Vergütung von günstigeren medizinischen Produkten aus dem Ausland

ShortId
01.3198
Id
20013198
Updated
10.04.2024 14:36
Language
de
Title
Vergütung von günstigeren medizinischen Produkten aus dem Ausland
AdditionalIndexing
2841;Einfuhrpolitik;Medizinprodukt;Einfuhr;Kosten des Gesundheitswesens;pharmazeutisches Erzeugnis
1
  • L03K010507, Medizinprodukt
  • L04K01050301, pharmazeutisches Erzeugnis
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K0701020303, Einfuhr
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im europäischen Vergleich liegen die Preise von medizinischen Produkten in der Schweiz im oberen Mittelfeld bzw. an der Spitze. Verschiedene Untersuchungen haben diese Tatsache immer wieder belegt (siehe Untersuchung des Preisüberwachers vom Februar 2001 und andere).</p><p>Gleichzeitig leiden viele Konsumentinnen und Konsumenten und Haushalte unter den steigenden Krankenversicherungsprämien. Dies kann Versicherte dazu bewegen, medizinische Produkte, die im Ausland deutlich günstiger erhältlich sind, dort zu beziehen. Dabei handelt es sich nicht um Parallelimporte, da diese Produkte nicht zum Weiterverkauf, sondern zum Eigengebrauch erworben werden. Solche so genannten Direktimporte sind deshalb aus patentrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe Empfehlung der Wettbewerbskommission vom Dezember 2000).</p><p>Mit der Einführung einer Kostenübernahme durch die Versicherungsträger für im Ausland erworbene medizinische Produkte soll den Versicherten die Möglichkeit gegeben werden, in den weitgehend abgeschotteten Schweizer Markt ein Wettbewerbselement einzufügen. Um einem sinnlosen und volkswirtschaftlich bedenklichen Einkaufstourismus vorzubeugen, sollen allerdings nur jene medizinischen Produkte entschädigt werden, bei denen die Kosten tiefer sind als jene in der Schweiz. Für die Versicherten bestehen - aufgrund des Parallelimportverbots in der Schweiz - keine anderen Möglichkeiten, um vom weltweit postulierten Wettbewerb zu profitieren.</p><p>Selbstverständlich sollen die Versicherten von den erzielten Einsparungen ebenfalls profitieren können. Deshalb ist ein angemessener Anteil an den erzielten Einsparungen an sie weiterzugeben.</p><p>Der Vorstoss entspricht weitgehend der Empfehlung der Wettbewerbskommission an den Bundesrat vom Dezember 2000.</p>
  • <p>Soweit die Motionärin die kostenrelevante Ebene der Parallelimporte anspricht, ist darauf hinzuweisen, dass dem Bundesrat Ende 2002 mit dem vom Postulat WAK-N 00.3612 geforderten Bericht zur Erschöpfungsproblematik bei Parallelimporten Informationen zur Verfügung stehen werden, auf deren Grundlage er entscheiden kann, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ausgewiesen ist.</p><p>In der Frage der Kostenübernahme durch die Versicherungen für in der Schweiz verschriebene und im Ausland bezogene medizinische Produkte ist der Bundesrat der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung sehr wohl ein Einsparungspotenzial beinhaltet, dieses - gemessen an den Gesamtausgaben der sozialen Krankenversicherung - aber eher als bescheiden einzustufen ist. Dieses Einsparungspotenzial sollte, vor allem im Medikamentenbereich, Vergleichen unterzogen werden, die alle relevanten Parameter mit einbeziehen (Qualität, Dosierung, Aufbewahrungsdauer usw.). Für die Kranken besteht darin eine Gefahr, dass die Kontrollen der Produktqualität und -sicherheit nicht mehr gewährleistet sind. Der Bundesrat ist aber bereit zu prüfen, inwieweit rechtliche Anpassungen erforderlich sind, damit die Kosten für im Ausland bezogene medizinische Produkte den Patientinnen und Patienten vergütet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Krankenpflege-, Unfall- und Invalidenversicherung dahingehend anzupassen, dass die Kosten für in der Schweiz verschriebene und im Ausland bezogene medizinische Produkte (inklusive Medikamente) von den Versicherungsträgern übernommen werden, sofern deren Kosten tiefer sind als jene in der Schweiz. Die dabei erzielten Einsparungen sind an die Versicherten so weit wie möglich weiterzugeben.</p>
