats mit ihren Sachverständigen nach. Diese Organisationsstruktur gewährleistet hohe künstlerische Qualität der unterstützten Projekte und damit die sorgfältige Verwendung der Kulturförderungsgelder, indem eine fundierter Prüfung der eingehenden Gesuche stattfindet. Dies erfordert entsprechenden Aufwand.</p><p>- Ein bedeutender Anteil der Gemeinkosten wird durch die Begutachtung und Begleitung von Projekten verursacht (Gemeinkosten Produktion), und fliesst somit indirekt in kulturelle Aktivitäten. Der Anteil der eigentlichen Verwaltungskosten (Gemeinkosten Verwaltung) bewegt sich demgegenüber in der Grössenordnung von rund 5 Prozent der Gesamtausgaben. Damit liegen die tatsächlichen Verwaltungskosten, wie in der Finanzierungsbotschaft festgehalten, deutlich unter den Werten vergleichbarer ausländischer Kulturinstitute (Institut Français, Goethe-Institut) oder - mit Blick auf die Kosten des Stiftungsrates - unter den Ansätzen des Bundes für externe Expertinnen und Experten.</p><p>Spezifisch zur Volkskultur:</p><p>In ihrer Finanzierungseingabe für die Jahre 2000-2003 hat Pro Helvetia den politischen Organen ein detailliertes Arbeitsprogramm mit entsprechendem Finanzbedarf vorgelegt (163,4 Millionen Franken). Darin hat die Stiftung klare Schwerpunkte gesetzt und das Hauptgewicht ihrer Tätigkeiten auf die Verständigung im Inland und den Austausch mit dem Ausland gelegt; im Einklang damit waren für spezifische Unterstützungen der Volkskultur, Heimatkunde und Mundartpflege verhältnismässig wenig Mittel vorgesehen (430 000 bzw. 450 000 Franken für 2000 und 2001).</p><p>Der Bundesrat und das Parlament haben die von Pro Helvetia vorgeschlagene Schwerpunktsetzung begrüsst und der Stiftung gestützt darauf insgesamt 130 Millionen Franken zugesprochen. Indem Pro Helvetia nun für die Förderung der Bereiche Volkskultur, Heimatkunde und Mundartpflege verhältnismässig wenig Mittel einsetzt (2000 und 2001: je 212 000 Franken), folgt sie den Grundsatz- und Kürzungsbeschlüssen des Parlamentes.</p><p>Zu den konkreten Fragen der Interpellation:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, und er begrüsst die - in diese Richtung zielenden - Vorgaben der Vorsteherin EDI sowie die darauf basierenden Beschlüsse des Stiftungsrates von Pro Helvetia vom 10. Mai 2001.</p><p>2. Der Bundesrat unterstützt die Vorgabe der Vorsteherin EDI und die darauf basierenden Beschlüsse des Stiftungsrates von Pro Helvetia vom 10. Mai 2001, wonach sofort spürbare Verbesserungen erzielt werden müssen und die Reform auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt werden soll. Dies ist nur möglich, wenn die Verbesserungen den Rahmen des Bundesgesetzes einhalten (SR 447.1) und durch Änderungen des Beitragsreglementes (SR 447.12; Genehmigung durch den Bundesrat) und der Geschäftsordnung (SR 447.11; Genehmigung durch das EDI) erwirkt werden.</p><p>Ob weitere Schritte - und wenn ja, welche - nachfolgen werden, ist aufgrund der auf den 1. Januar 2002 erzielten Ergebnisse zu entscheiden.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich bei der auf den 1. Januar 2002 fälligen Gesamterneuerung des Stiftungsrates grundsätzliche Überlegungen zur Zusammensetzung machen. Dabei wird er einerseits die nach wie vor bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten haben (Anzahl Stiftungsräte sowie Berücksichtigung der Sprachgebiete, Kulturkreise und hauptsächlichen Zweige des kulturellen Lebens der Schweiz). Anderseits wird sich der Bundesrat mit dem im Zuge der Reform herausgeschälten neuen Aufgabenprofil des Stiftungsrates auseinander setzen, welches sich vereinfacht mit der verstärkten Wahrnehmung der strategischen Verantwortung umschreiben lässt. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, ob Vertretungen der traditionellen Volkskultur in den Stiftungsrat gewählt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gestützt auf das Bundesgesetz betreffend die Stiftung "Pro Helvetia" hat diese Stiftung, die unter der Oberaufsicht des Bundesrates steht, die schweizerische Kulturwahrung und Kulturförderung sowie die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland wahrzunehmen. Pro Helvetia stehen dafür jährlich 33 Millionen Franken aus der Bundeskasse zur Verfügung. Die auf den gesetzlichen Grundlagen aus dem Jahr 1965 basierende und heute praktizierte Organisation entspricht offensichtlich nicht zeitgemässen Strukturen, vermischt strategische und operative Führungsaufgaben, lässt keine klare Trennung zwischen legislativer und exekutiver Funktion der Stiftungsorgane erkennen und verursacht deshalb offensichtlich Kompetenzverflechtungen. Die so genannten Gemeinkosten (Entschädigung und Spesen Stiftungsrat, Personalaufwand, Verwaltungssachkosten) "verschlucken" zudem mit annähernd einem Drittel des Gesamtaufwandes einen überdurchschnittlich hohen Anteil des Gesamtbudgets.</p><p>Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Litera a des erwähnten Bundesgesetzes obliegt der Pro Helvetia u. a. auch die "Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur". Diese Aufgabe wird durch Pro Helvetia offensichtlich kaum oder nur in kleinstem Umfang wahrgenommen. Besuche bei den Ausland-"Filialen" der Stiftung und die Einsicht in die periodischen Tätigkeitsberichte bestätigen diese Aussage. Zudem ist die traditionelle Volkskultur nicht im Stiftungsrat vertreten, obschon in den entsprechenden Organisationen rund 350 000 aktive Mitglieder in wertvoller Weise volkskulturell tätig sind.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Organisationsstruktur der Stiftung zeitgemäss zu straffen und zu entflechten und dass dabei insbesondere eine klare Trennung zwischen strategischer und operativer Führung sowie eine sach- und funktionsgerechte Aufgaben- und Kompetenzzuteilung an die verschiedenen Stiftungsorgane vorzunehmen ist?</p><p>2. Ist er bereit, die dazu eventuell notwendigen Anpassungen des Bundesgesetzes und der - durch das EDI zu genehmigenden - Geschäftsordnung samt dazugehöriger Reglemente in die Wege zu leiten?</p><p>3. Ist er bereit, bei nächster Gelegenheit Vertreterinnen und Vertreter der traditionellen Volkskultur in den Stiftungsrat zu wählen, damit die Anliegen der traditionellen Volkskultur im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Litera a des Bundesgesetzes angemessen vertreten und berücksichtigt werden?</p>
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