  • Vergütung von günstigeren medizinischen Produkten aus dem Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im europäischen Vergleich liegen die Preise von medizinischen Produkten in der Schweiz im oberen Mittelfeld bzw. an der Spitze. Verschiedene Untersuchungen haben diese Tatsache immer wieder belegt (siehe Untersuchung des Preisüberwachers vom Februar 2001 und andere).</p><p>Gleichzeitig leiden viele Konsumentinnen und Konsumenten und Haushalte unter den steigenden Krankenversicherungsprämien. Dies kann Versicherte dazu bewegen, medizinische Produkte, die im Ausland deutlich günstiger erhältlich sind, dort zu beziehen. Dabei handelt es sich nicht um Parallelimporte, da diese Produkte nicht zum Weiterverkauf, sondern zum Eigengebrauch erworben werden. Solche so genannten Direktimporte sind deshalb aus patentrechtlicher Sicht unproblematisch (siehe Empfehlung der Wettbewerbskommission vom Dezember 2000).</p><p>Mit der Einführung einer Kostenübernahme durch die Versicherungsträger für im Ausland erworbene medizinische Produkte soll den Versicherten die Möglichkeit gegeben werden, in den weitgehend abgeschotteten Schweizer Markt ein Wettbewerbselement einzufügen. Um einem sinnlosen und volkswirtschaftlich bedenklichen Einkaufstourismus vorzubeugen, sollen allerdings nur jene medizinischen Produkte entschädigt werden, bei denen die Kosten tiefer sind als jene in der Schweiz. Für die Versicherten bestehen - aufgrund des Parallelimportverbots in der Schweiz - keine anderen Möglichkeiten, um vom weltweit postulierten Wettbewerb zu profitieren.</p><p>Selbstverständlich sollen die Versicherten von den erzielten Einsparungen ebenfalls profitieren können. Deshalb ist ein angemessener Anteil an den erzielten Einsparungen an sie weiterzugeben.</p><p>Der Vorstoss entspricht weitgehend der Empfehlung der Wettbewerbskommission an den Bundesrat vom Dezember 2000.</p>
    • <p>Soweit die Motionärin die kostenrelevante Ebene der Parallelimporte anspricht, ist darauf hinzuweisen, dass dem Bundesrat Ende 2002 mit dem vom Postulat WAK-N 00.3612 geforderten Bericht zur Erschöpfungsproblematik bei Parallelimporten Informationen zur Verfügung stehen werden, auf deren Grundlage er entscheiden kann, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ausgewiesen ist.</p><p>In der Frage der Kostenübernahme durch die Versicherungen für in der Schweiz verschriebene und im Ausland bezogene medizinische Produkte ist der Bundesrat der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung sehr wohl ein Einsparungspotenzial beinhaltet, dieses - gemessen an den Gesamtausgaben der sozialen Krankenversicherung - aber eher als bescheiden einzustufen ist. Dieses Einsparungspotenzial sollte, vor allem im Medikamentenbereich, Vergleichen unterzogen werden, die alle relevanten Parameter mit einbeziehen (Qualität, Dosierung, Aufbewahrungsdauer usw.). Für die Kranken besteht darin eine Gefahr, dass die Kontrollen der Produktqualität und -sicherheit nicht mehr gewährleistet sind. Der Bundesrat ist aber bereit zu prüfen, inwieweit rechtliche Anpassungen erforderlich sind, damit die Kosten für im Ausland bezogene medizinische Produkte den Patientinnen und Patienten vergütet werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Krankenpflege-, Unfall- und Invalidenversicherung dahingehend anzupassen, dass die Kosten für in der Schweiz verschriebene und im Ausland bezogene medizinische Produkte (inklusive Medikamente) von den Versicherungsträgern übernommen werden, sofern deren Kosten tiefer sind als jene in der Schweiz. Die dabei erzielten Einsparungen sind an die Versicherten so weit wie möglich weiterzugeben.</p>
    • Vergütung von günstigeren medizinischen Produkten aus dem Ausland

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